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Versicherung lehnt Regulierung ab?!

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 13:30

Bei der VS wurde ein VK-Schaden gemeldet, Fahrzeug steht in der Vertragswerkstatt und wurde nun seitens der Versicherung von einem Gutachter geprüft.

Scheinbar haben sich während der Fahrt die Radbolzen verabschiedet. Die Räder sind mehr als ein halbes Lahr montiert und es wurde regelmäßig gefahren. Das Fahrzeug stand ca. 2 Wochen, danach wurde losgefahren und dann entstand der Schaden.

Nun lehnt die VS ab und sagt es sei kein versicherter Schaden. Werke deutet auf Manipulation bzw. Diebstahlversuch hin.

Jemand Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 28. Mai 2019 um 02:11:56 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Mai 2019 um 23:32:06 Uhr:

Dann müsste im Gutachten auch stehen, wie sich ein fachgerecht verschraunter Radbolzen einfach so im Fahrbetrieb üblicherweise löst. Anderenfalls ist das Gutachten ohne Beweiskraft.

Hallo,

NEIN!!!

Muss nicht im Gutachten stehen, weil es Stand der Technik inzwischen ist, dass Radschrauben und Muttern sich bei sach- und fachgerechter Montage nicht lösen können und Gutachten keine Orte der wissenschaftlich- techn. Diskussion sind und zudem wohl eher kein forensisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Ein Privat ( Parteien-)gutachten beschreibt einen konkreten Sachverhalt rückwirkend seiner Genese. Es beschreibt u.a. die Kausalität und Qualität von Schäden an der zu begutachtenden Sache unter Betrachtung des geschilderten Schadensverlaufes, allerdings ohne Beweismittelkraft i.S.d. ZPO.

Also wird im Umkehrschluß der Gutachter davon auszugehen haben, dass die Radschrauben eben nicht sach- und fachgerecht montiert worden sein können. Die Konkretisierung des " Warum" ( Z.B. falsche Radschrauben; Anzugsdrehmomente,welche nicht eingehalten worden sind,) ist widerrum nicht Betrachtungsgegenstand des Gutachtens. Hingegen sind offensichtliche Fettreste / Gewindedeformationen an der Radnabe Gegenstand der gutachterlichen Betrachtung. Eine labortechn. Untersuchung dazu ist im Rahmen eines allg. PG nicht vorgesehen.

In meinem 1. Post wusste ich noch nichts von Felgenschlössern, daher korrigiere ich mich:

Dass Felgenschlösser montiert waren spricht doch unter allseitiger Abwägung aller Wahrscheinlichkeiten in nicht unerheblichem Maße gegen die Vandalismusthese, als vielmehr für eine fehlerhafte Montage der Felge und JA, auch nach 2000 Km oder einem halben Jahr können sich falsch montierte Radschrauben lösen. Falsch montiert bleibt immer falsch montiert und wird nicht durch den Zeitverlauf kompensiert.

Angsichts der bestehenden Fakten:

- Felgenschlösser waren montiert

- keine Schraube ist nachweisbar abgebrochen

- Nabe ist nicht zerstört

- Felge ist nicht ( an den markanten Punkten) zerstört

- Rad ohne vorherige Kenntnisnahme verlustig gegangen

besteht die dringende Frage , ob eine Fremdeinwirkung ( absichtl. Lösen der Schrauben) auch dann angenommen werden kann, wenn es keine konkrete weitere Anhaltspunkte dafür gibt.

Das Felgenschloß ist EIN Ko- Kriterium. Nicht DAS!

Es obläge jetzt dem TE, Beweise gegen die gutachterliche Festlegung anzuführen. Z.B. in Form eines Zeugen, welcher das Vandalismusdelikt beobachtet hat.

Ob dies indess gelingen kann, ist für mich zumindest fraglich.

Gruss vom Asphalthoppler

Weiter vorn teilt der/die TE mit, dass die Räder seit 8.000 km montiert waren und das Fahrzeug bis dahin normal genutzt wurde. Eine fehlerhafte Montage vor 8.000 km ist da eher ausgeschlossen. Ob da nun Felgenschlösser dran waren oder nicht, das ist egal. Das sind lediglich andere Schraubenköpfe an einer Schraube pro Rad (beim Diebstahlsversuch eher nicht sofort zu sehen). Der Versicherungsgutachter war auch mit der Ursachenermittlung beauftragt. Da genügt seine bloße Tatsachenbehauptung, es handele sich um einen Betriebsschaden, nicht. Es muss dann auch nachvollziehbar sein, was zu dieser Schlussfolgerung führt.

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Themenstarteram 25. Mai 2019 um 15:06

Ich könnte echt heulen

Zitat:

@HannahBarbera schrieb am 25. Mai 2019 um 15:30:09 Uhr:

 

Nun lehnt die VS ab und sagt es sei kein versicherter Schaden. Werke deutet auf Manipulation bzw. Diebstahlversuch hin.

Manipulation wäre ja böswillig, wenn nachweisbar....

Da sollte ein Anwalt Dir Rat geben können.

Wenn RS-Versicherung vorhanden, dort anfragen. Viele bieten eine spartenübergreifende telefonische kostenlose Erstberatung.

Ich habe keinerlei Aussagen des/der Themenstarter/in wie das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens versichert war.

Ich denke man kann folgende Antworten auf die Frage geben bzw. den Sachverhalt eingrenzen.:

 

Das Fahrzeug war nur Teilkasko versichert: kein ersatzpflichtiger Teilkaskoschaden mit Ausnahme der fehlenden Radbolzen/Muttern. Lies doch die Rubrik über die versicherten Gefahren in den Teilkaskobedingungen. Dann dürfte die Sache klar sein.

 

Das Fahrzeu war Vollkasko versichert: ersatzpflichtiger Schaden, denn nur Vorsatz ect. ist ausgeschlossen.

 

Es zählt das substanzielle Schadensereignis. ein möglicher Diebstahlversuch steht nicht im adäquaten Kausalzusammenhang mit dem Schadenereignis welches zur Beschädigung der versicherten Sache führte.

 

Gleiche Argumentation beim Teilkaskoschaden (Diebstahl) nur führt es hier zur Ablehnung.

Er schrubte, einen VK Schaden gemeldet zu haben....

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 17:38

Versichert war/ist: Haftpflicht und Vollkasko..

Es wurde aber abgelehnt es sei ein nicht versicherter Schaden

Hat es denn einen Unfall gegeben, also ein Zusammenstoss mit anderen Fahrzeugen oder ein Kontakt mit der Leitplanke? Wie schon vorher hier geschrieben, handelt es sich eventuell nicht um einen Unfall, sondern um einen technischen Defekt mit Folgeschäden. So etwas deckt die VK nicht ab.

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 17:59

Es gibt Folgeschäden aufgrund des Ausrollens auf einen Rastplatz an Lackteilen etc.

Ich hatte noch Glück und konnte das Fahrzeug gerade noch do abfangen, Rad ist nicht komplett abgeflogen....

Ich hatte bereits geschrieben, dass es kein Unfall im Sinne der AKB war, denn dazu fehlt es an einem unmittelbar von außen, plötzlich, mit mechanischer Gewalt, auf das Fahrzeug einwirkendem Ereignis.

Bleibt also Vandalismus, den du aber vermutlich nicht beweisen kannst und außerdem könnte dir vorgehalten werden, dass du dein Fahrzeug vor Fahrantritt, nicht auf verkehrssicheren Zustand überprüft hast.

mit anderen Worten:

hättest du die Karre an Leitplanke gesetzt wäre es ein Unfall gewesen und wäre gedeckt, so blöd es sich anhört

am 25. Mai 2019 um 18:47

Hallo,

@HannahBarbera schrieb:

"Scheinbar haben sich während der Fahrt die Radbolzen verabschiedet."

tut mir sehr leid um Dein Auto. Freue mich aber, dass Dir gesundheitlich nichts schlimmeres widerfahren ist. Ein Schock dürfte es wohl aber gewesen sein.

Aber, eine Frage habe ich:

Wie bitteschön können Radbolzen verloren gehen? Allemal könnten die Radmuttern sich verabschieden. Oder, meintest Du " Radschrauben"?

Das Wichtigste: Anzeige bei Polizei wurde sehr zeitnah erstatttet.

Wenn Du aber Radschrauben meinen solltest, dann hoffe ich für Dich, dass eine, oder mehrere Radschraube(n) geschert wurde und das Gewinde noch in der Radnabe steckt bzw. diese am Gewinde ausgebrochen ist.

Wenn dann noch festgestellt werden kann, dass die zur Felge passenden Radschrauben an den anderen Rädern mit entsprechendem Drehmoment ( oder -leider!- stärker) angezogen worden sind , würde ich schlussfolgern, dass, wenn an 3 Rädern alle Schrauben i.O sind, dies auch an dem 4. Rad nicht anders zu erwarten sei.

Natürlich hast Du vor Fahrtbeginn Dein Fahrzeug hinsichtlich " WOLKE" und auch die Räder/ Reifen/ Leuchten per Augenschein geprüft und gewiss hast Du unterwegs eine Toilettenpause eingelegt, in welcher das Fahrzeug für einige Momente unbeaufsichtigt blieb.

Gleichfalls sollte der Reservereifen bei der Begutachtung nicht platt sein!!!

Wenn dies alles zusammenkommt und das Technische von dem Gutachter so bestätigt werden kann, dann wäre doch zu fragen, welche Abwägung zu treffen sei. Bei entsprechender Abwägung könnte die Vollkasko ( nicht die Teilksko!!!) dann auch regulieren.

In der VK sind u.a. auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen versichert. Ich würde damit ggf. vor Gericht ziehen.

Hier mal ein Urteil zu Vandalismusschaden - Zugunsten der Versicherung gesprochen,

https://...rsicherungsrechtsiegen.de/.../

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 18:52

Das klingt ja nach einem steinigen Weg. Also vermutlich erst einmal selbst bezahlen, sonst auch kein Fahrzeug.

Dann halt Radschrauben, Muttern sind da nicht vorhanden.

Das wird dann wohl vor Gericht gehen falls die RSV zusagt.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 25. Mai 2019 um 20:39:38 Uhr:

mit anderen Worten:

hättest du die Karre an Leitplanke gesetzt wäre es ein Unfall gewesen und wäre gedeckt, so blöd es sich anhört

Aber dann vermutlich auch nur die Leitplanken-Schäden, oder?

bei VK auch das eigene Auto

Falsch ausgedrückt:

Nur den Schaden welcher durch die Planke verursacht wurde?

Ändert ja vermutlich nichts am Rad in dem fiktiven Fall

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 25. Mai 2019 um 20:57:47 Uhr:

bei VK auch das eigene Auto

Moin!

Also erstens ist nachzuschauen, ob Vandalismus von der Versicherung abgedeckt ist, wenn ja.dann ist es i. d. R. die Teilkasko. Im übrigen sollte, man schon merken, wenn die Radbolzen so lose sind, dass dass Rad verloren geht.

G

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