Versicherung lässt mich nicht in Ruhe

War 3 Jahre bei einer Online-Billig-KFZ-Haftpflicht-Versicherung ohne Probleme, bis es dann zu einem Kleinschaden kam (500€+)
Die Versicherung hat mich dazu befragt, habe alles Brav Beantwortet Fragebogen, Bilder Unfallhergang Führerschein Kopie etc.
Dann war ein halbes Jahr Ruhe und dann kamen wieder Fragen, mir wurde das langsam zu Komisch und ich habe sie Ignoriert. Und mich am Telefon mit denen gestritten.
Wollte einen Beweis ob sie überhaupt Ausgezahlt haben an den Unfallgegner, bekam ihn aber nie.

Jetzt 2 Jahre später nach dem Unfall wollen sie den angeblich Bezahlten Schaden von mir haben da ich auf Fragen nicht Antworte von wegen Pflichtverletzung.

Muss man einer Versicherung jede einzelne Frage beantworten, auch wenn nicht Relevant?
Kann mich eine Versicherung fragen wann ich zuletzt Einkaufen war?
Langsam habe ich einen Hass auf die Versicherung, die von mir 3 Jahre lang Euros bekommt und im Problem Fall so tut als gäbe es sie Überhaupt nicht.

Hat hier jemand Erfahrung mit sowas? Rechtsberatung möchte ich natürlich nicht sondern nur Erfahrungswerte, falls jemand mal sowas Ähnliches erlebt hat.
Fürs Rechtliche muss ich eh zum Anwalt wenn die mich nicht in Ruhe lassen.

Die Fragen Lauten in etwa so : Wieso haben sie ihren ausländischen Führerschein nicht umgeschrieben" Seit wann Leben sie in Deutschland ist das ihr Erstwohnsitz und so weiter, sie brauchen hier eine Übersetzung des Führerscheins haben sie die wenn nicht wieso...Es nervt aber Gewaltig wie die sich drücken wollen obwohl sie das 3 fache der Schadensumme schon von mir kassiert haben...und jetzt denken ich wäre Geisteskrank und Überweise nochmal 500-600.

Was ist den der Zweck dieser Aktion? Mir einen Fehler Nachzuweisen in der Hoffnung dann wirklich auch rechtlich kassieren zu können?

81 Antworten

Jetzt haben wir etwas mehr Infos. Was hat die Versicherung dich denn bitte genau gefragt, wortwörtlich.

Schriftlich oder alles nur am Telefon?

@Hannes1971 Vertragspartner der Versicherung ist der VN, der hat die Fragen im Antrag beantwortet. Deshalb werden die Fragen im Schadenfall auch dem VN gestellt und nicht dem Fahrer.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 12. April 2025 um 17:34:32 Uhr:


Jetzt haben wir etwas mehr Infos. Was hat die Versicherung dich denn bitte genau gefragt, wortwörtlich.

Schriftlich oder alles nur am Telefon?

Die restlichen stehen im ersten Thread aber hier die bezieht sich aufs Fahren in DE: <Bitte schicken sie uns die Übersetzung ihres FS die von ihnen in DE stehts mitzuführen ist >

Mich hat noch nie jemand nach einer Übersetzung gefragt und außerdem bin ich nicht in DE gefahren, hier hofften sie wohl auf eine Antwort das ich in DE rumgefahren bin ohne Erlaubnis hehe um schnell n paar hunis zu kassieren

Tja, die sind so billig das die für deinen ausländischen Lappen keinen Übersetzer anstellen können🙂

Ich fürchte aber das du eine Bringschuld hast.

Wozu die die Frage deiner Fahrerlaubnis denn überhaupt für die Unfallbeurteilung haben möchten oder in welchem Zusammenhang steht müsstest du die VS fragen.

Aber ich denke die wollen immer noch wissen ob du das FZG berechtigt bewegt hast.

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Zitat:

@germania47 schrieb am 12. April 2025 um 17:03:54 Uhr:



Davon abgesehen nochmals:
Die nochmals zitierte Behauptung von KapitaenLueck ist falsch.
Es ist nicht grob fahrlässig ohne gültigen Fahrerlaubnis zu fahren, sondern eine Obliegenheitsverletzung vor dem Unfall.
Grob fahrlässig wäre z.B. das Überfahren einer roten Ampel.

Ja aber trotzdem hat mich KapitaenLueck auf die richtige Spur geführt, mir ist das egal wie es am Ende genannt wird.Auch das wort fehlverhalten ist ok und vieles mehr.

Die Obliegenheitsverletzung trifft nicht auf mich zu, FS hatte seine Gültigkeit auf vor dem Unfall.

War ja klar sonst hätten sie schon vor 1,5 jahren regress gestellt versuchen es halt immer wieder irgendetwas an Fehlverhalten doch noch nachzuweißen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 12. April 2025 um 17:38:21 Uhr:


@Hannes1971 Vertragspartner der Versicherung ist der VN, der hat die Fragen im Antrag beantwortet. Deshalb werden die Fragen im Schadenfall auch dem VN gestellt und nicht dem Fahrer.

Aber hätte VN angegeben, dass jemand anders der Unfallfahrer war, hätte der Führerschein des VN niemanden interessiert.

Natürlich wären die Fragen nach dem Führerschein des Fahrers dann auch via VN gestellt worden.

Zitat:

@ClaudioPall schrieb am 12. April 2025 um 00:07:31 Uhr:


Jetzt 2 Jahre später nach dem Unfall wollen sie den angeblich Bezahlten Schaden von mir haben da ich auf Fragen nicht Antworte von wegen Pflichtverletzung.

Du wirst nicht wegen dem Führerschein in Regress genommen, sondern weil du deine Aufklärungspflicht verletzt hast.
Du hast die Fragen der Versicherung nicht beantwortet.
Auch das ist eine Obliegenheitsverletzung, die zur Leistungsfreiheit der Versicherung führt.

Dieser Text steht so in allen Vertragsbedingungen in Deutschland.

Zitat:

Aufklärungspflicht
E.1.1.3 Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten:

- Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten.

E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
E.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.6 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz.

Die nötigen Angaben hat er nach seiner Schilderung durchaus gemacht.

liest sich für mich definitiv nicht so.

Zitat:

@ClaudioPall schrieb am 12. April 2025 um 00:07:31 Uhr:


Dann war ein halbes Jahr Ruhe und dann kamen wieder Fragen, mir wurde das langsam zu Komisch und ich habe sie Ignoriert. Und mich am Telefon mit denen gestritten.

https://www.motor-talk.de/.../...-mich-nicht-in-ruhe-t8207027.html?...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. April 2025 um 20:50:33 Uhr:


Die nötigen Angaben hat er nach seiner Schilderung durchaus gemacht.

Der Anscheinsbeweis spricht gegen sie.

Zitat:

@ClaudioPall schrieb am 12. April 2025 um 00:07:31 Uhr:


Dann war ein halbes Jahr Ruhe und dann kamen wieder Fragen, mir wurde das langsam zu Komisch und ich habe sie Ignoriert. Und mich am Telefon mit denen gestritten.

Sie mag die ersten Fragen beantwortet haben.
Aber sie schreibt hier ja selber, dass sie die (Nach-)Fragen nach einem halben Jahr mit Vorsatz nicht mehr beantwortet hat.
Offensichtlich gab es noch Gründe, warum die Versicherung weitere Fragen stellen musste.
Die darf sie dann natürlich nicht ignorieren.

Die Nachfragen sind nicht erforderlich für die Aufklärung der Schadensumstände gewesen. End of message.

Nun ja. Wir kennen alle nicht die Details.

Fakt ist aber:
Die Versicherung ist anderer Meinung und geht deshalb von einer Obliegenheitsverletzung aus.
Die kriegt man nicht mit "End of message" vom Tisch.

Zitat:

@Tamppali schrieb am 12. April 2025 um 20:13:03 Uhr:



Zitat:

@ClaudioPall schrieb am 12. April 2025 um 00:07:31 Uhr:


Jetzt 2 Jahre später nach dem Unfall wollen sie den angeblich Bezahlten Schaden von mir haben da ich auf Fragen nicht Antworte von wegen Pflichtverletzung.

Du wirst nicht wegen dem Führerschein in Regress genommen, sondern weil du deine Aufklärungspflicht verletzt hast.
Du hast die Fragen der Versicherung nicht beantwortet.
Auch das ist eine Obliegenheitsverletzung, die zur Leistungsfreiheit der Versicherung führt.

Dieser Text steht so in allen Vertragsbedingungen in Deutschland.

Ich habe immer noch Zeit, sie haben die Zahlungsaufforderung zurückgezogen nach meinem Einspruch und mir wieder Zeit gelassen für die Beantwortung dieser Fragen ich wusste ja erst gar nicht welche ich den ignoriert habe bzw nicht beantwortet habe.
Die Fragen sind aber Unsinnig und können mit einem Blick auf den Führerschein beantwortet werden... Antworte da aber trotzdem drauf da mir das keine Nachteile bringt.

Haben mich schon einmal so ähnlich Hochgenommen, Erst kam die Frage wieviel KM ich zurückgelegt habe, nach meiner Antwort kam ne Erhöhung wegen ein paar 100 km Zuviel..40 Euro

So erhoffen sie sich jetzt das ich ihnen schreibe " ohhh es tut mir leid ich wusste nicht das ich in de nicht fahren durfte oder ähnliches" damit könnten sie dann kassieren.

Dann ist die Sache doch eh schon geklärt.

Beantworte die Fragen vollständig und die Sache ist vom Tisch.

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