Versicherung lässt mich nicht in Ruhe
War 3 Jahre bei einer Online-Billig-KFZ-Haftpflicht-Versicherung ohne Probleme, bis es dann zu einem Kleinschaden kam (500€+)
Die Versicherung hat mich dazu befragt, habe alles Brav Beantwortet Fragebogen, Bilder Unfallhergang Führerschein Kopie etc.
Dann war ein halbes Jahr Ruhe und dann kamen wieder Fragen, mir wurde das langsam zu Komisch und ich habe sie Ignoriert. Und mich am Telefon mit denen gestritten.
Wollte einen Beweis ob sie überhaupt Ausgezahlt haben an den Unfallgegner, bekam ihn aber nie.
Jetzt 2 Jahre später nach dem Unfall wollen sie den angeblich Bezahlten Schaden von mir haben da ich auf Fragen nicht Antworte von wegen Pflichtverletzung.
Muss man einer Versicherung jede einzelne Frage beantworten, auch wenn nicht Relevant?
Kann mich eine Versicherung fragen wann ich zuletzt Einkaufen war?
Langsam habe ich einen Hass auf die Versicherung, die von mir 3 Jahre lang Euros bekommt und im Problem Fall so tut als gäbe es sie Überhaupt nicht.
Hat hier jemand Erfahrung mit sowas? Rechtsberatung möchte ich natürlich nicht sondern nur Erfahrungswerte, falls jemand mal sowas Ähnliches erlebt hat.
Fürs Rechtliche muss ich eh zum Anwalt wenn die mich nicht in Ruhe lassen.
Die Fragen Lauten in etwa so : Wieso haben sie ihren ausländischen Führerschein nicht umgeschrieben" Seit wann Leben sie in Deutschland ist das ihr Erstwohnsitz und so weiter, sie brauchen hier eine Übersetzung des Führerscheins haben sie die wenn nicht wieso...Es nervt aber Gewaltig wie die sich drücken wollen obwohl sie das 3 fache der Schadensumme schon von mir kassiert haben...und jetzt denken ich wäre Geisteskrank und Überweise nochmal 500-600.
Was ist den der Zweck dieser Aktion? Mir einen Fehler Nachzuweisen in der Hoffnung dann wirklich auch rechtlich kassieren zu können?
81 Antworten
War das eigentlich jetzt hier Thema bzw. die Frage?
Die Frage war ob die VS solche Fragen stellen darf und bei Nichtbeantwortung Regress fordern darf. So hab ich das zumindest verstanden.
Was sich nachher mehr lohnt oder rechnet ist hier eher zweitrangig und dürfte max. in der Nachbetrachtung Interesse finden.
Aber macht mal. Mal sehen ob der TE sich hier noch mal äußert. Ich habe aber die Befürchtung das nicht.
Zitat:
@nogel schrieb am 12. April 2025 um 14:04:21 Uhr:
Genau. Und jetzt rechne mal 6,25 % bei einem Beitragssatz von 150,- aus, das sind 9,37 Euro.Wie lange braucht es, bis der Schadenrückkauf von 500,- bis 600,- Euro lohnt? Merkste selber, ne?
(Wer hat hier ständig "Denkfehler?)
Auch das ist nicht richtig.
Wenn du einen Beitragssatz von 16% hast, dann wirst du nicht auf Beitragssatz 17% zurück gestuft, sondern um ca. 20 SF Jahre, was dann in etwa 21% bedeutet.
Du zahlst dann also bereits im nächsten Jahr über 30% mehr Beitrag.
Statt 150,- € dann ca. 195,- €
Also 45,- € mehr.
Jetzt hast du aber auch 20 Jahre verloren, was bedeutet, dass du wieder 20 Jahre brauchst, bist du wieder bei 150,- € Beitrag bist.
Den Rest kannst du dir ja ca. selber ausrechnen.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 12. April 2025 um 14:18:10 Uhr:
@nogeldu passt auf, in Bezug Neuanmeldungen die gleich mit geballten Fachwissen auftrumpfen ?
😁
Ich finds halt immer lustig, wenn die Leute, die vermutlich Verkehrsanwälte sind, weil sie am lautesten immer nach den Anwälten rufen, dann die Grundlagen nicht mal verstehen. 😉
Immer? Nach 5 Post'7?
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Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 12. April 2025 um 14:23:17 Uhr:
Aber macht mal. Mal sehen ob der TE sich hier noch mal äußert. Ich habe aber die Befürchtung das nicht.
Wieso das? Zum Spaß hab ich den Thread nicht erstellt, jetzt muss ich aber erstmal Einkaufen^^
Ganz schön viele Beiträge ich antworte dann Heute Abend
Um es kurz zu machen.
Du hast eine Aufklärungspflicht gegenüber deiner Kfz Versicherung.
Du musst denen alle Fragen beantworten, die dazu dienen, deren Leistungspflicht zu prüfen.
Da du deren Fragen ignoriert hast, hast du diese Pflicht verletzt, was wiederrum zur Leistungsfreiheit der Versicherung führt.
Zitat:
@ClaudioPall schrieb am 12. April 2025 um 15:02:25 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 12. April 2025 um 14:23:17 Uhr:
Aber macht mal. Mal sehen ob der TE sich hier noch mal äußert. Ich habe aber die Befürchtung das nicht.Wieso das? Zum Spaß hab ich den Thread nicht erstellt, jetzt muss ich aber erstmal Einkaufen^^
Ganz schön viele Beiträge ich antworte dann Heute Abend
Sorry aber ich kann mich auch mal irren🙂
Dann lies mal in Ruhe und dann kannst du uns ja mal mitteilen was du zu unseren Aussagen denkst, ob da wohl was dran sein könnte.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 12. April 2025 um 10:02:28 Uhr:
Hier geht es darum ob du überhaupt eine in D zulässige Fahrerlaubnis hattest. Hattest du die nicht warst du grob fahrlässig und die VS kann sich an dir schadlos halten.
Zitat:
@germania47 schrieb am 12. April 2025 um 11:56:41 Uhr:
Zitat:
@Tamppali schrieb am 12. April 2025 um 11:48:13 Uhr:
Das war dann nicht grob fahrlässig sondern eine Obliegenheitsverletzung.
Dadurch hat die Versicherung das Recht, Regress zu nehmen.
Vollkommen richtig, ein Rückkauf, bzw Freistellung kommt dann auch nicht in Frage, da es sich um keine freiwillige Rückzahlung handelt.
Hier die besten Antworten alle 3 diese Sache interessiert mich.
Anhand meiner FS Kopie ist denen doch meine FS Lage bekannt und die Frage längst beantwortet und nicht mehr relevant?
Es ist tatsächlich so das ich die Umschreibung verpeilt habe, ABER gar nicht in Deutschland gefahren bin ich hielt mich im Ausland auf in meiner Heimat wo natürlich keine Umschreibung des Inländischen Führerscheins notwendig ist und auch der Schaden ereignete sich dort inklusive Unfallaufnahme und keiner Beanstandung meiner Fahrerlaubnis oder sonstigem seitens Polizei.
Ändert das die Situation in Betracht auf eine in D-Gültige Fahrerlaubnis und möglichem Regress?
Wieso prüft die Versicherung das alles nicht VOR dem Unfall bei Versicherungsabschluss?
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 12. April 2025 um 09:03:19 Uhr:
Wenn es tatsächlich nur 5-600 Euro sind, dann würde ich das ohnehin selbst zahlen um eine Rückstufung zu vermeiden.
Eine Möglichkeit den Schaden selbst zu begleichen ohne Hochstufung wurde mir niemals gewährt, auch nach Mehrmaliger Anfrage nicht.
Es ist nicht die Aufgabe der Versicherung die korrekten Dokumente des VN zu prüfen.
Es ist auch möglich ein Auto zu versichern, wenn man gar keine Fahrerlaubnis hat.
Man darf logischerweise nur nicht selbst fahren.
Davon abgesehen nochmals:
Die nochmals zitierte Behauptung von KapitaenLueck ist falsch.
Es ist nicht grob fahrlässig ohne gültigen Fahrerlaubnis zu fahren, sondern eine Obliegenheitsverletzung vor dem Unfall.
Grob fahrlässig wäre z.B. das Überfahren einer roten Ampel.
Die Angaben des VN im Antrag werden immer erst nach einer Schadenmeldung geprüft, nicht bei Antragstellung.
Ich denke mir ist jetzt klar was die V möchte der Thread ist hilfreich, sie haben in den 2 Jahren keinen Beweis gefunden das ich in Deutschland gefahren bin und Probieren es deshalb immer wieder sonst hätten sie ja die Regress Forderung schon gestellt und sich nicht auf eine Pflichtverletzung bezogen da ich nicht antworte.., eine Frage bezieht sich auch aufs Fahren in Deutschland. Also kann ich meiner Meinung nach Ruhig auf alles Antworten denn in Deutschland bin ich ja nicht gefahren, als ich das nicht durfte. Und somit bin ich da fein raus?
Es geht nur um die Eigenschaft "berechtigter Fahrer" und hierbei um die Frage ob eine gültige EU-ausländische Fahrerlaubnis durch Ablauf der Umschreibefrist auch im Ausland erloschen ist. Dann würde ein Regressanspruch bestehen. Ich tippe mal darauf, dass die EU-ausländische FE zumindest im Ausstellungsland weiter gültig ist. Um die Umschreibung in Deutschland erreichen zu können, müsste der deutsche Hauptwohnsitz nachweislich aufgegeben werden und vermutlich nach 6 Monaten+x wieder neu begründet werden. Viel Aufwand ....
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 12. April 2025 um 17:08:15 Uhr:
Die Angaben des VN im Antrag werden immer erst nach einer Schadenmeldung geprüft, nicht bei Antragstellung.
Nicht die des VN, die des Fahrers beim Unfall. Das muss ja nicht der VN sein.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. April 2025 um 17:22:19 Uhr:
Es geht nur um die Eigenschaft "berechtigter Fahrer" und hierbei um die Frage ob eine gültige EU-ausländische Fahrerlaubnis durch Ablauf der Umschreibefrist auch im Ausland erloschen ist. Dann würde ein Regressanspruch bestehen. Ich tippe mal darauf, dass die EU-ausländische FE zumindest im Ausstellungsland weiter gültig ist.
Japp hatte ihre Gültigkeit, dann bleibt mir nur noch ne email zu senden. Aber all das ist denen auch klar ohne diese Fragen durch die FS Kopie, sie hofften nur das ich schreiben würde ich bin in Deutschland ohne Erlaubnis gefahren.
BTW
Wie komme ich an den Beweis das Betrag X an den Unfallgegner ausgezahlt wurde?, dazu wollen die sich auch nicht äußern.
Was wenn sie 300 ausgezahlt haben und von mir zumindest auf gut glück versuchen 600 zu fordern?, oder eben gar nix 0 Euro? So Komisch wie die sich teils verhalten haben schließe ich das nicht aus.