Versicherung lässt mich nicht in Ruhe
War 3 Jahre bei einer Online-Billig-KFZ-Haftpflicht-Versicherung ohne Probleme, bis es dann zu einem Kleinschaden kam (500€+)
Die Versicherung hat mich dazu befragt, habe alles Brav Beantwortet Fragebogen, Bilder Unfallhergang Führerschein Kopie etc.
Dann war ein halbes Jahr Ruhe und dann kamen wieder Fragen, mir wurde das langsam zu Komisch und ich habe sie Ignoriert. Und mich am Telefon mit denen gestritten.
Wollte einen Beweis ob sie überhaupt Ausgezahlt haben an den Unfallgegner, bekam ihn aber nie.
Jetzt 2 Jahre später nach dem Unfall wollen sie den angeblich Bezahlten Schaden von mir haben da ich auf Fragen nicht Antworte von wegen Pflichtverletzung.
Muss man einer Versicherung jede einzelne Frage beantworten, auch wenn nicht Relevant?
Kann mich eine Versicherung fragen wann ich zuletzt Einkaufen war?
Langsam habe ich einen Hass auf die Versicherung, die von mir 3 Jahre lang Euros bekommt und im Problem Fall so tut als gäbe es sie Überhaupt nicht.
Hat hier jemand Erfahrung mit sowas? Rechtsberatung möchte ich natürlich nicht sondern nur Erfahrungswerte, falls jemand mal sowas Ähnliches erlebt hat.
Fürs Rechtliche muss ich eh zum Anwalt wenn die mich nicht in Ruhe lassen.
Die Fragen Lauten in etwa so : Wieso haben sie ihren ausländischen Führerschein nicht umgeschrieben" Seit wann Leben sie in Deutschland ist das ihr Erstwohnsitz und so weiter, sie brauchen hier eine Übersetzung des Führerscheins haben sie die wenn nicht wieso...Es nervt aber Gewaltig wie die sich drücken wollen obwohl sie das 3 fache der Schadensumme schon von mir kassiert haben...und jetzt denken ich wäre Geisteskrank und Überweise nochmal 500-600.
Was ist den der Zweck dieser Aktion? Mir einen Fehler Nachzuweisen in der Hoffnung dann wirklich auch rechtlich kassieren zu können?
81 Antworten
Wenn es tatsächlich nur 5-600 Euro sind, dann würde ich das ohnehin selbst zahlen um eine Rückstufung zu vermeiden.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 12. April 2025 um 09:03:19 Uhr:
Wenn es tatsächlich nur 5-600 Euro sind, dann würde ich das ohnehin selbst zahlen um eine Rückstufung zu vermeiden.
Bei einer Haftpflichtversicherung? Kommt drauf an wie hoch die SF-Klasse und die Prämie momentan ist.
Außerdem war das nicht die Fragestellung.
Ja, auch bei einer Haftpflicht gibt es bekanntlich Rückstufungen.
Hmm, Fragen was du einkaufst oder wie du so schläft musst du natürlich nicht beantworten.
Aber Fragen zu deiner Fahrerlaubnis, die du hättest wahrscheinlich schon längst umschreiben oder hättest erlangen müssen sind hier aus meiner Sicht sehr wohl relevant.
Hier geht es darum ob du überhaupt eine in D zulässige Fahrerlaubnis hattest. Hattest du die nicht warst du grob fahrlässig und die VS kann sich an dir schadlos halten.
Und ja, du bist verpflichtet solche derartigen Fragen zu beantworten.
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Selbstverständlich musst Du alle Fragen beantworten, die hinsichtlich Haftung und Deckung relevant sind. Und da gehören Fragen nach dem Führerschein dazu.
@nogel auch bei einem Haftpflichtschaden kann man diesen zurückkaufen. Bei einem Schaden von 500-600€ dürfte sich das immer lohnen, unabhängig vom aktuellen SFR. I.d.R. wird der VN nach Abschluss/Regulierung des Schadens darüber informiert, dann müssen die Fristen beachtet werden.
Ist doch klar, daß man auch einen Haftpflicht Schaden zurückkaufen kann.
Aber der TE sprach von einer Billig-VS. Laß mal die Prämie von 150,- auf 220,- ansteigen, dann lohnt ein Rückkauf erst nach -zig Jahren.
Aber das kann man die VS ausrechnen lassen.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 12. April 2025 um 10:02:28 Uhr:
Hier geht es darum ob du überhaupt eine in D zulässige Fahrerlaubnis hattest. Hattest du die nicht warst du grob fahrlässig und die VS kann sich an dir schadlos halten.
Das war dann nicht grob fahrlässig sondern eine Obliegenheitsverletzung.
Dadurch hat die Versicherung das Recht, Regress zu nehmen.
Zitat:
@nogel schrieb am 12. April 2025 um 10:48:04 Uhr:
Aber der TE sprach von einer Billig-VS. Laß mal die Prämie von 150,- auf 220,- ansteigen, dann lohnt ein Rückkauf erst nach -zig Jahren.
Das ist falsch gedacht.
Es mag vielleicht im Moment nicht viel ausmachen.
Aber es hat Auswirkung auf alle kommenden Autos und vermutlich auch auf eine zukünftige Vollkaskoeinstufung.
Da inzwischen bis SF50 gerechnet wird, zieht man eine Rückstufung oft sein ganzes Leben lang mit.
Zitat:
@Tamppali schrieb am 12. April 2025 um 11:48:13 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 12. April 2025 um 10:02:28 Uhr:
Hier geht es darum ob du überhaupt eine in D zulässige Fahrerlaubnis hattest. Hattest du die nicht warst du grob fahrlässig und die VS kann sich an dir schadlos halten.Das war dann nicht grob fahrlässig sondern eine Obliegenheitsverletzung.
Dadurch hat die Versicherung das Recht, Regress zu nehmen.
Vollkommen richtig, ein Rückkauf, bzw Freistellung kommt dann auch nicht in Frage, da es sich um keine freiwillige Rückzahlung handelt.
Zitat:
@Tamppali schrieb am 12. April 2025 um 11:49:51 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 12. April 2025 um 10:48:04 Uhr:
Aber der TE sprach von einer Billig-VS. Laß mal die Prämie von 150,- auf 220,- ansteigen, dann lohnt ein Rückkauf erst nach -zig Jahren.Das ist falsch gedacht.
Es mag vielleicht im Moment nicht viel ausmachen.
Aber es hat Auswirkung auf alle kommenden Autos und vermutlich auch auf eine zukünftige Vollkaskoeinstufung.
Da inzwischen bis SF50 gerechnet wird, zieht man eine Rückstufung oft sein ganzes Leben lang mit.
Da ist gar nichts falsch gedacht, sondern es ist genau so wie ich sagte.
Im übrigen hast du mein Zitat verkürzt, denn ich schrieb auch:
Zitat:
Aber das kann man die VS ausrechnen lassen.
Es kommt also komplett auf die Konstellation Beitragshöhe und jetzige SF-Klasse an.
Und ja, die SF-Klassen werden immer höher, aber schon nach ein paar Jahren ist es nur noch ein einziger Prozentpunkt pro Jahr (oder gar keiner mehr).
Zitat:
@nogel schrieb am 12. April 2025 um 12:54:29 Uhr:
Und ja, die SF-Klassen werden immer höher, aber schon nach ein paar Jahren ist es nur noch ein einziger Prozentpunkt pro Jahr (oder gar keiner mehr).
Allein das ist schon wieder ein Denkfehler.
Der Unterschied ob ich 16% Beitragssatz oder 17% Beitragssatz habe, sind 6,25% Unterschied in der Prämie die ich bezahlen muss.
Zitat:
@nogel schrieb am 12. April 2025 um 12:54:29 Uhr:
Aber das kann man die VS ausrechnen lassen.
Das kannst du eben nicht.
Sobald sich auch nur ein Faktor ändert (Typklasse, Regionalklasse, Fahrzeug, Prämienerhöhung, Einschluss Vollkasko, weiterer Schaden), stimmt die Berechnung nicht mehr.
Genau. Und jetzt rechne mal 6,25 % bei einem Beitragssatz von 150,- aus, das sind 9,37 Euro.
Wie lange braucht es, bis der Schadenrückkauf von 500,- bis 600,- Euro lohnt? Merkste selber, ne?
(Wer hat hier ständig "Denkfehler?)