Versicherung kippt Gutachten nach Reparatur weil Werkstatt Posten aufgeführt hat, die sie nicht...
Hallo.
Es ist folgendes passiert.
Mir ist jemand in mein parkendes Auto vor dem Haus gefahren - Haftpflichtfall.
Gutachten war knapp an der 130%-Grenze.
War bei der Werkstatt, die haben gesagt, das haut alles hin, wenn die Versicherung die Reparaturfreigabe erteilt. Hat sie erteilt, also habe ich als Laie gutgläubig gesagt, sie sollen es reparieren.
Auto wurde repariert
Jetzt war ein Gutacher der Versicherung da, um zu prüfen, ob alles ordnungsgemäß gemacht worden ist.
Der hat festgestellt, dass die Werkstatt ein paar Dinge die sie auf die Rechnung geschrieben haben, nicht ausgeführt haben (u. A. austausch der Türscharniere). Mir ist das alles nicht aufgefallen, da ich absoluter Laie bin und die Rechnung auch erst später kam, bzw. gleichzeitig an mich, als auch an die Versicherung gegangen ist.
Der Gutachter meinte, die Versicherung wird das Gutachten jetzt wohl kippen und mir nur den Wertverlust ausbezahlen, sodass ich den Differenzbetrag an die Werkstatt selbst bezahlen muss (ca. 3.000 €!!)
Was soll ich jetzt, tun? Habe ich eine Chance, da raus zu kommen, weil der Fehler ja ganz klar auf Seiten der Werkstatt liegt. Die haben doch eine falsche Rechnung geschrieben, nicht ich...
Bitte helft mir.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 25. August 2018 um 22:58:43 Uhr:
Was soll an deinem Post laienhaft sein?
Er ist besser als viel Haarspaltereien vorher!
Er ist nicht nur laienhaft, sondern vom ersten bis zum letzten Satz völliger Blödsinn. Übrigens genau so, wie Deine penetrante Rumreiterei auf der Reparaturfreigabe.
Warum schaffen es eigentlich so viele nicht, bei Themen, von denen sie keinen Schimmer haben, einfach mal die Finger von der Tastatur zu lassen?
Es ist sicher nett gemeint, wenn jemand helfen will.
Aber solche Beiträge, einfach wild zusammenphantasiert, sind nicht hilfreich, sie sind das genaue Gegenteil. Sie stiften bei jedem, der sich nicht wirklich gut auskennt, heillose Verwirrung.
78 Antworten
Zitat:
@steini111 schrieb am 22. August 2018 um 16:36:24 Uhr:
Am wichtigsten dürfte hier der Wortlaut vom Auftrag an die Werkstatt sein. Wenn dort das Gutachten erwähnt ist, wird die Werkstatt nachbessern müssen.
Hatte ich und der Zähler der Dellen weiter vorn schonmal gefragt.
Wer hat die Werkstatt beauftragt und exakt womit, und wer der Rechnungsempfänger ist.
Da die beiden Informationen entscheidend sind und der TE damit nicht rausrückt ist das hier sinnlos.
Ferner fehlt die Information, was der Gutachter ausser den Scharnieren noch bemängelt hat, daraus könnte man evtl. darauf schließen ob eine Reparatur laut GA mit überschaubaren Mängeln durchgeführt oder nur ein wenig am Fahrzeug herumgepfuscht wurde.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. August 2018 um 16:02:32 Uhr:
Eine Bestätigung über die gutachtengemäß ausgeführte Reparatur, sofern dies der selbe SV ist, der das Gutachten angefertigt hat. Zeitlicher Aufwand ca. 15 min., also nur Kleinkram ohne Bühnen-/Grubenbesuch. Ist hier ein üblicher Satz dafür.
Sorry Paul, dass ist absurd. Eine ordentliche Inaugenscheinname
unddie Erstellung einer vernünftigen Stellungnahme nimmt mindestens einen Aufwand von 1 bis 1,5 Stunden (und mehr), je nach Schadenschwere in Anspruch. Hier steht nämlich auch ein Haftungsanspruch gegenüber dem SV im Raum. Und wenn das bei euch einer für 25 € bis 50 € macht, dann ist er entweder ein Küchentisch SV oder eine arme Seele der unbedingt Geld braucht. Never für die Beträge, echt nicht.........
[
quote]@weiss-blau schrieb am 22. August 2018 um 17:28:29 Uhr:
Hatte ich und der Zähler der Dellen weiter vorn schonmal gefragt.Zitat:
@steini111 schrieb am 22. August 2018 um 16:36:24 Uhr:
Am wichtigsten dürfte hier der Wortlaut vom Auftrag an die Werkstatt sein. Wenn dort das Gutachten erwähnt ist, wird die Werkstatt nachbessern müssen.
Wer hat die Werkstatt beauftragt und exakt womit, und wer der Rechnungsempfänger ist.
Da die beiden Informationen entscheidend sind und der TE damit nicht rausrückt ist das hier sinnlos.
Ferner fehlt die Information, was der Gutachter ausser den Scharnieren noch bemängelt hat, daraus könnte man evtl. darauf schließen ob eine Reparatur laut GA mit überschaubaren Mängeln durchgeführt oder nur ein wenig am Fahrzeug herumgepfuscht wurde.
so ist das...
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 22. August 2018 um 18:10:11 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 22. August 2018 um 18:10:11 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. August 2018 um 16:02:32 Uhr:
Eine Bestätigung über die gutachtengemäß ausgeführte Reparatur, sofern dies der selbe SV ist, der das Gutachten angefertigt hat. Zeitlicher Aufwand ca. 15 min., also nur Kleinkram ohne Bühnen-/Grubenbesuch. Ist hier ein üblicher Satz dafür.
Sorry Paul, dass ist absurd. Eine ordentliche Inaugenscheinname und die Erstellung einer vernünftigen Stellungnahme nimmt mindestens einen Aufwand von 1 bis 1,5 Stunden (und mehr), je nach Schadenschwere in Anspruch. Hier steht nämlich auch ein Haftungsanspruch gegenüber dem SV im Raum. Und wenn das bei euch einer für 25 € bis 50 € macht, dann ist er entweder ein Küchentisch SV oder eine arme Seele der unbedingt Geld braucht. Never für die Beträge, echt nicht.........
Absurd ist das nicht Delle. Für einen kleinen Streifschaden, bei dem eine Tür oder ein geschraubter Kotflügel getauscht, gelackt und sonst nicht viel Trara gemacht wurde, braucht man nun wirklich keine zerlegende/umfangreiche Untersuchung. Der Parkschaden des TE dürfte da schon noch rein passen. Das "Preisfenster" ist bei sowas kleinem auch bei der ansässigen "Mafia" üblich. Können aber auch mal 100,- € sein.
Bei umfangreicheren Arbeiten stimme ich Dir zu. Da wird man evtl. auch mit 150,-/300,- € + Nebenkosten nicht immer hinkommen. Aber sowas liegt doch hier nicht zu Grunde.
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Auch diese "Kleinschäden" sind nicht in 15 Minunten erledigt Paul. Es geht schließlich um die Qualität der Reparatur und ob diese nach den Vorgaben des SV durchgeführt wurde. Und das machst du nicht verünftig in 15 Minuten und schon gar nicht inclusive dem Ausarbeiten der schriflichen Stellungnahme. Es mag sein, das bei euch diese Billig- Papers für das erhaschen des Nutzungsausfall erstellt werden werden, da reicht dann aber auch ein Fotor mit der Tageszeitung.
Eine Sachverständige Reparaturbestätigung ist aber etwas ganz anderes. Und die gibt es definitiv nicht zu diesem Kurs, zumindest bei uns hier nicht. Aber mag sein, dass bei euch die Uhren anders ticken.....
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. August 2018 um 18:41:02 Uhr:
Es kann gut sein, dass der Markt für sowas hier deutlich enger ist.
das ist wohl die Erklärung, haste Recht....
Auch hier in Berlin / Brandenburg steht kein seriöser Gutachter für den genannten Betrag auf und das ist gut so.
Im Notfall muss das Gutachten bzw. die Reparaturbestätigung plausibel sein und der Expertise eines vom Gericht bestellten SV standhalten, und sowas gibts nicht fürn Fuffi.
Mag sein, dass es Dir nicht bekannt oder zugängllich ist. Es geht wie gesagt nur um eine kurze Bestätigung bei einem bereits dort zuvor ausführlichst bewertetem kleineren Schaden. Der Kunde fährt dabei zum SV-Büro und nicht umgekehrt.
Die Frage was ein Gutachten kostet ist hier eigentlich relativ uninteressant.
Solange der TE nicht weiß was er der Werkstatt unterschrieben hat kann man nur spekulieren.
Wenn er keine Durchschrift des Auftrags bekommen hat würde ich mir an seiner Stelle zackig eine holen.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 22. August 2018 um 18:36:05 Uhr:
Eine Sachverständige Reparaturbestätigung ist aber etwas ganz anderes. Und die gibt es definitiv nicht zu diesem Kurs, zumindest bei uns hier nicht. Aber mag sein, dass bei euch die Uhren anders ticken.
Kommt auf die Art der Reparaturbestätigung an. Bei uns gibt's die einfache mit einer Aussagekraft von Foto mit Tageszeitung für kleines Geld. Und eine "richtige". Die "richtige" dauert halt schon mal eine Stunde und mehr, kostet dann auch entsprechend.
Zum Thema: Die Hälfte der Schreiber hier sollte sich mal schlau machen was Schadenersatz heißt, was eine Abtretung bedeutet, wer im Schadenfall Rechnungsempfänger ist, wer überhaupt berechtigt ist eine Rechnung zu prüfen usw..
Im Haftpflichtschadenfall hat die Versicherung Schadenersatz zu leisten. Sie bezahlt weder irgendwelche Rechnungen noch hat sie das Recht Rechnungen zu prüfen und zu kürzen. Das Recht - und die Pflicht - der Rechnungsprüfung obliegt dem Rechnungsempfänger, das hat der Geschädigte zu sein.
Und darauf sollte man als Geschädigter auch Wert legen. Auch bezüglich so Dingen wie Gewährleistung, Anspruch auf Nachbesserung usw.. Hat man die Rechnung nicht selber bezahlt hat man u.U. Pech gehabt.
Nein, die Versicherung hat auch bei anderen Schreibern hier keine Rechnungen bezahlt. Sie leistet rechtlich Schadenersatz in Höhe der Rechnung und überweist das Geld nach Anweisung des Geschädigten (Abtretung) auf das Konto der Werkstatt. Sie bezahlt damit aber formal nicht die Rechnung.
Eine Reparaturfreigabe erteilt auch nie die Versicherung, das Recht hat sie überhaupt nicht. Auch wenn die das gerne so darstellen als ob sie da ein Mitspracherecht hätten. Tausendmal wiederholen macht das nicht richtiger - brennt sich leider so nur falsch in den Köpfen ein.
In diesem Fall hilft nur eins: Ab zur Werkstatt und Nachbesserung fordern. Abhängig von der Reaktion der Werkstatt muss man dann weiter gucken.
Ein typischer Fall warum ich wieder weiß warum ich jedem Geschädigten der keine Ahnung von Schadenersatzrecht hat den sofortigen Gang zum Anwalt anrate.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 23. August 2018 um 09:40:02 Uhr:
Ein typischer Fall warum ich wieder weiß warum ich jedem Geschädigten der keine Ahnung von Schadenersatzrecht hat den sofortigen Gang zum Anwalt anrate.
Vor allem bei einem 130%-Fall!
Da gibt es ja nochmal mehr Haken und Ösen, und die Versicherung kann richtig Geld sparen wenn sie einen Ansatzpunkt findet. Dementsprechend hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie genau das auch versucht.
@Moers75
Zum Thema: Die Hälfte der Schreiber hier sollte sich mal schlau machen was Schadenersatz heißt, was eine Abtretung bedeutet, wer im Schadenfall Rechnungsempfänger ist, wer überhaupt berechtigt ist eine Rechnung zu prüfen usw..
Im Haftpflichtschadenfall hat die Versicherung Schadenersatz zu leisten. Sie bezahlt weder irgendwelche Rechnungen noch hat sie das Recht Rechnungen zu prüfen und zu kürzen. Das Recht - und die Pflicht - der Rechnungsprüfung obliegt dem Rechnungsempfänger, das hat der Geschädigte zu sein.
Und darauf sollte man als Geschädigter auch Wert legen. Auch bezüglich so Dingen wie Gewährleistung, Anspruch auf Nachbesserung usw.. Hat man die Rechnung nicht selber bezahlt hat man u.U. Pech gehabt.
Nein, die Versicherung hat auch bei anderen Schreibern hier keine Rechnungen bezahlt. Sie leistet rechtlich Schadenersatz in Höhe der Rechnung und überweist das Geld nach Anweisung des Geschädigten (Abtretung) auf das Konto der Werkstatt. Sie bezahlt damit aber formal nicht die Rechnung.
Eine Reparaturfreigabe erteilt auch nie die Versicherung, das Recht hat sie überhaupt nicht. Auch wenn die das gerne so darstellen als ob sie da ein Mitspracherecht hätten. Tausendmal wiederholen macht das nicht richtiger - brennt sich leider so nur falsch in den Köpfen ein.
In diesem Fall hilft nur eins: Ab zur Werkstatt und Nachbesserung fordern. Abhängig von der Reaktion der Werkstatt muss man dann weiter gucken.
Ein typischer Fall warum ich wieder weiß warum ich jedem Geschädigten der keine Ahnung von Schadenersatzrecht hat den sofortigen Gang zum Anwalt anrate.
So ist das in Wirklichkeit.......🙂
Mal ganz abgesehen davon, dass die Werkstatt hier offenbar beschissen hat, indem sie Positionen berechnet die überhaupt nicht angefallen sind.
Wer hat eigentlich dem Gutachter der Versicherung erlaubt das Fahrzeug zu besichtigen?
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 23. August 2018 um 11:40:44 Uhr:
Mal ganz abgesehen davon, dass die Werkstatt hier offenbar beschissen hat, indem sie Positionen berechnet die überhaupt nicht angefallen sind.Wer hat eigentlich dem Gutachter der Versicherung erlaubt das Fahrzeug zu besichtigen?
Genau diese Frage stelle ich mir von Anfang an. Bei einem Haftpflichtschaden käme ein Sachverständiger einer gegnerischen Versicherung nicht an mein Auto, dazu hat er kein Recht.
Das Verhalten der Werkstatt Teile zu berechnen und nicht zu verbauen ist natürlcih absolut nicht zu dulden und hätte bei mir deutliche Konsequenezn.