Versicherung kippt Gutachten nach Reparatur weil Werkstatt Posten aufgeführt hat, die sie nicht...

Hallo.

Es ist folgendes passiert.
Mir ist jemand in mein parkendes Auto vor dem Haus gefahren - Haftpflichtfall.
Gutachten war knapp an der 130%-Grenze.
War bei der Werkstatt, die haben gesagt, das haut alles hin, wenn die Versicherung die Reparaturfreigabe erteilt. Hat sie erteilt, also habe ich als Laie gutgläubig gesagt, sie sollen es reparieren.
Auto wurde repariert

Jetzt war ein Gutacher der Versicherung da, um zu prüfen, ob alles ordnungsgemäß gemacht worden ist.
Der hat festgestellt, dass die Werkstatt ein paar Dinge die sie auf die Rechnung geschrieben haben, nicht ausgeführt haben (u. A. austausch der Türscharniere). Mir ist das alles nicht aufgefallen, da ich absoluter Laie bin und die Rechnung auch erst später kam, bzw. gleichzeitig an mich, als auch an die Versicherung gegangen ist.

Der Gutachter meinte, die Versicherung wird das Gutachten jetzt wohl kippen und mir nur den Wertverlust ausbezahlen, sodass ich den Differenzbetrag an die Werkstatt selbst bezahlen muss (ca. 3.000 €!!)

Was soll ich jetzt, tun? Habe ich eine Chance, da raus zu kommen, weil der Fehler ja ganz klar auf Seiten der Werkstatt liegt. Die haben doch eine falsche Rechnung geschrieben, nicht ich...

Bitte helft mir.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 25. August 2018 um 22:58:43 Uhr:


Was soll an deinem Post laienhaft sein?
Er ist besser als viel Haarspaltereien vorher!

Er ist nicht nur laienhaft, sondern vom ersten bis zum letzten Satz völliger Blödsinn. Übrigens genau so, wie Deine penetrante Rumreiterei auf der Reparaturfreigabe.

Warum schaffen es eigentlich so viele nicht, bei Themen, von denen sie keinen Schimmer haben, einfach mal die Finger von der Tastatur zu lassen?
Es ist sicher nett gemeint, wenn jemand helfen will.
Aber solche Beiträge, einfach wild zusammenphantasiert, sind nicht hilfreich, sie sind das genaue Gegenteil. Sie stiften bei jedem, der sich nicht wirklich gut auskennt, heillose Verwirrung.

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Zitat:

@Relaxolator schrieb am 28. August 2018 um 22:07:54 Uhr:


........., allerdings hat die Versicherung in dem Fall natürlich ein Interesse daran zu überprüfen, ob die Reparatur VOLLSTÄNDIG und FACHGERECHT nach Gutachten durchgeführt wurde.

.......

Das Interesse besteht durchaus, allerdings hat sie kein Recht diese Nachbesichtigung selber durchzuführen.

Sie kann jedoch den Anspruchsteller auffordern auf ihre Kosten eine qualifizierte Reparaturbestätigung bei dem Sachverständigen durchführen zu lassen, der auch im Auftrag des Geschädigten das erste Gutachten erstattet hat.

Zitat:

Die Regulierungszusage ist klar von der Reparaturfreigabe zu trennen. Die Versicherung hat beim Haftpflichtschadenfall weder eine Reparatur noch einen Reparaturweg noch sonst was freizugeben sondern Schadenersatz zu leisten.

Es muss keine Zusage der Versicherung erteilt werden, dass ist richtig.
Es gibt aber auch Fälle, wo unter Umständen die Schuldfrage noch nicht ganz genau geklärt ist, oder der Versicherung noch irgendwas einfällt, warum die nicht zahlen. Dann ist es besser, wenn man die Freigabe hat.
Manch einer würde sich, wenn er einen Teil des Schadens selber bezahlen muss, für einen anderen Reparaturweg oder garkeinen entscheiden... Da ist es schon nett, wenn die VS die Reparatur freigibt und die Deckung zusagt...

Wenn ich bei nicht 100%ig klarem Sachverhalt keine Freigabe von der Versicherung habe, das KFZ aber noch Fahrbereit und Verkehrssicher ist, repariere ich erst wenn z.B. die Schuldfrage geklärt ist...
Sonst habe ich hinterher das Theater mit dem Kunden...

Meine Rede, aber manche streiten eben lieber mit der Versicherung, Hauptsache sie haben Recht.
Wenn ich die Freigabe habe nach Gutachten zu reparieren bin ich auf der sicheren Seite.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 4. September 2018 um 08:07:42 Uhr:


Es gibt aber auch Fälle, wo unter Umständen die Schuldfrage noch nicht ganz genau geklärt ist, oder der Versicherung noch irgendwas einfällt,

Du willst einfach nicht verstehen wo der Unterschied zwischen Regulierungszusage und Reparaturfreigabe ist, oder? 😕

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