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Versicherung kippt Gutachten nach Reparatur weil Werkstatt Posten aufgeführt hat, die sie nicht...

Themenstarteram 21. August 2018 um 14:25

Hallo.

Es ist folgendes passiert.

Mir ist jemand in mein parkendes Auto vor dem Haus gefahren - Haftpflichtfall.

Gutachten war knapp an der 130%-Grenze.

War bei der Werkstatt, die haben gesagt, das haut alles hin, wenn die Versicherung die Reparaturfreigabe erteilt. Hat sie erteilt, also habe ich als Laie gutgläubig gesagt, sie sollen es reparieren.

Auto wurde repariert

Jetzt war ein Gutacher der Versicherung da, um zu prüfen, ob alles ordnungsgemäß gemacht worden ist.

Der hat festgestellt, dass die Werkstatt ein paar Dinge die sie auf die Rechnung geschrieben haben, nicht ausgeführt haben (u. A. austausch der Türscharniere). Mir ist das alles nicht aufgefallen, da ich absoluter Laie bin und die Rechnung auch erst später kam, bzw. gleichzeitig an mich, als auch an die Versicherung gegangen ist.

Der Gutachter meinte, die Versicherung wird das Gutachten jetzt wohl kippen und mir nur den Wertverlust ausbezahlen, sodass ich den Differenzbetrag an die Werkstatt selbst bezahlen muss (ca. 3.000 €!!)

Was soll ich jetzt, tun? Habe ich eine Chance, da raus zu kommen, weil der Fehler ja ganz klar auf Seiten der Werkstatt liegt. Die haben doch eine falsche Rechnung geschrieben, nicht ich...

Bitte helft mir.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 25. August 2018 um 22:58:43 Uhr:

Was soll an deinem Post laienhaft sein?

Er ist besser als viel Haarspaltereien vorher!

Er ist nicht nur laienhaft, sondern vom ersten bis zum letzten Satz völliger Blödsinn. Übrigens genau so, wie Deine penetrante Rumreiterei auf der Reparaturfreigabe.

Warum schaffen es eigentlich so viele nicht, bei Themen, von denen sie keinen Schimmer haben, einfach mal die Finger von der Tastatur zu lassen?

Es ist sicher nett gemeint, wenn jemand helfen will.

Aber solche Beiträge, einfach wild zusammenphantasiert, sind nicht hilfreich, sie sind das genaue Gegenteil. Sie stiften bei jedem, der sich nicht wirklich gut auskennt, heillose Verwirrung.

 

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Wenn die Versicherung die Reparaturfreigabe erteilt hat ist das eine Sache zwischen Werkstatt und Versicherung.

Die Versicherung kann die Rechnung kürzen.

Hast du der Werkstatt eine Abtretung unterschrieben?

Themenstarteram 21. August 2018 um 14:47

Das weiß ich nicht, was wäre wenn?

Also ich habe etwas unterschrieben, als ich das Auto abgeholt habe, damals lag aber noch keine Rechnung vor

Das würde heißen die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab. Die darf sich dann auch direkt mit der Versicherung rumstreiten.

Nur weil die Werkstatt nicht ordnungsgemäß repariert hat kann man ein Gutachten nicht "kippen".

Themenstarteram 21. August 2018 um 15:00

Achso, schade, das wäre dann wohl besser gewesen.

Also meinst du, die Versicherung wird eher die Rechnung schmälern?

Zitat:

Also meinst du, die Versicherung wird eher die Rechnung schmälern?

Das kann sie sicher wenn Leistungen abgerechnet wurden die nicht erbracht wurden. Du hast im übrigen Anspruch auf Nachbesserung,

d.h. auf Austausch der Türscharniere, was sicher sinnvoll wäre wenn sie tatsächlich beschädigt sind. Türscharniere sind Sicherheitsbauteile!

Oh ha, was ist das denn für eine Pfuscherwerkstatt.

Normal haben die gemäß Gutachten oder KV zu reparieren, sollte sich während der Rep was anderes ergeben dann haben die das entweder dir oder bei Abtretung der Versicherung mitzuteilen.

Wer bezahlt den die Werkstatt die repariert hat, du oder die Versicherung direkt?

Repariert man im Rahmen der 130% Regel hat die Reparatur gemäß dem zugrunde liegenden Gutachten zu erfolgen.

Dies hätte exakt so beauftragt und ausgeführt werden müssen und ich vermute mal, das nichts von beidem passiert ist.

Du wirst dich jetzt mit Werkstatt und Versicherung herumstreiten müssen und angesichts deines bisherigen Vorgehens würde ich dir dringend raten anwaltliche Hilde in Anspruch zu nehmen.

Wenn die Versicherung die Freigabe erteilt hat nach Gutachten zu reparieren gibt es nichts zu streiten.

Das Gutachten muss der Versicherung vorgelegen haben sonst wäre die Einhaltung der 130% nicht klar gewesen und sie hätte keine Freigabe erteilt.

Ich würde mir allerdings künftig ansehen was ich der Werkstatt unterschreibe und ohne einen Durchschlag gehe ich da nie raus!

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 21. August 2018 um 18:58:45 Uhr:

Wenn die Versicherung die Freigabe erteilt hat nach Gutachten zu reparieren gibt es nichts zu streiten.

Das Gutachten muss der Versicherung vorgelegen haben sonst wäre die Einhaltung der 130% nicht klar gewesen und sie hätte keine Freigabe erteilt.

Ich würde mir allerdings künftig ansehen was ich der Werkstatt unterschreibe und ohne einen Durchschlag gehe ich da nie raus!

selbstverständlich gibt es da etwas zu streiten.

Auftraggeber der Reparatur ist immer der Geschädigte und nicht die Versicherung. Und Reparaturfreigaben erteilt die Versicherung im KH Schaden ganz sicher nicht............

Themenstarteram 21. August 2018 um 17:08

Die Versicherung bezahlt die Rechnung der Werkstatt direkt. Ist das gut für mich?

Für die Zukunft habe ich daraus auf jeden Fall gelernt. Ich hoffe jetzt nur, dass die Versicherung "nur" die Rechnung um die entsprechenden Posten schmälert.

Die Werkstatt behauptet, nachdem ich diese informiert habe, steif und fest, sie hätten die Scharniere getauscht und hätten auch Bestellbelege..obwohl eindeutig die alten drin sind.. Ferner haben sie auch angeführt sie hätten den entsprechenden Monteur mittlerweile entlassen (ich verstehe nicht ganz, warum die das anbringen, das hat ja nichts mit mir zu tun..)

Du verstehst das Problem nicht.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 21. August 2018 um 18:58:45 Uhr:

Das Gutachten muss der Versicherung vorgelegen haben sonst wäre die Einhaltung der 130% nicht klar gewesen

Davon ist auszugehen.

Nur hat sie dann geprüft ob gemäß Gutachten repariert wurde was scheinbar ja nicht der Fall ist. Damit ist die Abrechnung gem. 130% Regel hinfällig und die Versicherung wird nach Wiederbeschaffungsaufwand (WBW minus RW) abrechnen.

Auf dem Rest bleibt der TE erstmal sitzen.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 21. August 2018 um 18:58:45 Uhr:

Ich würde mir allerdings künftig ansehen was ich der Werkstatt unterschreibe und ohne einen Durchschlag gehe ich da nie raus!

Na, was wird sich die Werkstatt wohl unterschreiben lassen haben ?

@Unwisser schrieb am 21. August 2018 um 19:08:31 Uhr:

Die Versicherung bezahlt die Rechnung der Werkstatt direkt. Ist das gut für mich?

Für die Zukunft habe ich daraus auf jeden Fall gelernt. Ich hoffe jetzt nur, dass die Versicherung "nur" die Rechnung um die entsprechenden Posten schmälert.

Die Werkstatt behauptet, nachdem ich diese informiert habe, steif und fest, sie hätten die Scharniere getauscht und hätten auch Bestellbelege..obwohl eindeutig die alten drin sind.. Ferner haben sie auch angeführt sie hätten den entsprechenden Monteur mittlerweile entlassen (ich verstehe nicht ganz, warum die das anbringen, das hat ja nichts mit mir zu tun..)

 

Wer hat den Werkstatt- Auftrag unterschrieben?

Du?

oder ein Mitarbeiter der Versicherung?

Auf wen wurde die Rechnung ausgestellt?

Auf dich, oder auf die Versicherung?

 

 

Themenstarteram 21. August 2018 um 17:13

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 21. August 2018 um 19:02:51 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 21. August 2018 um 19:02:51 Uhr:

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 21. August 2018 um 18:58:45 Uhr:

Wenn die Versicherung die Freigabe erteilt hat nach Gutachten zu reparieren gibt es nichts zu streiten.

Das Gutachten muss der Versicherung vorgelegen haben sonst wäre die Einhaltung der 130% nicht klar gewesen und sie hätte keine Freigabe erteilt.

Ich würde mir allerdings künftig ansehen was ich der Werkstatt unterschreibe und ohne einen Durchschlag gehe ich da nie raus!

selbstverständlich gibt es da etwas zu streiten.

Auftraggeber der Reparatur ist immer der Geschädigte und nicht die Versicherung. Und Reparaturfreigaben erteilt die Versicherung im KH Schaden ganz sicher nicht............

Was meint KH Schaden?

Bei mir hat die Versicherung die Reparaturfreigabe im Vorfeld definitiv erteilt.

Ist im übrigen die R und V.

Themenstarteram 21. August 2018 um 17:15

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 21. August 2018 um 19:10:51 Uhr:

Du verstehst das Problem nicht.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 21. August 2018 um 19:10:51 Uhr:

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 21. August 2018 um 18:58:45 Uhr:

Das Gutachten muss der Versicherung vorgelegen haben sonst wäre die Einhaltung der 130% nicht klar gewesen

Davon ist auszugehen.

Nur hat sie dann geprüft ob gemäß Gutachten repariert wurde was scheinbar ja nicht der Fall ist. Damit ist die Abrechnung gem. 130% Regel hinfällig und die Versicherung wird nach Wiederbeschaffungsaufwand (WBW minus RW) abrechnen.

Auf dem Rest bleibt der TE erstmal sitzen.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 21. August 2018 um 19:10:51 Uhr:

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 21. August 2018 um 18:58:45 Uhr:

Ich würde mir allerdings künftig ansehen was ich der Werkstatt unterschreibe und ohne einen Durchschlag gehe ich da nie raus!

Na, was wird sich die Werkstatt wohl unterschreiben lassen haben ?

Aber es ist ja doch nicht meine Schuld, wenn die Werkstatt nicht nach dem Gutachten repariert, obwohl ich sie damit beauftrage? Ich kann ja nichts dafür wenn die einfach Posten in die Rechnung schreibt, die sie nicht bearbeitet hat?

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