Versicherung ignoriert meine Kündigung
Hallo zusammen,
mein Auto war die letzten Jahre bei einer bestimmten Versicherung mit Saisonkennzeichen versichert und nun möchte ich wechseln.
Der Vertrag beginnt jeweils im März des Jahres und ich habe pünktlich Ende Januar gekündigt. Der Brief ging per Einschreiben im Januar ein, den Beleg habe ich.
In meinem Brief habe ich um eine Kündigungsbestätigung gebeten, die nie kam.
Dafür kam heute aber die Beitragsrechnung für die kommende Saison! Ich dreh durch!
Ich muss mich mit denen nun auseinander setzen und hoffe, dass die es nächste Woche gebacken bekommen. Eine schriftliche Bestätigung werd ich wohl trotzdem nicht bis 28.2. bekommen.
Kann ich nun trotzdem mit ruhigem Gewissen einen Vertrag bei der anderen (neuen) Versicherung für den 1. März eingehen?
Geht das überhaupt?
Gruß und danke für eure Hilfe
Martin
Beste Antwort im Thema
Kalenderjahr ist bei der VHV auch Versicherungsjahr.Für Saison habe ich nichts abweichendes gefunden.
Kündigungsfrist 1 Monat
Du hättest bis Ende November kündigen müssen
Außerhalb der Saison besteht für das Fahrzeug eine Ruheversicherung
50 Antworten
Du kannst ja den Beitrag von 2018 mit dem neuen SF berechnen, sofern die Typklasse und die Regionalklasse gleich blieben, hast du den Vergleichsbeitrag
Um wie viel % ist der SF gefallen?
Zitat:
@roume schrieb am 24. Februar 2019 um 10:13:45 Uhr:
Oh, davon wusste ich bisher gar nichts.
Ich musste mich diesbezüglich gerade erst informieren. Es wird gesagt, dass der Vergleichsbeitrag auf der Rechnung betrachtet und verglichen werden muss.
Bei mir steht ein solcher Beitrag nicht drin.Regionalklasse, Typklasse, SF-Klasse, Beitragssatz (%) und die Summe für jeweils HP und TK.
So sieht das aus:
https://www.vhv.de/.../Musterrechnung-2019.pdfWie finde ich den Vergleichsbeitrag raus?
Der Absatz auf der zweiten Seite des oben verlinkten Musterschreibens fehlt bei mir.
Den Vergleichbeitrag findest du auf der Seite 2 unter: "Welche Rechte haben Sie bei Beitragserhöhungen?"
Wie in der Musterrechnung.
Diesen Absatz habe ich nicht.
Zitat:
@gast356 schrieb am 24. Februar 2019 um 10:47:15 Uhr:
Ohne die individuelle Situation zu kennen - falls es möglich ist eine Zeit lang auf das Fahrzeug zu verzichten oder es z.B. innerhalb der Verwandschaft umgemeldet werden kann würde ich das Auto einfach abmelden um aus dem Versicherungsvertrag raus zu kommen.
So dringend ist es bei mir nicht. Ich möchte es nicht um- oder abmelden.
Die eine Saison macht mich nicht arm. Ich kündige einfach rechtzeitig im November, dann ist gut.
@celica: habs gerade nicht bei mir liegen, ich schaue später nach.
Einfach jetzt eine Kündigung schreiben, zum nächstmöglichen Zeitpunkt und fertig. Dann solltest du auch ein schrieben bekommen mit dem Datum zu wann gekündigt ist.
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Ich hatte nur auf den Endbetrag geguckt, nicht auf die Haftpflicht. Teilkasko ist günstiger, aber Haftpflicht ist ganz geringfügig teurer geworden. Damit müsste ich doch jetzt kündigen können oder?
Regionalklasse und Typklasse sind gleich geblieben (0 und 10)
Letztes Jahr: SF 5, 45%, 76,18€
Dieses Jahr: SF 6, 43%, 76,43€
Mit Teilkasko bin ich bei 130€
Da ich schon ahne, dass sich irgendwer aufregen wird: mir geht es nicht um die Höhe des Beitrags! Die paar Cent oder Euro wären mir natürlich völlig egal. Aber ich kann bei der neuen Versicherung mein Wagen als Youngtimer versichern und habe zum gleichen Preis eine Vollkasko-Versicherung.
Nur deshalb will ich kündigen. Eine geringfügige Beitragserhöhung wäre mir egal.
Anbei noch ein Bild aus der Beitragsrechnung. Die zweite Seite sieht leider nicht so aus wie in dem Musterschreiben.
Was meint ihr? Kündigung problemlos möglich?
Kann ich schon den neuen Vertrag machen ohne die Bestätigung von der VHV?
Ein Fax habe ich nicht, ich muss nochmal ein Brief per Einschreiben losschicken.
Gruß
Martin
Es fällt mir schwer zu glauben, dass der Vergleichsbeitrag, trotz Beitragserhöhung, nicht angegeben sein soll.
Da sollte ungefähr ein Satz stehen, der etwa folgendermaßen beginnt: Ohne Tarifanpassung würde der ...
Das steht vermutlich jeweils direkt unter der Beitragsangabe für Haftpflicht und Kasko.
Du kannst innerhalb von einem Monat nach Zugang der Rechnung dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen,
da der Beitrag sich erhöht hat und eine Tariferhöhung statt gefunden hat,
Kündige einfach noch einmal per Fax zum 01.03.2019 aufgrund Beitragserhöhung.
Schließe dann eine neue woanders ab, mit Beginn 01.03.2019 . Eine Bestätigung der VHV brauchst du nicht. Nicht jede Versicherung weißt auf das Sonderkündigungsrecht hin
Zitat:
@celica1992 schrieb am 25. Februar 2019 um 07:10:47 Uhr:
.... Nicht jede Versicherung weißt auf das Sonderkündigungsrecht hin
Ist das nicht verpflichtend?
M.W gilt dann für die Sonderkündigung auch nicht die 4 Wochenfrist, sondern ist unbefristet.
Das wäre sogar noch besser für den Versicherungsnehmer.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 25. Februar 2019 um 09:08:46 Uhr:
sonderkündigungsrecht innerhalb 1 Monats seit Rechnungszugang
Auch wenn die Versicherung "vergessen" hat auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen?
Sicher?
Dann hätte ja keine einzige Versicherung einen Grund überhaupt darauf hinzuweisen.
https://dejure.org/gesetze/VVG/40.html
Zitat:
"Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen."
Unter Beachtung der Ruheversicherung ist es wahrscheinlicher, dass der 31.12. das Hauptfälligkeitsdatum ist.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 24. Februar 2019 um 22:58:20 Uhr:
Es fällt mir schwer zu glauben, dass der Vergleichsbeitrag, trotz Beitragserhöhung, nicht angegeben sein soll.
Da sollte ungefähr ein Satz stehen, der etwa folgendermaßen beginnt: Ohne Tarifanpassung würde der ...
Das steht vermutlich jeweils direkt unter der Beitragsangabe für Haftpflicht und Kasko.
Nein, in dem ganzen Schreiben steht absolut nichts darüber.
Im übrigen stand das nur bei meiner aller ersten Abrechnung als ich noch 12 Monate Zulassung hatte.
Seitdem es mit Saison gemeldet ist, steht es nicht mehr drunter.
Gruß
Martin