Versicherung für Kind runter bringen?
Moin.
Wenn man ein kleines Kind hat welches gerade geboren ist, so wurde mir gesagt kann man sich eine alte billige 125er kaufen die auf das kind Versichern und die Maschine einfach auf den Dachboden stehen lassen bis das Kind18 ist. Angeblich braucht die nichtmal angemeldet sein reicht wenn die versichert ist und wenn xas Kind dann Volljährig ist kann es das Auto ganz billig Versichern. meine frage ist nun ob das wirklich geht und funktioniert und ob man die Maschine wirklich nicht anmelden muss das die Versicherung reicht. Eine 125er ist ja nun wirklich billig im Unterhalt.
Mfg Christian
Beste Antwort im Thema
ich glaub du verwechselst das was,
das war früher in der ddr,da konntest du bei geburt deines kindes schon den trabbi bestellen, damit der dann zum 18. geburtstag geliefert wurde 😁😁
66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DNGolf
.......wenn spätestens bei der Übernahme der Sf-Klasse geschaut wird....
Das Kind muss keinen SFR übernehmen, der SFR gehört bereits dem Kind!
Minderjährige dürfen keine Versicherung abschließen.
Wenn Ihr das irgendwie so durchwurschtelt heist es noch lange nicht das daß so rechtens ist und wenn es hart auf hart kommt möchte ich mal gerne den "Berater" sehen der dort seinen Kopf lässt.
ausschnitt aus: http://...toversicherung-online.info/.../
...
Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf fügt ergänzend hinzu, dass Minderjährige keine Versicherung abschließen können und auch kein Kfz zulassen dürfen. Der Grund dafür ist, dass sie im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches § 104 ff. nicht voll geschäftsfähig sind.
...
Genau durch diese Trixerei die manche "Berater" vollziehen, einfach um über billige Beträge neue Kunden zu bekommen, ist die Versicherungsbranche ziemlich in verruf geraten.
Böse wird es dann wenn dann mal wirklich etwas passiert und die Versicherung anfängt von arglistiger Täuschung oder so zu sprechen. Ich könnte mich täglich übergeben wenn ich sehe mit welchen Trix verkauft wird.
Und wer steht denn eigentlich dafür grade wennsolche Tipps im Internet verbreitet werden!?
alleine abschliessen geht nicht, mit erlaubnis des erziehungsberechtigten (imho) schon.
(was , soweit ich weiss, sogar auf vordrucken zur zulassung von fahrzeugen vorgesehen ist)
vgl. u.a. dieser
vordruckoder:
Zitat:
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie ein Auto zulassen möchten, suchen Sie bitte das Straßenverkehrsamt bzw. die Kfz-Zulassungsstelle auf und führen Sie folgende Unterlagen mit sich:Bei Kfz-Zulassung eines im Inland erworbenen Neufahrzeugs:
Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters (oder Reisepass und Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts)
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht (inklusive Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer; bitte 2 Ausdrucke mitbringen) und Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person
Bei minderjährigen Haltern: Schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweise / Reisepässe beider Elternteile
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen)
Oh mein Gott ... gefährliches Halbwissen .. in dem Vordruck geht es lediglich darum das ich jemanden damit beauftragen kann mein Fahrzeug umzumelden.. das ist aber eine ganz andere Baustelle.
Die Versicherung interessiert nur wer VERSICHERUNGSNEHMER (auf die SFR bezogen) wird und der muß Unterschreiben bzw. Kann natürlich auch der Versicherungsmakler sein der den Auftrag vom VN bekommen hat.
Habt ihr euch schonmal überlegt das sich evtl. der ein oder andere auf die Sachen verlässt die man hier so liest.
MINDERJÄHRIGER HALTER das ist kein VERSICHEURNGSNEHMER !
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Zitat:
Original geschrieben von DNGolf
MINDERJÄHRIGER HALTER das ist kein VERSICHEURNGSNEHMER !
das ist schon klar, schreien brauchst du deswegen allerdings nicht 😛
richtig ist auch, dass meinerseite ein "lesefehler" vorlag.
Zitat:
Minderjährige keine Versicherung abschließen können und auch kein Kfz
auf sichzulassen dürfen.
du darfst mir allerdings erklären,warum dieser vertrag (kind 8 J) mit einwilligung des/der gesetzlichen vertreter zwingend unwirksam wäre.
(stichwort schwebend unwirksam ?)
Wenn ich groß schreibe dann möchte ich hier niemanden anschreien, aber das groß schreiben geht für mich schneller als das Betreffende fett zu makieren ;-)
Wenn du mit einer Versicherung einen (Kfz) Vertrag schliest dann muss der VERSICHERUNGSNEHMER unterschreiben und dem gehört auch dann der SFR. Wenn die Eltern das für ihr Kind machen dann interessiert das keine Versicherung denn VERSICHERUNGSNEHMER ist der der unterschrieben hat und das kann halt kein 8 jähriges Kind (nicht geschäftsfähig) sein:
Natürliche Personen sind ab Volljährigkeit geschäftsfähig, §§ 2, 104 ff. BGB.
Ausnahme: Geisteskranke (§ 104 Ziff. 2 BGB).
Nichtig sind Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen (§ 105 Abs. 1 BGB) und bei vorübergehender Geistesstörung oder bei Bewusstlosigkeit (§ 105 Abs. 2 BGB).
Ich weiß nicht was man da noch erklären soll.
Wie man sich dreht und wie man sich wendet, der Arsch bleibt immer hinten ;-)
Ruf doch einfach mal bei einer versicherung an und frag nach ob da geht die Versicherung für das KFZ auf ein 8jähriges Kind zu schreiben ? Wenn sie ja sagen dann laß es dir schriftlich geben und mir kannst du dann auch mal bescheid geben wer das macht.
Darf ich mal kurz fragen, bist du vom Fach?
Zitat:
Original geschrieben von DNGolf
Darf ich mal kurz fragen, bist du vom Fach?
klar kannst du! nein, bin ich nicht.
@DNGolf
Halbwissen ist genau dass, was auf Dich zutrifft.
Versicherungsverträge werden regelmäßig für Minderjährige abgeschlossen. Es gibt sogar Versicherungen, die zwingend gemacht werden müssen.
Versicherungsverträge sind unter umständen schwebend unwirksam, weshalb Sie von den Versicherungsgesellschaften nicht gerne geschlossen werden.
Unterschreiben müssen natürlich die dafür berechtigten (z. B. Eltern), doch auch dann sind die Verträge schwebend unwirksam.
Rechtlich wirksam für den minderjährigen VN werden bestimmte Verträge nur, wenn das zuständige Vormundschaftsgericht zugestimmt hat.
Beispiel für einen Versicherungsvertrag auf einen Minderjährigen ist z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Krankenzusatzversicherung, eine Rentenversicherung, eine Risikolebensversicherung bei der die Eltern versicherte Personen sind...
und natürlich die naheliegenden Mofaversicherungen - wobei hier wieder...aber Du weißt ja eh Bescheid.
Die hier getippten Zeilen stellen keine Rechtsberatung oder Rechtsauffassung dar, ich hab das nur mal so gehört.
@stoppelfreund
Hier geht es nicht allgemein um Versicherungen sondern um die KFZ Versicherung und die SFReinstufung.
Falls du es zu deiner eigenen Beweiräucherung brauchst hier dein Wissen oder auch Nicht-Wissen zu verbreiten dann mach doch einfach dein eigenes Thema darüber auf.
So dann bring mal nun etwas was hier zum Thema gehört, ich bin mal gespannt. Ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren. Ich bin mal gespannt.
Zitat:
Original geschrieben von DNGolf
Hier geht es nicht allgemein um Versicherungen sondern um die KFZ Versicherung und die SFReinstufung.
Zweifelst Du ernsthaft an, dass man als Minderjähriger (selbstverständlich mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) eine KFZ-Versicherung abschliessen kann?
Bei der SFR-Einstufung gehts hier im Übrigen nicht um eine Sondereinstufung, sondern um den regulären Beginn mit SF0 (entspricht beim LKRAD bei vielen Versicherern 100%).
Zitat:
Genau durch diese Trixerei die manche "Berater" vollziehen, einfach um über billige Beträge neue Kunden zu bekommen, ist die Versicherungsbranche ziemlich in verruf geraten.
Jetzt nochmal: hier gibt es keine Trixerei und ob es für den Kunden günstiger ist, habe ich selber schon in Frage gestellt. Der Grund, dass die Branche so einen Ruf hat, ist imho weniger im Kompositbereich, als vielmehr bei den Strukturvertrieben im Allgemeinen und im Vertrieb von Kranken- und Lebensversicherungen im Besonderen zu suchen, aber das gehört jetzt nicht hier her und würde auch den Rahmen sprengen.
Zitat:
Böse wird es dann wenn dann mal wirklich etwas passiert und die Versicherung anfängt von arglistiger Täuschung oder so zu sprechen. Ich könnte mich täglich übergeben wenn ich sehe mit welchen Trix verkauft wird.
Hier kommen wir jetzt wirklich zum Halbwissen..... Wie kommst Du bitte auf arglistige Täuschung? Lies Dir bitte mal die AKB und die Tarifbestimmungen eines beliebigen Versicherers durch und sag mir, wo eine arglistige Täuschung oder eine Obliegenheitsverletzung vorliegt. Dann kannst Du auch gleich versuchen, den Passus zu finden, dass der Versicherungsnehmer volljährig sein muss oder gar im Besitz eines Führerscheines.... Du merkst, worauf ich hinaus will? Du musst Dir Deine schadenfreien Jahre nicht erfahren, kannst also ganz ohne Fahrerlaubnis in dreissig Jahren SF30 "ansammeln".
Im Übrigen denke ich, dass sich jeder Versicherer über Verträge (gerade im Kraftfahrtbereich) freut, bei denen der Beitrag bezahlt wird und ein Schadenfall häufig unmöglich (wenn das Fahrzeug gar nicht gefahren wird) oder zumindest unwahrscheinlich ist.
Edit: Das mit dem Zitieren übe ich nochmal 🙂
Warum soll die Versicherung überhaupt auf den Namen des Kindes laufen?
Einfach auf den Namen der Eltern als Zweitwagen anmelden und erst umschreiben wenn der SF sehr niedrig ist und eine Rückstufung nicht mehr viel ausmacht.Wenn das "Kind" 35 Jahre alt ist 😁
Zweitwagen wird ja günstiger eingestuft und wenn später umgeschrieben wird können ja nur die Prozente übernommen werden das Kind selber erfahren hätte können.Ich denke das zählt dann ab 16 ?
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Warum soll die Versicherung überhaupt auf den Namen des Kindes laufen?
hast du ja mit den genannten nachteilen in deinem eigenen post schon beantwortet^^
Irgendwo mache ich einen Denkfehler.
Jedenfalls verstehe ich nicht an welcher Stelle es einen Vorteil bringt, den "Rahmen im Keller" 18 Jahre lang auf das Kind anstatt auf ein Elternteil zu versichern.
Nehmen wir mal zwei Fälle an:
1. KRAD wird ab Geburt 18 jahre lang auf das Kind zugelassen:
-> Elternteil zahlt 18 Jahre lang Beiträge
Variante a.-> Kind meldet am 18 Geburtstag Fahrzeug auf sich an und verliert den gesamten SF - Rabatt da nur die Prozente zählen, die er sich theoretisch selbst "erfahren" haben könnte (Annahme: Führerschein mit 18).
Variante b. -> SF-Rabatt wird auf Elternteil übertragen, Fzg wird auf Elternteil mit dem bisherigen SFR angemeldet, und geht dann nach einigen Jahren mit den bis dahin erfahrenen Rabatten auf das Kind über (z.B. SF 10 nach 10 Jahren).
2. KRAD wird ab Geburt des Kindes 18 jahre lang auf ein Elterntail zugelassen:
-> Elternteil zahlt 18 Jahre lang Beiträge
Variante a:-> Kind meldet am 18 Geburtstag Fahrzeug auf sich an und verliert den gesamten SF - Rabatt da nur die Prozente zählen, die er sich theoretisch selbst "erfahren" haben könnte (Annahme: Führerschein mit 18).
Variante b.: -> Fzg wird auf Elternteil mit dem bisherigen SFR angemeldet, und geht dann nach einigen Jahren mit den bis dahin erfahrenen Rabatten auf das Kind über (z.B. SF 10 nach 10 Jahren).
Ich seh irgendwie den Unterschied nicht.🙁