Versicherung für Kind runter bringen?

Moin.
Wenn man ein kleines Kind hat welches gerade geboren ist, so wurde mir gesagt kann man sich eine alte billige 125er kaufen die auf das kind Versichern und die Maschine einfach auf den Dachboden stehen lassen bis das Kind18 ist. Angeblich braucht die nichtmal angemeldet sein reicht wenn die versichert ist und wenn xas Kind dann Volljährig ist kann es das Auto ganz billig Versichern. meine frage ist nun ob das wirklich geht und funktioniert und ob man die Maschine wirklich nicht anmelden muss das die Versicherung reicht. Eine 125er ist ja nun wirklich billig im Unterhalt.
Mfg Christian

Beste Antwort im Thema

ich glaub du verwechselst das was,
das war früher in der ddr,da konntest du bei geburt deines kindes schon den trabbi bestellen, damit der dann zum 18. geburtstag geliefert wurde 😁😁

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Schon, aber was hat es denn davon?
Wird bei einem Führerscheinneuling SF 18 auch gewährt?

ja.
die einschränkung "soviel wie haette selbst erfahren werden koennen" gibts nur bei der uebertragung des SF.
faellt also hier weg und das "kind" koennte mit hohem eigenem SF starten.

Ah, na das ändert die Sachlage für mich natürlich erheblich. 😉

Also nach wie vor ist es blödsinn. Ein unter 16 jähriger kann sich keinen EIGENEN SFR aneignen. Ich habe gerade mit drei Gesellschaften (axa,vhv und allianz) telefoniert alle drei bestätigten mir das daß nicht machbar sei.

Wenn es doch bei irgendeiner Gesellschaft gehen sollte dann ruft doch mal dort an und lasst es euch bestätigen. Ich würde mich freuen wenn ihr das dann hier mal veröffentlicht, damit dann auch die anderen wissen wo sie soetwas machen können.

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Zitat:

Original geschrieben von DNGolf


Also nach wie vor ist es blödsinn. Ein unter 16 jähriger kann sich keinen EIGENEN SFR aneignen. Ich habe gerade mit drei Gesellschaften (axa,vhv und allianz) telefoniert alle drei bestätigten mir das daß nicht machbar sei.

Wenn es doch bei irgendeiner Gesellschaft gehen sollte dann ruft doch mal dort an und lasst es euch bestätigen. Ich würde mich freuen wenn ihr das dann hier mal veröffentlicht, damit dann auch die anderen wissen wo sie soetwas machen können.

@DNGolf

Du hast PN 😎

Nur als Hinweis: bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften befindet sich in den Vertragsbedingungen dieser oder ein ähnlicher Passus:

Sie oder Ihre gesetzlichen Vertreter können als natürliche Personen (keine Firma) den Versicherungsvertrag nur abschließen, wenn Sie für das zu versichernde Fahrzeug nach Ihrem Alter die entsprechende Fahrerlaubnis haben können.

Wie war das nochmals, wenn man die SF z.B. vom Vater übernehmen möchte, geht das zwar, aber nur für die anrechenbare Jahre wo man selbst den Führerschein schon besitzt.
Wenn es so ist, wird es nichts bringen.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Nur als Hinweis: bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften befindet sich in den Vertragsbedingungen dieser oder ein ähnlicher Passus:
Sie oder Ihre gesetzlichen Vertreter können als natürliche Personen (keine Firma) den Versicherungsvertrag nur abschließen, wenn Sie für das zu versichernde Fahrzeug nach Ihrem Alter die entsprechende Fahrerlaubnis haben können.

In den Musterbedingungen des GdV konnte ich diesen Passus nicht finden, bei AXA und VHV ebenfalls nicht (Allianz habe ich gerade nicht zur Hand)....

Wie gesagt, in meiner Berufslaufbahn hatte ich bereits mehrere solche Fälle und bisher keinen einzigen Fall, wo´s nicht funktioniert hat!

Hallo
Muss das alte Thema nochmal hervorholen.
Bei welcher Versicherung kann man den Fahrzeughalter und den Versicherungsnehmer auf ein kleinkind
machen?
Habe schon bei meiner nachgefragt und da ist es nicht möglich.
Gruß

Ein vertrag darf man eig erst mit 18 abschließen. Von daher eher keine versicherung ..

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Nur als Hinweis: bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften befindet sich in den Vertragsbedingungen dieser oder ein ähnlicher Passus:
Sie oder Ihre gesetzlichen Vertreter können als natürliche Personen (keine Firma) den Versicherungsvertrag nur abschließen, wenn Sie für das zu versichernde Fahrzeug nach Ihrem Alter die entsprechende Fahrerlaubnis haben können.
In den Musterbedingungen des GdV konnte ich diesen Passus nicht finden, bei AXA und VHV ebenfalls nicht (Allianz habe ich gerade nicht zur Hand)....

Wie gesagt, in meiner Berufslaufbahn hatte ich bereits mehrere solche Fälle und bisher keinen einzigen Fall, wo´s nicht funktioniert hat!

Laut mimro müsste es funktionieren.

Müsste nur wissen bei welcher Gesellschaft.

Zitat:
[Laut mimro müsste es funktionieren.
Müsste nur wissen bei welcher Gesellschaft.

und müsste man ja immer bei der Versicherung bleiben, den welche Versicherung würde den für einen 18 jährigen SF18 übernehmen?

Grüße
Klaus

Man kann ja bei der Versicherung bleiben,ist ja eh nur eine 400er,die kostet im jahr nicht viel.
gruß

Zitat:

Original geschrieben von wurschti1


Man kann ja bei der Versicherung bleiben,ist ja eh nur eine 400er,die kostet im jahr nicht viel.
gruß

Aber man will doch später mal ein Auto günstig versichern, da gibts teilweise große Unterschiede. Und auch mit 25 wird man wohl keine SF 25 übertragen bekommen, da wird schon irgendein rechnergesteuertes Automatismus bei der Versicherung eingreifen.

Es gibt keine Übertragung, da die SFR von Anfang an auf das Kind laufen.

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