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Versicherung für Kind runter bringen?

Themenstarteram 8. März 2012 um 8:56

Moin.

Wenn man ein kleines Kind hat welches gerade geboren ist, so wurde mir gesagt kann man sich eine alte billige 125er kaufen die auf das kind Versichern und die Maschine einfach auf den Dachboden stehen lassen bis das Kind18 ist. Angeblich braucht die nichtmal angemeldet sein reicht wenn die versichert ist und wenn xas Kind dann Volljährig ist kann es das Auto ganz billig Versichern. meine frage ist nun ob das wirklich geht und funktioniert und ob man die Maschine wirklich nicht anmelden muss das die Versicherung reicht. Eine 125er ist ja nun wirklich billig im Unterhalt.

Mfg Christian

Beste Antwort im Thema

ich glaub du verwechselst das was,

das war früher in der ddr,da konntest du bei geburt deines kindes schon den trabbi bestellen, damit der dann zum 18. geburtstag geliefert wurde :D:D

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Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

2. unter Umständen Garnicht, weil auch die Versicherungen nicht blöde sind und sich dann darauf berufen, dass die SFR nicht für ein PKW hergezogen werden kann - was die frei entscheiden können.

Ganz so frei sind die Versicherer in Ihrer Entscheidung nicht, da das schlicht in den Bedingungen bzw. in den Tarifbestimmungen geregelt ist und ich habe bis jetzt keinen Versicherer gesehen, der (Leicht-)Krafträder in einer anderen Gruppe hat, als PKWs.... Ich lass mich aber natürlich jederzeit eines besseren belehren, wobei ich dann einfach einen Versicherer wählen würde, der es so macht, wie beschrieben!

@Corsadiesel

Zum Einen fragen eher weniger Versicherer im Antrag nach dem Geburtsdatum des VN (zumindest nicht im Maklerbereich) und zum anderen dürftest Du ja dann weder eine 125er auf einen 16-jährigen versichern, noch ein Mofakennzeichen an einen 15-jährigen ausgeben!

@Fischkoppstuttgart

Es geht ja gerade darum, dass das Fahrzeug nicht auf die Eltern zugelassen wird, sondern auf das Kind! Damit stellt sich auch die Frage nicht, wieviele schadenfreie Jahre übernommen werden können, da der SFR bereits dem Kind gehört.

Um gleich ein weiteres Argument zu entkräften: Nein, man braucht keinen Führerschein, um sich einen SFR zu "erfahren". Lediglich bei einer Übertragung ist ein entsprechender Nachweis erforderlich!

Warum alles so kompliziert machen?

Ziel: Kind soll bei Führerscheinerwerb eine gute SF-Klasse zur Verfügung haben.

Vorgehen: Günstigen 125er besorgen, zulassen auf Elternteil, günstig und mit maximalen Einschränkungen (wenig km, eingeschränkter Fahrerkreis usw.) auf Elternteil versichern. Um die HU kommt man nicht herum, aber die Ersparnis im ersten Jahr wird das alles wieder rausholen.

Wenn das Kind dann mal ein Auto bekommt, den SF-Rabatt auf das Fahrzeug übertragen (notfalls Versicherung suchen, die das mitmacht) und den Wagen auf die Eltern zulassen. Jahre später kann man den Rabatt immer noch übertragen. Natürlich wieder nur soweit FS-Jahre vorhanden sind.

Interessant ist lediglich die Frage, ob der Roller wirklich dauerhaft zugelassen sein muss, oder ob er auch unzugelassen versichert sein kann und diese Jahre dann als SF-Klassen anerkannt werden, denn das würde ja noch weiteres Sparpotential bedeuten.

mal blöde frsge:

wenn ich 18 jahre lang ne versicherung für ne 125 für mein kind bezahle,+18 jahre lang steuern,da sie zugelassen sein muss,+ 9 mal tüv wieviel hat das gör denn dann an seinem18.geburtstag gespart????

mir will das iwie nich in kopp,

denn wir fangen ja hier bei der geschichte dann auch im hohen %bereich an oder nich??

wenn mir das mal bitte jmnd gerneauch mit zahlen hier vorrechenen könnte,würd ich mich gern eines besseren belehren lassen und ziehe meinen 1.post hier zurück und behaupte das gegenteil:D

Also, wenn ich meine 80er wieder fahrtüchtig bekommen habe, werde ich jedenfalls versuchen, sie auf meinen Sohnemann zuzulassen bzw. werde sie auf ihn zulassen, sobald das eben geht.

Haftpflichtversicherung kostet in der ersten Saison (04-10) mit SF0 (100%) ca. 80 EUR, Steuer weiss ich nicht, ich glaube aber, dass die steuerbefreit sind, wenn nicht rechne noch mal einen Zwanziger oben drauf!

Ab übernächster Saison sind wir bereits unten bei SF3 (30%) angekommen und bei einem Saisonversicherungsbeitrag von rd. 25 EUR.

Mit 18 startet der Junior dann mit SF17 (weil ich das erste Jahr "verschludert" habe), was beim aktuellen Versicherer mit der aktuellen SFR-Staffel eine Einstufung seines ersten Autos mit 35%, statt 85% entspricht.... Haftpflichtbeitrag 330Ci Cabrio (E46) 310 EUR zu 755 EUR!

In Anbetracht der Tatsache, dass ich im Laufe der Jahre sicherlich 1.000 EUR in den Unterhalt investiert habe, "rechnet" sich die ganze Geschichte nach aktuellem Stand nach ca. drei bis vier Jahren unfallfreier Autofahrt meines Sohnes.

Es ist also wirklich zu überlegen, ob man sich hierfür extra ein günstiges Gefährt anschafft; wenn man allerdings selber mit dem Ding fahren darf, finde ich es ein nettes Gimmick!

Hallo zusammen,

die Trickserei hat nur einen gewaltigen Haken! Der enorme Zeitramen kann einem auch einen Strich durch die Rechnung machen. Was Heute noch richtig ist, kann in 5 Jahren schon völlig anders aussehen.

Eine Vorführung zur AU / HU ist meines Erachtens auch nicht nötig, denn wenn das Fz. im stillen Kämmerlein vor sich her ruht, kräht nach den Stempeln kein Hahn.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Golfschlosser

die Trickserei hat nur einen gewaltigen Haken! Der enorme Zeitramen kann einem auch einen Strich durch die Rechnung machen. Was Heute noch richtig ist, kann in 5 Jahren schon völlig anders aussehen.

.....dieses Risiko geht man allerdings ein. Ein weiterer Grund nur ein reales Fahrzeug zu verwenden, das man auch nutzt (wenn man an der Quelle sitzt, kann aber rechtzeitig auf Änderungen reagieren).

Zitat:

Eine Vorführung zur AU / HU ist meines Erachtens auch nicht nötig, denn wenn das Fz. im stillen Kämmerlein vor sich her ruht, kräht nach den Stempeln kein Hahn.

Hier scheiden sich die Geister.... Man munkelt, dass wenn die Tante in der Zulassungsstelle eine unbefriedigende Nacht hinter sich hat, Probleme bei der Stillegung/Abmeldung auftreten können, wenn die HU 15 Jahre überzogen ist....

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von Golfschlosser

 

 

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Eine Vorführung zur AU / HU ist meines Erachtens auch nicht nötig, denn wenn das Fz. im stillen Kämmerlein vor sich her ruht, kräht nach den Stempeln kein Hahn.

Hier scheiden sich die Geister.... Man munkelt, dass wenn die Tante in der Zulassungsstelle eine unbefriedigende Nacht hinter sich hat, Probleme bei der Stillegung/Abmeldung auftreten können, wenn die HU 15 Jahre überzogen ist....

der meinung bin ich auch,ich habs noch so in erinnerung,das nach nem gewissen zeitraum ne komplette neuabnahme gemacht werden muss,oder so in der art ??

Themenstarteram 8. März 2012 um 19:12

Wow das ich hier so eine Welle los trete hätte ich nicht gedacht!

Als ich gehe nochmal weiter ins Detail.

Die sache ist die, ein Arbeitskollege hat sich ein neues Auto gekauft und als er deswegen bei der Versicherung war, fragte er ob es möglichkeiten gibt für seinen 15 Jährigen Sohn etwas zu machen um die Versicherung günstiger zu bekommen wenn er mal ein Auto in ein paar Jahren hat.

Seine Versicherung sagte zu ihm, er solle sich einen alten 125er rahmen holen (braucht nicht fahrtüchtig sein), das ding auf dem Dachboden hinstellen, das teil auf sein Kind versichern und dann wenn er 18 ist sicher über die günstige Versicherung freuen!

Hier geht es nur nicht mehr da sein Sohn schon zu alt ist und es sich nicht mehr Lohnt, sein Ansprechpartner bei der Versicherung sagte man solle sowas am besten gleich zur Geburt machen.

Wegen TÜV mache ich mir keine Gedanken, als jemand aus der Famile verstarb vor ein paar Jahren stand in der Garage dessen Auto und seit mehreren Jahren kein TÜV mehr da er damit nicht mehr gefahren ist, aber behalten wollte er es trotzdem und es blieb angemeldet, abmeldung keine Probleme gewesen interessiert doch keine Sau wielange der TÜV abgelaufen ist wenn es nicht im Straßenverkehr bewegt wird.

Allerdings war sich mein Kollege nun auch nicht sicher ob das Moped nun wirklich angemeldet sein muss oder ob die Versicherung auch so geht.

Ich habe sowas nun zum ersten mal gehört und fragte mich ob sowas wirklich so geht, weil dann würde ich es definitiv so machen (noch habe ich keine Kinder aber das kann sich ja schnell ändern).

Am besten man geht mal zu seiner Versicherung hin und fragt einfach mal die könnten da ja am besten erklären, aber zurzeit gibt es ja noch keinen Anlass dies zu tun (hoffentlich denke ich an sowas wenn es mal soweit ist^^).

am 8. März 2012 um 19:37

Zitat:

abmeldung keine Probleme gewesen interessiert doch keine Sau wielange der TÜV abgelaufen ist wenn es nicht im Straßenverkehr bewegt wird.

spätestens, wenn mehr gebuehren/einnahmen generiert werden koennten, wird sich da evtl. sehr schnell "eine sau" fuer interessieren (koennen).

Zitat:

Original geschrieben von One_Of_Eight

........... interessiert doch keine Sau wielange der TÜV abgelaufen ist wenn es nicht im Straßenverkehr bewegt wird.

Das ist so nicht korrekt.

Hatte in meinem Garten den Anhänger eines Bekannten stehen bei dem der TÜV knapp ein Jahr abgelaufen war.

Ein Polizist welcher in der Nachbarschaft wohnt hat das bei seinem Weg in die Arbeit gesehen und kam dann mit dem Streifenwagen wieder um seine Anzeige zu schreiben, dies hat er von der Straße aus gemacht ohne sich bei uns zu melden.

Die schriftliche Mitteilung das der Anhänger nur hier sei um bei meinem Kumpel zur TÜV Abnahme vorgeführt zu werden hat keinen interessiert.

Im Hof bei der Werkstatt wurde neu geteert deshalb mein Garten.

 

Der Garten ist umzäunt mit verschlossenem Tor und Tür.

Zitat:

Original geschrieben von Tomy 69

 

Der Garten ist umzäunt mit verschlossenem Tor und Tür.

Der Garten ist auch nicht das stille Kämmerlein. Hättes du das Kennzeichen abgenommen, so hätte sich wiederum niemand dafür interessiert.

Gruß

Mach das Garagentor auf und lass es den Falschen sehen, hast genauso die Anzeige.

 

Wie hat der Polizist zu meiner Frau gesagt: Der Anhänger könne jederzeit in Betrieb genommen werden da er angemeldet ist.

 

Als ich gehört habe das der TÜV solange überzogen ist habe ich zu meiner Frau gesagt sie solle sofort das Kennzeichen abmachen, leider zu spät.

 

Zitat:

Original geschrieben von One_Of_Eight

Seine Versicherung sagte zu ihm, er solle sich einen alten 125er rahmen holen (braucht nicht fahrtüchtig sein), das ding auf dem Dachboden hinstellen, das teil auf sein Kind versichern und dann wenn er 18 ist sicher über die günstige Versicherung freuen!

Wie bereits mehrfach geschrieben, ist das ein durchaus übliches Vorgehen.... Bei uns ist aktuell die jüngste Kundin mit eigenem Fahrzeug 12 Jahre alt (hier ist allerdings kein LKRAD versichert, sondern ein MB CLK320), ein anderer Kunde ist Jahrgang 1977 und hat RGJ 1980, also SF32.

Das mit dem fiktiven Fahrzeug geht nicht mehr, seit es keine Doppelkarte, sondern eVB-Nummer gibt, wobei auch das wahrscheinlich Verhandlungssache ist.

am 9. März 2012 um 13:14

Hmm irgendwie blicke ich hier nicht so ganz durch.

Wieso sollte man ein Fahrzeug auf ein 1-2-3-4-5-6-7-8-9-10-11-12-13-14-15jähriges Kind anmelden wenn spätestens bei der Übernahme der Sf-Klasse geschaut wird, wieviel SF-Jahre der Jenige der die SF übernimmt, sich selbst hätte erfahren können? Dazu wird dann bei einer SFR Übertragung immer der Führerschein verlangt.

Das geht dann frühstens ab dem 16. Lebensjahr z.B. bei der Versicherung einer 125´er.

Wenn ich schon vor dem 16.Lebensjahr etwas für mein Kind in der Hinsicht tun möchte, dann melde ich ein Zweitfahrzeug auf mich an (Rabatt für Zweitfahrzeug z.B. SF1/2 statt SF0), von mir aus liegt das dann auf dem Dachboden. Aber spätestens bei Übernahme des SFR folgt dann wieder s.O. .

am 9. März 2012 um 13:17

es findet ja keine uebernahme statt, der SF läuft ja seit anfang auf das "baby".

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