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Versicherung für Kind runter bringen?

Themenstarteram 8. März 2012 um 8:56

Moin.

Wenn man ein kleines Kind hat welches gerade geboren ist, so wurde mir gesagt kann man sich eine alte billige 125er kaufen die auf das kind Versichern und die Maschine einfach auf den Dachboden stehen lassen bis das Kind18 ist. Angeblich braucht die nichtmal angemeldet sein reicht wenn die versichert ist und wenn xas Kind dann Volljährig ist kann es das Auto ganz billig Versichern. meine frage ist nun ob das wirklich geht und funktioniert und ob man die Maschine wirklich nicht anmelden muss das die Versicherung reicht. Eine 125er ist ja nun wirklich billig im Unterhalt.

Mfg Christian

Beste Antwort im Thema

ich glaub du verwechselst das was,

das war früher in der ddr,da konntest du bei geburt deines kindes schon den trabbi bestellen, damit der dann zum 18. geburtstag geliefert wurde :D:D

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am 8. März 2012 um 8:59

...schlimm (wenn ja), dass so eine Masche überhaupt möglich ist :rolleyes:

Meine Meinung...

Geht natürlich nicht.

Rabatte für eine günstige Versicherung muss man sich grundsätzlich selbst erfahren. Wer Rabatte übernimmt die er sonst wo her hat, muss im Zweifelsfall mit der "Führerscheindauer" (Kopie des Führerschein) nachweisen welche Rabatte bzw. Schadenfreie Jahre er hätte selbst erfahren können. Und da der Führerschein für gewöhnlich erst mit 18 Jahren üblich ist, wir nix aus Deinem Gedanken der SF-Bevorratung.

ich glaub du verwechselst das was,

das war früher in der ddr,da konntest du bei geburt deines kindes schon den trabbi bestellen, damit der dann zum 18. geburtstag geliefert wurde :D:D

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

ich glaub du verwechselst das was,

das war früher in der ddr,da konntest du bei geburt deines kindes schon den trabbi bestellen, damit der dann zum 18. geburtstag geliefert wurde :D:D

der war gut! :D

Versichern ohne Anmeldung geht auch nicht.

Wenn das Ding angemeldet ist MUSS es auch alle 2 Jahr zur HU vorgeführt werden.

Egal ob es im Keller oder auf dem Dachboden rumliegt.

So "Ähnlich" wie du es dir vorstellst, kannst du deine 2.Wagenprozente runter bringen und dann dem Nachwuchs sein Fahrzeug als 2.Fahrzeug auf dich anmelden zum günstigen fahren.

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

ich glaub du verwechselst das was,

das war früher in der ddr,da konntest du bei geburt deines kindes schon den trabbi bestellen, damit der dann zum 18. geburtstag geliefert wurde :D:D

der war gut! :D

joa ab und an hab ich halt mal son geistesblitz :D

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Geht natürlich nicht.

Da würde mich jetzt interessieren, warum das nicht gehen soll.....

@TE

Dein Vorhaben funktioniert ab dem Zeitpunkt, ab dem Du die 125er auf Dein Kind zulassen kannst!

Ich empfehle hier ein Saisonkennzeichen mit mindestens sechs Monaten, da dann der SFR auch weiter gezählt wird, was ja Sinn Deines Unterfangens ist!

Halter und Versicherungsnehmer muss von Beginn an Dein Kind sein, es fängt mit SF0 an, kann also keine Sondereinstufung bei Deinem KFZ-Versicherer in Anspruch nehmen.... Das Gute ist widerum, dass Du in der Wahl des Versicherers dadurch frei bist, Du musst nur aufpassen, dass Du im Antrag nicht bestätigen musst, dass VN einen Führerschein hat.

Interessant ist auch die Fragestellung zum Fahrerkreis, da hier, sollte das Moped nicht genutzt werden, je nach Versicherer der Fahrerkreis beliebig eingeschränkt werden kann, was widerum für einen günstigen Beitrag sorgt.

Einen Wehmutstropfen gibts allerdings noch: Du musst das Moped alle zwei Jahre zur HU vorführen!

2 Fragen zu dem Thema:

- gibt es ein Mindestalter um Fahrzeuge zu versichern?

(falls nicht, könnte das Vorhaben klappen)

- in welchem Umfang werden die 18 unfallfreien Kradjahre auf ein KFZ angerechnet?

Gruß Cokefreak

1. Na dann rate mal mit welchem Alter man anfängt eingeschränkt geschäftsfähig zu sein.

2. unter Umständen Garnicht, weil auch die Versicherungen nicht blöde sind und sich dann darauf berufen, dass die SFR nicht für ein PKW hergezogen werden kann - was die frei entscheiden können.

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

- gibt es ein Mindestalter um Fahrzeuge zu versichern?

(falls nicht, könnte das Vorhaben klappen)

Versichern darfst Du ab Geburt, solange die Beitragszahlung gewährleistet ist und der Erziehungsberechtigte mit unterschreibt bzw. sein Einverständnis gibt!

Das Vorgehen habe ich vor knapp zwanzig Jahren schon gemacht, als ich mit 15 meine 80er auf mich zugelassen habe und mir damit meinen ersten SFR erfahren habe.... Auch heute ist das noch üblich und in unserem Kundenkreis nicht so selten.

Zitat:

- in welchem Umfang werden die 18 unfallfreien Kradjahre auf ein KFZ angerechnet?

Aktuell geschätzt bei mindestens 99% der Versicherer, da hier Kräder (inkl. Leichtkrafträder um die es hier geht) in die gleiche Gruppe wie PKW eingestuft werden....

Meine Frage (ich hatte hierzu auch schon mal eine Thread bei "Verkehr & Sichererheit" erstellt) ist in diesem Zusammenhang immer noch, ab wann ich ein Fahrzeug auf mein Kind zulassen darf..... Hintergrund: mein Sohn ist heute neun Monate alt geworden :) und seine Yamaha RD80 LCII steht (leider noch nicht fahrtüchtig) in der Garage.

Moin,

 

wenn ein Kind, zB ein Jahr alt ein KFZ Versicherungsantrag stellt, muß ja auch das Geburtsdatum angegeben werden und bei der Unterschrift VN dürfte auch nichts stehen, selbst wenn der Erziehungsberechtigte unterschreibt, dürfte der Antrag wohl abgelehnt werden, da der Versicherungsnehmer nicht unterschrieben hat (sondern nur der Erziehungsberechtigte).

 

Habe gerade mal im K-Antrag nachgesehen, dort ist gar kein Feld für die Unterschrift des Erziehungsberechtigten.

Wenn der Erziehungsberechtigte beim Feld des VN unterschreibt, ist das Urkundenfälschung.

 

Moin,

goldene Regel nach vielen Jahren in der Branche:

ES GIBT ALLES!!!

...aber natürlich nicht bei jedem Versicherer. Es ist aber z.B. auch nicht ungewöhnlich, dass Fahrzeuge auf minderjährige behinderte Kinder zugelassen werden, um die Steuervorteile und Sonderrabatte in Anspruch zu nehmen. Technisch gesehen ist das das gleiche.

Ich hab's auch schon öfter geschrieben. Ich habe mittlerweile seit mehr als sieben Jahren ein fiktives Motorrad versichert (18,50 € pro Jahr mit Saisonkennzeichen) - wenn ich mir demnächst mal einen Zweitwagen zulege, teile ich der Versicherung mit, dass Sie den SFR übertragen soll und das Moped fängt wieder bei SF 1/2 an. Das mit dem fiktiven Motorrad funktioniert aber wohl heute wegen der eVB nicht mehr...

am 8. März 2012 um 12:49

Moin,

sowas geht... bzw sowas ähnliches...

Ein Kind

Man Kann natürlich JEDERZEIT eine Zweitwagenversicherung abschliessen (der Brühmte Motorradrahmen im Keller).

Diese läuft dann sauber runter, auf z.B. SF18 (nach 18 Jahren)

Wenn das Kind dann ein mobiles Fahrzeug (Motorrad/Auto) besitzt gibt es ein paar Regeln einzuhalten:

- Fahrzeug muss auf Eltern angemeldet wrden

- Versicherung des Motorradrahmens auf Fahrzeug übertragen.

- Kind fährt günstiger!

ABER...

Wenn PAPA/MAMA nicht mehr sind, können nur DIE SF auf das Kind übertragen werden, die es auch hätte erfahren können (z.B. SF6 nach 6 Jahren). Manche Versicherer bieten auch eine Verdoppelung der SF an (z.B. SF12 nach 6 Jahren).

ist absolut legal!

Was ist, wenn man 2 Kinder hat...

Man Kann natürlich JEDERZEIT eine Zweitwagenversicherung abschliessen (der Brühmte Motorradrahmen im Keller).

Diese läuft dann sauber runter, auf z.B. SF18 (nach 18 Jahren)

Wenn das Kind dann ein mobiles Fahrzeug (Motorrad/Auto) besitzt gibt es ein paar Regeln einzuhalten:

- Fahrzeug muss auf Eltern angemeldet wrden

- Versicherung des Motorradrahmens auf Fahrzeug übertragen.

- Es gibt das SF Scheidungssplittingg 50/50.

bei Scheidung und nur einer Autoversicherung wird die SF auf beide (ex-) Partner halbe halbe aufgeteilt

So fahren beide Kinder dann bei SF18 (nach 18 Jahren Rahmen im Keller) auf SF9

ABER...

Wenn PAPA/MAMA nicht mehr sind, können nur DIE SF auf das Kind übertragen werden, die es auch hätte erfahren können (z.B. SF6 nach 6 Jahren). Manche Versicherer bieten auch eine Verdoppelung der SF an (z.B. SF12 nach 6 Jahren).

ist absolut legal!

 

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