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Versicherung für Kind runter bringen?

Themenstarteram 8. März 2012 um 8:56

Moin.

Wenn man ein kleines Kind hat welches gerade geboren ist, so wurde mir gesagt kann man sich eine alte billige 125er kaufen die auf das kind Versichern und die Maschine einfach auf den Dachboden stehen lassen bis das Kind18 ist. Angeblich braucht die nichtmal angemeldet sein reicht wenn die versichert ist und wenn xas Kind dann Volljährig ist kann es das Auto ganz billig Versichern. meine frage ist nun ob das wirklich geht und funktioniert und ob man die Maschine wirklich nicht anmelden muss das die Versicherung reicht. Eine 125er ist ja nun wirklich billig im Unterhalt.

Mfg Christian

Beste Antwort im Thema

ich glaub du verwechselst das was,

das war früher in der ddr,da konntest du bei geburt deines kindes schon den trabbi bestellen, damit der dann zum 18. geburtstag geliefert wurde :D:D

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Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

Es gibt keine Übertragung, da die SFR von Anfang an auf das Kind laufen.

Aber wenn man die Versicherung wechseln will, ist die nötig. Wer bitteschön kann sagen, das die Versicherung des Rahmens in x Jahren auch nicht viel teurer beim Auto X als andere Versicherungen ist. Da wird die SF-Einstufung abgefragt. Ich glaube kaum, das da eine viel zu niedrige Einstufung anstandslos hingenommen wird.

am 2. März 2014 um 17:58

Das ist keine Übertragung sondern eine Mitnahme. Das ist was anderes, da nimmt einer seine eigenen SFR mit. Nur bei der Übertragung wird der Fragebogen TB 28 benötigt und eine Führerscheinkopie. Bei einer Mitnahme nicht.

So, ich habe gestern einen 125er-Roller erstanden und mir eine eVB der VKB auf meinen vierjährigen Sohn ausgestellt, nachdem ich telefonisch das Go bekommen habe, dass mein Sohn ganz normal VN werden kann...

Wenn die Zulassung und Policierung geklappt hat, gebe ich Bescheid...

am 15. August 2015 um 9:32

warum wärmst du ein 1,5 Jahre Thread auf?

das wird nicht klappen!

Die Zulassung wird an der Geschäftsfähigkeit scheitern.

Somit kann auch kein Vertrag zu stande kommen.

Mit sieben Jahren in Vertretung durch Dich (Erziehungsberechtigten) wäre wohl rechtlich möglich, aber am Rande der Seriösität... und zwar von beiden Seiten - von Dir und vom Versicherer!

gruß

Also beim ursprünglichen Versicherer (VKB) ist es bei erneuter Anfrage tatsächlich gescheitert aufgrund der von Phaeti angesprochenen Geschäftsunfähigkeit... Von zwei weiteren Versicherern habe ich das Go bekommen und den Roller auf meinen Sohn zugelassen und versichert.

Das ist selbstverständlich Goodwill der Versicherer und ist rechtlich vermutlich bis zum siebten Lebensjahr nicht haltbar, aber wo kein Kläger da kein Richter.

Warum es unseriös ist, Beiträge für eine Schadenversicherung zu zahlen, wo zu 99% kein Schaden passiert, erschließt sich mir immer noch nicht, aber es tangiert mich auch nicht besonders...

Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters dürfte reichen.

am 19. August 2015 um 15:24

Zitat:

@Mimro schrieb am 18. August 2015 um 22:45:32 Uhr:

Warum es unseriös ist, Beiträge für eine Schadenversicherung zu zahlen, wo zu 99% kein Schaden passiert, erschließt sich mir immer noch nicht, aber es tangiert mich auch nicht besonders...

ganz einfach, weil ein versicherer sehenden auges ein vertrag laufen lässt der nicht zu stande gekommen ist bzw. zu standen gekommen sein kann, da die erklärung deines sohnes nach §105 I BGB nichtig ist.

weiter gedacht bedeutet dies, dass sie ohne rechtsgrund prämie kassiert.

hälst du das ernstlich für seriös? aber richtig wo kein kläger kein richter.

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