Versicherung droht mit Kündigung

Hallo,

meiner Freundin hat vor paar Wochen eine Dame beim Parken die Tür in die Tür meiner Freundin gehauen, da ein Aussteigen kaum möglich war, die Olle zwenkte sich durch und ging fort, da meine Freundin und ihr Vater im Auto auf jemanden warteten bemerkten sie es auch sofort. Als die Dame wieder kam, wurde sie kurz angesprochen.

Sie sage:"Oh sorry, habe ich nicht bemerkt, aber wenn da nun ne Beule ist hier sind meine Versicherungsdaten!"

Darauf hin die Versicherung angerufen und gesagt, ein Kostenvoranschlag wäre wohl für alle am einfachsten, diesen gemacht und der Versicherung zukommen lassen, schlappe 710 Euro incl. Steuern hätte ich nie gedacht!

Naja nun sind 4 Wochen um, nichts passierte, als meine Freundin sich mal bei der Versicherung gemeldet hat, sage die Dame:"Ja, der Kostenvoranschlag ist eingegangen, aber der Versicherungsnehmer meldet sich nicht, wir haben ihn mehrmals versucht zu erreichen und drei Mal angeschrieben. Wenn sie den kennen gehen sie mal bitte hin!"

Meine Freundin kennt ihn nicht und geht da auch nicht hin, ist das normal^^

Also jedenfalls meinte die Dame noch, das der Versicherungsnehmer keine Frau sei und wenn er sich nicht meldet wird ihm gekündigt, interessiert uns eigentlich nicht, aber wie lange kann sowas noch dauern bis sich was regt in Sachen Überweisung usw.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42


Kann ewig dauern.
Schaden an Deinem Eigentum = Anwalt

Kein Beweis für die Verursachung = Anwalt selber zahlen.

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meine Freundin hofft es zumindest und mich nervt sie damit fast täglich!

Das Problem ist auch nicht die Versicherung, sondern die Dame welche es nun nicht gewesen ist?!?!

"private" Fristsetzungen gegenüber Versicherungen und Behörden führen nur zu gerne zum Gegenteil, nämlich, dass dieses Schreiben unten im Stapel landet

Klar kommt das häufig vor und ist sogar legitim, selbst wenn der Verursacher bereits der Polizei gegenüber seine Schuld eingestanden hat, kann er das problemlos widerrufen. Das sagt einem nicht nur der Anwalt, sondern auch die eigene Versicherung, die ind er Regel sogar darum "bittet" bei einem Unfall nie mehr als die persönlichen Daten preis zu geben.

Was der Vorschreiber sagt, von wegen du sollst dich direkt mit der Dame auseinandersetzen ist das Dümmste was du machen kannst.

Wenn es Probleme gibt, dann ab zum Anwalt, bevorzugt natürlich mit einer Rechtsschutzversicherung.
Auch wenn du beim ADAC bist, steht dir eine kostenlose Erstberatung bei einem Verkehrsrechtler (Vertragsanwalt des ADAC) zu

also erst einmal vorneweg: Ich bin Laie.
Ich seh das aber gar nicht ein, daß ich mich als Geschädigter mit einer mir völlig unbekannten Versicherung auseinandersetzen soll (es gibt z.B. viele Leute, die wegen eigener Erfahrungen nie wieder etwas mit einer bestimmten Versicherung zu tun haben wollen!)

Wenn alles glatt läuft, dann ist das ja in Ordnung.

Ansonsten -> Anwalt, oder vielleicht auch einfach eine Anzeige bei der Polizei (wenn man Zeugen hat).

Mir persönlich ist das doch egal, wann die andere Versicherung zahlt!
Ich will jetzt das Geld zur Reparatur, der "Unfall"gegner kann ja dann die Rückzahlung mit seiner Versicherung klären.

Ein Anschreiben an den Gegner ohne Belege z.B. von der Polizei hat wahrscheinlich wenig Sinn. Da geb ich meinem Vorredner allerdings recht.

na dann musst du wohl bislang auf ziemlich dumme Verursacher gestoßen sein, die sich auf so was eingelassen haben.

Ich würde niemals als versicherter Verursacher selbst den Schaden zahlen (wenn es um einen Betrag geht bei dem sich die Eigenabwicklung generell nicht mehr lohnt) um mir dann das Geld von der Versicherung zurück zu holen. Dafür hat man die Versicherung, passt dem Geschädigten das nicht, ist es nicht mein Problem - auch wenn er wochenlang auf Reparatur warten muss.

Als Geschädigter hat man nicht umsonst einen Direktanspruch gegenüber der Versicherung. Alles was man "privat" mit der anderen Partei beredet/vereinbart kann nur zu oft nach hinten losgehen.

Wegen was soll der TE denn die Dame bei der Polizei anzeigen? Da ist kein öffentliches Interesse zu erkennen, das ist alles Zivilrecht und kein Strafrecht.

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Eine Fristsetzung als Privatmann gegenüber einer Versicherung oder auch einer Behörde kann Sinn machen. Hierzu bedarf es aber guter Argumente. Vor allem erfordert es Konsequenz im Handeln; d.h. wenn die Antwort nicht wie gewünscht ausfällt, ist unverzüglich so vorzugehen wie bei der Fristsetzung angedroht. Dieser Schritt wird jedoch überwiegend gescheut, weil dies auch ein teurer Rohrkrepierer werden kann. Aus diesem Grund entfalten Fristsetzungen von Privatleuten praktisch keine Wirkung.

Da Anwälte kein Kostenrisiko haben und ihre Sache rigoros durchziehen, wird bei deren Schreiben reagiert, und wenn nur ein nichtssagender Zwischenbescheid erstellt wird.

O.

also doch zum anwalt !!! ohne wenn und aber,und anzeige erstatten gegen die Dame wegen Unfallflucht! mal sehen was die dazu sagt.mfg fritz
ach ja,mache von dein recht Gebrauch auf eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge, kommt auch gut.so habe ich es gemacht, war verursacher eines Unfalls.nur der Gegner wurde gierig ! und wollte seine ganze karre lackiert haben.so nicht.es wurde eine gegenüberstellung gemacht,und auch gleich eine anzeige wegen betrug gestellt.

Unfallflucht, alles klar, also eine (eventuelle) falsche Verdächtigung zur Anzeige bringen, bringt einem selbst viel Ärger ein.

Unfallflucht für etwas das man nicht merkt ist keine Straftat, da es nicht absichtlich erfolgte und sich nur die Person, nicht aber das verursachende Fahrzeug kurz entfernte um dann beim zurück kommen darauf angesprochen ja erst mal einsichtig war. Und warum wurde es nicht direkt zur Anzeige gebracht? (aber probiers ruhig - so ein Schwachsinn - Entweder weiter mit der Versicherung oder zum Anwalt)

Da barucht sich nur einer der Zeugen zu verplappern oder ein Auszug aus den bislang gemachten Angaben solches ergeben und schon ist die Kacke gewaltig am Dampfen.

Zitat:

Original geschrieben von RempelStilz


mmh, das bringt mich dazu, bei jedem Schaden die Polizei zu rufen!

Die zahlen wohl neuerdings die Schäden oder wie? Was bringt es dir genau die Polizei zu rufen? Kannst du mit dem Aktenzeichen / der Vorgangsnummer besser schlafen?

Zitat:

Warum müßt Ihr eigentlich mit der gegnerischen Versicherung rumzackern?

Weil die den Schaden erstatten soll!

Zitat:

Immer schön schriftlich an den Verursacher, im Zweifelsfall 'ne Anzeige (bevor das zum Gericht geht, und auch die ersten Instanzen sollten ohne eigenen Anwalt funktionieren).
Sollen die doch erst einmal vorstrecken und sich dann mit der eigenen Versicherung streiten!

😕😕😕😕😕

Auf die Erklärung (wie du das schaffen willst?) bin ich mal gespannt!

Und was für ne Anzeige überhaupt?!?

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von RempelStilz


mmh, das bringt mich dazu, bei jedem Schaden die Polizei zu rufen!
Die zahlen wohl neuerdings die Schäden oder wie? Was bringt es dir genau die Polizei zu rufen? Kannst du mit dem Aktenzeichen / der Vorgangsnummer besser schlafen?

ja, wenn die Polizei das aufgenommen hat, ist das offiziell. Erste Aussagen werden auch aufgenommen, außerdem die Situation, in der das entstanden ist.

Wenn die Frau nun einfach sagt, daß sie das gar nicht war, sondern z.B. die Schwester?

Das beweis ihr mal. Oder sie hat eventuelle Spuren an ihrem Auto vernichten können?

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Warum müßt Ihr eigentlich mit der gegnerischen Versicherung rumzackern?

Weil die den Schaden erstatten soll!

Höh? Wenn mich jemand schädigt, will ich von dem das Geld, nicht von der Versicherung!

Ist mir ziemlich egal, wo der das hernimmt? Was ist denn, wenn Dir jemand so einen Kratzer ins Auto (also kein "Unfall"😉 nicht hapftpflichtversichert sind? Pfeifst Du dann aufs Geld?

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Immer schön schriftlich an den Verursacher, im Zweifelsfall 'ne Anzeige (bevor das zum Gericht geht, und auch die ersten Instanzen sollten ohne eigenen Anwalt funktionieren).
Sollen die doch erst einmal vorstrecken und sich dann mit der eigenen Versicherung streiten!

😕😕😕😕😕
Auf die Erklärung (wie du das schaffen willst?) bin ich mal gespannt!
Und was für ne Anzeige überhaupt?!?

Nun, man zeigt bei der Polizei an, daß man geschädigt wurde, damit das offiziell wird.

Ich geb zu, daß das hinterher in so einem Fall nicht mehr so toll kommt.

Besser noch über einen Anwalt. Aber unterschätzt nicht, daß die Polizei "Dein Freund und Helfer" ist. Die werden auf der Wache schon sagen, was man da genau machen muß.

Ich find das ja bei solchen Kleinigkeiten auch eher albern, aber es gibt immer wieder Leute, die das ansonsten ausnutzen...

Zitat:

Original geschrieben von RempelStilz


Nun, man zeigt bei der Polizei an, daß man geschädigt wurde, damit das offiziell wird.

Das bringt dich leider nicht wirklich weiter!

Zitat:

Aber unterschätzt nicht, daß die Polizei "Dein Freund und Helfer" ist. Die werden auf der Wache schon sagen, was man da genau machen muß....

Werden sie wohl eher nicht machen! Das wäre (u.U.) Rechtsberatung, die durch die Polizei nicht erfolgen darf! Kleine Tips am Rande außerhalb des Protokolls sind jedoch immer drinn (später wird sich dann der Polizist zu 100% nicht erinnern können dies jemals gesagt zu haben😁).

so nach ablauf der Frist, wurde die Versicherung kurz angerufen, der Halter hat sich immer noch nicht dazu geäußert und die Versicherung hat die Summe des Kostenvoranschlages bereits überwiesen.

Also hat es nach langem ein gutes Ende gefunden, danke für die restlichen Tipps.

ich hatte letztes Jahr einen fast gleichen Fall.
Allerdings hatte ich glücklicherweise eine Unfallzeugin.

Auf mehrere Mahnungen bei der Versicherung auf Begleichung des Schadens musste ich mir immer wieder anhören. Die Schuldfrage sei eindeutig aber der Versicherungsnehmer äußert sich nicht.
Man könne nicht begleichen.

Nach 3 Wochen schalteet ich meinen Anwalt ein.
Er setzte unter androhung der Klageeinreichung eine 1 wöchige Zahlungsfrist.
Nach verstreichen der Frist reichte er Klage beim Amtsgericht ein.

3 Tage nach Klageeinreichung beglich die Versicherung den Schaden zuzügl. der Anwaltskosten über das Anwaltskonto mit der Bitte die Klage zurückzunehmen. Die Klage hatte mein Anwalt wunschgemäß zurückgenommen. Trotzdem musste die versicherung die bereits angefallenen Gerichtskosten tragen.

Die Frage : Warum verursacht eine Versicherung unnötige Kosten, welche ja doch von den versicherungsnehmern getragen werden müssen? Ist mir unverständlich.

Gruß
Hobaum

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100


3 Tage nach Klageeinreichung beglich die Versicherung den Schaden zuzügl. der Anwaltskosten über das Anwaltskonto mit der Bitte die Klage zurückzunehmen. Die Klage hatte mein Anwalt wunschgemäß zurückgenommen. Trotzdem musste die versicherung die bereits angefallenen Gerichtskosten tragen.

Die Versicherungen lassen es ganz grundsätzlich immer darauf ankommen! Für die ist das schlichte Statistik ...sie sparen mehr Geld durch Leute, die letzten Endes vor dem Rechtsweg zurückschrecken, als sie durch tatsächliche Klageeinreichungen, und dadurch zusätzliche Kosten, verlieren.

Warum sollten sie anders verfahren?

Gruß!

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