ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung droht mit Kündigung

Versicherung droht mit Kündigung

Themenstarteram 21. April 2010 um 17:36

Hallo,

meiner Freundin hat vor paar Wochen eine Dame beim Parken die Tür in die Tür meiner Freundin gehauen, da ein Aussteigen kaum möglich war, die Olle zwenkte sich durch und ging fort, da meine Freundin und ihr Vater im Auto auf jemanden warteten bemerkten sie es auch sofort. Als die Dame wieder kam, wurde sie kurz angesprochen.

Sie sage:"Oh sorry, habe ich nicht bemerkt, aber wenn da nun ne Beule ist hier sind meine Versicherungsdaten!"

Darauf hin die Versicherung angerufen und gesagt, ein Kostenvoranschlag wäre wohl für alle am einfachsten, diesen gemacht und der Versicherung zukommen lassen, schlappe 710 Euro incl. Steuern hätte ich nie gedacht!

Naja nun sind 4 Wochen um, nichts passierte, als meine Freundin sich mal bei der Versicherung gemeldet hat, sage die Dame:"Ja, der Kostenvoranschlag ist eingegangen, aber der Versicherungsnehmer meldet sich nicht, wir haben ihn mehrmals versucht zu erreichen und drei Mal angeschrieben. Wenn sie den kennen gehen sie mal bitte hin!"

Meine Freundin kennt ihn nicht und geht da auch nicht hin, ist das normal^^

Also jedenfalls meinte die Dame noch, das der Versicherungsnehmer keine Frau sei und wenn er sich nicht meldet wird ihm gekündigt, interessiert uns eigentlich nicht, aber wie lange kann sowas noch dauern bis sich was regt in Sachen Überweisung usw.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

Kann ewig dauern.

Schaden an Deinem Eigentum = Anwalt

Kein Beweis für die Verursachung = Anwalt selber zahlen.

 

 

29 weitere Antworten
Ähnliche Themen
29 Antworten
am 21. April 2010 um 18:53

Kann ewig dauern.

Schaden an Deinem Eigentum = Anwalt

Etwas irreführender Titel, ich dachte dir will irgendeine Versicherung kündigen.

Ob die der Dame oder dem Herren kündigen wollen oder nicht ist nicht dein Problem. Zum Schadenszeitpunkt bestand Versicherungsschutz und die Versicherung ist damit regulierungspflichtig. Ob sie hinterher vom Versicherungsnehmer Regress fordert oder ihm kündigt sollte nichts mit der Regulierung des Schadens zu tun haben.

Entsprechendes würde ich der Versicherung schriftlich mitteilen, eine Frist von 14 Tagen setzen mit dem Hinweis dass du danach die Sache einem Anwalt übergibst. Den müssen sie dir als Geschädigtem auch noch zahlen, d.h. eine schnelle Regulierung wird billiger.

Und eins aus Prinzip: Nie anrufen, wenn möglich alles schriftlich machen um hinterher Nachweise zu haben. Am Telefon wird alles mögliche behauptet und hinterher hat es keiner gesagt.

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

Kann ewig dauern.

Schaden an Deinem Eigentum = Anwalt

Kein Beweis für die Verursachung = Anwalt selber zahlen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

Kann ewig dauern.

Schaden an Deinem Eigentum = Anwalt

Kein Beweis für die Verursachung = Anwalt selber zahlen.

...wohl Dem, der über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt.

ja ja,lieber einen kasten bier im monat wehniger und dafür (49€) eine kfz rechtschtz mehr.mfg fritz

am 22. April 2010 um 7:27

trinkst du oettinger für 4,99 den 20er kasten oder lamsbräu für 11,99 den 11er kasten?

wir wollen bisschen rückschlüsse auf den bierkonsum ziehen.

am 22. April 2010 um 10:15

Hallo,

nein wollen wir nicht.

Wir wollen weder Rückschlüsse auf den Bierkonsum eines Users ziehen noch wollen wir pauschal immer zum Anwalt raten ohne genaues Hintergrundwissen.

Zumal im Raum steht, wie ein Anwalt die Sache im Moment wesentlich (!) beschleunigen könnte?

Dies bitte ich zu berücksichtigen - also bitte BTT.

Grüße

Schreddi

am 22. April 2010 um 11:58

Hmmm... die Regelung über die KH ist in erster Linie mal unabhängig vom Verhältnis der KH zum VN. Und die KH ist gerade so gestrickt, dass man einen Anspruch gegen die KH ha.

Die KH will natürlich vom VN wissen, ob das alles so abgelaufen ist, wie Deine Freundin erzählt. Aber mit der Aussage "VN meldet sich nicht" kann die natürlich keine Pflichten abwälzen. Höchstens mit der Aussage "Der VN war es nicht". Und wenn das hart auf hart kommt geht es wohl nicht ohne Anwalt.

Aktuell würde ich schriftlich höflich eine Frist setzen und pro forma fragen, ob von Eurer Seite noch Informationen beigebracht werden müssen, die für die Schadensabwicklung nötig sind. Ihr müsst nicht Eurem Unfallgegner nachlaufen.

Amen

Themenstarteram 22. April 2010 um 16:48

Danke für die tipps, meine Freundin wird heute mal nen Brief aufsetzen und abwarten!

Gruß

sehe hier kein problem, das eines anwalts bedarf.

der vater deiner freundin kann doch sicher den schadenhergang bestätigen.

dies der vers. mitteilen.

dann dürfte einer regulierung nichts mehr im wege stehn.

was die dann mit ihrem vertragspartner anstellt dürfte dir wurscht sein.

grüsse hnsptr 

Themenstarteram 29. April 2010 um 16:46

so die Versicherung hat sich gemeldet, die Frau des Versicherungsnehmer welche den schaden verursacht hat, hat der Versicherung gegenüber gesagt, das sie das nicht war. Mhh komisch vorort hat sie noch ihren Namen, Telefonnummer und den Versicherungsnamen genannt.

Die Versicherung wollte nun auf einmal Fotos vom Schaden haben, gingen eben online raus und hat noch einen Fragebogen für die Zeugen rausgeschickt. Meine Freundin hat der Versicherung eine Frist von 14 Tagen gesetzt, mal schauen was die Wochen kommt!

kommt das eigentlich oft vor, dass Unfallverursacher nach dem Unfall alles abstreiten???

am 29. April 2010 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

 

kommt das eigentlich oft vor, dass Unfallverursacher nach dem Unfall alles abstreiten???

absoluter einzelfall :-)

hast du eine rsv? lass dich evtl. mal bei der hotline deiner versicherung beraten?

evtl. wird es eine fahrzeuggegenüberstellung geben.

wird halt ein wenig dauern, bis du zu deinem recht kommst oder auch nicht, aber dann war es eine lehre und wird vielleicht in zukunft helfen.

am 2. Mai 2010 um 9:59

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

so die Versicherung hat sich gemeldet, die Frau des Versicherungsnehmer welche den schaden verursacht hat, hat der Versicherung gegenüber gesagt, das sie das nicht war. Mhh komisch vorort hat sie noch ihren Namen, Telefonnummer und den Versicherungsnamen genannt.

Die Versicherung wollte nun auf einmal Fotos vom Schaden haben, gingen eben online raus und hat noch einen Fragebogen für die Zeugen rausgeschickt. Meine Freundin hat der Versicherung eine Frist von 14 Tagen gesetzt, mal schauen was die Wochen kommt!

kommt das eigentlich oft vor, dass Unfallverursacher nach dem Unfall alles abstreiten???

mmh, das bringt mich dazu, bei jedem Schaden die Polizei zu rufen!

Eigentlich eine Schande, bei so einer Pillepalle-Sache (nicht finanziell gemeint).

Es gibt immer Leute, die mündlich sagen, daß sei in Ordnung und dann hinterher vom eigenen Anwalt den Tipp bekommen, alles abzustreiten.

Der Dumme ist dann der schon geschädigte :(

Warum müßt Ihr eigentlich mit der gegnerischen Versicherung rumzackern?

Die hat den Schaden doch nicht verursacht.

Immer schön schriftlich an den Verursacher, im Zweifelsfall 'ne Anzeige (bevor das zum Gericht geht, und auch die ersten Instanzen sollten ohne eigenen Anwalt funktionieren).

Sollen die doch erst einmal vorstrecken und sich dann mit der eigenen Versicherung streiten!

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

Meine Freundin hat der Versicherung eine Frist von 14 Tagen gesetzt, mal schauen was die Wochen kommt!

:-D und du glaubst/hoffst wirklich, dass die von euch gesetzte Frist irgendwen bei der Versicherung interessiert?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung droht mit Kündigung