Versicherung des Verursachers will nicht zahlen! Was tun? Deliktunfähigkeit des Kindes
Moin und hallo an die Experten,
ich hatte in der "Spielstraße"/verkehrsberuhigten Zone, in der ich wohne, einen kleinen Unfall mit einem Kind.
Ich fuhr Schrittgeschwindigkeit (wirklich!), als der junge Mann um eine Kurve brauste. Ich brachte das Auto rechtzeitig zum Stehen, das Kind tuschierte mein Auto dennoch mit Pedal und Lenker. Ihm ist Gott sei Dank nichts passiert. Seine Eltern (nachfolgend Verursacher), wohnhaft in der selben Straße, mir vorher aber nicht bekannt, waren sofort einsichtig und haben die Schuld anerkannt. Sie haben umgehend ihre Versicherung, die DEV*, eingeschaltet. Von denen wurde ich aufgefordert, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
Ich bin dann mit zum Fachhändler meines Vertrauens gefahren, und die Werkstatt hat mir mitgeteilt, dass sie in Versicherungsfällen KEINEN Kostenvoranschlag mehr erstellen sondern gleich mit Gutachten agieren. Dem habe ich natürlich zugestimmt. Das Gutachten hatte dann, mit allem drum und dran, einen zu erstattenden Betrag von 3500 € ermittelt.
Die Versicherung des Verursachers regt sich zum einen darüber auf, dass das Gutachten 700 € gekostet hat. Des weiteren besteht sie darauf, dass das Kind deliktunfähig sei, da es zum Schadenstag im siebten Lebensjahr war.
Nun kommt es aber: Die Versicherung des Verursachers will nicht zahlen und meint, den Schaden könne doch meine Versicherung übernehmen. (Unglaublich, oder?) Der Verursacher hat aber in seiner Versicherung explizit die Premiumvariante gewählt, bei der deliktunfähige Kinder bis 100.000 € versichert sind und auf die Prüfung der Verletzung der Aufsichtspflicht verzichtet wird.
Der Verursacher steht im Austausch mit seiner Versicherung, was bekanntermaßen bei solchen Fällen nicht so einfach ist.
Was sind nun meine Möglichkeiten? Kann ich den Verursacher privat haftbar machen? (Vermutlich nicht, da dann ja BGB §828 greifen würde. Daher ist ggf auch das Interesse des Verursachers nicht allzu groß, eine Regulierung durch seine Versicherung zu "erkämpfen".)
Ich danke für eure/Ihre Tipps, Empfehlungen und Erfahrungen
Hagen R.-M.
154 Antworten
Vielleicht verklagt ja mal einer ein Kind durch alle Instanzen, bis das BGH eine sinnvolle Regelung findet, die für alle passt (die Haftpflicht muss zahlen, wenn die Eltern das Kind ausreichend beaufsichtigt haben). Eigentlich ne sehr einfache Lösung.
Zitat:
@Goify schrieb am 27. Juli 2022 um 14:51:38 Uhr:
Vielleicht verklagt ja mal einer ein Kind durch alle Instanzen, bis das BGH eine sinnvolle Regelung findet, die für alle passt (die Haftpflicht muss zahlen, wenn die Eltern das Kind ausreichend beaufsichtigt haben). Eigentlich ne sehr einfache Lösung.
Einfach, aber natürlich völlig wiedersinnig.
Warum sollten die Eltern irgendwas zahlen müssen, wennsie ihr Kind ausreichend beaufsichtigt haben.
SIe haben ja nix falsch gemacht.
Eine andere "Lösung" gibt es längst:
Die Haftpflicht (falls vorhanden) muss zahlen, wenn die Eltern das Kind nicht ausreichend beaufsichtigt haben.
Brauchst es nur zu beweisen.
Kannste das, kriegste was.
Kannste nix, kriegste auch nix.
Das denken viele.
Und tappen damit in die Falle...
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Und wenn sie aufgepasst haben, zahlen die Eltern. Dann ist es ja einfacher und logischer, als gedacht.
Zitat:
@Matsches schrieb am 27. Juli 2022 um 15:38:46 Uhr:
SIe haben ja nix falsch gemacht.
Aber das Kind, für welches sie die Verantwortung tragen hat etwas falsch gemacht.
Ich finde es ein wenig billig so zu tun, als seien Taten eines deliktunfähigen Kindes einfach höhere Gewalt, die man eben als Geschädigter so hinnehmen müsse.
Aber wir drehen uns im Kreis...
Unklar ist mir noch, wer denn nun haftet. Das deliktunfähige Kind, oder die Eltern? Es gibt ja nur die zwei. Oder soll ich warten, bis das Kind 18 ist und ihm dann was in Höhe des Schadens wegnehmen? Das wird wahrscheinlich komisch schauen, wenn ich ihm sein Fahrrad mitnehme*.
*Ich würde es nicht als Diebstahl bezeichnen, sondern als Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahme. Grundlage ist dann die Bayerische Kompensationsverordnung - BayKompV (die Verordnung gibt es wirklich, hat aber damit nichts zu tun).
Naja, in der jetzigen Gesetzeslage HAFTET ja niemand. Kind -> nicht deliktfähig -> keine Haftung
Eltern -> Aufsichtspflicht nicht verletzt -> keine Haftung
Wobei aus dem Abstrusen in der Regel die besten Ideen entstehen. Blöd ist nur, dass hier in der Diskussionsrunde weder ein Justizminister noch Bundesrichter dabei ist, der unsere hervorragenden Vorschläge umsetzen kann. So bleibt das alles wie Schattenboxen.
Zitat:
@Goify schrieb am 27. Juli 2022 um 14:51:38 Uhr:
Vielleicht verklagt ja mal einer ein Kind durch alle Instanzen, bis das BGH eine sinnvolle Regelung findet, die für alle passt (die Haftpflicht muss zahlen, wenn die Eltern das Kind ausreichend beaufsichtigt haben). Eigentlich ne sehr einfache Lösung.
Momentan ist das genau anders herum (die zahlt nur wenn das Kind nicht ordentlich beaufsichtigt wurde). 😉
EDID: Wurde ja schon erwähnt (und ja, klingt komisch, ist aber so 😉).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Goify schrieb am 27. Juli 2022 um 15:46:48 Uhr:
Und wenn sie aufgepasst haben, zahlen die Eltern. Dann ist es ja einfacher und logischer, als gedacht.
Nein,
ist das denn wirklich so schwer?
Kinder können doch die Folgen ihres Handelns z.T. überhaupt nicht abschätzen. Genau deshalb sind sie deliktunfähig, und genau deshalb werden die Eltern per Gesetz (zu recht) vor den möglicherweise massiven finanziellen Folgen geschützt.
Ich fürchte, mein Logikverständnis ist zu ausgeprägt für die verquere Gesetzeslage. Wer auf seine Kinder nicht aufpasst, profitiert von seiner Versicherung und wer auf die Kinder aufpasst, muss weder seine Versicherung bemühen, noch selbst dafür aufkommen. In welcher Logik ergibt das Sinn?
Würde ich diese Logik auf andere Rechtsräume ausbreiten, würden morgen alle Gerichtsgebäude brennen.
Sieh es mal anders rum.
Wer nicht aufpasst, muss dafür gerade stehen.
Glück wenn er dann eine Versicherung hat.
Ist doch bei der Kfz haftpflicht nichts anderes