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Versicherung des Verursachers will nicht zahlen! Was tun? Deliktunfähigkeit des Kindes

Themenstarteram 25. Juli 2022 um 19:54

Moin und hallo an die Experten,

ich hatte in der "Spielstraße"/verkehrsberuhigten Zone, in der ich wohne, einen kleinen Unfall mit einem Kind.

Ich fuhr Schrittgeschwindigkeit (wirklich!), als der junge Mann um eine Kurve brauste. Ich brachte das Auto rechtzeitig zum Stehen, das Kind tuschierte mein Auto dennoch mit Pedal und Lenker. Ihm ist Gott sei Dank nichts passiert. Seine Eltern (nachfolgend Verursacher), wohnhaft in der selben Straße, mir vorher aber nicht bekannt, waren sofort einsichtig und haben die Schuld anerkannt. Sie haben umgehend ihre Versicherung, die DEV*, eingeschaltet. Von denen wurde ich aufgefordert, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ich bin dann mit zum Fachhändler meines Vertrauens gefahren, und die Werkstatt hat mir mitgeteilt, dass sie in Versicherungsfällen KEINEN Kostenvoranschlag mehr erstellen sondern gleich mit Gutachten agieren. Dem habe ich natürlich zugestimmt. Das Gutachten hatte dann, mit allem drum und dran, einen zu erstattenden Betrag von 3500 € ermittelt.

Die Versicherung des Verursachers regt sich zum einen darüber auf, dass das Gutachten 700 € gekostet hat. Des weiteren besteht sie darauf, dass das Kind deliktunfähig sei, da es zum Schadenstag im siebten Lebensjahr war.

Nun kommt es aber: Die Versicherung des Verursachers will nicht zahlen und meint, den Schaden könne doch meine Versicherung übernehmen. (Unglaublich, oder?) Der Verursacher hat aber in seiner Versicherung explizit die Premiumvariante gewählt, bei der deliktunfähige Kinder bis 100.000 € versichert sind und auf die Prüfung der Verletzung der Aufsichtspflicht verzichtet wird.

Der Verursacher steht im Austausch mit seiner Versicherung, was bekanntermaßen bei solchen Fällen nicht so einfach ist.

Was sind nun meine Möglichkeiten? Kann ich den Verursacher privat haftbar machen? (Vermutlich nicht, da dann ja BGB §828 greifen würde. Daher ist ggf auch das Interesse des Verursachers nicht allzu groß, eine Regulierung durch seine Versicherung zu "erkämpfen".)

Ich danke für eure/Ihre Tipps, Empfehlungen und Erfahrungen

Hagen R.-M.

 

 

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154 Antworten

Die PH der Eltern wird bei diesem Punkt nach dem Subsidiaritätsprinzip handeln.

Die würde also bei Deliktunfähigkeit des Kindes zahlen, aber nur dann, wenn es keine andere Versicherung gibt, die diesen Schaden eintrittspflichtig ist.

Das wird vermutlich auch ganz deutlich so in den Bedingungen stehen.

Wie du selber schon erkannt hast, wird hier das Kind durch den BGB §828 geschützt.

Kinder dürfen auch ab den 6. Jahr alleine mit dem Fahrrad fahren, ohne dass die Eltern dabei ihre Aufsichtspflicht verletzten.

Da es sich zudem noch um eine Spielstraße gehandelt hat, wirst du da keine Chance haben, irgendwas gegen die Eltern zu erreichen.

So blöd es klingt.

Aber wenn du eine Vollkakso hast, dann musst du der den Schaden melden.

Die DEVK springt nur dann ein, wenn keine Kaskoversicherung vorhanden ist und auch nur dann, wenn der VN das überhaupt wünscht.

Wer den Gutachter bezahlt, muss man dann schauen.

Den hättest du nicht beauftragen sollen, bevor nicht klar ist, wer den bezahlt.

Leider kann ich sachlich nichts beitragen, mich nur über dieses äußerst unfaire Gesetz aufregen...

Was ist daran unfair?

Das Kinder geschützt sind für eine Tat evtl. ein Leben lang zahlen zu müssen.

Nur weil die Eltern keine Privathaftplicht abgeschlossen haben?

Auch wenn die Eltern eine PH haben wird einem ein Schaden nicht erstattet...

Hatte vor Jahren einen Rechtsstreit. Mir ist ein Kind mit einem Roller vors Auto gefahren. Kam zwischen geparkten Autos plötzlich hervor. Dank RS ging es vor Gericht. Auf den Schaden bin ich sitzen geblieben. Der Fall war recht kompliziert und mein damaliger Anwalt hat einen Aufsatz zum Fall veröffentlicht.

Es gibt oder gab auch PH Versicherungen, die sich bis zu einer bestimmten Summe, nicht auf diesen Ausschluss berufen.

Die gibt es immer noch.... man muss sie halt nur haben....

Zudem ist mein Fall recht alt....

Würde die eigene Vollkasko bei sowas im Nachgang nicht auch prüfen ob es eine Chance gibt von den Eltern was zurückzukriegen?

Ja

Zitat:

@HagenRM schrieb am 25. Juli 2022 um 21:54:20 Uhr:

Der Verursacher hat aber in seiner Versicherung explizit die Premiumvariante gewählt, bei der deliktunfähige Kinder bis 100.000 € versichert sind und auf die Prüfung der Verletzung der Aufsichtspflicht verzichtet wird.

Der Verursacher steht im Austausch mit seiner Versicherung, was bekanntermaßen bei solchen Fällen nicht so einfach ist.

Da würde ich als Prämienzahler aber Feuer machen, denn die Leistung wurde ja gezahlt und soll jetzt nicht erbracht werden.

Zitat:

Was sind nun meine Möglichkeiten? Kann ich den Verursacher privat haftbar machen?

Da würde ich jetzt schön die Füße still halten wenn der Versicherungsnehmer sich schon kümmert. Rechtlich kann nur der Versicherungsnehmer gegen seine Versicherung vorgehen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 25. Juli 2022 um 22:10:55 Uhr:

Die würde also bei Deliktunfähigkeit des Kindes zahlen, aber nur dann, wenn es keine andere Versicherung gibt, die diesen Schaden eintrittspflichtig ist.

Das wäre ja ein Witz (da schließt man sowas ab um solchen Ärger aus dem Weg zu gehen).

Gut mein, Kind ist jetzt schon >7, aber ich hatte auch extra deliktunfähige Kinder mitversichert, da muß ich tatsächlich mal nachlesen (gesagt wurde mir das jedenfalls nicht).

Gruß Metalhead

3500€ für ein Tuschieren mit Pedal und Lenker?

Ich hab mal die AVB von einem aktuellen Tarif der DEVK rausgesucht.

Das ist marktüblich, was die im Bereich der Deliktunfähigkeit machen.

Du musst es aus Sicht des VN der Privaten Haftpflicht sehen.

Warum soll ich mir meine Renta für einen Schaden verhauen, für den mein Kind nach Gesetz nicht haftbar zu machen ist?

Das mache ich nur, für einen guten Bekannten.

Deshalb der Punkt, dass der VN es ausdrücklich wünschen muss, dass bezahlt wird.

Auch der Punkt mir der Kasko macht Sinn.

Warum soll ich mir meine Renta verhauen und mehr Prämie für meine PH bezahlen, wenn der andere eh selber versichert ist?

Bild

Sehr interessant.

d.h. also dass, selbst wenn deliktunfähige Kinder in der PHV eingeschlossen sind, kann der Geschädigte komplett leer ausgehen wenn ich als VN keine Regulierung wünsche.

Das war mir so nicht bekannt.

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