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Versicherung des Verursachers will nicht zahlen! Was tun? Deliktunfähigkeit des Kindes

Themenstarteram 25. Juli 2022 um 19:54

Moin und hallo an die Experten,

ich hatte in der "Spielstraße"/verkehrsberuhigten Zone, in der ich wohne, einen kleinen Unfall mit einem Kind.

Ich fuhr Schrittgeschwindigkeit (wirklich!), als der junge Mann um eine Kurve brauste. Ich brachte das Auto rechtzeitig zum Stehen, das Kind tuschierte mein Auto dennoch mit Pedal und Lenker. Ihm ist Gott sei Dank nichts passiert. Seine Eltern (nachfolgend Verursacher), wohnhaft in der selben Straße, mir vorher aber nicht bekannt, waren sofort einsichtig und haben die Schuld anerkannt. Sie haben umgehend ihre Versicherung, die DEV*, eingeschaltet. Von denen wurde ich aufgefordert, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ich bin dann mit zum Fachhändler meines Vertrauens gefahren, und die Werkstatt hat mir mitgeteilt, dass sie in Versicherungsfällen KEINEN Kostenvoranschlag mehr erstellen sondern gleich mit Gutachten agieren. Dem habe ich natürlich zugestimmt. Das Gutachten hatte dann, mit allem drum und dran, einen zu erstattenden Betrag von 3500 € ermittelt.

Die Versicherung des Verursachers regt sich zum einen darüber auf, dass das Gutachten 700 € gekostet hat. Des weiteren besteht sie darauf, dass das Kind deliktunfähig sei, da es zum Schadenstag im siebten Lebensjahr war.

Nun kommt es aber: Die Versicherung des Verursachers will nicht zahlen und meint, den Schaden könne doch meine Versicherung übernehmen. (Unglaublich, oder?) Der Verursacher hat aber in seiner Versicherung explizit die Premiumvariante gewählt, bei der deliktunfähige Kinder bis 100.000 € versichert sind und auf die Prüfung der Verletzung der Aufsichtspflicht verzichtet wird.

Der Verursacher steht im Austausch mit seiner Versicherung, was bekanntermaßen bei solchen Fällen nicht so einfach ist.

Was sind nun meine Möglichkeiten? Kann ich den Verursacher privat haftbar machen? (Vermutlich nicht, da dann ja BGB §828 greifen würde. Daher ist ggf auch das Interesse des Verursachers nicht allzu groß, eine Regulierung durch seine Versicherung zu "erkämpfen".)

Ich danke für eure/Ihre Tipps, Empfehlungen und Erfahrungen

Hagen R.-M.

 

 

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154 Antworten

Die KFZ-Haftpflicht zahlt, egal ob ich aufgepasst habe oder nicht. Ich muss schon vorsätzlich oder mind. grob fahrlässig gehandelt haben, damit diese zwar zahlt, aber von mir Ausgleich verlangt. Also ein schlechtes Beispiel.

Es ist doch ganz einfach:

Ein einen Schaden (auch vorsätzlich) verursachendes Kind ist per Gesetz bis zu einem gewissen Alter als mentales Neutrum, wie ein Baum oder ein Hagelkorn, oder maximal als nicht sein Handeln abschätzen könnendes Lebewesen zu behandeln. Dabei wird an die Aufsicht durch die Eltern eine nur geringe Anforderung gestellt.

Aber es besteht Hoffnung: Das Wahlrecht für Kinder (von Geburt bis zum 14. Lebensjahr als "halbes Recht") ist seit drei Jahren ernsthaft in der Diskussion. Dann wird alles besser.

Es gibt halt Situationen im Leben da hat man einfach Pech gehabt

Zitat:

@Goify schrieb am 27. Juli 2022 um 17:23:12 Uhr:

Wer auf seine Kinder nicht aufpasst, profitiert von seiner Versicherung und wer auf die Kinder aufpasst, muss weder seine Versicherung bemühen, noch selbst dafür aufkommen. In welcher Logik ergibt das Sinn?

Naja, ist doch eigentlich klar: Deine Versicherung haftet für den Mist den du selber baust. Wenn du nicht richtig aufpasst hast du Mist gebaut und die Versicherung trägt den Schaden. Hast du gut aufgepasst (und ist trotzdem was passiert), hast du nix falsch gemacht und die Versicherung zahlt nicht.

Gruß Metalhead

Ein Unfall im fließenden Verkehr mit einem Kind in der Spielstraße. Und es gibt ernsthaft noch Leute, die hier über Haftungsfragen diskutieren? Einfach reparieren lassen, selber zahlen oder der Vollkasko melden und fertig. Das Leben birgt riesigen (und endet mit ziemlicher Sicherheit tödlich).

Was sagt denn das Kind zum Unfallhergang?

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 27. Juli 2022 um 12:29:44 Uhr:

Das sind halt schlicht und einfach Lebensrisiken gegen die man sich eben bestmöglich SELBST absichern muss.

Diese kurze Satz trifft das Ganze wohl am Treffensten.

Für Versicherungen gibt das "allgemeine Lebensrisiko".

Zitat:

In dem Fall entfällt eine Ersatzpflicht letztlich wegen des inneren Zusammenhanges zwischen der vom Schädiger geschaffenen Gefahrenlage und dem eingetretenen Schaden

Ob das nun Gerecht ist oder nicht, sei dahin gestellt. Jedenfalls hilft es dann nicht mit Mahnbescheiden und ähnlichen Maßnahmen zu drohen, damit dem persönlichen Angepisstsein Genüge getan ist und man wieder ruhig schlafen kann.

Ich hatte im Februar einen ähnlichen Fall. Ging zwar nicht um Autos, sondern um einen umgefallen Baum auf Nachbars Grundstück, der vier Gärten beschädigte. In dem Fall ist auch nicht der Baumbesitzer für den Schaden zuständig, sondern jeder Grundstückseigentümer selber. Ich persönlich bin dann auf 500€ Eigenbeteiligung sitzengeblieben und dem Risiko einer Kündigung durch die Versicherung. Auch hier die Aussage: Allegemeines Lebensrisiko. Ist so, hilft auch kein jammern.

Ach du liebe Sch ...

Es gibt eben Dinge, mit denen muss man in unserer Gesellschaft einfach leben.

Im Strafrecht gibt es auch den Begriff der Schuldunfähigkeit. Da muss der Betroffene auch nicht für seine Tat einstehen.

Zitat:

@jof schrieb am 30. Juli 2022 um 09:52:59 Uhr:

Es gibt eben Dinge, mit denen muss man in unserer Gesellschaft einfach leben.

Im Strafrecht gibt es auch den Begriff der Schuldunfähigkeit. Da muss der Betroffene auch nicht für seine Tat einstehen.

Wenn mich jemand im Suff und unter Drogen überfährt und keine Versicherung hat ...

Ich sollte endlich die AGBs meiner Versicherungen gründlich durchlesen ...

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 1. August 2022 um 12:04:04 Uhr:

Wenn mich jemand im Suff und unter Drogen überfährt und keine Versicherung hat ...

Dann kannst du nur hoffen, dass er dich totfährt.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 1. August 2022 um 12:04:04 Uhr:

Zitat:

@jof schrieb am 30. Juli 2022 um 09:52:59 Uhr:

Es gibt eben Dinge, mit denen muss man in unserer Gesellschaft einfach leben.

Im Strafrecht gibt es auch den Begriff der Schuldunfähigkeit. Da muss der Betroffene auch nicht für seine Tat einstehen.

Wenn mich jemand im Suff und unter Drogen überfährt und keine Versicherung hat ...

Ich sollte endlich die AGBs meiner Versicherungen gründlich durchlesen ...

Alkohol und Drogen, Haftung nach 827 S.2 BGB.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 1. August 2022 um 12:04:04 Uhr:

Wenn mich jemand im Suff und unter Drogen überfährt und keine Versicherung hat ...

Ich sollte endlich die AGBs meiner Versicherungen gründlich durchlesen ...

Die Gallier hatten auch immer Angst, dass ihnen der Himmel auf den Kopf fallen könnte. Ich frage mich, wie oft dieses Ereignis eingetreten ist.

Man muss auch nicht jeden Morgen mit Pippi in den Augen aufstehen und sich überlegen, was alles schief gehen kann.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 1. August 2022 um 21:07:55 Uhr:

Man muss auch nicht jeden Morgen mit Pippi in den Augen aufstehen und sich überlegen, was alles schief gehen kann.

Müssen nicht, aber man kann. :p

Lustiger Fall hier. Man fährt im verkehrsberuhigten Bereich ein Kind an und verlangt Schadenersatz. Auf die Idee muß man erst einmal kommen.

Der TE soll froh sein das dem Kind nichts passiert ist. Er mag sich am selbst beauftragten Gutachten erfreuen und den Schaden auf eigne oder der Rechnung seiner Kasko reparieren.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 2. August 2022 um 10:55:02 Uhr:

Lustiger Fall hier. Man fährt im verkehrsberuhigten Bereich ein Kind an und verlangt Schadenersatz. Auf die Idee muß man erst einmal kommen.

Der TE soll froh sein das dem Kind nichts passiert ist. Er mag sich am selbst beauftragten Gutachten erfreuen und den Schaden auf eigne oder der Rechnung seiner Kasko reparieren.

Lustig ist hier gar nichts.

Da werden die Tatsachen ins Gegenteil verdreht, aus Kind fährt in stehendes Auto, wird Auto fährt Kind an, gemacht.

Und Alles nur, um die eigene, völlig verkorkste und asoziale Denkweise zu rechtfertigen.

Wirklich erschreckend, was es für Typen gibt...

Tatsachen zu verdrehen ist aber für einige ein Sport hier.

Und für manche sind Kinder Heilige...

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