Versicherung des Verursachers will nicht zahlen! Was tun? Deliktunfähigkeit des Kindes
Moin und hallo an die Experten,
ich hatte in der "Spielstraße"/verkehrsberuhigten Zone, in der ich wohne, einen kleinen Unfall mit einem Kind.
Ich fuhr Schrittgeschwindigkeit (wirklich!), als der junge Mann um eine Kurve brauste. Ich brachte das Auto rechtzeitig zum Stehen, das Kind tuschierte mein Auto dennoch mit Pedal und Lenker. Ihm ist Gott sei Dank nichts passiert. Seine Eltern (nachfolgend Verursacher), wohnhaft in der selben Straße, mir vorher aber nicht bekannt, waren sofort einsichtig und haben die Schuld anerkannt. Sie haben umgehend ihre Versicherung, die DEV*, eingeschaltet. Von denen wurde ich aufgefordert, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
Ich bin dann mit zum Fachhändler meines Vertrauens gefahren, und die Werkstatt hat mir mitgeteilt, dass sie in Versicherungsfällen KEINEN Kostenvoranschlag mehr erstellen sondern gleich mit Gutachten agieren. Dem habe ich natürlich zugestimmt. Das Gutachten hatte dann, mit allem drum und dran, einen zu erstattenden Betrag von 3500 € ermittelt.
Die Versicherung des Verursachers regt sich zum einen darüber auf, dass das Gutachten 700 € gekostet hat. Des weiteren besteht sie darauf, dass das Kind deliktunfähig sei, da es zum Schadenstag im siebten Lebensjahr war.
Nun kommt es aber: Die Versicherung des Verursachers will nicht zahlen und meint, den Schaden könne doch meine Versicherung übernehmen. (Unglaublich, oder?) Der Verursacher hat aber in seiner Versicherung explizit die Premiumvariante gewählt, bei der deliktunfähige Kinder bis 100.000 € versichert sind und auf die Prüfung der Verletzung der Aufsichtspflicht verzichtet wird.
Der Verursacher steht im Austausch mit seiner Versicherung, was bekanntermaßen bei solchen Fällen nicht so einfach ist.
Was sind nun meine Möglichkeiten? Kann ich den Verursacher privat haftbar machen? (Vermutlich nicht, da dann ja BGB §828 greifen würde. Daher ist ggf auch das Interesse des Verursachers nicht allzu groß, eine Regulierung durch seine Versicherung zu "erkämpfen".)
Ich danke für eure/Ihre Tipps, Empfehlungen und Erfahrungen
Hagen R.-M.
154 Antworten
Bei so einem Schadensfall werden von der DEVK 2 Fragebögen verschickt.
Einer an den Vater des Kindes und einer an den Autofahrer.
Darin wird dann u.a. natürlich auch die Aufsichtspflichtsverletzung geklärt.
Da sich die DEVK schon ausführlich zu Ihrer Haftung in diesem Schadensfall geäußert hat, liegen ihr diese Angaben also bereits schriftlich vor.
Somit ist es allein von der Zeit her schon zu spät für solche Vorschläge.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 8. August 2022 um 18:08:43 Uhr:
Dass der TE sich nicht mehr meldet, ist doch kein Wunder.
Wenn hier 10 Seiten nur destruktive Beiträge, nämlich was Alles angeblich nicht geht, geschrieben werden, ist das durchaus nachzuvollziehen.
Es ist leider in diesem Forum inzwischen üblich, dass rund 90 % der Beiträge das Gegenteil von hilfreich sind.
Zum Problem des TE: Es gibt verschiedene mögliche Lösungen.
1. Ein vernünftiges Gespräch mit dem Vater des schadenverursachenden Kindes. Dieser braucht nur anzugeben, einen Moment auf seinen Sprössling nicht aufgepasst zu haben.
Und schon ist die PH in vollem Umfang in der Leistungspflicht.
2. Da es unbillig ist, den Geschädigten auf seinem Schaden sitzen zu lassen, besteht die Möglichkeit, gerade bei Bestehen einer Versicherung, dass auch ein nach § 828 BGB deliktunfähiges Kind, nach § 829 BGB haftet.
3. Sollte der Schaden tatsächlich über die VK reguliert werden, sind alle Schadenspositionen, die die VK nicht deckt, wie z.B. SV-Kosten, SB, Mietwagen oder NA etc. Von der PH zu ersetzen.
Hätte der Vater des Kindes einen ähnlich zweifelhaften Charakter wie Sie, hätte er dem Kind empfohlen zum Arzt zu gehen und über starke Schmerzen zu klagen. Dann wäre jegliche Diskussion erledigt und der Autofahrer in der Spielstraße stände richtig dumm da.
Naja, auch wenn ich jetzt gesteinigt werde.
Smart Repair und der Schaden ist wohl weg.
Zitat:
@BerndMaili schrieb am 26. Juli 2022 um 23:24:06 Uhr:
Eine Haftpflicht packt dir alles in den Vertrag rein, was du nur haben willst.
Der Kunde muss dann aber auch bereit sein, die entsprechende Prämie dafür zu bezahlen.
Du glaubst ernsthaft, Du könntest als Privatperson eigene Versicherungbedingungen aushandeln? Das schaffen nur Großmakler mit den entsprechenden Kunden dahinter. Als Privatmensch findest Du entweder eine Versicherung, die entsprechende Klauseln anbietet, oder eben nicht.
Ähnliche Themen
Wenn du dir mal den ganzen Text durchliest, denn ich damals geschrieben habe und nicht nur 2 Zeilen davon zitierst, dann sollte klar sein, wie ich es gemeint habe.