Versicherung des Verursachers will nicht zahlen! Was tun? Deliktunfähigkeit des Kindes

Moin und hallo an die Experten,
ich hatte in der "Spielstraße"/verkehrsberuhigten Zone, in der ich wohne, einen kleinen Unfall mit einem Kind.
Ich fuhr Schrittgeschwindigkeit (wirklich!), als der junge Mann um eine Kurve brauste. Ich brachte das Auto rechtzeitig zum Stehen, das Kind tuschierte mein Auto dennoch mit Pedal und Lenker. Ihm ist Gott sei Dank nichts passiert. Seine Eltern (nachfolgend Verursacher), wohnhaft in der selben Straße, mir vorher aber nicht bekannt, waren sofort einsichtig und haben die Schuld anerkannt. Sie haben umgehend ihre Versicherung, die DEV*, eingeschaltet. Von denen wurde ich aufgefordert, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
Ich bin dann mit zum Fachhändler meines Vertrauens gefahren, und die Werkstatt hat mir mitgeteilt, dass sie in Versicherungsfällen KEINEN Kostenvoranschlag mehr erstellen sondern gleich mit Gutachten agieren. Dem habe ich natürlich zugestimmt. Das Gutachten hatte dann, mit allem drum und dran, einen zu erstattenden Betrag von 3500 € ermittelt.
Die Versicherung des Verursachers regt sich zum einen darüber auf, dass das Gutachten 700 € gekostet hat. Des weiteren besteht sie darauf, dass das Kind deliktunfähig sei, da es zum Schadenstag im siebten Lebensjahr war.
Nun kommt es aber: Die Versicherung des Verursachers will nicht zahlen und meint, den Schaden könne doch meine Versicherung übernehmen. (Unglaublich, oder?) Der Verursacher hat aber in seiner Versicherung explizit die Premiumvariante gewählt, bei der deliktunfähige Kinder bis 100.000 € versichert sind und auf die Prüfung der Verletzung der Aufsichtspflicht verzichtet wird.
Der Verursacher steht im Austausch mit seiner Versicherung, was bekanntermaßen bei solchen Fällen nicht so einfach ist.
Was sind nun meine Möglichkeiten? Kann ich den Verursacher privat haftbar machen? (Vermutlich nicht, da dann ja BGB §828 greifen würde. Daher ist ggf auch das Interesse des Verursachers nicht allzu groß, eine Regulierung durch seine Versicherung zu "erkämpfen".)
Ich danke für eure/Ihre Tipps, Empfehlungen und Erfahrungen
Hagen R.-M.

154 Antworten

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 26. Juli 2022 um 23:35:45 Uhr:


Immer blöd, wenn es einen guten Bekannten trifft und man dem dann erklären muss, dass Kinder deliktunfähig sind und er deshalb den Schaden seiner Vollkasko melden soll, weil ihn die eigene PH nicht bezahlt.

Aber irgendwann ist das Kind 18 Jahre alt und kann zahlen. So lang muss man dann eben warten. Wer den Schaden verursacht, muss auch zahlen.

Da hab ich mal ein OT-Beispiel.
Schulkinder zündeten einen Bauwagen an - Schaden damals um die 10.000 DM (ja, lange her).
Kinder unter 14 Jahren zu der Zeit. Entschieden wurde: die Eltern hatten den Schaden (ggf über ihre Haftpflicht) zu zahlen, dafür sollten die Eltern später bei erreichter Volljährigkeit das Geld von den Kindern zurück fordern (was logischerweise wohl eh niemand macht ...)

Oder die Kinder bekommen die nächsten Jahre kein Taschengeld. Wäre natürlich eine krasse Erziehungsmaßnahme.

Die nächsten JAHRE ???!!! Nicht machbar. Oder sie fangen an zu klauen oder schlimmer. Eigentor für die Eltern, denn prompt sie sie wieder haftbar "wegen Erziehungsfehlern". Meine Kinder hätten mich für "jahrelang kein Taschengeld" gesteinigt :-)))

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Zitat:

@Matsches schrieb am 27. Juli 2022 um 06:21:10 Uhr:


Das ist hier nicht der Fall, denn der Geschädigte hat ja eine VK.

Das ist ungefähr so wie: "Ist ja kein Problem, der Geschädigte hat ja ein dickes Bankkonto."

Wenn ich einen Schaden meiner VK melde, dann bleibe ich auf dem Schaden sitzen. Denn

meine

Versicherung zahlt. Inklusive der daraus resultierenden Folgen, dass ich der Versicherung einen Schaden melden musste.

Aber ich weiß ja, Einige denke sich immer einfach "Ach, Versicherung zahlt ja. Kein Problem." Und wundern sich dann über hohe Beiträge oder eventuell irgendwann Kündigung von Seiten der Versicherung.

Das heißt dann, du bist zwar versichert, zahlst aber aus Solidarität alle Schäden selbst?

Zitat:

@Goify schrieb am 27. Juli 2022 um 12:01:12 Uhr:


Das heißt dann, du bist zwar versichert, zahlst aber aus Solidarität alle Schäden selbst?

1. versuche ich zunächst mal JEDEN Schaden zu vermeiden
2. Wenn ich doch mal einen Schaden habe, rechne ich mir natürlich aus, was günstiger ist. Selber zahlen oder Versicherung regeln lassen.
Das hat mit Solidarität auch nicht viel zu tun, sondern liegt in meinem eigenen Interesse.
Wobei die Allgemeinheit natürlich auch Vorteile durch meine Einstellung hat.

Aber woran ich z.B. bei meiner Äußerung gedacht habe, sind die vielen Äußerungen z.B. bezüglich dem (regelmässigen) Austausch von Frontscheiben bezahlt durch die Versicherung.
Oder auch Rechtsschutzversicherung die gern bei Bagatellen wie Bussgeldern bei Ordnungswidrigkeiten in Anspruch genommen werden.

Und ganz besonders der Aussage von Matsches, dass der TE ja den Schaden problemlos von seiner VK bekommt.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 27. Juli 2022 um 11:42:19 Uhr:



Das ist ungefähr so wie: "Ist ja kein Problem, der Geschädigte hat ja ein dickes Bankkonto."

Nein, das ist "nicht ungefähr so wie".

Ich kann dein gefühltes Unrechtsempfinden nachvollziehen (hab ich ja oben schon gesagt), aber es ist eben falsch.
Wo kein Schuldiger, da keine Entschädigung.

Ich kau das aber jetzt nicht erneut durch. Wurde schon zigfach erklärt.
Wenn Du es nicht begreifen willst, dann lass es halt.
Mein' ich nicht böse.

Diese "Kinder haben mir was kaputt gemacht" Threads hier auf MT nehmen übrigens immer so ziemlich den gleichen Verlauf.

@Matsches mir ist schon klar, dass du glaubst, ich hätte nicht verstanden, dass die Haftpflicht nur zahlt, wenn niemand anderes es tut.
Aber genau das bemängele ich ja. Wenn die eigene Vollkasko den Schaden übernimmt, kann man wohl nicht sagen, dass der Schaden vom VERURSACHER ersetzt wurde. Darum geht es. Dass ich selber praktisch meinen Schaden ersetze. Sei es nun durch eine abgeschlossene Versicherung oder durch Angespartes.

Dass weiterhin das Gesetz in diesem Falle so gestrickt ist, dass der Verursacher nicht haftbar ist und auch dessen Eltern nicht haftbar sind, ändert nichts daran, dass es nicht richtig ist.

Edit nach deiner Bearbeitung deines Beitrages: Es gibt ja einen SCHULDIGEN. Ja, laut Gesetz ist dieser nicht haftbar. Schuldig bleibt er trotzdem.

Zitat:

@Goify schrieb am 27. Juli 2022 um 09:43:32 Uhr:


Wer den Schaden verursacht, muss auch zahlen.

Nein, da deliktunfähig. BGB § 828

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 27. Juli 2022 um 09:53:37 Uhr:


Da hab ich mal ein OT-Beispiel.
Schulkinder zündeten einen Bauwagen an - Schaden damals um die 10.000 DM (ja, lange her).
Kinder unter 14 Jahren zu der Zeit. Entschieden wurde: die Eltern hatten den Schaden (ggf über ihre Haftpflicht) zu zahlen, dafür sollten die Eltern später bei erreichter Volljährigkeit das Geld von den Kindern zurück fordern (was logischerweise wohl eh niemand macht ...)

Ganz anderer Fall. Siehe BGB § 828 Abs. 3

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 27. Juli 2022 um 12:27:25 Uhr:


Nein, da deliktunfähig. BGB § 828

Daher hat Gott es so eingerichtet, dass Kinder Eltern haben, die dann dafür einstehen.

Das sind halt schlicht und einfach Lebensrisiken gegen die man sich eben bestmöglich SELBST absichern muss.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 27. Juli 2022 um 12:25:33 Uhr:


Wenn die eigene Vollkasko den Schaden übernimmt, kann man wohl nicht sagen, dass der Schaden vom VERURSACHER ersetzt wurde. Darum geht es. Dass ich selber praktisch meinen Schaden ersetze. Sei es nun durch eine abgeschlossene Versicherung oder durch Angespartes.

Der Schaden wird dir auch nicht vom Verursacher ersetzt.
Du hast nur die Wahl (falls Du sie hast): Eigener Geldbeutel oder eigene Versicherung.
Wenn Du letztere nicht hast, bleibt dir nur ersteres übrig.

Und ja, daß Du diesen Umstand nicht akzeptieren kannst, habe ich begriffen.

Was würde denn passieren, wenn man die Reparaturkostenrechnung den Eltern schickt?

Zitat:

@Goify schrieb am 27. Juli 2022 um 12:33:02 Uhr:


Was würde denn passieren, wenn man die Reparaturkostenrechnung den Eltern schickt?

Das hängt wohl sehr von den Eltern und dem Verhältnis ab.
Von "unkommentiert in den Mülleimer wandern" bis hin zur Erstattung ist alles möglich.

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