Versicherung des Verursachers will nicht zahlen! Was tun? Deliktunfähigkeit des Kindes
Moin und hallo an die Experten,
ich hatte in der "Spielstraße"/verkehrsberuhigten Zone, in der ich wohne, einen kleinen Unfall mit einem Kind.
Ich fuhr Schrittgeschwindigkeit (wirklich!), als der junge Mann um eine Kurve brauste. Ich brachte das Auto rechtzeitig zum Stehen, das Kind tuschierte mein Auto dennoch mit Pedal und Lenker. Ihm ist Gott sei Dank nichts passiert. Seine Eltern (nachfolgend Verursacher), wohnhaft in der selben Straße, mir vorher aber nicht bekannt, waren sofort einsichtig und haben die Schuld anerkannt. Sie haben umgehend ihre Versicherung, die DEV*, eingeschaltet. Von denen wurde ich aufgefordert, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
Ich bin dann mit zum Fachhändler meines Vertrauens gefahren, und die Werkstatt hat mir mitgeteilt, dass sie in Versicherungsfällen KEINEN Kostenvoranschlag mehr erstellen sondern gleich mit Gutachten agieren. Dem habe ich natürlich zugestimmt. Das Gutachten hatte dann, mit allem drum und dran, einen zu erstattenden Betrag von 3500 € ermittelt.
Die Versicherung des Verursachers regt sich zum einen darüber auf, dass das Gutachten 700 € gekostet hat. Des weiteren besteht sie darauf, dass das Kind deliktunfähig sei, da es zum Schadenstag im siebten Lebensjahr war.
Nun kommt es aber: Die Versicherung des Verursachers will nicht zahlen und meint, den Schaden könne doch meine Versicherung übernehmen. (Unglaublich, oder?) Der Verursacher hat aber in seiner Versicherung explizit die Premiumvariante gewählt, bei der deliktunfähige Kinder bis 100.000 € versichert sind und auf die Prüfung der Verletzung der Aufsichtspflicht verzichtet wird.
Der Verursacher steht im Austausch mit seiner Versicherung, was bekanntermaßen bei solchen Fällen nicht so einfach ist.
Was sind nun meine Möglichkeiten? Kann ich den Verursacher privat haftbar machen? (Vermutlich nicht, da dann ja BGB §828 greifen würde. Daher ist ggf auch das Interesse des Verursachers nicht allzu groß, eine Regulierung durch seine Versicherung zu "erkämpfen".)
Ich danke für eure/Ihre Tipps, Empfehlungen und Erfahrungen
Hagen R.-M.
154 Antworten
Für beide sollte man einfach nur Verantwortung übernehmen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 26. Juli 2022 um 16:49:59 Uhr:
Für beide sollte man einfach nur Verantwortung übernehmen.
Das ist in der Praxis aber nicht so einfach.
Wie man in unserem Falle sieht, kann man dem Vater vom Kind nichts vorwerfen.
Der hat sogar den Premiumtarif bei der Haftpflicht abgeschlossen.
Trotzdem wird diese den Schaden nicht bezahlen, wenn das Auto Vollkasko versichert ist.
Der müsste also die 3.500 € + die 700 € für den Gutachter aus eigener Tasche bezahlen.
Das macht natürlich auch wieder keinen Sinn, wenn der Geschädigte eine Vollkasko hat, die für den Schaden ja auch aufkommen wird.
Unser TE bekommt ja sein Geld.
Aber so wie es aussieht, von der eigenen Kasko und nicht von der Haftpflicht des Vaters.
Nach der Maßgabe sollte er aber zumindest den verbleibenden Schaden (SB, Sachverständigenkosten, Höherstufungsschaden...) Ersetzt bekommen.
Wie immer hilft ein klärendes Gespräch mit den/m/r Erziehungsberechtigten. Und dabei sollte man angemessen auftreten, einerseits sich seiner schlechten Position bewusst sein, andererseits das Gegenüber nicht mit de Nase auf die tatsächliche Haftungslage stoßen.
In Ziffer 14.17 der Versicherungsbedingungen der DEVK für dieses Produkt sehe ich btw nichts davon, dass nur nachrangig gehaftet wird. Woraus ergibt sich das?
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Sofern tatsächlich die VK eintreten sollte, kann man dann den finanziellen Schaden durch die Rückstufung und eventuell vorhandener SB über die Privathaftpflicht der Eltern einfordern?
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 26. Juli 2022 um 19:10:23 Uhr:
Sofern tatsächlich die VK eintreten sollte, kann man dann den finanziellen Schaden durch die Rückstufung und eventuell vorhandener SB über die Privathaftpflicht der Eltern einfordern?
Du hast das oben gesagte alles nicht verstanden? Die Eltern haften NICHT für die "Taten" des Sprößlings.
Nicht.
Gar nicht.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 26. Juli 2022 um 18:11:09 Uhr:
In Ziffer 14.17 der Versicherungsbedingungen der DEVK für dieses Produkt sehe ich btw nichts davon, dass nur nachrangig gehaftet wird. Woraus ergibt sich das?
Siehe markierte Stelle im Bild.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 26. Juli 2022 um 19:10:23 Uhr:
Sofern tatsächlich die VK eintreten sollte, kann man dann den finanziellen Schaden durch die Rückstufung und eventuell vorhandener SB über die Privathaftpflicht der Eltern einfordern?
Einfordern kann der Geschädigte gar nichts.
Laut Bedingungen PH ist diese auch draußen, wenn die Kasko zahlt.
Ist dann wohl mehr eine Kulanzsache der DEVK, ob diese die SB und ggf. Rückstufungsschaden noch übernehmen.
Oh ja. Man sollte auch zu ende lesen. Aber durch das "soweit" kann man ja zumindest SB und Co ersetzt verlangen. Falls die Gegenseite "das wünscht"
Die Eltern haben doch hier alles richtig gemacht , PHV + Deliktunfähigkeit.
Leider hat der Gesetzgeber die Gesetzte geschaffen und die Versicherung nutzt es aus, dort nicht zu zahlen.
Wer jetzt der böse ist muss jeder selbst entscheiden!
Ein Foto vom Schaden würde mich aber schon interessieren.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 26. Juli 2022 um 22:54:02 Uhr:
und die Versicherung nutzt es aus, dort nicht zu zahlen.
Man muss verstehen, was hier passiert.
Eine Haftpflicht packt dir alles in den Vertrag rein, was du nur haben willst.
Der Kunde muss dann aber auch bereit sein, die entsprechende Prämie dafür zu bezahlen.
Da dies nicht der Fall ist, versucht man eben ein vernünftiges "was ist versichert" zu "was kostet es" Verhältnis zu schaffen.
Dabei schränkt man den Punkt mit der Deliktunfähigkeit eben soweit ein, dass man nur in die Subsidiärdeckung geht.
Klar ist das nicht Optimal.
Aber zumindest wird so auch sichergestellt, dass trotz dieser Einschränkung der Geschädigte nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt.
Man kann es auch so sehen:
Was würdest du in diesem Fall hier ohne Privathaftpflichtversicherung machen?
Würdest du dem Autofahrer die 3.500 Euro für seinen Schaden aus eigener Tasche bezahlen, obwohl du weißt, dass er eine Vollkaksoversicherung hat?
Ehrlich, keine Ahnung.
Ich habe auch eine PHV und meine Kinder (deliktunfähig) so versichert. Weil ich dachte das ich dadurch dem Ärger aus dem Weg gehen.
Ich hätte in so einem Fall gedacht das die PHV den Schaden zahlt.
Es ist leider marktüblich, dass die Haftpflichtversicherungen nur in Subsidiärdeckung gehen.
Immer blöd, wenn es einen guten Bekannten trifft und man dem dann erklären muss, dass Kinder deliktunfähig sind und er deshalb den Schaden seiner Vollkasko melden soll, weil ihn die eigene PH nicht bezahlt.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 26. Juli 2022 um 22:54:02 Uhr:
Die Eltern haben doch hier alles richtig gemacht , PHV + Deliktunfähigkeit.
Leider hat der Gesetzgeber die Gesetzte geschaffen und die Versicherung nutzt es aus, dort nicht zu zahlen.
Wer jetzt der böse ist muss jeder selbst entscheiden!
Ich finde diese Sichtweise seltsam.
Hier ist niemand zahlungspflichtig, hier nutzt also niemand etwas aus.
Vielleicht nochmal die vorangegangenen Seiten lesen.
Vielmehr hat hier jemand eine Klausel im Versicherungsvertrag stehen, durch die diese unter ganz bestimmten Bedingungen in den Schadenersatz eintritt, obwohl der VN gar nicht in der Haftung steht.
Als letzten Notnagel sozusagen, wenn alle anderen Stricke gerissen sind.
Das ist hier nicht der Fall, denn der Geschädigte hat ja eine VK.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. Juli 2022 um 05:23:50 Uhr:
mein damaliger Anwalt hat einen Aufsatz zum Fall veröffentlicht.
Und die Tantiemen daran haben deinen Schaden aufheben können?
Leider nicht.... 🙂