Versicherung des Verursachers will nicht zahlen! Was tun? Deliktunfähigkeit des Kindes

Moin und hallo an die Experten,
ich hatte in der "Spielstraße"/verkehrsberuhigten Zone, in der ich wohne, einen kleinen Unfall mit einem Kind.
Ich fuhr Schrittgeschwindigkeit (wirklich!), als der junge Mann um eine Kurve brauste. Ich brachte das Auto rechtzeitig zum Stehen, das Kind tuschierte mein Auto dennoch mit Pedal und Lenker. Ihm ist Gott sei Dank nichts passiert. Seine Eltern (nachfolgend Verursacher), wohnhaft in der selben Straße, mir vorher aber nicht bekannt, waren sofort einsichtig und haben die Schuld anerkannt. Sie haben umgehend ihre Versicherung, die DEV*, eingeschaltet. Von denen wurde ich aufgefordert, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
Ich bin dann mit zum Fachhändler meines Vertrauens gefahren, und die Werkstatt hat mir mitgeteilt, dass sie in Versicherungsfällen KEINEN Kostenvoranschlag mehr erstellen sondern gleich mit Gutachten agieren. Dem habe ich natürlich zugestimmt. Das Gutachten hatte dann, mit allem drum und dran, einen zu erstattenden Betrag von 3500 € ermittelt.
Die Versicherung des Verursachers regt sich zum einen darüber auf, dass das Gutachten 700 € gekostet hat. Des weiteren besteht sie darauf, dass das Kind deliktunfähig sei, da es zum Schadenstag im siebten Lebensjahr war.
Nun kommt es aber: Die Versicherung des Verursachers will nicht zahlen und meint, den Schaden könne doch meine Versicherung übernehmen. (Unglaublich, oder?) Der Verursacher hat aber in seiner Versicherung explizit die Premiumvariante gewählt, bei der deliktunfähige Kinder bis 100.000 € versichert sind und auf die Prüfung der Verletzung der Aufsichtspflicht verzichtet wird.
Der Verursacher steht im Austausch mit seiner Versicherung, was bekanntermaßen bei solchen Fällen nicht so einfach ist.
Was sind nun meine Möglichkeiten? Kann ich den Verursacher privat haftbar machen? (Vermutlich nicht, da dann ja BGB §828 greifen würde. Daher ist ggf auch das Interesse des Verursachers nicht allzu groß, eine Regulierung durch seine Versicherung zu "erkämpfen".)
Ich danke für eure/Ihre Tipps, Empfehlungen und Erfahrungen
Hagen R.-M.

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Ich hatte dieses Thema schon im umgekehrten Fall, als mein damals sechsjähriger so freundlich war, Nachbarin's Auto mit dem Kehrblech vom Schnee zu befreien.
Wenn die Eltern nicht explizit mitspielen, gibts eigentlich kaum eine Chance darauf, daß Geld fliesst.

Und ich denke, für solche Fälle ist auch diese "wenn Sie es wünschen" Klausel gedacht: Zur Wahrung des nachbarschaftlichen Friedens, im Bekanntenkreis, u.s.w.

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 26. Juli 2022 um 12:16:54 Uhr:


Warum soll ich mir meine Renta für einen Schaden verhauen, für den mein Kind nach Gesetz nicht haftbar zu machen ist?
Das mache ich nur, für einen guten Bekannten.

Dieses asoziale Denken ist inzwischen leider weit verbreitet.

Sowas wie Anstand und Verantwortungsbewusstsein sind Dir also völlig fremd.

Im Übrigen, wer ständig von Renta faselt, übt einen Beruf aus, von dem er keine Ahnung hat...

Daß ihr euch immer gleich ankacken müsst!🙄

Nicht nur, wenn die Eltern keine Regulierung wünschen offenbar...
Es steht Wort das "UND" dort; d.h., selbst wenn die Eltern eine Regulierung wünschen, aber der Geschädigte eine Kasko hat, kann die PH die Regulierung trotz Premium-PH der Eltern versagen...
Sehr interessant!

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 26. Juli 2022 um 12:35:34 Uhr:


Sehr interessant.
d.h. also dass, selbst wenn deliktunfähige Kinder in der PHV eingeschlossen sind, kann der Geschädigte komplett leer ausgehen wenn ich als VN keine Regulierung wünsche.
Das war mir so nicht bekannt.
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Zitat:

@germania47 schrieb am 26. Juli 2022 um 05:16:52 Uhr:


Das Kinder geschützt sind für eine Tat evtl. ein Leben lang zahlen zu müssen.
Nur weil die Eltern keine Privathaftplicht abgeschlossen haben?

Das liesse sich einfach so regeln: Für delitkunfähige Kinder sind noch immer die Eltern verantwortlich.
Verursacht also ein Kind einen Schaden, dann müßten sehr wohl die Eltern haften. Auch wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Dann könnten sie frei entscheiden, sich zu schützen (Haftpflicht) oder eben nicht.

Aber dass ein Geschädigter leer ausgeht, nur weil der Gesetzgeber sagt, dass weder die Kinder haftbar gemacht werden können, noch deren Eltern, ist schon ein hartes Stück.

Eltern haften halt nich für ihre Kinder

Man kann lediglich über die Aufsichtspflicht diskutieren, aber auch da kann es schnell eng werden....

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 26. Juli 2022 um 13:50:21 Uhr:


Das liesse sich einfach so regeln: Für delitkunfähige Kinder sind noch immer die Eltern verantwortlich.
Verursacht also ein Kind einen Schaden, dann müßten sehr wohl die Eltern haften. Auch wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Dann könnten sie frei entscheiden, sich zu schützen (Haftpflicht) oder eben nicht.

Ja, dann wäre das einfach.

Aber Eltern haften nicht für ihre Kinder, auch wenns auf jedem gelben Baustellenschild so steht.

Eltern haften nur für ihre eigene Aufsichtspflicht über ihre Kinder.

Da der Gesetzgeber eine Altersgrenze gesetzt hat, unter der Kinder per Definition nicht für einen Schaden verantwortlich sein können, ist das schlussendlich wie mit einem Reh, das dir ins Auto läuft:

Entweder Du hast dich selbst dagegen versichert, oder Du gehst eben leer aus.

Aber hast schon Recht, das allgemeine Rechtsempfinden eines Geschädigten steht hier nicht unbedingt im Gleichklang mit dem Gesetz.
Aus Sicht eines Kindes oder dessen Eltern siehts dagegen anders aus.

Zitat:

@Matsches schrieb am 26. Juli 2022 um 14:20:15 Uhr:


Aber Eltern haften nun mal nicht automatisch für ihre Kinder.
Da der Gesetzgeber eine Altersgrenze gesetzt hat, unter der Kinder per Definition nicht für einen Schaden verantwortlich sein können ist das schlussendlich wie mit einem Reh, das dir ins Auto läuft:

Entweder Du bist dagegen versichert, oder Du gehst eben leer aus.

Eben und genau das ist eine unfaire Regelung.

Ich

muss mich davor schützen, dass

Fremde

mich ungestraft schädigen.

Dass Kinder in dem Alter die Verantwortung nicht tragen können ist klar. Dass sie vor den unter Umständen lebenslangen Folgen geschützt werden sollten, wie germania47 meint, ist ja richtig.

Aber

die Eltern könnten sehr wohl für das Verhalten ihrer Kinder haftbar gemacht werden und könnten sich auch selbstbestimmt schützen.

Es sind ihre Kinder und nicht meine, warum also muss ich mich schützen, statt der Eltern?

Dein Vergleich mit dem Reh hinkt jedenfalls ganz gewaltig. Rehe kollidieren eher selten mit geparkten Autos. Und Rehe zerkratzen auch nur den Lack, wenn man sie aktiv anfährt und nicht einfach so, weil es ihnen gerade in den Sinn kommt. Oder weil sie nicht darauf achten, dass sie mit dem Tornister einmal schön über die Haube rutschen...

Ja. So ist es.
Nämlich dann, wenn diese Fremden Kinder sind.

Oder Rehe. Oder Marder. Oder bei Sturm umstürzende Bäume. Oder über die Ufer tretende Flüsse.

Zitat:

Aber die Eltern könnten sehr wohl für das Verhalten ihrer Kinder haftbar gemacht werden und könnten sich auch selbstbestimmt schützen.

Nein. Das können sie nicht.

Sie können nur für IHR EIGENES SCHULDHAFTES VERHALTEN haftbar gemacht werden.

Nämlich wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.

Den Beweis dafür zu führen, das obliegt dir.

Zitat:

Dein Vergleich mit dem Reh hinkt jedenfalls ganz gewaltig. Rehe kollidieren eher selten mit geparkten Autos.

Wenns dir ums Parken geht: Ersetze "Reh" halt von mir aus durch "Marder".

Das soll auch nur eines zeigen:

Es gibt Lebenssituationen, da gibts einfach keinen zahlungspflichtigen Schuldigen.

Daß dein Rechtsempfinden anders ist glaube ich dir aufs Wort.

Zitat:

@Matsches schrieb am 26. Juli 2022 um 14:42:32 Uhr:



Nein. Das können sie nicht.
Sie können nur für IHR EIGENES SCHULDHAFTES VERHALTEN haftbar gemacht werden.
Nämlich wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.
Den Beweis dafür zu führen, das obliegt dir.

Eben. Weil das Gesetz es so sagt. Das könnte man jedoch in dem Fall äußerst leicht ein wenig gerechter machen. Darum ging es.

Und nicht z.B. um irgendwelche höhere Gewalt oder Schäden durch Natur.

Edit: Selbst für Hunde ist eine Haftpflicht vorgeschrieben. Warum dann nicht für deliktunfähige Kinder?

Und denkt bitte jemand an die Katzen????

Leute, können wir uns nicht an den aktuellen Gesetzen orientieren oder brauchen wir ein Forum, wo man die Sinnhaftigkeit von Gesetzen diskutiert? 🙂

Man muss auch Hunde nicht versichern. Das mit den Kindern kann man als Regelungslücke sehen und ist eine harte Kröte, wenn es einen erwischt. Aber man muss es einfach als höhere Gewalt sehen. Das ist wie, wenn dir ein Ast aufs Auto fällt. Kannst du auch nix für, aber trotzdem zahlt den Schaden (meist) kein anderer.

Die Gesetzgebung ist hier sicher nicht gerecht.
Warum muss ein Verantwortlicher für einen Hund haften, ein Verantwortlicher für ein Kind aber nicht?

Wenn man als Geschädigter auf jemanden trifft, der sich mit Berufung auf § 828 BGB aus der Verantwortung stiehlt, sollte man dem mit § 829 BGB entgegentreten.
Das garantiert den Schadensersatz zwar nicht, macht ihn aber immerhin möglich.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 26. Juli 2022 um 15:31:16 Uhr:


Man muss auch Hunde nicht versichern.

Aber da wird der Halter des Tieres per Gesetzt nach BGB § 833 zum Schadensersatz verpflichtet.

Die "Halter" der Kinder jedoch nicht.

Diese Lücke mit den deliktunfähigen Kindern/Menschen ist leider hart.
Ist tatsächlich ein Punkt, den man mit berücksichtigen sollte, wenn man überlegt, welche Gefahren meinem Auto / Eigentum so drohen können.

Also: schafft euch lieber Kinder an als Hunde. Oder umgekehrt?

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