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Versicherung des Unfallgegners will Gutachter und Mietwagen nicht komplett zahlen

Themenstarteram 28. Januar 2011 um 19:13

Hallo zusammen,

im Dezember ist mir jemand hinten reingefahren als ich an einer roten Ampel stand. (Unfallhergang war eindeutig: der andere hat Schuld gehabt.)

Daraufhin habe ich mein Auto in eine freie Werkstatt gebracht. Diese hat dann auch einen Gutachter beauftragt, mir einen Mietwagen organisiert und den Schaden repariert. War alles soweit so gut.

Jetzt habe ich von der gegnerischen Versicherung einen Brief bekommen, dass diese nicht bereit ist die Gutachterkosten sowie die Kosten für den Mietwagen komplett zu zahlen. Ihrer Meinung nach sind diese unverhältnismäßig hoch.

Was soll ich jetzt machen? Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt auch noch was zahlen muss nach dem mir jemand reingefahren ist??? Ich habe alles Organisatorische mit der Versicherung, Gutachter etc. einfach der Werkstatt überlassen in der Annahme, dass diese sich mit dem Prozedere in solchen Fällen wohl auskennen wird.

Also... was nun tun?

 

Vielen Dank & beste Grüße,

Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von micgen2k

Zitat:

Wie hoch waren die Rep-Kosten?

1.067,89€ (ohne MwSt.)

1.270,79€ (incl. MwSt.)

Wie teuer war das Gutachten?

778,38€

Ruf den Menschen bitte an und sage ihm einen schönen Gruß von mir.

 

Er ist ein Verbrecher und ein Raubritter.....:mad:

 

Ich empfehle dir diese Rechnung nicht zu bezahlen. Und dem Autohaus, der diesen

"Gutachter" vermittelt hat, würde ich Konsequenzen androhen.

 

So ein Gutachten darf maximal 400 Euro kosten und das ist schon oberkante Unterlippe.

 

Realistisch ist hier ein Honorar von 300 bis 350 Euro je nach Region.

 

Das ist ist unglaublich. Hier handelt es sich nie und nimmer um einen qualifizierten und seriösen KFZ- Sachverständigen.

 

Nie im Leben !!!

 

Gruß von Delle*

 

*=Der diesem Sackgesicht von Möchtegern SV am liebsten jetzt und sofort den Marsch Blasen möchte :mad::mad::mad:

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Hallo Michael,

bei einigen Versicherungen ist es der Standard dass alles zu teuer ist.

Der unabhängige Sachverständige ist bereits nicht wenigen Versicherungen ein Dorn im Auge weil er halt einfach mehr kostet als wie einer von der Versicherung.

Ich habe gerade bemerkt dass es nur um die Gutachterkosten geht, deshalb habe ich noch mal inzwischen korrigiert.

Sofern diese von der Versicherung beanstandet werden solltest Du den Sachverständigen hiervon unbedingt in Kenntnis setzen.

Hast Du denn eine Abtretungserklärung unterschrieben?

Wurden denn die Reparaturkosten incl. Mwst. laut Gutachten vollständig ausbezahlt oder hat die Versicherung hier auch etwas gekürzt?

Gruß

fordfuchs

@Fordfuchs

Da hast Du nochmal Schwein gehabt.

Ich hatte schon eine ziemlich deutliche Antwort zum Thema: "erst lesen, dann schreiben" verfasst...

:rolleyes:

@TE:

Wie hoch waren die Rep-Kosten?

Wie teuer war der Mietwagen?

Wie lang hattest Du einen Mietwagen?

Wie lang war die Rep-Dauer laut Gutachten?

Wie lang dauerte die Rep. tatsächlich?

Wie teuer war das Gutachten?

 

 

Hallo Hafi,

wie heißt es so schön, die blöden haben das Glück:D

Ciao

fordfuchs

Themenstarteram 28. Januar 2011 um 20:15

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Hallo Michael,

bei einigen Versicherungen ist es der Standard dass alles zu teuer ist.

Der unabhängige Sachverständige ist bereits nicht wenigen Versicherungen ein Dorn im Auge weil er halt einfach mehr kostet als wie einer von der Versicherung.

Ich habe gerade bemerkt dass es nur um die Gutachterkosten geht, deshalb habe ich noch mal inzwischen korrigiert.

Sofern diese von der Versicherung beanstandet werden solltest Du den Sachverständigen hiervon unbedingt in Kenntnis setzen.

Hast Du denn eine Abtretungserklärung unterschrieben?

Wurden denn die Reparaturkosten incl. Mwst. laut Gutachten vollständig ausbezahlt oder hat die Versicherung hier auch etwas gekürzt?

Gruß

fordfuchs

Hallo fordfuchs,

es geht neben den Gutachterkosten auch noch um die Höhe der Mietwagenkosten. Diese findet die gegnerische Versicherung auch zu hoch und will diese deshalb auch nicht in der vollen Höhe erstatten.

Ich bin der Meinung, dass ich für alles (also Reparatur, Mietwagen, Gutachter) eine Abtretungserklärung unterschrieben hatte und dass auch die Reparaturkosten von der Versicherung vollständig bezahlt wurden. Ich hatte hierzu eben noch den Meister von der freien Werkstatt angerufen über den ich den gesamten Schadensfall habe abwickeln lassen. Er hat mir gesagt, dass dies einfach nur Einschüchterungsversuche seitens der gegnerischen Versicherung seien und ich ihm das Schreiben am Montag einfach durchfaxen soll. Er will das dann versuchen direkt zu regeln.

Viele Grüße,

Michael

Hallo Michael,

könntest Du bitte auf Hafi's Fragen noch antworten?

Welches Fahrzeug hattest Du denn als Mietwagen?

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von micgen2k

 

Ich bin der Meinung, dass ich für alles (also Reparatur, Mietwagen, Gutachter) eine Abtretungserklärung unterschrieben hatte und dass auch die Reparaturkosten von der Versicherung vollständig bezahlt wurden.

Die Abtretung befreit dich in letzter Konsequenz aber nicht von einer Zahlungsverpflichtung (lies mal im Kleingedruckten nach, was du da genau unterschrieben hast).

 

Ohne die Antwort auf Hafis Fragen können wir hier nichts weiter zu sagen, ob die Abzüge berechtigt sind, oder nicht.

Themenstarteram 28. Januar 2011 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

@TE:

Wie hoch waren die Rep-Kosten?

1.067,89€ (ohne MwSt.)

1.270,79€ (incl. MwSt.)

Wie teuer war der Mietwagen?

Weiß ich leider nicht. Im Schreiben steht nur drin, wie viel die gegnerische Versicherung bereit ist zu zahlen davon.

Wie lang hattest Du einen Mietwagen?

Ich glaube 4 Tage waren es.

Wie lang war die Rep-Dauer laut Gutachten?

2-3 Arbeitstage

Wie lang dauerte die Rep. tatsächlich?

4 Arbeitstage

Wie teuer war das Gutachten?

778,38€

Zitat:

Original geschrieben von micgen2k

Zitat:

Wie hoch waren die Rep-Kosten?

1.067,89€ (ohne MwSt.)

1.270,79€ (incl. MwSt.)

Wie teuer war das Gutachten?

778,38€

Ruf den Menschen bitte an und sage ihm einen schönen Gruß von mir.

 

Er ist ein Verbrecher und ein Raubritter.....:mad:

 

Ich empfehle dir diese Rechnung nicht zu bezahlen. Und dem Autohaus, der diesen

"Gutachter" vermittelt hat, würde ich Konsequenzen androhen.

 

So ein Gutachten darf maximal 400 Euro kosten und das ist schon oberkante Unterlippe.

 

Realistisch ist hier ein Honorar von 300 bis 350 Euro je nach Region.

 

Das ist ist unglaublich. Hier handelt es sich nie und nimmer um einen qualifizierten und seriösen KFZ- Sachverständigen.

 

Nie im Leben !!!

 

Gruß von Delle*

 

*=Der diesem Sackgesicht von Möchtegern SV am liebsten jetzt und sofort den Marsch Blasen möchte :mad::mad::mad:

Themenstarteram 28. Januar 2011 um 20:47

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

 

Welches Fahrzeug hattest Du denn als Mietwagen?

Hatte eine Mercedes A-Klasse als Ersatz für meinen A3 bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von micgen2k

 

Wie teuer war das Gutachten?

778,38€

Eine bodenlose Unverschämtheit, kompletter Wucher - nicht mehr und nicht weniger angesichts der vorliegenden Schadenhöhe!

 

Da ist alles zu gesagt zu diesem Thema!

Zitat:

Original geschrieben von micgen2k

 

Hatte eine Mercedes A-Klasse als Ersatz für meinen A3 bekommen.

Dann lasse dir morgen eine Kopie der Rechnung geben, was hier für das Fahrzeug berechnet wurde und für wie lange.

 

Angesichts des Wuchers bei den Gutachterkosten beschleicht mich hier eine Ahnung.......

 

Poste die og. Werte bitte morgen hier.

Hallo,

in mir kreisen gerade so die Gedanken.

Man könnte schon meinen dass der Meister und der Sachverständige hier krumme Dinge machen.

Für 1.300,00 € Reparaturkosten 780,00 € an Gutachtenkosten zu verrechnen, also da wundert es mich nicht wenn die Versicherung mault.

Und das zurecht, keine Frage.

Gruß

fordfuchs

Ich bin froh, dass diese Antwort von Delle kommt. Gedacht hab ich das gleiche...

@TE:

Dass Du keine Ahnung hast, was der Mietwagen gekostet hat, ist ein sehr schlechtes Zeichen.

Grundsätzlich bist Du verpflichtet, Dich nach den Kosten zu informieren und ggf. zu vergleichen.

 

Es spricht aber viel dafür, dass Du tatsächlich an Leute geraten bist, die -sagen wir mal- kein besonderes Interesse ander Geringhaltung des Schadens haben und das geht erstmal zu Deinen Lasten, weil Du Dich jetzt darum kümmern musst, wie es weiter geht.

 

Ich würde an Deiner Stelle die Mietwagenkosten nicht bezahlen, wenn der Vermieter sich an Dich wendet (und das wird er), sondern ihn an den Versicherer verweisen, bzw. darauf, dass Du davon ausgehst, dass die erforderlichen Mietwagenkosten vom Versicherer bezahlt wurden und Du darüber hinaus nichts zahlen wirst.

 

Sollte er ernst machen (also klagen), würde ich mich mit dem Versicherer in Verbindung setzen und klären, ob Dir passiver Rechtsschutz gewährt wird.

Man muss gegen solche Miet-Abzocker vorgehen und das geht nur, wenn Versicherer und Geschädigter zusammen arbeiten.

 

Hafi

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