Versicherer will bei Wildschaden PKW-Kaufvertrag sehen
Moin,
ich bin über 30 Jahre auf den Straßen unterwegs, und das nicht wenig. Aber jetzt hatte ich meinen ersten (eher kleinen) Wildunfall und bin etwas ratlos.. vlt. kann mir jemand einen Rat geben oder Grundlagen erklären.
Sachlage:
Im dunkeln erwischte ich einen Fasan auf einer Landstrasse... Scheinwerfer an meinem A6 von 2007 defekt. Polizei und Versicherung (admiral-direkt, Vollkasko) informiert, letztere hat einen Gutachter geschickt.
Gutachter war da (Scheinwerfer defekt (Halterungen gebrochen), Kotflügel hat Lackschaden) und ich warte auf die fiktive Regulierung auf Nachfrage des Gutachters. Nun möchte die Versicherung den Kaufvertrag des Fahrzeuges sehen. Kommt das öfter vor? Was kann der Grund dafür sein?
Ich habe das Gefühl, die wollen mich benachteiligen, habe aber kein Schimmer, womit. Auch die sofortige Beauftragung eines Gutachters war schon merkwürdig oder nicht?
Der Audi wurde 2016 vom Händler gekauft und ist seitdem dort versichert, keine Schäden bisher.
Wer hat da Erfahrungen oder Wissen und kann mir einen Tipp geben, was ich machen soll?
VG
Klaus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Wiepedo schrieb am 2. April 2019 um 21:14:35 Uhr:
[...]
Bei meiner Lebensgefährtin war vor ca. anderthalb Jahren die Windschutzscheibe tagsüber ohne ersichtliche Fremdeinwirkung gesprungen. Weil das Auto über Nacht nicht in der Garage stand (Nachtdienst) wurde der Schaden zwar bezahlt, aber der Beitrag erhöht, weil als nächtlicher Abstellplatz „Garage“ angegeben wurde...
Also wenn es keinen vernünftigen Grund oder Pflicht gibt, möchte ich den KV ungerne übersenden...
Dein Beitrag wurde erhöht, weil das Auto nachts aufgrund des Nachtdienstes nicht in der Garage gestanden hat? Hat Deine Lebensgefährtin Dauernachtdienst, so dass die Versicherung überhaupt in diese Richtung argumentieren kann?
Ich bin auch im vollkontinuierlichen Schichtdienst und meine Fahrzeuge stehen ebenfalls, je nach Dienstplan, mal über Nacht nicht in der Garage, sondern auf dem Parkplatz meiner Dienststelle. Sollte meine Versicherung deshalb nun meinen Garagenstellplatz anzweifeln und mir die Beiträge erhöhen, wäre das das Ende unserer Geschäftsbeziehung - und es wäre mir eine Nachricht an den Verbraucherschutz wert.
53 Antworten
TE, aus welchem Grunde bestehen Bedenken, den Kaufvertrag vorzulegen?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 2. April 2019 um 21:44:52 Uhr:
Mich würde interessieren, was dagegen spricht, den Kaufvertrag zu offenbaren.Übrigens habe ich nicht verstanden, was mit dem Satz "... und ich warte auf die fiktive Regulierung auf Nachfrage des Gutachters." gemeint sein könnte.
Der Gutachter hat gefragt, ob ich den Schaden in der Werkstatt reparieren lassen oder lieber
fiktiv abrechnen möchte. Letzteres habe ich bejaht. Seit dem warte ich auf die Berechnung der Versicherung.
Zitat:
@germania47 schrieb am 2. April 2019 um 21:49:30 Uhr:
TE, aus welchem Grunde bestehen Bedenken, den Kaufvertrag vorzulegen?
Wie schon oben beschrieben...
Ich vermute nach wie vor, dass die einen Grund suchen, die Regulierung zu mindern oder den Beitrag zu erhöhen. Wobei mir eben unklar ist, was der Grund sein könnte.
Beim Wunsch nach fiktiver Abrechnung, läuten bei der Versicherung die Alarmglocken.
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Hier wird mal wieder nur spekuliert.
Was sollte den an einer fiktiven Abrechnung verboten oder unlauter sein??
Sein gutes Recht so zu machen.
Wahrscheinlich hat der Gutachter noch keinen Wiederbeschaffungswert der klein genug ist um einen Totalschaden zu ermitteln, und hofft jetzt, dass dein alter Kaufvertrag eine entsprechend kleine Summe hergibt.
Da mir keine Werkstatt mein Auto so repariert,wie ich es mir vorstelle, rechne ich grundsätzlich fiktiv ab. Stehe ich jetzt unter GeneralVerdacht immer die Versicherung zu besch. . .
Was will Versicherung machen, wenn es keinen KV gibt(Handschlaggeschäft ist ja nicht verboten) ?
Gruß M
Dass man mit einem Versicherungsgutachter und fiktiver Abrechnung besch... kann, habe ich auch noch nicht gehört. 😁
Wäre mir so auch neu🙂
Zitat:
@Oetteken schrieb am 2. April 2019 um 21:59:07 Uhr:
Beim Wunsch nach fiktiver Abrechnung, läuten bei der Versicherung die Alarmglocken.
nö.. das gegenteil ist der fall, man reibt sich die hände.. 19% steuer gespart. keine verbringungskosten. keine upe-aufschläge. keine beilackierung.
Mehrwertsteuer kann man nicht sparen, das ist ein durchlaufener Posten.
Bei einem defekten Scheinwerfer macht fiktive Abrechnung auch nur bedingt Sinn.
Ob fiktive Abrechnung zulässig ist oder nicht, hat auch nichts mit dem Thema zu tun, mir erscheinen fiktive Abrechnungen jedenfalls nicht unverdächtig.
Das Auto ist ja nun schon etwas älter und ein neuer Scheinwerfer wird sich optisch von dem anderen alten unterscheiden. So kaufe ich 2 neue und bau die selber ein... deshalb fiktive Abrechnung
Dann kannst Du ja die Rechnung von beiden Scheinwerfern einreichen.
Dann bekommst Du die Mehrwertsteuer.
Zitat:
@Wiepedo schrieb am 2. April 2019 um 21:14:35 Uhr:
[...]
Bei meiner Lebensgefährtin war vor ca. anderthalb Jahren die Windschutzscheibe tagsüber ohne ersichtliche Fremdeinwirkung gesprungen. Weil das Auto über Nacht nicht in der Garage stand (Nachtdienst) wurde der Schaden zwar bezahlt, aber der Beitrag erhöht, weil als nächtlicher Abstellplatz „Garage“ angegeben wurde...
Also wenn es keinen vernünftigen Grund oder Pflicht gibt, möchte ich den KV ungerne übersenden...
Dein Beitrag wurde erhöht, weil das Auto nachts aufgrund des Nachtdienstes nicht in der Garage gestanden hat? Hat Deine Lebensgefährtin Dauernachtdienst, so dass die Versicherung überhaupt in diese Richtung argumentieren kann?
Ich bin auch im vollkontinuierlichen Schichtdienst und meine Fahrzeuge stehen ebenfalls, je nach Dienstplan, mal über Nacht nicht in der Garage, sondern auf dem Parkplatz meiner Dienststelle. Sollte meine Versicherung deshalb nun meinen Garagenstellplatz anzweifeln und mir die Beiträge erhöhen, wäre das das Ende unserer Geschäftsbeziehung - und es wäre mir eine Nachricht an den Verbraucherschutz wert.
Vielleicht will die Versicherung mit dem KV auch gucken, wieviel du in den 2 Jahren gefahren bist und ob die Kilometerangabe in deinem Vertrag stimmt.