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Versicherer will bei Wildschaden PKW-Kaufvertrag sehen

Themenstarteram 2. April 2019 um 12:03

Moin,

ich bin über 30 Jahre auf den Straßen unterwegs, und das nicht wenig. Aber jetzt hatte ich meinen ersten (eher kleinen) Wildunfall und bin etwas ratlos.. vlt. kann mir jemand einen Rat geben oder Grundlagen erklären.

Sachlage:

Im dunkeln erwischte ich einen Fasan auf einer Landstrasse... Scheinwerfer an meinem A6 von 2007 defekt. Polizei und Versicherung (admiral-direkt, Vollkasko) informiert, letztere hat einen Gutachter geschickt.

Gutachter war da (Scheinwerfer defekt (Halterungen gebrochen), Kotflügel hat Lackschaden) und ich warte auf die fiktive Regulierung auf Nachfrage des Gutachters. Nun möchte die Versicherung den Kaufvertrag des Fahrzeuges sehen. Kommt das öfter vor? Was kann der Grund dafür sein?

Ich habe das Gefühl, die wollen mich benachteiligen, habe aber kein Schimmer, womit. Auch die sofortige Beauftragung eines Gutachters war schon merkwürdig oder nicht?

Der Audi wurde 2016 vom Händler gekauft und ist seitdem dort versichert, keine Schäden bisher.

Wer hat da Erfahrungen oder Wissen und kann mir einen Tipp geben, was ich machen soll?

VG

Klaus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Wiepedo schrieb am 2. April 2019 um 21:14:35 Uhr:

[...]

Bei meiner Lebensgefährtin war vor ca. anderthalb Jahren die Windschutzscheibe tagsüber ohne ersichtliche Fremdeinwirkung gesprungen. Weil das Auto über Nacht nicht in der Garage stand (Nachtdienst) wurde der Schaden zwar bezahlt, aber der Beitrag erhöht, weil als nächtlicher Abstellplatz „Garage“ angegeben wurde...

Also wenn es keinen vernünftigen Grund oder Pflicht gibt, möchte ich den KV ungerne übersenden...

Dein Beitrag wurde erhöht, weil das Auto nachts aufgrund des Nachtdienstes nicht in der Garage gestanden hat? Hat Deine Lebensgefährtin Dauernachtdienst, so dass die Versicherung überhaupt in diese Richtung argumentieren kann?

Ich bin auch im vollkontinuierlichen Schichtdienst und meine Fahrzeuge stehen ebenfalls, je nach Dienstplan, mal über Nacht nicht in der Garage, sondern auf dem Parkplatz meiner Dienststelle. Sollte meine Versicherung deshalb nun meinen Garagenstellplatz anzweifeln und mir die Beiträge erhöhen, wäre das das Ende unserer Geschäftsbeziehung - und es wäre mir eine Nachricht an den Verbraucherschutz wert.

 

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ja selbst ich hätte gerne die erklärung gewusst. :(

Auch wenn sie gezahlt haben kann der TE doch ungeachtet dessen nochmals nachfragen, was diese Frage sollte...:D

Zitat:

@beachi schrieb am 10. April 2019 um 19:57:19 Uhr:

ja selbst ich hätte gerne die erklärung gewusst. :(

:D

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 10. April 2019 um 21:21:26 Uhr:

Zitat:

@beachi schrieb am 10. April 2019 um 19:57:19 Uhr:

ja selbst ich hätte gerne die erklärung gewusst. :(

:D

@beachi , einfach mal bei deiner nächsten "Fortbildung" fragen--- oder direkt beim Admiral anrufen :cool: :D

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 11. April 2019 um 07:59:07 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 10. April 2019 um 21:21:26 Uhr:

 

:D

@beachi , einfach mal bei deiner nächsten "Fortbildung" fragen--- oder direkt beim Admiral anrufen :cool: :D

ich verstehe deinen beitrag nicht. wolltst du nur lustig sein oder kommt da noch was qualifiziertes?

Dieses "selbst ich" habe ich dahingehend interpretiert, dass du dich selbst als Fachmann siehst.

Da musste ich einfach schmunzeln.

Nehme an Manfred ging's ähnlich.

Da fehlt ein kleines L ... :)

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 11. April 2019 um 14:45:45 Uhr:

Dieses "selbst ich" habe ich dahingehend interpretiert, dass du dich selbst als Fachmann siehst.

Da musste ich einfach schmunzeln.

Nehme an Manfred ging's ähnlich.

Danke ihr Beiden !!

Na logisch :D

Genau so war es gedacht...:rolleyes: ;) :D

Ob mit oder ohne kleinem Ell :D

Themenstarteram 13. April 2019 um 6:44

Tja, wie gesagt... die Antwort sind Sie mir schuldig geblieben... Grund genug denn Fall zum Anlass zu nehmen, sich nach einer anderen Versicherung umzusehen... war halt doch zu billig

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