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Versicherer will bei Wildschaden PKW-Kaufvertrag sehen

Themenstarteram 2. April 2019 um 12:03

Moin,

ich bin über 30 Jahre auf den Straßen unterwegs, und das nicht wenig. Aber jetzt hatte ich meinen ersten (eher kleinen) Wildunfall und bin etwas ratlos.. vlt. kann mir jemand einen Rat geben oder Grundlagen erklären.

Sachlage:

Im dunkeln erwischte ich einen Fasan auf einer Landstrasse... Scheinwerfer an meinem A6 von 2007 defekt. Polizei und Versicherung (admiral-direkt, Vollkasko) informiert, letztere hat einen Gutachter geschickt.

Gutachter war da (Scheinwerfer defekt (Halterungen gebrochen), Kotflügel hat Lackschaden) und ich warte auf die fiktive Regulierung auf Nachfrage des Gutachters. Nun möchte die Versicherung den Kaufvertrag des Fahrzeuges sehen. Kommt das öfter vor? Was kann der Grund dafür sein?

Ich habe das Gefühl, die wollen mich benachteiligen, habe aber kein Schimmer, womit. Auch die sofortige Beauftragung eines Gutachters war schon merkwürdig oder nicht?

Der Audi wurde 2016 vom Händler gekauft und ist seitdem dort versichert, keine Schäden bisher.

Wer hat da Erfahrungen oder Wissen und kann mir einen Tipp geben, was ich machen soll?

VG

Klaus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Wiepedo schrieb am 2. April 2019 um 21:14:35 Uhr:

[...]

Bei meiner Lebensgefährtin war vor ca. anderthalb Jahren die Windschutzscheibe tagsüber ohne ersichtliche Fremdeinwirkung gesprungen. Weil das Auto über Nacht nicht in der Garage stand (Nachtdienst) wurde der Schaden zwar bezahlt, aber der Beitrag erhöht, weil als nächtlicher Abstellplatz „Garage“ angegeben wurde...

Also wenn es keinen vernünftigen Grund oder Pflicht gibt, möchte ich den KV ungerne übersenden...

Dein Beitrag wurde erhöht, weil das Auto nachts aufgrund des Nachtdienstes nicht in der Garage gestanden hat? Hat Deine Lebensgefährtin Dauernachtdienst, so dass die Versicherung überhaupt in diese Richtung argumentieren kann?

Ich bin auch im vollkontinuierlichen Schichtdienst und meine Fahrzeuge stehen ebenfalls, je nach Dienstplan, mal über Nacht nicht in der Garage, sondern auf dem Parkplatz meiner Dienststelle. Sollte meine Versicherung deshalb nun meinen Garagenstellplatz anzweifeln und mir die Beiträge erhöhen, wäre das das Ende unserer Geschäftsbeziehung - und es wäre mir eine Nachricht an den Verbraucherschutz wert.

 

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Der Versicherungsgutachter ist bei der TK und VK vertraglich so vereinbart, daher nicht ungewöhnlich. Dass die TK hier nach einem Eigentumsnachweis fragt, das ist ungewöhnlich. Ruf mal den Sachbearbeiter an und frag ihn, ob er von § 1006 BGB schon einmal etwas gehört oder gelesen hat.

Themenstarteram 2. April 2019 um 12:23

§ 1006 BGB - Eigentumsvermutung... okay

Da das Fzg. schon über 2 Jahre dort versichert ist, sehe ich keinerlei Gründe meinen Besitz anzuzweifeln. Aber auch wenn ich den Kauf 2016 getätigt habe, sagt der Vertrag ja nicht aus, dass er inzwischen weiterverkauft wurde (was ja auch keinen Sinn ergeben würde). Und Halter und Besitzer eines Fahrzeuges müssen ja nicht identisch sein, oder?

Nicht mal Halter, Besitzer, Eigentümer und Versicherungsnehmer.

Hab ich noch nie gehört das eine VS den KV sehen will. Frag mich wozu und diese Frage würde ich mal der VS stellen.

Geht es um Werterhöhung des FZGes durch Sonderausstattung oder was soll das?

Dann hat der Gutachter aber gepennt und die werterhöhenden Einbauten/Sonderzubehör wohl vergessen haben zu erfassen.

das ist in der tat merkwürdig. frag doch morgen mal telefonisch nach, wozu der kaufvertrag benötigt wird.

das einzige wo es sinn macht, wäre bei einer kaufpreis- oder neupreisentschädigung. hier sollte aber nichts davon zum tragen kommen.

Hallo,

könnte ja sein, dass im Kaufvertrag ein Schaden an Scheinwerfer und Kotflügel vermerkt ist. Kommt öfter vor. Fahrzeug mit eher geringem Schaden erwerben, einige Zeit warten und dann einen Unfall ohne Fremdbeteiligung und Zeugen bei der Versicherung melden. Daher wird es eher eine formale Prüfung des Sachverhaltes sein, ohne konkrete Verdachtsinhalte.

Vielleicht konnte der Gutachter auch nicht alle Beschädigungen eindeutig dem angegebenem Unfallhergang zuordnen, was nicht bedeuten muss, dass der Unfallhergang in Gänze oder in Teilen angezweifelt wird, also als unplausibel angesehen wird.

Ich würde weder die juristische Keule hervor holen, noch verärgert reagieren, sondern einfach eine Kopie des Kaufvertrages zum Versicherer senden und abwarten was dann passiert.

Gruss vom Asphalthoppler

Nach 2 Jahren???

Hallo,

Kommt auf den Wert des Fahrzeuges an, oder, ob der Eigentümer das Fahrzeug in gutem Zustand verkaufen will, oder bisher noch keine Muße zur Meldung hatte, oder das zum Schaden passende Unfallereignis ewig nicht eintreten wollte, oder der Schaden vor Jahren bereits fiktiv abgerechnet wurde oder ...

Ich will aber damit keinesfalls dem TE irgend etwas Bösartiges unterstellen! Gewiss nicht!

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 2. April 2019 um 18:48

Ich denke auch, dass nach 2 Jahren ein Betrugsversuch nicht wirklich plausibel ist. Ausserdem war ja ein Gutachter da, der sowas doch erkennen könnte/müsste.

Aber irgendetwas müssen die ja vermuten, denn bisher hab ich noch keinen gefunden, der das schon mal erlebt hat. Ich kann nur sagen (wie gegenüber Polizei, Versicherung und Gutachter), dass es sich so zugetragen hat. Dummerweise war der Verursacher in der Dunkelheit flüchtig, hat aber eine Feder zurückgelassen. Damit könnte man einen DNA-Abgleich machen, falls er wieder auftaucht ;-)

Wert des Fahrzeugs?

Ein 2007er A6 der 2016 erworben wurde.

Ich würde da keinen KV hinschicken. Man ist ja nicht mal verpflichtet den KV schriftlich zu machen.

Und die EigentumsVerhältnisse spielen für die Regulierung doch wohl keine Rolle.

Das Verhältnis besteht zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung.

Sehe keinen Grund der Versicherung meinen KV zu geben.

Nachfragen kannst ja, was die damit wollen. Kann mir nicht vorstellen,dass es einen sachlichen Grund dafür gibt.

Gruß M

Themenstarteram 2. April 2019 um 19:14

Leider ist die telefonische Erreichbarkeit nicht toll bei denen... man hängt ewig in der Warteschleife. Also habe ich bereits per eMail nach einer Begründung gefragt... Antwort steht aus.

Ich vermute nach wie vor, dass die einen Grund suchen, die Regulierung zu mindern oder den Beitrag zu erhöhen. Wobei mir eben unklar ist, was der Grund sein könnte.

Bei meiner Lebensgefährtin war vor ca. anderthalb Jahren die Windschutzscheibe tagsüber ohne ersichtliche Fremdeinwirkung gesprungen. Weil das Auto über Nacht nicht in der Garage stand (Nachtdienst) wurde der Schaden zwar bezahlt, aber der Beitrag erhöht, weil als nächtlicher Abstellplatz „Garage“ angegeben wurde...

Also wenn es keinen vernünftigen Grund oder Pflicht gibt, möchte ich den KV ungerne übersenden...

Ist irgendwie so:

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht...

Warum wunderst Du Dich?

Mich würde interessieren, was dagegen spricht, den Kaufvertrag zu offenbaren.

Übrigens habe ich nicht verstanden, was mit dem Satz "... und ich warte auf die fiktive Regulierung auf Nachfrage des Gutachters." gemeint sein könnte.

Themenstarteram 2. April 2019 um 19:46

Zitat:

@tomold schrieb am 2. April 2019 um 21:28:57 Uhr:

Ist irgendwie so:

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht...

Warum wunderst Du Dich?

Verstehe ich nicht...

 

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