Verpflichtung an Ladesäulen mit Kreditkarte zahlen zu können
Die Pflicht zur Bezahlmöglichkeit mit Kreidtkarte kommt wohl. Endlich. Wird auch Zeit.
Dann kann man endlich überall bezahlen ohne vorher irgendeinen Abo Vertrag abzuschließen.
Beste Antwort im Thema
Moin
Zitat:
Außerdem steht ja nirgendwo, dass Ladekarten nicht mehr erlaubt sein sollen.
Dieses SchwarzWeis denken scheint aber immer wieder dabei raus zu kommen. Derzeit sind BEV-Fahrer zum großen Teil eh Enthusiasten, das liest man schon wenn es um Fernfahrten geht, das alle 200 km, also alle 1,5 Stunden ne Pause machen ja wohl das mindeste ist was man eh machen sollte. Alle die weiter fahren sind Menschen ohne Gewissen die nicht auf ihre Mitmenschen achten da sie ja gemeingefährlich Auto fahren.
Da ist ebenso Quatsch wie das man die Kartenverträge abschaffen will für Ladesäulen. Es wurde hier ja schon mal beschrieben, am besten wäre es der Wagen wird auf mein Konto angemeldet oder ähnliches, und rechnet ab sobald ich den Stecker der Ladesäule ins BEV gesteckt habe.
Dem ist aber noch nicht so, dann muß es anders einfach sein. Bisher waren dann oftmals die Ladesäulen umsonst. Das war keine Dauerlösung, dann brachte man Verträge raus, das freute viele Enthusiasten.
Jetzt aber kommen langsam Hinz und Kunz zum BEV. Die machen genau das was hier schon immer beschrieben wurde, die laden zu Hause, denn das BEV ist der Zweitwagen für die Arbeit. Nun aber will man doch einmal mit dem BEV weiter fahren als es die Kapazität erlaubt und muß zwischendurch laden. Eventuell kam das auch Spontan, ohne viel Planungszeit. Dann muß man einfach so mit eh vorhandenen Mitteln bezahlen können. Ich sehe dann in Deutschland auch eher die Bankkarte, aber wenn sie Kreditkarte wird ists internationaler, auch kein Problem. Wobei: Wenn er Kreditkarte kann, dann ists nicht weit zur Bankkarte.
Und nun machen sich alle die Enthusiasten Sorgen. Warum mit KK oder Bankkarte wenns doch mit Verträgen geht.
Wovor habt ihr Angst? Wenn Verträge weiterhin gut angenommen werden, dann wirds die doch auch weiterhin geben. Das ändert aber nichts daran das es mehr als nur einige wenige BEVs gibt die nie geplant extern geladen werden. Und genau dafür ist Bargeld, oder eben die KK/Bankkarte da, das ich etwas kaufen kann ohne es vorher vertraglich zu planen.
Tausendmal angebracht, das funktioniert bei jedem Tante Emma Laden um die Ecke, selbst der Bastelshop der wenig frequentiert wird hat einen Automaten. Aber "Großkonzerne" mit Ladestationen sollen an der Aufgabe nun scheitern?
Moin
Björn
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So, das Gesetz ist durch.
Ab 01.07.23 muss jede neue AC- und DC-Ladestation mit einem Kartenleser mit Pin-Pad-Funktionalität ausgestattet sein muss, damit man mit Kreditkarten und Debitkarten Ad-hoc laden kann.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 17. September 2021 um 12:15:36 Uhr:
So, das Gesetz ist durch.Ab 01.07.23 muss jede neue AC- und DC-Ladestation mit einem Kartenleser mit Pin-Pad-Funktionalität ausgestattet sein muss, damit man mit Kreditkarten und Debitkarten Ad-hoc laden kann.
Deine Aussagen sind z. T. mind. ungenau bzw. etwas irreführend:
1. Es gilt nur für Ladesäulen gem. LSV. Was das ist wird demnächst noch etwas geändert. Es wird aber sicher nicht heimische Wallboxen umfassen.
2. Es ist auch erlaubt z. B. pro Ladepark ein ein Terminal für alle Ladesäulen zu haben.
3. Es gibt keine Pflicht Kartenleser zu verbauen, in die man die Karte einstecken kann. Das bedeutet AFAIK, dass Hardware verbaut sein _muss_, die vom Grundsatz her auch z. B. Google Pay & Co. unterstützt. Da es immer mehr Leute gibt, die quasi nur ihr Smartphone dabei haben, dürfte das in der Praxis einen großen Unterschied machen, auch wenn Google Pay & Co. nicht explizit gefordert wurden.
https://www.electrive.net/.../
notting
Zitat:
@notting schrieb am 17. September 2021 um 14:30:43 Uhr:
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 17. September 2021 um 12:15:36 Uhr:
So, das Gesetz ist durch.Ab 01.07.23 muss jede neue AC- und DC-Ladestation mit einem Kartenleser mit Pin-Pad-Funktionalität ausgestattet sein muss, damit man mit Kreditkarten und Debitkarten Ad-hoc laden kann.
Deine Aussagen sind z. T. mind. ungenau bzw. etwas irreführend:
1. Es gilt nur für Ladesäulen gem. LSV. Was das ist wird demnächst noch etwas geändert. Es wird aber sicher nicht heimische Wallboxen umfassen.
2. Es ist auch erlaubt z. B. pro Ladepark ein ein Terminal für alle Ladesäulen zu haben.
3. Es gibt keine Pflicht Kartenleser zu verbauen, in die man die Karte einstecken kann. Das bedeutet AFAIK, dass Hardware verbaut sein _muss_, die vom Grundsatz her auch z. B. Google Pay & Co. unterstützt. Da es immer mehr Leute gibt, die quasi nur ihr Smartphone dabei haben, dürfte das in der Praxis einen großen Unterschied machen, auch wenn Google Pay & Co. nicht explizit gefordert wurden.https://www.electrive.net/.../
notting
Nö. Das ist alles korrekt was ich schreibe.
Zu 1.: Es geht hier in diesem, von mir eröffneten Thread, natürlich nur um Ladesäulen gemäß LSV. Siehe mein Eröffnungsposting. Es geht und ging hier nie um heimische Wallboxen.
Zu 2.: Ja, hat auch niemand etwas anderes geschrieben.
Zu 3.: Ja, hat auch niemand etwas anderes geschrieben. ... "die Karte einstecken" habe ich nicht geschrieben, sondern "Kartenleser" und das ist korrekt. Das bestätigt auch dein Link.
Fazit: 3x Strohmannargumente von dir. Lass doch diese kleinen Nicklichkeiten wegen nichts einfach sein. Völlig unnötig.
Verstehe den Punkt 3 zu Google Pay nicht.
Wenn es keine Pflicht zu Kartenlesern mit Schlitz gibt, dann kann es also vorkommen, dass nur ein Terminal für NFC verbaut ist, oder?
Kann, muss nicht.
Wenn nur ein NFC-Terminal verbaut wird, dann ja wohl ein "aktuelles" - vor allem in 2023. Die sind ja heute eh so universell (man kann ja heute schon überall am aktuellen Terminal mit allen Karten, Google, Apple zahlen) und beherrschen faktisch alle Karten, Google, Apple.
Vor allem wird man ja in eine Ladesäule kaum ein Terminal einbauen, dass beispielsweise nur EC-Karten (egal ob gesteckt oder via NFC) akzeptiert.
Wo ist dann das Problem?
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Zitat:
@holgor2000 schrieb am 17. September 2021 um 15:22:46 Uhr:
Zitat:
@notting schrieb am 17. September 2021 um 14:30:43 Uhr:
Deine Aussagen sind z. T. mind. ungenau bzw. etwas irreführend:
1. Es gilt nur für Ladesäulen gem. LSV. Was das ist wird demnächst noch etwas geändert. Es wird aber sicher nicht heimische Wallboxen umfassen.
2. Es ist auch erlaubt z. B. pro Ladepark ein ein Terminal für alle Ladesäulen zu haben.
3. Es gibt keine Pflicht Kartenleser zu verbauen, in die man die Karte einstecken kann. Das bedeutet AFAIK, dass Hardware verbaut sein _muss_, die vom Grundsatz her auch z. B. Google Pay & Co. unterstützt. Da es immer mehr Leute gibt, die quasi nur ihr Smartphone dabei haben, dürfte das in der Praxis einen großen Unterschied machen, auch wenn Google Pay & Co. nicht explizit gefordert wurden.https://www.electrive.net/.../
notting
Nö. Das ist alles korrekt was ich schreibe.
Zu 1.: Es geht hier in diesem, von mir eröffneten Thread, natürlich nur um Ladesäulen gemäß LSV. Siehe mein Eröffnungsposting. Es geht und ging hier nie um heimische Wallboxen.
Das OP sieht man aber auf Seite 7 nicht. Und weder der Betreff noch dein Posting enthält diese Info.
Zitat:
Zu 2.: Ja, hat auch niemand etwas anderes geschrieben.
Doch:
Zitat:
[...] muss jede neue AC- und DC-Ladestation [...]
Zitat:
Zu 3.: Ja, hat auch niemand etwas anderes geschrieben. ... "die Karte einstecken" habe ich nicht geschrieben, sondern "Kartenleser" und das ist korrekt. Das bestätigt auch dein Link.
Habe nirgends geschrieben, dass es in meinem Link gut formuliert ist. Die meisten Leute heutzutage erwarten bei einem Kartenleser immernoch, dass man die Karte (auch) reinstecken kann. Habe bisher auch noch kein POS-Terminal gesehen, was nur die NFC-Funktion von girocard/KK nutzen kann, aber keinen Schlitz hat um über die Kontaktflächen der Karte eine Verbindung aufzubauen. Dazu eben noch die Geschichte mit Google Pay & Co.
Zitat:
Fazit: 3x Strohmannargumente von dir. Lass doch diese kleinen Nicklichkeiten wegen nichts einfach sein. Völlig unnötig.
Wegen Leuten wie dir muss ich mir regelm. den Mund fusslig reden um bei den Leuten solche Falsch- bzw. irreführenden Infos richtig zu stellen, obwohl man das mit kleinen Änderungen am Text hätte vermeiden können.
Z. B. "Bei neu aufgestellten öffentlichen Ladesäulen muss es pro Standort mind. ein NFC-Terminal mit PIN-Pad geben um mit gängige Bezahlkarten bezahlen zu können".
notting
Zitat:
@notting schrieb am 17. September 2021 um 15:41:44 Uhr:
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 17. September 2021 um 15:22:46 Uhr:
Nö. Das ist alles korrekt was ich schreibe.
Zu 1.: Es geht hier in diesem, von mir eröffneten Thread, natürlich nur um Ladesäulen gemäß LSV. Siehe mein Eröffnungsposting. Es geht und ging hier nie um heimische Wallboxen.
Das OP sieht man aber auf Seite 7 nicht. Und weder der Betreff noch dein Posting enthält diese Info.
Ist doch klar, dass eine Antwort in einem Thread sich auf den Inhalt dieses Threads bezieht und nicht davon losgelöst zu betrachten ist.
Zumal es noch der von mir eröffnete Thread ist und die Info heute nur die Info ist, dass das Gesetz verabschiedet wurde.
Zitat:
@notting schrieb am 17. September 2021 um 15:41:44 Uhr:
Zitat:
Zu 2.: Ja, hat auch niemand etwas anderes geschrieben.
Doch:
Zitat:
@notting schrieb am 17. September 2021 um 15:41:44 Uhr:
Zitat:
[...] muss jede neue AC- und DC-Ladestation [...]
Ja und? Das ist dann doch der Fall. Du hast bspw. einen Ladepark mit 8 Ladestation. Also Ladestation 1 bis 8 und eine einzige Stehle mit einem Kartenleser für alle diese Ladestationen daneben aufgestellt. Somit hat jede der acht Ladestationen einen Kartenleser, mit dem sie freigeschaltet werden kann.
Kennt man doch von jedem Parkplatz/-haus. Da sind 135 Parkplätze und alle haben eine Bezahlmöglichkeit, nämlich einen Parkscheinautomaten. Da stellt auch niemand 135 Parkscheinautomaten auf.
So schwer ist das Konzept doch nun wirklich nicht zu begreifen.
Du kannst ja weiterhin mit einer Aral/BP/Shell/EnBW Tank/Ladekarte zu deinen Konditionen tanken/laden. Wie jetzt auch. Niergendwo wirst Du zur Giro-/Kreditkarte gezwungen.
Was ist denn der Grund, nicht überall mit Visa oder EC-Karte laden zu können? Geht doch bei Fahrkartenautomaten der Bahn auch problemlos, obwohl die Bahn sicher nicht so modern ist wie die E-Auto-Infrastruktur.
Oder mal anders gefragt, wie lädt eigentlich ein Amerikaner seinen E-Mietwagen in Deutschland? Der hat doch gar keine Abo-Enbw-Karte oder was man da sonst so alles braucht.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 19. Juli 2022 um 15:47:54 Uhr:
Was ist denn der Grund, nicht überall mit Visa oder EC-Karte laden zu können? Geht doch bei Fahrkartenautomaten der Bahn auch problemlos, obwohl die Bahn sicher nicht so modern ist wie die E-Auto-Infrastruktur.
Oder mal anders gefragt, wie lädt eigentlich ein Amerikaner seinen E-Mietwagen in Deutschland? Der hat doch gar keine Abo-Enbw-Karte oder was man da sonst so alles braucht.
Der Grund ist historisch zu finden. Die meisten Ladesäulenhersteller kommen aus der Branche der Schaltschränke und/oder Stecker in der Elektroindustrie. Abrechnungskonzepte oder gar Bezahlterminals waren ihnen fremd. Daher haben sie keine eingebaut.
Damit tat sich eine Marktlücke auf für die sog. Roamingnetzwerke, welche sich dazwischen geschaltet haben. Das hatte für die Ladesäulenhersteller den Vorteil, dass sie das Thema bezahlen los waren und in die Hände von jemand anderen geben konnten.
Diese Roamingnetzwerke und Zwischenhändler taten natürlich einen Teufel um sich ihr Geschäft weg nehmen zu lassen, was mit einer direkten Bezahlmethode der Fall gewesen wäre.
So kam das, was wir noch heute haben.
Ein interessantes und lustiges Video aus 2017, welches genau diese Wissenslücke der Hersteller ebenso veranschaulicht, ist übrigens dieses hier: 🙂 https://www.youtube.com/watch?v=xU18ylN3gPE
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 19. Juli 2022 um 15:47:54 Uhr:
Oder mal anders gefragt, wie lädt eigentlich ein Amerikaner seinen E-Mietwagen in Deutschland? Der hat doch gar keine Abo-Enbw-Karte oder was man da sonst so alles braucht.
Das wird dann wohl so gehen wie mit dem ID4, den ich leihweise als Ersatzwagen von meinem Freundlichen hatte: Da war eine Ladekarte bei Leihfahrzeug dabei.