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Verkehrsunfall

Renault Twingo II ( N)
Themenstarteram 10. Februar 2022 um 8:46

Ich bin in einer geschlossenen Ortschaft hinter einem Fahrzeug gefahren das seine fahrt auf ca. 35 km/h verlangsamt hatte und rechts geblingte. Da ich kein Gegenverkehr hatte fuhr ich links am Fahrzeug vorbei. Als ich neben dem Fahrzeug war, fuhr mir der Wagen in meine rechte Fahrzeugseite. Mein Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Wert laut Gutachten Restwert 1900,- € plus 1700,- Nutzungsausfall für 80 Tage. Heute hat mir die Versicherung des Verursachers 1440,- € überwiesen. Habe ich hier eine Mitschuld, wenn ja mit wie viel Prozent. Ich habe Zeugen, die auch ausgesagt haben, dass der Wagen Recht geblingt hat.

Gruß Jörg

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26 Antworten

doppel

aha

Physik sticht STVO.

Gilt das auch für mehrere Fahrspuren in eine Richtung? Wenn ich auf meiner Geradeausspur bin und der Rechtsabbieger rechts neben mir ausholt, dabei die Trennlinie überquert und meine Seitenwand kaltverformt?

Gilt das auch für den Gegenverkehr? Muß ich bei jedem der mir entgegenkommend in Seine Einfahrt will damit rechnen das er meine Fahrbahn mitnutzt?

Wenn ich mit einem 40to Sattelzug rechts scharf abbiegen will muss ich sogar ausholen. Dafür darf ich sogar Sperrflächen überfahren, wenn es nicht anders geht. Links blinken, Fahrspur links daneben mitnehmen bzw. die Linie zischen den beiden in die Mitte nehmen und dann rum. Schützt auch einigermaßen davor, mit dem ausscherenden Heck des Aufliegers jemanden auf der Nebenspur zu ondulieren.

Das gilt natürlich nicht, wenn ich reichlich Platz habe.

Darum ging es ja. Es wurde falsch geblinkt...

Edit: am WE hatte ich noch ein landwirtschaftliches Nutzgerät mit Anhänger vor mir. Der Honk hatte es aber falsch verkabelt. Der Trecker blinkte korrekt nach links und der Anhänger wollte nach rechts.... naja...

am 15. Februar 2022 um 9:20

Zitat:

@onzlaught schrieb am 15. Februar 2022 um 09:29:21 Uhr:

aha Physik sticht STVO. Gilt das auch für mehrere Fahrspuren in eine Richtung? Wenn ich auf meiner Geradeausspur bin und der Rechtsabbieger rechts neben mir ausholt, dabei die Trennlinie überquert und meine Seitenwand kaltverformt? Gilt das auch für den Gegenverkehr? Muß ich bei jedem der mir entgegenkommend in Seine Einfahrt will damit rechnen das er meine Fahrbahn mitnutzt?

Man kann sicher noch tausende Szenarien konstruieren, in denen man nicht mit irgendetwas rechnen muss. Nur – was bringt dir das? Im Fall des TE geht es weder um den Gegenverkehr noch um mehrere Fahrspuren. Und – wie Go}][{esZorN schon schrieb – gibt es genügend Szenarien, in denen die Physik die StVO schlägt.

Du hast die Physik ins Spiel gebracht und durch "was wäre wenn das Gespann zu lang...." verallgemeinert. Was für ein Fahrzeug fuhr denn der Abbieger?

Was wäre wenn der Abbieger einen Kleinwagen fuhr und das Ausholen bis auf die Gegenfahrbahn physikalisch garnicht nötig sondern nur fahrerischem Unvermögen geschuldet war?

Ich wiederhole meine These, dass die meisten VT´s von Physik keine Ahnung haben und allenfalls versuchen im Nachgang die Physik zu krümmen bis es ins Weltbild passt.

Ist für mich auch eine Einzelfallentscheidung.

Es ist ja ein Unterschied ob Du einem Abbieger hinten reinfährst oder er Dir die Seitenwand verbeult. Gegenseitige Rücksichtnahme halt.

Und wer meint einem LKW Gespann gegenüber nicht mal was "gönnen" zu können sollte folgendes bedenken: Durch Verzögerungen in der Lieferkette wird das Bier teurer...

am 15. Februar 2022 um 10:37

Zitat:

@onzlaught schrieb am 15. Februar 2022 um 10:27:15 Uhr:

… Was wäre wenn der Abbieger einen Kleinwagen fuhr und das Ausholen bis auf die Gegenfahrbahn physikalisch garnicht nötig sondern nur fahrerischem Unvermögen geschuldet war?

Was an der Formulierung "möglichst weit rechts" ist nicht verständlich?

Zitat:

@Florian48 schrieb am 15. Februar 2022 um 11:37:32 Uhr:

....

Was an der Formulierung "möglichst weit rechts" ist nicht verständlich?

Ob mir das, wenn durch die Physik nötig, auch den Vorrang auf weiteren Fahrspuren sichert.

am 15. Februar 2022 um 14:05

Seit wann sichert ein Ausholen überhaupt den Vorrang? Das wär ja mal völlig neu.

Zitat:

@nogel schrieb am 15. Februar 2022 um 07:00:01 Uhr:

Zitat:

@uhu110 schrieb am 11. Feb. 2022 um 15:59:50 Uhr:

dass man als erfahrener Fahrzeuglenker damit rechnen muss, dass Rechtsabbieger, wie es tatsächlich oft geschieht, zuerst mal nach links ausholen und dann erst rechts abbiegen

Damit muß man nicht rechnen, denn es ist in der StVO explizit verboten.

Man sieht ja, was dabei rauskommt wenn man es so eilig hat. Einfach dahinter bleiben bis der 7,5t-Polo seine Ausholbewegung mit anschließendem Abbiegen abgeschlossen hat, dann bleibt das Blech gerade.

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