Verkehrsunfall
Hallo liebe Freunde ,
nach einem Verkehrsunfall ( bin nicht schuldig ) habe ich ein Brief von HUK bekommen.
Kann mir jemand helfen, was mit diesem Brief die HUK mir mitteilen möchte ??
Liebe Grüße
98 Antworten
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 22. April 2021 um 20:43:38 Uhr:
Selbstverständliche habe ich mich mit deiner Meinung auseinadergesetzt. Sonst hätte ich dazu wohl hier nicht umfassend ausgeführt.
Ja, sicher. Umfassend ausgeführt. Wo war das nochmal?
Zitat:
Deine Meinung ist aus fachlicher Sicht falsch und obsolet, dass habe ich hier klar und deutlich zum Ausdruck gebracht.
Ja, dass du sie für falsch und obsolet hältst hast du deutlich gemacht. Ich wünschte nur, du hättest dich tatsächlich umfassend zum Warum geäußert.
Zitat:
Deine "Meinung" ist hier weder dienlich eine Diskussion zu fördern, noch dem Fragesteller hier wirklich zu helfen. Ganz im Gegenteil, nichts von alle dem......
Deine Meinung ist da auch nicht gerade förderlich.
Oder hast du irgendwo mal geschrieben
wieder TE zu seinem Recht kommen könnte?
Ausser beim Vorbesitzer vorstellig zu werden.
Mit dem BGH Urteil sollte es doch möglich sein, einen SV zu bestellen, der mir hier und jetzt bescheinigt, dass keine Vorschäden erkennbar sind?
Zitat:
Auch habe ich -und auch andere hier geschrieben-, aus welchen Gründen du hier daneben liegst.
Nee. Eben nicht. Ich lese hier immer nur,
dassich daneben liegen soll. Wirklich begründet war da zum Schluss nichts mehr.
Dass Fotos allein als Reparaturnachweis nicht ausreichend sind, ja das hast du gut begründet.
Danach kamen zu meinen Einwänden, dass eine genaue Darlegung einer fachgerechten Reparatur doch ausreichen sollte, nur noch Plattitüden.
Warumbist du der Meinung, dass das nicht ausreicht?
Wie gesagt ist in den mir bekannten Urteilen immer nur die Rede davon, dass eine gehaltlose Aussage zur Reparatur nicht ausreicht, um diese als fachgerecht ausgeführt nachzuweisen.
Pfuschwerk schrieb, ich solle doch froh sein hier etwas lernen zu können. Aber deshalb frage ich ja jetzt auch noch einmal nach.
Wie würdest du einen Vorschaden, den womöglich noch der Vorbesitzer hat reparieren lassen, als fachgerecht repariert nachweisen?
Und warum reicht es bei einer eigenen Reparatur nicht aus genau darzulegen was man wie repariert hat und Rechnungen der Ersatzteile sowie Fotos beizubringen?
Weiter vorn hattest du doch noch geschrieben:
Zitat:
Wenn hier
nicht?
Zitat:
konkret nachgewiesen wird, was wie repariert wurde, dann wird der TE auch einen Prozess verlieren.
Und Nachweise müssen auch bei Gericht nicht immer schriftlich sein, oder?
Reicht langsam ...
Nein, schnell.
Nur mal ein Beispiel:
Delle schreibt:
Die HUK muss auch gar nichts erklären.
Erklären und Beweisen muss derjenige, der Geld haben will.
Besserwisser schreibt darauf:
Aber auch da muss die HUK erstmal erklären, wie sie darauf kommt, dass es nicht reparierte Vorschäden gibt. Und dann muss sie wohl auch noch erklären, warum sie meint, dieser Vorschaden sei nicht fachgerecht instandgesetzt worden, wenn er nicht mehr vorhanden ist.
Wie engstirnig und rechthaberich muss man sein...........🙄
Es ist einfach nur Zwecklos. Schade das dieser Tread hier mit sinnlosen "Fragen über Fragen" Geschwafel unübersichtlich wird.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Pauliese schrieb am 22. April 2021 um 19:14:52 Uhr:
Hallo. Das ist ja ausnehmend interessant hier.
Da kommt nun bei mir eine gewisse Befürchtung auf.
Vielleicht hat Dellenzähler, welcher scheinbar eine gewisse Erfahrung in diesen Dingen hat, bei der Gelegenheit auch einen Rat für mich.
Sorry wenn ich den Fred nun kapere.Ich habe ein gut 17Jahre altes Auto, Bj.2003 dieses hatte 2017 einen wirtschaftlichen Totalschaden, (Frontschaden)ich Schuldlos, HP des Gegners hat gezahlt,
WBW minus Restwert bekommen, waren etwa 1600 €.
Habe das Auto von einer Spenglerei Lackiererei " schwarz" (?) für 1100.-€ reparieren lassen. Habe jedenfalls keine schriftliche ordentliche Rechnung erhalten bzw.verlangt.
Habe danach und jeweils nach neuer HU Fotos von Auto gemacht.Was wäre nun wenn mir jemand wieder vorne bzw. woanders (hinten oder Seite) jemand selbst verschuldet reinrauscht? Also ich schuldlos wäre aber den reparierten Vorschaden angebe? Jedoch hab ich außer Fotos und TÜV Berichten keinerlei Nachweise über die Reparatur.
Ob das Auto nun im HIS geführt wird, weiß ich nicht.Muss ich damit rechnen leer auszugehen?
Schaden 2017 wurde ohne Anwalt aber mit selbst ausgesuchten ÖbuV SV abgewickelt.
SV meinte vor 2 Jahren aufdiesbezgl. Frage von mir:
Fotos vom intakten Auto mit aktueller Tageszeitung drauf würde genügen.Vielen Dank @Dellenzähler
Wenn du ein Abrechnungsschreiben von der Versicherung bekommen hast, dann steht das eigentlich da drinn, ob dein Auto im HIS steht oder nicht. Totalschäden werden da immer eingestellt (es sei denn der Sachbearbeiter verpennt das, dass sind ja auch nur Menschen 😁) Wenn du nun repariert hast, solltest du deinen damals beauftragten Sachverständigen das Auto vorführen. Wenn alles fachgerecht repariert wurde soll er dir einen Nachbericht schreiben, aus welchem hervorgeht was wie repariert wurde. Beispielsweise: "Die Motorhaube wurde durch ein unbeschädigtes Gebrauchtteil ersetzt und in Wagenfarbe lackiert. Die durchgeführten Instandsetzungsarbeiten nach dem Unfallereignis vom 01.01.1679 sind aus Sachverständigensicht unter Berücksichtung der anerkannten Regeln der Technik ordentlich ausgeführt und ergeben keinen Grund zur Beanstandung." Das ganze dann mit Stempel und Unterschrift zu den Akten nehmen. Ntürlich gehören da auch Fotos dazu, diese dokumentieren aber nur die persönliche Inaugenscheinnahme des Sachverständigen und nichts anderes (entegen der Meinung einiger Besswerwisser hier)
Und selbst mit so einem "qualifizierten" Nachbericht wird es nicht einfach werden, in einem neuen Schadensfall hier Geld zu bekommen. Am besten wendest du dich dann wieder an den Sachverständigen, der dein Auto "kennt" und das alles nachvollziebar begründen kann.
Normalerweise muss man versuchen, dass der beschädigte PKW nach einer Reparatur wieder aus dem HIS herausgenommen wird, alles andere ist wirklich problematisch.
Dieser "einfache Nachweis", wie Ihn dein Sachverständiger angesprochen hat, war sicherlich mal aisreichend, aber die Rechtsprechnung hat sich nun einmal in den lezten Jahren geändert. Was vor zwei oder drei Jahren mal funktioniert hat, muss heute nicht mehr so sein.
Und vergiss auch bitte diesen Qutasch mit "Zeugenaussagen reichen hin" So etwas interessiert keinen, weder die Versicherungen, noch die Gerichte, eine Zeugenaussage ist definitiv kein qualifizierter Nachweis und findet vor Gericht auch keine Beachtung. Ich stelle gleich noch mal einen Auszug aus einem Urteil hier ein, damit man die "Denke" der Gerichte im Bezug auf Vorschäden mal nachvollziehen kann.
Ich hoffe, deine Frage ist ausreichend beantwortet?
Ergänzung:
Zu dem Gebrabbel es reicht, wenn dir jemand bestätigt, dass keine Vorschäden mehr erkennbar sind. Das ist auch einfach wieder nur dummes Zeug. Es muss die fach- und Sachgerechte reparatur nach dem Gutachten nachgewiesen werden.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 23. April 2021 um 07:24:56 Uhr:
Nur mal ein Beispiel:Delle schreibt:
Die HUK muss auch gar nichts erklären.
Erklären und Beweisen muss derjenige, der Geld haben will.
Tut er ja, indem er entweder sagt: ich habe den Wagen ohne (Vor)Schäden gekauft.
Oder erklärt wie genau er den Vorschaden beseitigt hat.
Zitat:
Besserwisser schreibt darauf:
Aber auch da muss die HUK erstmal erklären, wie sie darauf kommt, dass es nicht reparierte Vorschäden gibt. Und dann muss sie wohl auch noch erklären, warum sie meint, dieser Vorschaden sei nicht fachgerecht instandgesetzt worden, wenn er nicht mehr vorhanden ist.
Wie engstirnig und rechthaberich muss man sein...........🙄
Und dabei bleibe ich sogar.
Wenn ich in der beschriebenen ausführlichen Weise darlege, dass es keinen unreparierten Vorschaden gibt, muss die HUK das entweder akzeptieren oder erklären wie sie darauf kommt, dass es nicht stimmt.
Zitat:
Es ist einfach nur Zwecklos. Schade das dieser Tread hier mit sinnlosen "Fragen über Fragen" Geschwafel unübersichtlich wird.
Schade ist, dass hier sofort ein Beissreflex einsetzt, ohne dass sich zuvor Mal weitergehend mit dem Inhalt der Beiträge auseinander gesetzt wird.
"Das klingt nach..." und Zack "Der hat ja keine Ahnung, was wagt er es überhaupt..."
Was ist denn so schwer daran, auch bei -aus eigener Sicht- dummen Fragen oder Aussagen, vernünftige Antworten bzw. Erklärungen abzugeben?
Anstatt mich recht schnell persönlich anzugehen, wäre es doch besser gewesen mit deinem umfassenden Wissen meine Aussagen zu widerlegen bzw. deinen Standpunkt zu erläutern und zu untermauern?
Auch wenn du es vielleicht in dutzenden Threads wiederholst.
Deine persönlichen Angriffe gegen mich zeigen doch nur, dass dir die sachlichen Argumente ausgegangen sind, du aber auf keinen Fall von deiner Position abweichen willst.
Vermutlich sind unsere Positionen gar nicht so weit auseinander. Nur sitzt du so hoch auf deinem Experten-Roß, dass es dir nie in den Sinn käme, dass auch andere ein wenig Recht haben könnten, wenn sie nicht wortwörtlich deine Aussagen wiederholen.
So und damit bin ich raus aus diesem Thread.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 23. April 2021 um 07:55:52 Uhr:
...
...
Zu dem Gebrabbel es reicht, wenn dir jemand bestätigt, dass keine Vorschäden mehr erkennbar sind. Das ist auch einfach wieder nur dummes Zeug. Es muss die fach- und Sachgerechte reparatur nach dem Gutachten nachgewiesen werden.
So, doch noch ein letzter Beitrag.
Ja, dem kann ich im Großen und Ganzen zustimmen. Das ist mit Sicherheit der optimale Weg. Um eben detailliert die Reparatur nachzuweisen.
Aber ich bezweifle trotzdem, dass es der Einzige ist, auf dem man Erfolg haben kann.
@Luke1637
Deine persönlichen Angriffe gegen mich zeigen doch nur, dass dir die sachlichen Argumente ausgegangen sind, du aber auf keinen Fall von deiner Position abweichen willst.
und genau deswegen:
Danke:486 erhalten
Danke:14.658 erhalten
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 22. April 2021 um 20:04:22 Uhr:
Ich habe lediglich logisches Denkvermögen ...
So eine eklatante Fehleinschätzung begegnet einem auch nicht jeden Tag.
Und nun ist an der Stelle gut.
@Delle Guten Morgen, Danke und schönes Wochenende.
Vielleicht meldet sich der TE ja nochmal.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 23. April 2021 um 08:45:28 Uhr:
So eine eklatante Fehleinschätzung begegnet einem auch nicht jeden Tag.Zitat:
@Luke1637 schrieb am 22. April 2021 um 20:04:22 Uhr:
Ich habe lediglich logisches Denkvermögen ...Und nun ist an der Stelle gut.
@Delle Guten Morgen, Danke und schönes Wochenende.
Vielleicht meldet sich der TE ja nochmal.
Danke, dir auch.
Von arroganten Delle, der ja nicht hilfeiches hier beizutragen hat, kommt gleich noch was zum Thema
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 23. April 2021 um 08:45:05 Uhr:
@Luke1637
Deine persönlichen Angriffe gegen mich zeigen doch nur, dass dir die sachlichen Argumente ausgegangen sind, du aber auf keinen Fall von deiner Position abweichen willst.
und genau deswegen:
Danke:486 erhalten
Danke:14.658 erhalten
Was die Zustimmungswerte zu bestimmten Themen und Sachverhalte in Zeiten von Socialmedia und internet über die objektive Qualität aussagen überlasse ich gerne der Beurteilung jedes Einzelnen.
Wenn jemand jedoch zur Untermauerung seiner Ausführungen die Anzahl der "Daumenhoch" wie den "Hosenbandorden" ans Rever heftet, scheint es mehr um Selbstbestätigung zu gehen als um Inhaltliches.
Hier ging es eigentlich nur um das nicht vollständig bezahlte SV Honorar. Im Prozess kam dann irgend jemand auf die Idee, auf den im Gutachten beschriebenen Vorschaden einzugehen.
Das hat dann die Richterin zu diesem Urteil veranlasst.
Der Anspruchsteller hat nichts weiter von dem Vorschaden gewusst und wir haben auch keine Aufälligkeiten festgestellt.
Soviel zum Thema: "Bilder zum Zeugenausagen reichen aus"
Guten Tag auch....
Den Instandsgerichten ist das "BGH Urteil" völlig Wumpe. Und wer hier dem Fragesteller mit Halbwissen falsche Tipp´s gibt sollte einfach mal überlegen, was so etwas für Folgen haben kann, anstatt hier den sterbenden Schwan zu spielen, der es ja nur gut meint.
@quadrigarius
Was die Zustimmungswerte zu bestimmten Themen und Sachverhalte in Zeiten von Socialmedia und internet über die objektive Qualität aussagen überlasse ich gerne der Beurteilung jedes Einzelnen.
Wenn jemand jedoch zur Untermauerung seiner Ausführungen die Anzahl der "Daumenhoch" wie den "Hosenbandorden" ans Rever heftet, scheint es mehr um Selbstbestätigung zu gehen als um Inhaltliches.
Vieleicht bekommst du ja auch für diesen tiefenpsychologischen Kommentar einen grünen Daumen.
Und was das Inhaltliche betrifft, was wolltest du dazu bitte noch gleich mitteilen?
Also, mal meine Gedanken dazu: steht das Fahrzeug im HIS, dann war ein erheblicher Vorschaden dran und der zur Zeit dieses Schadens Eigentümer war wusste davon - und hat nichts dagegen unternommen.
Ein Beispiel, wie es bei mir gewesen ist:
VK-Schaden, meine Frau hat in der TG eine Säule gestreift = rechte Seite komplett im Eimer, beide Türen, Anbau-Schweller, etc. Schaden 5-stellig (kein Totalschaden). Der GA der Versicherung kam und sah und schrieb. Zusammen mit der Einschätzung des GA und der Aufstellung der Versicherung was sie zahlen wollen kam der Hinweis der Versicherung, dass der Wagen mit diesem erheblichen Vorschaden im HIS aufgenommen wird. Ich habe mich kundig gemacht, wie denn der Wagen da wohl wieder raus kommt - da hieß es damals schon (vor etwa 6-7 Jahren), dass zweifelsfrei die fachgerechte Reparatur nachzuweisen ist, der GA würde nach der erfolgten Reparatur den Wagen nochmal besichtigen, dann würde man den Eintrag heraus nehmen. Wir haben den Wagen reparieren lassen, während der Reparatur musste nochmal nachbegutachtet werden weil der ausführende Betrieb etwas gefunden hat was der GA aufgrund der Anbauteile nicht sehen konnte. Zu diesem Zeitpunkt hat der GA schon der Versicherung mitgeteilt, dass der Wagen in einer anerkannten Fachwerkstatt sich zur Reparatur befindet und dort demontiert wurde und bereits die Ersatzteile stehen und auf Einbau warten. Es kam dann umgehend, sozusagen rechtzeitig zur Fertigstellung, von der Versicherung der Hinweis, wir mögen noch ein Bild vom fertigen Wagen nachreichen, dann wird der Wagen aus dem HIS entfernt. Und so war es dann auch.
Mein Fazit: entweder hatte der TE einen erheblichen Schaden am Wagen und hat diese Information über das HIS nicht bekommen, nicht verstanden, ignoriert. Oder ein Vorbesitzer war es und hat den Wagen mit diesem "Mangel" verkauft.
Übrigens meine ich, die bloße Aussage "ich hab den Wagen ohne sichtbare Schäden gekauft" sicher nicht ausreichend ist um die Kuh vom Eis zu bringen. Weil davon eben nicht klar ist (je nach dem um welche Art Vorschaden es geht) ob tatsächlich alles fachgerecht und gemäß den damaligen Vorgaben instand gesetzt wurde. Auch auf einem einfachen Bild sieht man das nicht (zB eben Schäden, die unter einer Verkleidung/Verblendung liegen, ob ausgebeult wurde oder ein Neuteil rein kam). Bei mir dürfte das Bild nur deshalb gereicht haben, weil während der Arbeiten der GA vor Ort war und der Versicherung den Zwischenstand geliefert hat dass da bei den Arbeiten gemäß Gutachten noch etwas gefunden wurde.
Wir handhaben das hier jetzt so, dass wir auf befragen zu Vorschäden den Anspruchsteller beim bejahen über die Problematik aufklären. Natürlich versuchen wir den Vorschaden bestmöglich "zu erforschen" um eine bessere Aussage im Gutachten zu treffen (aus Fehlern lernt man halt, oder auch nicht😁).
Aber garantieren kann man bei sowas leider nichts.
Die Vorschadenproblematik ist für die Versicherungswirtschaft halt ein Zug auf welchen nun aufgesprungen wird.
Und die Sache wird nicht einfacher. Die Zeiten, in welcher mit der fiktiven Abrechnung gutes Geld verdient werden kann, sind halt nicht mehr vorhanden. Aber das hab ich ja auch schon mal geschrieben hier im Forum.....