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Verkehrsunfall

Themenstarteram 21. April 2021 um 19:44

Hallo liebe Freunde ,

nach einem Verkehrsunfall ( bin nicht schuldig ) habe ich ein Brief von HUK bekommen.

 

Kann mir jemand helfen, was mit diesem Brief die HUK mir mitteilen möchte ??

 

Liebe Grüße

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98 Antworten

Moin,

ich habe hier mehrere Beiträge wegen OT entfernt.

Bitte unsere Beitragsregeln beachten.

Grüße

Steini

Themenstarteram 13. Juli 2021 um 5:21

Update:

Bin zum Anwalt …. nach mehrmaligem Anschreiben vom Anwalt an HUK wurde mein Schaden durch HUK reguliert natürlich mit HIS Eintragung …

 

Bin nun gespannt was dieser HIS Eintrag mit sich bringt…

Zitat:

@clk-ldk schrieb am 13. Juli 2021 um 07:21:47 Uhr:

Update:

Bin zum Anwalt …. nach mehrmaligem Anschreiben vom Anwalt an HUK wurde mein Schaden durch HUK reguliert natürlich mit HIS Eintragung …

Bin nun gespannt was dieser HIS Eintrag mit sich bringt…

das wirst du spätestens im nächsten Schadensfall erfahren......

Frage an dieser Stelle: wäre solch ein Nachbericht vom Gutachter mit Fotodoku etc pp. von der Reparatur, allerdings mit gebrauchten Teilen (evtl bereits in Wagenfarbe) und ein paar Neuteilen (mit Rechnung) ausreichend, um einen Wagen im Nachhinein aus der His zu bekommen?

 

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 23. April 2021 um 07:55:52 Uhr:

Zitat:

@Pauliese schrieb am 22. April 2021 um 19:14:52 Uhr:

Hallo. Das ist ja ausnehmend interessant hier.

Da kommt nun bei mir eine gewisse Befürchtung auf.

Vielleicht hat Dellenzähler, welcher scheinbar eine gewisse Erfahrung in diesen Dingen hat, bei der Gelegenheit auch einen Rat für mich.

Sorry wenn ich den Fred nun kapere.

Ich habe ein gut 17Jahre altes Auto, Bj.2003 dieses hatte 2017 einen wirtschaftlichen Totalschaden, (Frontschaden)ich Schuldlos, HP des Gegners hat gezahlt,

WBW minus Restwert bekommen, waren etwa 1600 €.

Habe das Auto von einer Spenglerei Lackiererei " schwarz" (?) für 1100.-€ reparieren lassen. Habe jedenfalls keine schriftliche ordentliche Rechnung erhalten bzw.verlangt.

Habe danach und jeweils nach neuer HU Fotos von Auto gemacht.

Was wäre nun wenn mir jemand wieder vorne bzw. woanders (hinten oder Seite) jemand selbst verschuldet reinrauscht? Also ich schuldlos wäre aber den reparierten Vorschaden angebe? Jedoch hab ich außer Fotos und TÜV Berichten keinerlei Nachweise über die Reparatur.

Ob das Auto nun im HIS geführt wird, weiß ich nicht.

Muss ich damit rechnen leer auszugehen?

Schaden 2017 wurde ohne Anwalt aber mit selbst ausgesuchten ÖbuV SV abgewickelt.

SV meinte vor 2 Jahren aufdiesbezgl. Frage von mir:

Fotos vom intakten Auto mit aktueller Tageszeitung drauf würde genügen.

Vielen Dank @Dellenzähler

Wenn du ein Abrechnungsschreiben von der Versicherung bekommen hast, dann steht das eigentlich da drinn, ob dein Auto im HIS steht oder nicht. Totalschäden werden da immer eingestellt (es sei denn der Sachbearbeiter verpennt das, dass sind ja auch nur Menschen :D) Wenn du nun repariert hast, solltest du deinen damals beauftragten Sachverständigen das Auto vorführen. Wenn alles fachgerecht repariert wurde soll er dir einen Nachbericht schreiben, aus welchem hervorgeht was wie repariert wurde. Beispielsweise: "Die Motorhaube wurde durch ein unbeschädigtes Gebrauchtteil ersetzt und in Wagenfarbe lackiert. Die durchgeführten Instandsetzungsarbeiten nach dem Unfallereignis vom 01.01.1679 sind aus Sachverständigensicht unter Berücksichtung der anerkannten Regeln der Technik ordentlich ausgeführt und ergeben keinen Grund zur Beanstandung." Das ganze dann mit Stempel und Unterschrift zu den Akten nehmen. Ntürlich gehören da auch Fotos dazu, diese dokumentieren aber nur die persönliche Inaugenscheinnahme des Sachverständigen und nichts anderes (entegen der Meinung einiger Besswerwisser hier)

Und selbst mit so einem "qualifizierten" Nachbericht wird es nicht einfach werden, in einem neuen Schadensfall hier Geld zu bekommen. Am besten wendest du dich dann wieder an den Sachverständigen, der dein Auto "kennt" und das alles nachvollziebar begründen kann.

Normalerweise muss man versuchen, dass der beschädigte PKW nach einer Reparatur wieder aus dem HIS herausgenommen wird, alles andere ist wirklich problematisch.

Dieser "einfache Nachweis", wie Ihn dein Sachverständiger angesprochen hat, war sicherlich mal aisreichend, aber die Rechtsprechnung hat sich nun einmal in den lezten Jahren geändert. Was vor zwei oder drei Jahren mal funktioniert hat, muss heute nicht mehr so sein.

Und vergiss auch bitte diesen Qutasch mit "Zeugenaussagen reichen hin" So etwas interessiert keinen, weder die Versicherungen, noch die Gerichte, eine Zeugenaussage ist definitiv kein qualifizierter Nachweis und findet vor Gericht auch keine Beachtung. Ich stelle gleich noch mal einen Auszug aus einem Urteil hier ein, damit man die "Denke" der Gerichte im Bezug auf Vorschäden mal nachvollziehen kann.

Ich hoffe, deine Frage ist ausreichend beantwortet?

Ergänzung:

Zu dem Gebrabbel es reicht, wenn dir jemand bestätigt, dass keine Vorschäden mehr erkennbar sind. Das ist auch einfach wieder nur dummes Zeug. Es muss die fach- und Sachgerechte reparatur nach dem Gutachten nachgewiesen werden.

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