Verkehrsunfall

Hallo liebe Freunde ,
nach einem Verkehrsunfall ( bin nicht schuldig ) habe ich ein Brief von HUK bekommen.

Kann mir jemand helfen, was mit diesem Brief die HUK mir mitteilen möchte ??

Liebe Grüße

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98 Antworten

[quote]
@Luke1637 schrieb am 22. April 2021 um 19:24:21 Uhr:
Meine "Ergüsse" dazu (ganz ohne Link):
Wenn du detailliert beschreiben kannst, was und wie du repariert hast und dazu auch Fotos von nach der Reparatur vorlegen kannst, dann hast du gute Chancen.
Dann gilt der Vorschaden als repariert.

Du willst es einfach nicht verstehen oder?

Lass doch einfach deine unqualifizierten und falschen Tipps hier sein...

Bitte

@Luke1637 meintest Du mich?Nein, hableider keine Belege außer den besagten Fotos und das seitdem 2x HU ohne Mängel bestanden.
War wohl doch Schwarzarbeit, obwohl ich das Jetzt auch nicht ausdrücklich verlangt hatte...wollte es möglichst preiswert haben und sagte ich brauch eigentlich keine Rechnung. Kann es nirgends absetzen und war Blechschaden. Entweder sieht es gut aus oder halt nicht. Nach nen halben Jahr habich doch sowieso keine Reklamation berechtigung mehr, oder?

Zitat:

@Pauliese schrieb am 22. April 2021 um 19:14:52 Uhr:


Hallo. Das ist ja ausnehmend interessant hier.
Da kommt nun bei mir eine gewisse Befürchtung auf.
Vielleicht hat Dellenzähler, welcher scheinbar eine gewisse Erfahrung in diesen Dingen hat, bei der Gelegenheit auch einen Rat für mich.
Sorry wenn ich den Fred nun kapere.

Ich habe ein gut 17Jahre altes Auto, Bj.2003 dieses hatte 2017 einen wirtschaftlichen Totalschaden, (Frontschaden)ich Schuldlos, HP des Gegners hat gezahlt,
WBW minus Restwert bekommen, waren etwa 1600 €.
Habe das Auto von einer Spenglerei Lackiererei " schwarz" (?) für 1100.-€ reparieren lassen. Habe jedenfalls keine schriftliche ordentliche Rechnung erhalten bzw.verlangt.
Habe danach und jeweils nach neuer HU Fotos von Auto gemacht.

Was wäre nun wenn mir jemand wieder vorne bzw. woanders (hinten oder Seite) jemand selbst verschuldet reinrauscht? Also ich schuldlos wäre aber den reparierten Vorschaden angebe? Jedoch hab ich außer Fotos und TÜV Berichten keinerlei Nachweise über die Reparatur.
Ob das Auto nun im HIS geführt wird, weiß ich nicht.

Muss ich damit rechnen leer auszugehen?
Schaden 2017 wurde ohne Anwalt aber mit selbst ausgesuchten ÖbuV SV abgewickelt.
SV meinte vor 2 Jahren aufdiesbezgl. Frage von mir:
Fotos vom intakten Auto mit aktueller Tageszeitung drauf würde genügen.

Vielen Dank @Dellenzähler

Morgen schreibe ich dir etwas zu deinem Problem ok?

Edit: aber dann würde der SV den ich damals 2017 hatte und 1 Jahr später über dieses Thema befragte fragte, doch auch falsch liegen!
Er hatte ja so ähnlich beantwortet wie Luke1637....Fotos mit Zeitung von heute usw.

Edit: an Dellenzähler: ja natürlich,vielen Dank auch. 🙂
Aktuell ist es Gottsei Dank kein Problem, aber es könnte ja mal sowas passieren....

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Zitat:

@Luke1637 schrieb am 22. April 2021 um 19:24:21 Uhr:

Meine "Ergüsse" dazu (ganz ohne Link):
Wenn du detailliert beschreiben kannst, was und wie du repariert hast und dazu auch Fotos von nach der Reparatur vorlegen kannst, dann hast du gute Chancen.
Dann gilt der Vorschaden als repariert.

Du sag mal: Verstehst du eigentlich auch das was du hier so Verlinkst?

Ih möchte jetzt erst einmal -bitte-konkret von dir Wissen welchen Beruf du ausübst und über welches Fachwissen du bei dieser Thematik so verfügst. Bist du Jurist, bist du Techniker oder was machst du so?

Oder bist du ein Hobbyschrauber der meint etwas zum besten zu geben, was er mal von dem Freund eines Bekannten gehört zu haben?

Das ist hier ganz wichtig. Ich sage dir auch warum:

Wenn Amateure ich sage es dir auf den Kopf zu, du bist einer, hier hier "Ratschläge" geben, welche bar jeder Fach- und Sachkunde sind, dann ist das schon fast sträfliich.

Also Bitte.

@Pauliese schrieb am 22. April 2021 um 19:42:56 Uhr:
Edit: aber dann würde der SV den ich damals 2017 hatte und 1 Jahr später über dieses Thema befragte fragte, doch auch falsch liegen!
Er hatte ja so ähnlich beantwortet wie Luke1637....Fotos mit Zeitung von heute usw.

Edit: an Dellenzähler: ja natürlich,vielen Dank auch. 🙂
Aktuell ist es Gottsei Dank kein Problem, aber es könnte ja mal sowas passieren....

Damals ist nicht Heute. Mehr Morgen OK?

@Pauliese und @Dellenzähler:

Ich zitiere hiermal das von Dellenzähler gebrachte Urteil:

Zitat:

(1) Die Berufung weist zu Recht daraufhin, dass weder eine halbwegs sichereReparaturkostenkalkulation noch einehalbwegs sichere Wiederbeschaffungs-wertabgrenzung möglich ist, wenn derKläger nach einem unstreitigen Total-schaden zwar das Fahrzeug repariert,hierzu im Einzelnen jedoch keinerleibzw. nur rudimentäre Angaben macht.lst streitig, ob der Fahrzeugschadendurch einen Unfall entstanden ist oderwie hoch der Sachschaden zu beziffernist, so kann das Gericht nach § 287 ZPOunter Würdigung aller Umstäncie nachfreier Überzeugu ng entscheidet. Jedochmuss der Geschädigte den Umfang desSchadens und dessen Reparatur bele-gen, da sich der Ersatzanspruch ledig-lich auf den Ersatz derjenigen Kostenerstreckt, die zur Wiederherstellung desvorbestehenden Zustandes erforderlichsind (OLG Düsseldorf, lJrteil vom 6. Feb-ruar 2006 - 1 U 148/05). Der Geschädig-te muss eine geeignete Schätzgrundlagebeibringen. Unzulässig ist eine Schät-zung, wenn sie mangels greifbarer, vomKläger vorzutragender Anhaltspunkte,völlig in der Luft hängen würde'. Da-her ist der Geschädigte eines Kfz-Unfallsverpflichtet, bezüglich der Kfz-Schädendie Vorschäden im Einzelnen, d. h. diekonkret beschädigten Fahrzeugtei le unddie Art ihrer Beschädigung sowie die fürdie Beseitigung erforderlichen einzel-nen Reparaturschritte und die tatsäch-lich vorgenommenen Reparatu rarbeitenschlüssig darzulegen; se/bst die Vorlagevon Rechnungen genügt allein der Dar-legungslast nicht

Bedeutet:
Der Geschädigte muss haarklein nachweisen was beschädigt war und welche Schritte zur Reparatur unternommen wurden.
Und selbst Rechnungen allein genügen nicht.

So weit so gut. Damit hat Dellenzähler auch recht, dass allein Fotos der zuvor beschädigten Stelle (nun ohne Schaden) nicht ausreichen.

Gleichzeitig heißt es aber auch, wenn man substantiiert über die Reparatur vortragen kann (mit Zeugenaussagen, Rechnungen und Fotos), wird eine Reparatur nicht einfach verneint werden können.

Darüberhinaus hat das BGH in dem von mir verlinkten Urteil ausdrücklich festgestellt, dass auch Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten im Beweisverfahren zuzulassen sind. Dies wurde in der bisherigen Rechtsprechung offenbar anders gehandhabt, was es praktisch unmöglich machte eine fachgerechte Reparatur im Nachhinein nachzuweisen.

Zitat:

...
Die Gerichte verlangten darüber hinaus, dass der Unfallgeschädigte konkret dazu vorträgt, wann, wie, wo und mit welchen Teilen der “alte Schaden” repariert wurde.

Oftmals war das einem Unfallgeschädigten nicht möglich, weil der “alte Schaden” vor seinem Erwerb eintrat. Er konnte allenfalls Zeugen und/oder einen Sachverständigen als Beweismittel benennen. Das genügte den Gerichten bisher nicht, so dass es nicht zu einer Beweisaufnahme kam und die Klage einfach abgewiesen wurde. Selbst ein rechnerisch darstellbarer “Mindestschaden” wurde von den Gerichten nicht anerkannt, wodurch der Unfallgeschädigte regelmäßig leer ausging. Damit dürfte endlich Schluss sein!

Was sagt der Bundesgerichtshof dazu?

Der Bundesgerichtshof vertritt die Rechtsauffassung, dass der Unfallgeschädigte mit einem Beweisangebot, durch Zeugen und/oder Sachverständigen, gehört werden muss. Im Beschluss heißt es wörtlich:

“Der Geschädigte ist deshalb grundsätzlich nicht gehindert, die von ihm nur vermutete fachgerechte Reparatur des Vorschadens zu behaupten und unter Zeugenbeweis zu stellen. Darin liegt weder eine Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht noch ein unzulässiger Ausforschungsbeweis.”

Weiter heißt es in der Entscheidung:

“Soweit der Geschädigte behauptet, von einem eventuellen Vorschaden selbst keine Kenntnis und die beschädigte Sache in unbeschädigtem Zustand erworben zu haben, kann es ihm jedoch nicht verwehrt werden, eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Punkte zu verlangen, über die er kein zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht erlangen kann. Er ist deshalb grundsätzlich nicht gehindert, die von ihm nur vermutete fachgerechte Reparatur des Vorschadens zu behaupten und unter Zeugenbeweis zu stellen. Darin kann weder eine Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht noch ein unzulässiger Ausforschungsbeweis gesehen werden.”
...

OK . 🙂 Ich ahne es, es gab mal wieder Neuerungen, Änderungen in irgendeiner Form.

PS: gehört zwar nicht direkt zum Thema, aber wegen "damals und heute"...
Ich wollte mir heute von Louis, die gleiche Motorrad Batterie für einen Oldtimer kaufen wie vor 3 Jahren, mit Säurepack dazu zum selbst einfüllen.
Diese Batterie gabs leider nicht als Gel oder geschlossen.
Was steht da im Online Shop dabei?
"Aufgrund einer EU Verordnung darf ab 1.2.2021 keine Bat.säure mehr an Private Endverbraucher verkauft werden.
Die Batterien werden daher ohne Säure geliefert. Bitte wenden Sie sich für die Befüllung deshalb an eine Fachwerkstatt in Ihrer Nähe."

Toll, schöne neue Hobbyschrauber Welt. Jemand Lust auf EU Bashing? 🙂

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. April 2021 um 19:47:02 Uhr:


Du sag mal: Verstehst du eigentlich auch das was du hier so Verlinkst?

Was bitte stört dich denn an meiner Interpretation des verlinkten Artikels?

Zitat:

Ih möchte jetzt erst einmal -bitte-konkret von dir Wissen welchen Beruf du ausübst und über welches Fachwissen du bei dieser Thematik so verfügst. Bist du Jurist, bist du Techniker oder was machst du so?

Nein, ich bin weder Jurist noch Techniker. Ich habe lediglich logisches Denkvermögen und gute sprachliche Fähigkeiten, die es mir ermöglichen auch Juristendeutsch zu verstehen.

Zitat:

Das ist hier ganz wichtig. Ich sage dir auch warum:

Wenn Amateure ich sage es dir auf den Kopf zu, du bist einer, hier hier "Ratschläge" geben, welche bar jeder Fach- und Sachkunde sind, dann ist das schon fast sträfliich.

Also Bitte.

So lange ich mich mit der Materie auseinander gesetzt habe, werde ich wohl in einem Forum, welches keine Rechtsberatung bieten darf, meine Meinung kundtun dürfen.

Gut, ich bin nicht so tief in dem Thema wie du, aber gerade deshalb wäre eine Diskussion bestimmt für alle Beteiligten förderlich.
Leider habe ich jedoch das Gefühl, dass du anders lautende Meinungen direkt als falsch abtust und dich nicht wirklich damit auseinander setzt.

Du verstehst es fachlich nicht, bist nicht der TE und dozierst frei von Sachkenntnis deine Ansicht als gesetzten Fakt. Das darfst du zwar in gewissen Grenzen, aber es kommt nicht gut rüber und es hilft dem TE nicht weiter.

@berlin-paul: Was genau bemängelst du denn an meiner Aussage? Bzw. was meinst du, verstehe ich nicht?

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 22. April 2021 um 20:04:22 Uhr:


Ich habe lediglich logisches Denkvermögen

Wird von mir bestritten.

Wär dem so, würdest du nicht versuchen einem Bäcker zu erklären was ein Brot ist und dabei auf eine Tomate zeigen.

Jedenfalls nicht mehr nachdem dir klar ist, dass es ein Bäcker ist. Vorher mags ja noch als die übliche nervige Rechthaberei durchgehen, danach ist es einfach nur d*mlich.

Mit "logischem Denkvermögen" wäre man froh, hier etwas lernen zu können und hielte die Finger still.

Bisher konnte mir der gute Bäcker aber noch nicht erklären, warum ein dedizierter Vortrag über eine erfolgte Reparatur auch hinterlegt mit Fotos und eventuellem Zeugenaussagen -insbesondere nach dem BGH-Urteil von 2019- nicht ausreichend sein soll, diese Reparatur zu belegen.

Ja, er hat Recht, einfach nur sagen: "Das ist fachgerecht repariert worden" reicht nicht.
Ebenso hat er recht das Fotos der unbeschädigten Stelle als Nachweis einer "fachgerechten Reparatur" nicht ausreichen. Hat er mich ja von überzeugen können. Unter anderem weil es eben so in den Urteilen steht.

Aber nein, ich verstehe noch nicht, warum es nicht reichen sollte zu sagen:"Den Schaden vom Heckaufprall habe ich repariert durch:
-Ersetzen des Stoßfängers
-Lackieren des Hecks
-xy
Rechnungen über die Ersatzteile habe ich hier
Fotos nach der Reparatur hier"

Edit: einfach nur zu sagen "Ich bin der Experte und du Amateur" reicht mir eben nicht.
Als Experte sollte es ihm doch ein Leichtes sein zu sagen: "Hier und hier steht es so und so.
Das ist so, weil...
Deine Aussagen sind Quatsch, weil.." und nicht nur "Deine Aussagen sind Quatsch und du hast eh keine Ahnung"

Zitat:

@Luke1637

"Nein, ich bin weder Jurist noch Techniker. Ich habe lediglich logisches Denkvermögen und gute sprachliche Fähigkeiten, die es mir ermöglichen auch Juristendeutsch zu verstehen."

Das glaubst (leider) nur du.

Also, nun Bitte Beruf, Qualifikation? Juristendeutsch versteht du nicht, never....

["So lange ich mich mit der Materie auseinander gesetzt habe, werde ich wohl in einem Forum, welches keine Rechtsberatung bieten darf, meine Meinung kundtun dürfen.
Gut, ich bin nicht so tief in dem Thema wie du, aber gerade deshalb wäre eine Diskussion bestimmt für alle Beteiligten förderlich.
Leider habe ich jedoch das Gefühl, dass du anders lautende Meinungen direkt als falsch abtust und dich nicht wirklich damit auseinander setzt."

Du suggerierst hier -bar jeder Sachkunde- Fachwissen, respektive unterstellt hier Umstände, die die schlicht und ergreifend falsch sind und jemanden im Ergebnis unter Umständen richtig viel Geld kosten können und das ist macht mich fast schon Wütend.

Selbstverständliche habe ich mich mit deiner Meinung auseinadergesetzt. Sonst hätte ich dazu wohl hier nicht umfassend ausgeführt.

Deine Meinung ist aus fachlicher Sicht falsch und obsolet, dass habe ich hier klar und deutlich zum Ausdruck gebracht.

Deine "Meinung" ist hier weder dienlich eine Diskussion zu fördern, noch dem Fragesteller hier wirklich zu helfen. Ganz im Gegenteil, nichts von alle dem......

@Luke1637
Edit: einfach nur zu sagen "Ich bin der Experte und du Amateur" reicht mir eben nicht.
Als Experte sollte es ihm doch ein Leichtes sein zu sagen: "Hier und hier steht es so und so.
Das ist so, weil...
Deine Aussagen sind Quatsch, weil.." und nicht nur "Deine Aussagen sind Quatsch und du hast eh keine Ahnung"

Es ist hier auch nicht von Bedeutung, ob "Dir" das hier ausreicht, oder nicht.

Du bist hier hier nicht der Ersteller dieses Thema.

Und wenn du Ausführungen die zu deinen falschen Thesen geschrieben wurden nicht verstehen kannst, oder nicht verstehen willst, dann ist das einzig und allein dein Problem.

Auch habe ich -und auch andere hier geschrieben-, aus welchen Gründen du hier daneben liegst.

Der einzige der es nicht begeift, oder begreifen will, bist du.

Traurig, aber wahr.....

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