Verkehrsunfall
Hallo liebe Freunde ,
nach einem Verkehrsunfall ( bin nicht schuldig ) habe ich ein Brief von HUK bekommen.
Kann mir jemand helfen, was mit diesem Brief die HUK mir mitteilen möchte ??
Liebe Grüße
98 Antworten
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 22. April 2021 um 15:03:36 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 22. April 2021 um 14:35:26 Uhr:
Nun weiß es doch bitte nicht besser......Nein, ein Foto ist kein Nachweis. Auch dann nicht, wenn da nichts mehr vom Schaden zu sehen ist !
Die HUK muss auch gar nichts erklären.
Ich lasse mich ja gern eines Besseren von dir belehren. Dann möchte ich aber auch wissen, worauf du deine Aussagen stützt.
Nach diesem Artikel (https://kanzlei-schleyer.de/vorschaden/) würden sogar "einfache" Zeugenaussagen als Nachweis der Reparatur reichen.
Wie kommst du also darauf, dass Fotos nicht ausreichen? Wenn darauf kein Schaden zu sehen ist, wird es diesen wohl nicht mehr geben.
Dazu erkläre ich dann noch den genauen Umfang der Reparatur und fertig.Im Übrigen konnte man schon immer eine Reparaturbestätigung in dieser Form einreichen: https://www.kfz-gutachter-schrogl.de/.../...turbestaetigung_muster.pdf
Gut, in dem Fall hier geht es nicht darum der Versicherung die Reparatur zu bestätigen, sondern darum nachzuweisen, dass es keine Altschäden mehr gibt.
Aber auch da muss die HUK erstmal erklären, wie sie darauf kommt, dass es nicht reparierte Vorschäden gibt. Und dann muss sie wohl auch noch erklären, warum sie meint, dieser Vorschaden sei nicht fachgerecht instandgesetzt worden, wenn er nicht mehr vorhanden ist.
Das habe ich hier schon lang und breit geschrieben.
Ich schreibe hier nicht alles doppelt und dreifach.
Und irgendwann ist auch mal gut mit Besserwissen (wenn man es nicht besser weiß)
Lies dir einfach mal das Schreiben der HUK durch und versuche den Inhalt zu verstehen.
Langsam nervt es einfach nur noch, wenn hier mit Halbwissen profunde Fakten und Tatsachen in Frage gestellt werden...
@ Dellenzaehler
Vollkommen richtig, wie du auch schon vorher aufgeführt hast, wird das ganze als Sachbearbeiter- und nicht als Teamschaden bearbeitet. Ist mir auch sofort nach dem Lesen des Briefes aufgefallen.
Die Gedanken, die ich dazu hatte, werden auch deine gewesen sein. 🙂
Zitat:
@quadrigarius schrieb am 22. April 2021 um 14:35:32 Uhr:
Man kann auch analytisch an den Fall herangehen.
Man kanns auch auf der philosophisch / religiösen Meta-Ebene veruchen oder mit Yoga und Voodoo.
Da kommt aber nur der gleiche Unfug dabei raus.
Es ist die fach- und sachgerechte Reparatur nachzuweisen (nach_zu_weisen), das geschieht nicht in dem ein Laie ums Auto läuft und Bilderchen knipst.
Weil der Laie den vielleicht optisch halbwegs hergespachtelten Totalschaden nicht erkennt.
Könnten Laien dieses, würden nicht zig tausend als unfallfrei deklarierte Fahrzeuge mit mehr oder weinger bösen und in aller Regel eher weniger gut instangesetzten Vorschäden gekauft und herumfahren.
Wäre das Vertuschen und Verschweigen von Unfällen und Vorschäden nicht Volkssport von Privatleuten und Geschäftsmodell mancher Händler bräuchte es die HIS - Datenbank nicht.
Ja richtig ist, wenn der Totalschaden beim letzten Käufer anlässlich eines Unfalles zutage tritt, trifft es am Ende der Nahrungskette den falschen. Ist so, ob einem das gefällt oder nicht.
@Dellenzähler: Du müsstest mal aufhören den chinesischen Zeichensatz zu verwenden, vielleicht verstehen manche deine Beiträge dann besser. 😁
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Zitat:
@germania47 schrieb am 22. April 2021 um 15:22:57 Uhr:
@ DellenzaehlerVollkommen richtig, wie du auch schon vorher aufgeführt hast, wird das ganze als Sachbearbeiter- und nicht als Teamschaden bearbeitet. Ist mir auch sofort nach dem Lesen des Briefes aufgefallen.
Die Gedanken, die ich dazu hatte, werden auch deine gewesen sein. 🙂
aber leider sind einige hier unbelehrbar.......
Wenn ich zum Arzt gehe, erzähle ich dem ja auch nicht, was ich für eine Krankheit habe oder ?
Und was vor 15 Jahren mal funktionierte, muss heute nicht auch noch funktionieren.
Wenn man dann fachlich halt nicht auf der Höhe ist, kann man schon mal
mächtigen Dünnpfiff verfassen.....
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 22. April 2021 um 15:25:31 Uhr:
Man kanns auch auf der philosophisch / religiösen Meta-Ebene veruchen oder mit Yoga und Voodoo.Zitat:
@quadrigarius schrieb am 22. April 2021 um 14:35:32 Uhr:
Man kann auch analytisch an den Fall herangehen.Da kommt aber nur der gleiche Unfug dabei raus.
Es ist die fach- und sachgerechte Reparatur nachzuweisen (nach_zu_weisen), das geschieht nicht in dem ein Laie ums Auto läuft und Bilderchen knipst.
Weil der Laie den vielleicht optisch halbwegs hergespachtelten Totalschaden nicht erkennt.Könnten Laien dieses, würden nicht zig tausend als unfallfrei deklarierte Fahrzeuge mit mehr oder weinger bösen und in aller Regel eher weniger gut instangesetzten Vorschäden gekauft und herumfahren.
Wäre das Vertuschen und Verschweigen von Unfällen und Vorschäden nicht Volkssport von Privatleuten und Geschäftsmodell mancher Händler bräuchte es die HIS - Datenbank nicht.
Ja richtig ist, wenn der Totalschaden beim letzten Käufer anlässlich eines Unfalles zutage tritt, trifft es am Ende der Nahrungskette den falschen. Ist so, ob einem das gefällt oder nicht.
@Dellenzähler: Du müsstest mal aufhören den chinesischen Zeichensatz zu verwenden, vielleicht verstehen manche deine Beiträge dann besser. 😁
Aaa.....jetzt wo du es sagt !! daran wird es gelegen haben.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 22. April 2021 um 15:20:15 Uhr:
Langsam nervt es einfach nur noch, wenn hier mit Halbwissen profunde Fakten und Tatsachen in Frage gestellt werden...
DAS ist doch genau der Fakt, nach dem ich dich gefragt habe. Ja, dort steht drin, dass ein Foto der unbeschädigten Stelle nicht ausreicht.
Der Knackpunkt ist da einfach
Zitat:
(1) Die Berufung weist zu Recht daraufhin, dass weder eine halbwegs sichereReparaturkostenkalkulation noch einehalbwegs sichere Wiederbeschaffungs-wertabgrenzung möglich ist, wenn derKläger nach einem unstreitigen Total-schaden zwar das Fahrzeug repariert,hierzu im Einzelnen jedoch keinerleibzw. nur rudimentäre Angaben macht.
Dann ist wohl folgendes noch wichtig
Zitat:
Auch hier gehen verbleibende Zweifelzu Lasten des Geschädigten und vageAngaben, die durch Zeugenbeweis un-termauert werden sollen, laufen auf ei-nen unzulässigen Ausforschungsbeweishinaus. (...)"
Aber genau dieser Punkt ist durch das von mir verlinkte Urteil hinfällig.
Nach dem aktuellen BGH Urteil würde es nämlich sehr wohl reichen der Versicherung detailliert darzulegen, in welcher Art und Weise der Vorschaden behoben wurde. Dazu entsprechende Fotos und Zeugenaussagen. Dann passt es.
Aber das passt dann tatsächlich nicht zu dem Fall hier im Thread. Denn bei einen Vorschaden vom dem ich nichts weiß, kann ich auch nichts über die Reparatur berichten.
Zitat:
@remix schrieb am 22. April 2021 um 15:15:12 Uhr:
Zitat:
@quadrigarius schrieb am 22. April 2021 um 14:35:32 Uhr:
Man kann auch analytisch an den Fall herangehen.
1. Wenn es eventuell einen Bagatell-Vorschaden gab, der nicht anzeigepflichtig beim Verkauf war, dann bekommt der TE den aktuellen Schaden in vollem Umfang bezahlt.
dann stünde das nicht im HIS und die HUK wüsste das gar nicht...
Zitat:
@remix schrieb am 22. April 2021 um 15:15:12 Uhr:
Zitat:
@quadrigarius schrieb am 22. April 2021 um 14:35:32 Uhr:
....
Wobei ich sicher bin, dass bei Vorlage des Kaufvertrages, wenn dort kein Unfall erwähnt ist, auch die HUK den Schaden gesetzeskonform ohne Abzug regelt.Quark, nur weil der jetzige Besitzer evtl. betrogen wurde, muss sich die HUK nicht auch betrügen lassen;
wenn es lt. HIS nachweislich einen solchen Vorschaden gab, ist die HUK im Recht - vllt. bekommt der TS auf Nachfrage ja die relevanten HIS-Infos von der HUK weitergeleitet und kann den Verkäufer nach Reparaturbelegen fragen oder Ihn dann verklagen.....
vielen Dank für den Quark, aber ich esse nur Joghurt.
Wenn der Schaden in der Datenbank archiviert ist, dann musste er auch beim Verkauf angegeben werden und führte als Unfallwagen zu einem niedrigeren Kaufpreis.
Also muss das beim Schadenersatz berücksichtigt werden. Wenn ein repariertes Teil erneut beschädugt wurde, wird natürlich auch diese Reparatur von jeder Versicherung bezahlt, lediglich die Alt für Neu Erstattung wird geringer, Wenn der neuerliche Schaden räumlich nicht mit dem Altschaden zusammenfällt wird die Reparatur ganz normal bezahlt. Der Ausgleich für die Wertminderung ist bei einem verunfallten Fahrzeug natürlich immer geringer, denn der Wert vor dem Unfall war ja auch geringer als bei einem gänzlich unfallfreien Fahrzeug.
Bitte das ahnungslose Verwirrspiel einfach mal beenden. Der Dellenzähler hat die Thematik korrekt in den FAQ verewigt. Lesen, verstehen und die Korintenpoliermaschine wieder wegstellen. Danke ....
Es geht hier um die Ermittlung des Wiederbeschaffungsaufwands.
Wir wissen nichts über den Schaden, das Fahrzeug und dessen Beschaffung.
Der TE hält sich bedeckt.
Ich denke, dass es eigentlich genügt Dellenzählers Ausführungen zu folgen, denn alles andere ist profundes Halbwissen oder gar Dünnpfiff, so Dellenzähler.
Also beugen wir uns der Stammtischhoheit des Dellenzählers.
Rigeros andere Einlassungen zu katalogisieren, auf irgendwelche eigene Ergüsse mit eingefügtem Link zu verweisen, das scheint der neue Diskussionsrahmen zu sein. Der Wahrheitsfindung dient es nicht.
Hallo. Das ist ja ausnehmend interessant hier.
Da kommt nun bei mir eine gewisse Befürchtung auf.
Vielleicht hat Dellenzähler, welcher scheinbar eine gewisse Erfahrung in diesen Dingen hat, bei der Gelegenheit auch einen Rat für mich.
Sorry wenn ich den Fred nun kapere.
Ich habe ein gut 17Jahre altes Auto, Bj.2003 dieses hatte 2017 einen wirtschaftlichen Totalschaden, (Frontschaden)ich Schuldlos, HP des Gegners hat gezahlt,
WBW minus Restwert bekommen, waren etwa 1600 €.
Habe das Auto von einer Spenglerei Lackiererei " schwarz" (?) für 1100.-€ reparieren lassen. Habe jedenfalls keine schriftliche ordentliche Rechnung erhalten bzw.verlangt.
Habe danach und jeweils nach neuer HU Fotos von Auto gemacht.
Was wäre nun wenn mir jemand wieder vorne bzw. woanders (hinten oder Seite) jemand selbst verschuldet reinrauscht? Also ich schuldlos wäre aber den reparierten Vorschaden angebe? Jedoch hab ich außer Fotos und TÜV Berichten keinerlei Nachweise über die Reparatur.
Ob das Auto nun im HIS geführt wird, weiß ich nicht.
Muss ich damit rechnen leer auszugehen?
Schaden 2017 wurde ohne Anwalt aber mit selbst ausgesuchten ÖbuV SV abgewickelt.
SV meinte vor 2 Jahren aufdiesbezgl. Frage von mir:
Fotos vom intakten Auto mit aktueller Tageszeitung drauf würde genügen.
Vielen Dank @Dellenzähler
Ich hatte einen TK Schaden, den ich mir hab auszahlen lassen.
In der Zahlungsmitteilung war gleich aufgeführt,dass bei einem nächsten Schadenereignis die Zahlung vom Nachweis der fachgerechten Reparatur abhängig sein kann. Da ich selbst repariert habe,hätte ich die Reparatur durch eine Werkstattrechnung oder einen Gutachter belegen müssen
Meine "Ergüsse" dazu (ganz ohne Link):
Wenn du detailliert beschreiben kannst, was und wie du repariert hast und dazu auch Fotos von nach der Reparatur vorlegen kannst, dann hast du gute Chancen.
Dann gilt der Vorschaden als repariert.