Verkehrsunfall

Hallo liebe Freunde ,
nach einem Verkehrsunfall ( bin nicht schuldig ) habe ich ein Brief von HUK bekommen.

Kann mir jemand helfen, was mit diesem Brief die HUK mir mitteilen möchte ??

Liebe Grüße

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98 Antworten

Danke Dellenzähler für Deine Ausführungen.

Vielleicht ist gar kein HIS Eintrag in meinem Fall gemacht worden, denn die meiste Kommunikation mit der Versicherung lief nur über Email und telefonisch ab.
Zudem hatte ich wegen dem Nutzungsausfall noch was nachgefordert und die verlangten dafür aber vorher Fotos vom repariertem Auto mit der berühmten aktuellen Tageszeitung als „Beweis“ drauf. Diese haben ich denen dann auch per Email geschickt.
Kann ja sein daß die Sachbearbeiterin, war
eine Call Center Mitarbeiterin mit Rumänischen Namen, vermutl.im Mini Job oder mit Mindestlohn. 🙂
(Klischee von mir, Sorry.)
deshalb keinen HIS Eintrag machte oder einfach nur schlecht eingelernt wurde.
Das war auch eine mir bis dato unbekannte Versicherung
namens AIG Europe Limited in Heilbronn.
Gegner war ein Lieferauto von Fed-Ex.
Habe auch keine schriftliche Endabrechnung bekommen. Nur Emails. Geld wurde aufs Konto
überwiesen.

PS: Nächstesmal mach ichs auch mit Anwalt.
War nervig das viele Telefonieren und Emails schreiben und rumfeilschen wegen 3 Tage Nutzungsausfall.

Man muss natürlich unterscheiden, für was der "Nachweis" benötigt wird. Für den Nutzungsausfall mag das ja so in Ordnung gehen, wenn die Versicherung das so haben möchte beziehungsweise das so fordert.

Aber für andere Fallkonstellationen ist das halt nicht ausreichend.

Ich habe nochmal die Frage: Der Kfz Meister, beschäftigt in Werkstatt x repariert fachgerecht den Schaden nach fiktiver Abrechnung.

Wie soll er die fachgerechte Reparatur nachweisen? Ok, Gutachten. Sonst keine Möglichkeit?

Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 23. April 2021 um 11:35:41 Uhr:

Ich habe nochmal die Frage: Der Kfz Meister, beschäftigt in Werkstatt x repariert fachgerecht den Schaden nach fiktiver Abrechnung.

Wie soll er die fachgerechte Reparatur nachweisen? Ok, Gutachten. Sonst keine Möglichkeit?

Rechnungen, Quittungen über Ersatzteile, eine Fotodokumention über die gesamten Reparaturschritte im einzelnen (wie bei einer Restauration) nicht nur ein Foto "so fertig"

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Ah, ok. Danke.

Gilt dann vermutlich so in etwa auch für den Karosseriebetrieb der repariert und intern verrechnet und verkauft, nehme ich an...

Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 23. April 2021 um 11:43:57 Uhr:

Ah, ok. Danke.

Gilt dann vermutlich so in etwa auch für den Karosseriebetrieb der repariert und intern verrechnet und verkauft, nehme ich an...

Ja klar, warum nicht?

Muss nur sauber dokumentiert werden das ganze.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 23. April 2021 um 11:53:33 Uhr:



Ja klar, warum nicht?

Muss nur sauber dokumentiert werden das ganze.

Und wo bitteschön ist da nun der große Unterschied zu meinen Aussagen?

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 22. April 2021 um 21:40:43 Uhr:


...
Dass Fotos allein als Reparaturnachweis nicht ausreichend sind, ja das hast du gut begründet.
Danach kamen zu meinen Einwänden, dass eine genaue Darlegung einer fachgerechten Reparatur doch ausreichen sollte, nur noch Plattitüden.
Warum bist du der Meinung, dass das nicht ausreicht?
Wie gesagt ist in den mir bekannten Urteilen immer nur die Rede davon, dass eine gehaltlose Aussage zur Reparatur nicht ausreicht, um diese als fachgerecht ausgeführt nachzuweisen.
...
Und warum reicht es bei einer eigenen Reparatur nicht aus genau darzulegen was man wie repariert hat und Rechnungen der Ersatzteile sowie Fotos beizubringen?

Oh ja, ich weiß, es sind die Aussagen eines Laien, der nur eine Danke/Beitrags-Ratio von 1,15 hat.
Und nicht die des Experten mit einer Danke/Beitrags-Ratio von 1,42. Was immer das auch bedeuten sollte.

Und wo ich schon mal dabei bin, doch wieder einen Beitrag zu verfassen:

Auch in deinem verlinktem Urteil ging es nur um die Pauschalität der Ausführungen zur Reparatur. Die Richterin sieht die einfache Aussage: "Der Vorschaden wurde fachgerecht beseitigt" nicht als ausreichend an.

Zitat:

...
In dem von dem Kläger vorgelegten Gutachten sind keine diesen Anforderungen genügenden Ausführungen zu Umfang und Art des Vorschadens und dessen Reparatur enthalten. Auf Seite 3 des Gutachtens heißt es lediglich " reparierte Vorschäden: lnstandgesetzter Frontschaden (älteren Datums)". Nähere Erörterungen erfolgen nicht. Auch im Rahmen des Rechtsstreits hat der Kläger trotz entsprechendem Vorbringen der Beklagten unter Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung nicht weiter zu der behaupteten Reparatur vorgetragen. Der pauschale Vortrag, die Vorschäden seien bei der Erstellung des Gutachtens berücksichtigt worden genügt den genannten Anforderungen an die Darlegungslast nicht.
...

Was hat euch im Verfahren denn daran gehindert, substantiiert und umfassend zur Behebung des Schadens vorzutragen?

Hätte die Richterin beispielsweise eine längere Erzählung darüber gehört, wie 3 Kollegen abends in der Werkstatt die Stoßstange getauscht haben, wobei dann vielleicht noch 1 verrostete Schraube abgerissen ist und so weiter, dann wären die Zweifel an der fachgerechten Reparatur wohl geringer gewesen.

Und ihr hättet die

Zitat:

besondere Darlegungs- und Beweispflichten nach dem Maßstab des § 286ZPO.

erfüllt.

Zitat:

Freie Beweiswürdigung

(1) 1Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. 2In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

(2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden.

Eine detaillierte Aussage ist doch viel glaubwürdiger, als ein einzelner Satz.
Die "besondere Beweislast" heißt doch kaum mehr, als dass man die Dinge etwas genauer ausführen und belegen muss, so dass das Gericht von der Wahrheit der Aussage überzeugt wird.
"Habe ich gemacht" reicht nicht. Da muss man genauer werden und vielleicht noch Beweise in Form von Rechnungen und Fotos, sowie auch Zeugenaussagen bringen.

Und ja, Dellenzähler, bereits im Vorfeld -vor Eintritt eines weiteren Schadens- die Reparatur mithilfe des SV zu belegen und so den HIS Eintrag wieder zu löschen ist natürlich die Beste und sicherste Möglichkeit.
Aber nicht die Einzige, so wie du es versucht hast darzustellen.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 23. April 2021 um 12:07:13 Uhr:


Hätte die Richterin beispielsweise eine längere Erzählung darüber gehört, wie 3 Kollegen abends in der Werkstatt die Stoßstange getauscht haben, wobei dann vielleicht noch 1 verrostete Schraube abgerissen ist und so weiter, dann wären die Zweifel an der fachgerechten Reparatur wohl geringer gewesen.

Aua.

Da guckt jemand zu viel Akademiker - TV am Nachmittag im Privatfernsehen.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 23. April 2021 um 08:15:42 Uhr:


So und damit bin ich raus aus diesem Thread.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 23. April 2021 um 08:23:46 Uhr:


So, doch noch ein letzter Beitrag.

Komm, und nur noch einen wirklich allerallerallerletzten, dann bescheinige ich dir ein außerodentliches Verständnis deiner eigenen Texte. Schriflich.

Deal ?

@Pfuschwerk Wenn es dich glücklich macht.

Und, zufrieden? :-P

Jetzt möchte ich aber dann auch ein ganz besonders schönes Zertifikat von dir.

Der Unterschied liegt meiner Meinung nach vermutlich daran dass ein Gewerblicher Fachbetrieb einfach glaubwürdiger ist und das entsprechend überzeugender dokumentieren kann, als der Privatmann der als Hobbyschrauber mit 3 Kollegen das Auto in der eigenen Garage repariert bzw.zusammemflickt.
Heutzutage braucht man für alles Zertifikate, Befähigungsnachweise, erfolgreich abgeschlossene Schulungen etc.

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