Verkehrsunfall mit "Personenschaden"

Ich hatte gestern ein sehr unschönes Erlebnis.
Bin mit meinem Cabrio durch eine Spielstrasse gerollt. Wollte dort in eine bestimmte Strasse rechts abbiegen. Da die Strassen und Hauszuwegungen aber alle gleich aussehen, bin ich an dieser Strasse vorbeigerollt. Nur 2-3m zuweit, so dass ich nicht mehr einbiegen konnte ohne zurückzusetzen.
Links von mir war ein Spielplatz und ringsherum führte die Spielstrasse, auf der auch ich mich befand.
Als ich nun zurücksetzen wollte schaute ich nach hinten rechts durch die Sitze hindurch. Nichts zu sehen. Beim langsamen zurückrollen, ohne Gas und mit schleifender Kupplungen beobachtete ich im inneren Rückspiegel den rückwärtigen Raum. Noch keinen halben Meter gerollt knallte es laut und schon gings das Geschreie los.
Bin sofort ausgestigen. Ein kleiner Junge (ca 8 Jahre) ist mit seinem Fahrrad in mein Heck gefahren.
Keine Ahnung wo der herkam. Muss irgendwie von links hinten hinter mein Auto gefahren sein. Ich hab ihn vorher nicht auf de Strasse gesehen und auch zu keinem anderen Zeitpunkt, bis er dort auf der Strasse lag. Ich geh davon aus, dass er mir auch ins Auto gefahren wäre, wenn ich stehen geblieben wäre. Ausser einer blutigen Lippe ist nichts passiert. Die Lampe am Fahrrad ist verbogen und der Lenker hat eine Schramme. Mein Auto hat einen Schaden von 1500,-.
Der Vater, der ca 80m entfernt stand rief die Polizei und einen Krankenwagen.
Da der Junge aber nicht weiter verletzt war, ist dieser wieder abgerückt.
Im Unfallbericht stehe ich jetzt an eins. Ich bin mir aber sicher, dass der Unfall so oder so passiert wäre.
Da es sich um einen Unfall mit "Personenschaden" handelt, so steht es zumindest in der Unfallmeldungen, muss ich davon ausgehen, dass der Staatsanwalt ermittelt.
Was hat mich da zu erwarten??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Adler TDI


beobachtete ich im inneren Rückspiegel den rückwärtigen Raum.
.
.
.
Ein kleiner Junge (ca 8 Jahre) ist mit seinem Fahrrad in mein Heck gefahren.
Keine Ahnung wo der herkam. Muss irgendwie von links hinten hinter mein Auto gefahren sein.
.
.
.
Ich geh davon aus, dass er mir auch ins Auto gefahren wäre, wenn ich stehen geblieben wäre.

Da bewegst Du Dich auf ziemlich dünnem Eis. Im verkehrsberuhigten Bereich mußt Du mit spielenden Kindern rechnen. Wenn Du Dich beim Rückwärtsfahren nicht mal umdrehst ist das eigentlich schon grob fahrlässig. Da der Junge nicht vom Himmel gefallen sein wird und wohl auch nicht aus dem Gulli gekrabbelt ist hast Du offensichtlich nicht gesehen was hinter Deinem Auto vorgegangen ist. Wie Du angesichts dessen davon ausgehen kannst daß er Dir auch reingefahren wäre wenn Du stehen geblieben wärst wirst Du keinem vernünftigen Menschen plausibelk machen können.

Zitat:

Original geschrieben von Adler TDI


Da es sich um einen Unfall mit "Personenschaden" handelt, so steht es zumindest in der Unfallmeldungen, muss ich davon ausgehen, dass der Staatsanwalt ermittelt.
Was hat mich da zu erwarten??

Irgendetwas zwischen Einstellung des Verfahrens und versuchtem Totschlag.

Ohne detaillierte Kenntnis des genauen Geschehens, der Aussagen aller Beteiligtenn und Zeugen und ohne zu wissen welcher Staatsanwalt zuständig ist und wie der "tickt" ist das wohl nicht genauer möglich.

P.S. Auf die "Tips" von Hartz4 würde ich nicht zu viel geben, die reiten Dich nur noch weiter in die Scheiße.

93 weitere Antworten
93 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Läßt sich einfach widerlegen, da Spielstraßen tatsächlich existier(t)en.

Kennst du eine?

Könnte irgendwer mal ein selbstgeschossenes Foto einer solchen einstellen?

Ich hab nämlich noch nie eine gesehen, somit wäre ein Foto schon schön.

Gaußstraße und Heideplatz in FFM waren Anfang des Jahres temporär Spielstraßen, im August wurde IIRC in Bremen eine Straße temporär zu einer Spielstraße umgewidmet.

Edit: Die Max-Reger-Straße in Bremen-Schwachhausen wurde zur temporären Spielstraße

Wie schon geschrieben handelt es sich um einen "verkehrsberuhigten Bereich" mit dem blauen Schild und den spielenden Kindern.

Der Vater mag 80 Meter entfernt gestanden haben, aber von dort konnte er nicht mehr eingreifen. Daher hat er auch keine Aufsichtspflicht verletzt, weil er sein Kind im Blick hatte. Derart schnell einzugreifen ist keine Forderung an die Aufsichtspflich. Also knicken.

Wie kann man eigentlich in einer Strasse in der potentiell mit Kindern auf der Strasse zu rechnen ist nur mit Rückspiegelschauen rückwärts fahren?

Dem Kind war sicher gar nicht klar, dass das Auto rückwärts fahren könnte. Direkt von hinten ist das Kind auf dem Fahrrad sicher auch nicht gekommen, sonst wäre es doch vom TE gesehen worden. Das Kind ist also von der Seite gekommen, hat mit dem rückwärts fahrenden auto nicht gerechnet und der TE hat nicht geschaut ob eine Person evtl. hinter dem Auto die Strasse quert. In einer "Spielstrasse" oder einem verkehrsberuhigtem Bereich ist aber damit zu rechnen.

Ergo: 100% Schuld beim TE. Strafe akzeptieren und fertig. Anwalt trotzdem um nicht noch dumme Fehler zu machen.

Achja: Und lernen.

Ähnliche Themen

Bei uns wird gerade eine Neubausiedlung hochgezogen und als erstes dieses Schild "Verkehrsberuhigte Zone" angebracht. Die Zufahrt zu den Häusern muss ja gewährleistet sein, da eine reine Spielstraße durch das Schild 250 die Anlieger aussperren würde.
Dem TE wünsche ich ein glückliches Händchen, damit er einigermaßen aus der Sache herauskommt, aber ein RA ist hierbei obligatorisch. Den Dreh- und Angelpunkt stellt dann immer noch der Richter dar.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Kind bzw. dessen Vater wäre auch nicht schlecht - kleine Geschenke erhalten die Freundschaft😉

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Bei uns wird gerade eine Neubausiedlung hochgezogen und als erstes dieses Schild "Verkehrsberuhigte Zone" angebracht. Die Zufahrt zu den Häusern muss ja gewährleistet sein, da eine reine Spielstraße durch das Schild 250 die Anlieger aussperren würde.
Dem TE wünsche ich ein glückliches Händchen, damit er einigermaßen aus der Sache herauskommt, aber ein RA ist hierbei obligatorisch. Den Dreh- und Angelpunkt stellt dann immer noch der Richter dar.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Kind bzw. dessen Vater wäre auch nicht schlecht - kleine Geschenke erhalten die Freundschaft😉

Das glückliche Händchen hatte er ja schon, dem Kind ist ja nichts passiert. Und das wird natürlich auch bei einer Verhandlung, WENN es dazu kommen sollte, berücksichtigt.

Ein bischen kommt es natürlich auf die Eltern an, ob es zur Verhandlung kommt oder nicht. Also ruhig mal nachfragen, wie es dem Kind geht.

Sollte es dann doch vor Gericht gehen, dann bedingt durch den Personenschaden nicht OHNE Rechtsanwalt.

MFG Thomas

Ich hatte eigentlich gehofft, dass das Verfahren eventuell aufgrund von "Geringfügigkeit" direkt eingestellt wird.
Ein blutige Lippe ist ja nicht wirklich so dramatisch.
Dass das Verfahren mit Hilfe eines Anwalts ruckzuck eingestellt wird gegen eine erhöhte Geldstrafe ist mir klar.
Allerdings weiss ich ja nicht, wie hoch diese ausfallen würde.
Kommt es denn vor, dass ein Staatsanwalt bei solchen "Kleinigkeiten" das Verfahrén direkt einstellt?
Oder schrillen da direkt die Alarmglocken weil ein Kind betroffen ist?
Hat da jemand Erfahrungswerte??

Auch mit Anwalt kann ein Verfahren ohne Probleme eingestellt werden.

Ich habe im letzten Jahrtausend mal einen Auffahrunfall gehabt, 100% schuld und der unfallgegner hat angeblich mit dem kopf heftig auf das lenkrad aufgeschlagen. somit war es dann fahrlässige Körperverletzungm, genau wie jetzt in dem fall auch. Einstellung gegen 300 DM Buße. Heute sollten das dann 300 € sein.

Waren die 300DM anhand von Tagessätzen berechnet oder willkürlich gewählt??

Zitat:

Original geschrieben von Adler TDI


Waren die 300DM anhand von Tagessätzen berechnet oder willkürlich gewählt??

Willkürlich, ich war Student ohne Einkommen.

Zitat:

Original geschrieben von Adler TDI


Ich hatte eigentlich gehofft, dass das Verfahren eventuell aufgrund von "Geringfügigkeit" direkt eingestellt wird.

Das Verfahren wird immer eröffnet. Stell Dir mal vor jemand fährt im Verkehrsberuhigten Bereich mit 50 durch und verletzt jemanden. Der bekommt dann auch das volle Strafmass zu spüren.

In Deinem Fall kannst Du ziemlich sicher davon ausgehen, dass irgendwann (und das kann sich bis zwei Jahre hinziehen) das Verfahren wegen fehlendem öffentl. Interesse eingestellt werden wird.

Das einzige Problem was ich sehe ist, daß man es in dieser Zeit schwer mit Bewerbungen hat, da man dort stehts angeben muss, ob man Verfahren gegen sich laufen hat. Das eine oder andere Land lässt einen dann auch nicht mehr einreisen.

Erst einmal, wird jede Person die nach einem Unfall sich ambulant behandeln lässt als "leicht verletzt" eingestuft. -> Unfalltechnisch
Daraus ergibt sich der §229 der fahrlässigen KV. Eigentlich ein Antragsdelikt, aber bei KV im Straßenverkehr wird idR öffentliches Interesse angenommen und automatisch von der STA verfolgt.

Ob nun der Tatbestand des 223 verwirklicht wurde, ob es zu einer "körperlichen Misshandlung" oder einer "Gesundheitsbeschädigung" gekommen ist, das kann nur der Einzelfall prüfen. Ggf. stellt die STA das Verfahren ein, oder aber es kommt vor Gericht. Ist allerdings nicht Aufgabe dieses Forums, sondern da kann dir nur der RA wirklich helfen.

Zu dem Unfall musst du die Schuld auf dich nehmen, da beim Rückwärtsfahren besondere Pflichten auf dich zu kommen, denen du nicht nachgekommen bist.

Wie heißt es so schön? Abwarten und Tee trinken.

Und bitte unbedingt melden, wie es weiter- / ausgegangen ist. Auch wenn's gedauert hat. Wir bekommen hier viel zu wenig feedback. Erst gibt es hitzige Diskussionen und dann verschwindet alles in der Versenkung. Schade eigentlich !

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


Es erden hier viele Beispiele gegeben von "mir ist mal eine in den Kotflügel gefahren, die Eltern mussten Zahlen" oder "mir ist mal ein Kind mit dem Roller vorn rein gefahren" etc., das sind ja ganz nette Beispiele.

Oder der Klassiker: "Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt". Das ist ja der Brüller, der Vater war 80 m dahinter und sein Filius lernt Radfahren. Dazu haben die beiden sich einen "Verkehrsberuhigten Bereich" ausgesucht. Was muss der Vater sonst noch machen? Den Jungen an eine 20m - Laufleine nehmen?

Fakt ist doch: Der TE ist Rückwärts gefahren. Und hat sich dabei nicht nach hinten abgesichert. Er ist zu 100% allein der Schuldige.
Den Schaden am eigenen Wagen muss er leider selbst tragen. Obwohl, warum Leider? Eventuell Beschleunigt das den Lernprozess, bei nächsten Rückwärtsfahren sich besser nach hinten abzusichern.🙂🙂
Ich selbst wäre froh, das dem Kleinen nichts passiert ist und hätte dem Jungen am nächsten Tag ein neues Fahrrad gekauft.

MFG Thomas

Ein 8-jähriger der Fahrrad fahren lernt? Was kommt als nächstes... Nen 4-jähriger der laufen lernt?

Logisch ist doch:
Entweder hat der Vater ne Aufsichtspflicht, oder der Bub ist (ich nenns mal) schuldfähig.
Wenn der Vater nicht beaufsichtigen muss und der Junge nie Schuld haben kann, wäre das ja nen Freifahrtschein. Der fährt einem z. B. ins parkende Auto und keiner von beidem bekommt Schuld? Hat am Ende sogar der Fzhalter Schuld, weil er nicht wo anders parkt?

Fakt ist doch: Keiner von uns war dabei und kann wirklich beurteilen, wie weit der TE gefahren ist und ob er vorsichtig genug war. Falls doch ist es eure Pflicht vor Gericht eine Aussage zu machen.
Ich möchte mal einige hier sehen, wenn euch wirklich (unabhängig davon was hier war) mal ein Kind ins Auto fährt, während ihr mit laufendem Motor hinterm Steuer sitzt und der Dad nachher sagt ihr habt den Klenen überfahren.

Geht nicht immer gleich vom schlimmsten im Menschen aus. Und bei Kindern (wissen die besonders gut die welche ham) kommt es eben ab und zu zu Unfällen.

Alles Gute für die Lippe des Jungen und die Brieftasche des TE. 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen