Verkehrsunfall mit "Personenschaden"

Ich hatte gestern ein sehr unschönes Erlebnis.
Bin mit meinem Cabrio durch eine Spielstrasse gerollt. Wollte dort in eine bestimmte Strasse rechts abbiegen. Da die Strassen und Hauszuwegungen aber alle gleich aussehen, bin ich an dieser Strasse vorbeigerollt. Nur 2-3m zuweit, so dass ich nicht mehr einbiegen konnte ohne zurückzusetzen.
Links von mir war ein Spielplatz und ringsherum führte die Spielstrasse, auf der auch ich mich befand.
Als ich nun zurücksetzen wollte schaute ich nach hinten rechts durch die Sitze hindurch. Nichts zu sehen. Beim langsamen zurückrollen, ohne Gas und mit schleifender Kupplungen beobachtete ich im inneren Rückspiegel den rückwärtigen Raum. Noch keinen halben Meter gerollt knallte es laut und schon gings das Geschreie los.
Bin sofort ausgestigen. Ein kleiner Junge (ca 8 Jahre) ist mit seinem Fahrrad in mein Heck gefahren.
Keine Ahnung wo der herkam. Muss irgendwie von links hinten hinter mein Auto gefahren sein. Ich hab ihn vorher nicht auf de Strasse gesehen und auch zu keinem anderen Zeitpunkt, bis er dort auf der Strasse lag. Ich geh davon aus, dass er mir auch ins Auto gefahren wäre, wenn ich stehen geblieben wäre. Ausser einer blutigen Lippe ist nichts passiert. Die Lampe am Fahrrad ist verbogen und der Lenker hat eine Schramme. Mein Auto hat einen Schaden von 1500,-.
Der Vater, der ca 80m entfernt stand rief die Polizei und einen Krankenwagen.
Da der Junge aber nicht weiter verletzt war, ist dieser wieder abgerückt.
Im Unfallbericht stehe ich jetzt an eins. Ich bin mir aber sicher, dass der Unfall so oder so passiert wäre.
Da es sich um einen Unfall mit "Personenschaden" handelt, so steht es zumindest in der Unfallmeldungen, muss ich davon ausgehen, dass der Staatsanwalt ermittelt.
Was hat mich da zu erwarten??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Adler TDI


beobachtete ich im inneren Rückspiegel den rückwärtigen Raum.
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Ein kleiner Junge (ca 8 Jahre) ist mit seinem Fahrrad in mein Heck gefahren.
Keine Ahnung wo der herkam. Muss irgendwie von links hinten hinter mein Auto gefahren sein.
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Ich geh davon aus, dass er mir auch ins Auto gefahren wäre, wenn ich stehen geblieben wäre.

Da bewegst Du Dich auf ziemlich dünnem Eis. Im verkehrsberuhigten Bereich mußt Du mit spielenden Kindern rechnen. Wenn Du Dich beim Rückwärtsfahren nicht mal umdrehst ist das eigentlich schon grob fahrlässig. Da der Junge nicht vom Himmel gefallen sein wird und wohl auch nicht aus dem Gulli gekrabbelt ist hast Du offensichtlich nicht gesehen was hinter Deinem Auto vorgegangen ist. Wie Du angesichts dessen davon ausgehen kannst daß er Dir auch reingefahren wäre wenn Du stehen geblieben wärst wirst Du keinem vernünftigen Menschen plausibelk machen können.

Zitat:

Original geschrieben von Adler TDI


Da es sich um einen Unfall mit "Personenschaden" handelt, so steht es zumindest in der Unfallmeldungen, muss ich davon ausgehen, dass der Staatsanwalt ermittelt.
Was hat mich da zu erwarten??

Irgendetwas zwischen Einstellung des Verfahrens und versuchtem Totschlag.

Ohne detaillierte Kenntnis des genauen Geschehens, der Aussagen aller Beteiligtenn und Zeugen und ohne zu wissen welcher Staatsanwalt zuständig ist und wie der "tickt" ist das wohl nicht genauer möglich.

P.S. Auf die "Tips" von Hartz4 würde ich nicht zu viel geben, die reiten Dich nur noch weiter in die Scheiße.

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Wir hatten schon geklärt, dass es umgangsprachlich völlig wumpe ist. Interessiert keinen. Entweder Spielstraße oder VB.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Wir hatten schon geklärt, dass es umgangsprachlich völlig wumpe ist. Interessiert keinen. Entweder Spielstraße oder VB.

Ist ja schon gut. Gleich um 12 geht´s wieder weiter mit "Hartz4-TV", kannst aufhören mit der Erbsenzählerei.

Mich interessiert gar nicht, was du im TV gucken willst. Fakt ist, dass eine Spielstraße nicht befahren werden darf und ein VB schon.
Ist beim Verfahren ein ganz wichtiger Punkt. Nur weil durch Unwissenheit umgangsprachlicher Unsinn verbreitet wird, ist es noch lange nicht das Gleiche.

In dem geschilderten Fall würde ich in jedem Fall einen Anwalt nehmen, wenn Post bzgl. der Angelegenheit kommt. Das hier zu versuchen abzuklären bringt den TE nicht wirklich weiter. 🙄

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Alles nähere steht hier: http://www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr/recht/index.html/3118

Womit der Harzer voll bestätigt wird,was mir aber eh klar war.

Es wäre doch wirklich interessant vom Threadersteller noch zu erfahren, wie die Strasse beschildert war, die als "Spielstrasse" galt ?
Das Problem, dass beim grossen rechteckigen blauen Schild ich mit PKW und Schrittgeschwindigkeit einfahren darf. War die Strasse allerdings mit der "Gesperrt für Fahrzeuge aller Art" Tafel und Zusatzschild gekennzeichnet ist es wieder anders zu betrachten.

Auf der anderen Seite muss ich mich auch fragen, "Wo war der Vater des Kindes, bzw. warum stand der ca. 80 mtr entfernt als es geschah" ?
Für mich hört sich das alles so an, als wenn der Vater erst auftauchte und reagierte nachdem das Kind angefahren wurde und zu weinen begann.
Ich würde da auch mal auf "Aufsichtspflichtverletzung" pochen, sicher bekommt hier der Vater auch eine Teilschuld.

Fakt ist doch, daß 99,9% der Bevölkerung einen verkehrsberuhigten Bereich als Spielstraße bezeichnen. Da kann man doch mit einem Schmunzeln darüber hinwegsehen, wenn sich jemand als geistloser Erbsenzähler geriert...😁

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Fakt ist doch, daß 99,9% der Bevölkerung einen verkehrsberuhigten Bereich als Spielstraße bezeichnen. Da kann man doch mit einem Schmunzeln darüber hinwegsehen, wenn sich jemand als geistloser Erbsenzähler geriert...😁

Nö, von den Folgen her ist das leider nix mit Erbsenzählen. Bei der " Spielstraße " darfst du nicht rein, passiert da was hast du zu 100 % verloren, beim verkehrsberuhigten Bereich hast du vielleicht noch versicherungstechnisch eine Chance,mit einem guten Rechtsverdreher vielleicht sogar in der OWI Sache.

Eben R 129 und sowas ist ein gewaltiger Unterschied. Bei den heutigen Verkehrsteilnehmern wundert mich auch gar nichts mehr.

VB und Spielstraße das Gleiche😁 Parken und halten ist ja auch gleich, die Autos stehen ja🙄

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Fakt ist doch, daß 99,9% der Bevölkerung einen verkehrsberuhigten Bereich als Spielstraße bezeichnen. Da kann man doch mit einem Schmunzeln darüber hinwegsehen, wenn sich jemand als geistloser Erbsenzähler geriert...😁

Das ist völlig richtig.

Ich gehe sogar noch weiter und behaupte, dass 99,99999999% noch nie eine richtige Spielstraße gesehen haben.

Und da es de facto keine richtige "Spielstraße" gibt, kann man ganz ohne Verwechslungsgefahr zum VB auch Spielstraße sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Zahn



Und da es de facto keine richtige "Spielstraße" gibt, kann man ganz ohne Verwechslungsgefahr zum VB auch Spielstraße sagen.

Nö, kann man im juristischen Sinne nicht.Ich kenne übrigens eine Siedlung, da gibt es die sagenumwogene Spielstraße.Der Ausdruck ist genauso ein Käse wie z.B. " 50er Zone "und wurde vermutlich von unseren Gaga-Medien in die Welt gesetzt und wird durch ewiges Nachbeten auch nicht richtiger.

Zitat:

Original geschrieben von Zahn


Und da es de facto keine richtige "Spielstraße" gibt, kann man ganz ohne Verwechslungsgefahr zum VB auch Spielstraße sagen.

Im landläufigen Sinne magst du recht haben, da bin ich durchaus bei dir...aber bei einer Beurteilung durch die Justizbehörden, und genau darum macht sich der TE ja Sorgen, macht es eben durchaus einen Unterschied. Für den einen ist es halt Erbsenzählerei, für den anderen ist es in diesem Fall die juristisch korrekte Erfassung des Sachverhalts und die Antwort auf die Fragestellung...

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn


klickst Du

Danke.

Zitat:

Original geschrieben von Zahn



Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Fakt ist doch, daß 99,9% der Bevölkerung einen verkehrsberuhigten Bereich als Spielstraße bezeichnen. Da kann man doch mit einem Schmunzeln darüber hinwegsehen, wenn sich jemand als geistloser Erbsenzähler geriert...😁
Das ist völlig richtig.
Ich gehe sogar noch weiter und behaupte, dass 99,99999999% noch nie eine richtige Spielstraße gesehen haben.
Und da es de facto keine richtige "Spielstraße" gibt, kann man ganz ohne Verwechslungsgefahr zum VB auch Spielstraße sagen.

Aber es gibt sie lt. Wikipedia. Sehr selten in D, aer sie sind da. Ich hab auch noch keine reine Spielstr. gesehen.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Zahn


Das ist völlig richtig.
Ich gehe sogar noch weiter und behaupte, dass 99,99999999% noch nie eine richtige Spielstraße gesehen haben.

Läßt sich einfach widerlegen, da Spielstraßen tatsächlich existier(t)en.

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