Verkehrsunfall (Fahrrad) ohne Versicherungsschutz

Folgendendes ist mir passiert, ich (Autofahrer) wurde von einem Fahrradfahrer angefahren. Habe sofort die Polizei angerufen, und den Sachverhalt polizeilich aufnehmen lassen. Der Fahrradfahrer hat die Schuld bekommen und musste zugleich 35€ Verwarnungsgeld bezahlen.

Nun folgendes Problem, der Unfallverursacher also der Fahrradfahrer hat keine private Haftpflichtversicherung und ist zudem seit 4 Jahren Arbeitslos und auch nicht in der Lage den Schaden zu regulieren. Am Unfallort hat er mir versichert das er den Schaden "irgendwie" bezahlen wird, doch nach dem Unfalltag hat er sich weder bei mir gemeldet noch geht er an meine Telefon anrufe.

Ich bin leider nicht Rechtsschutzversichert. Habe aber eine Teil und Vollkasko Versicherung jedoch müsste ich 500 € selbstbeteilung bezahlen.

Wie kann und soll ich nun weiter vorgehen , wäre für Rat echt dankbar. (Wenn es ein kleiner Schaden wäre oder mein auto sehr alt wäre würde ich es sogar noch selbst bezahlen aber dem ist leider nicht so :-(( )

Ich finde es schade, das man im strassenverkehr solchen Gefahren ausgesetzt ist und leider so wie es ausschaut auf den vermeidbaren Kosten sitzten bleibt. Das kann sicherlich nicht im Sinne des sozialen Rechtsystem sein ...

Bedanke mich für alle tips im voraus....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von dadas2525



Ich finde es schade, das man im strassenverkehr solchen Gefahren ausgesetzt ist und leider so wie es ausschaut auf den vermeidbaren Kosten sitzten bleibt. Das kann sicherlich nicht im Sinne des sozialen Rechtsystem sein ...

Das, mein Freund, nennt man "Allgemeines Lebensrisiko"

Soll heissen, wenn ich am allgemeinen Leben teilnehme, erst Recht mit einem Fahrzeug im Strassenverkehr, kann mir IMMER etwas unvorhergesehenes passieren.

Frage: Willst du einem Hartz IV-Empfänger verbieten, mit dem Fahrrad zu fahren? Oder sogar, dass er überhaupt auf die Strasse geht (er könnte dir ja auch vor das Auto laufen)?

Siehste!

Man geht immer ein Risiko ein, es könnte z.B. dir auch ein volltrunkener entflohener Sträfling mit einem geklauten Fahrzeug, welches weder zugelassen, noch versichert ist, in´s Auto fahren.

Und dann?
Wer zahlt den Schaden dann?

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Rede doch mal mit Deiner Vollkaskoversicherung. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, daß sie den Schaden übernimmt und Du ihr die Forderung, die Du an den Verursacher hast, abtrittst.

Die Vollkasko wird den Schaden in jedem Falle übernehmen, sofern er dort gemeldet wird.

Der TE muss den Schaden auch nicht an die Versicherung abtreten - der Anspruch geht von ganz allein auf die Versicherung über, welche ihrerseits Regress nehmen kann - aus gesetzlichen Regelungen heraus!

Nur: Wenn nix da ist, kann auch die Versicherung nix holen.

Folglich bleibt der Vertrag belastet (Schadenfreiheitsrabatt geht flöten) und die SB beim TE hängen.

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Möglicherweise kann hier die eigenen private Haftpflichtversicherung in's Spiel gebracht werden. Manche springen in der hier geschilderten Situation (man selbst ist geschädigt und der Schädiger kann nicht zahlen) ein.

Hilft hier nur bedingt.

Aus den Bedingungen, was eine Forderungsausfallversicherung (so nennt sich das Dingens) überhaupt ist:
Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein, der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.

Na denn, viel Erfolg und vor allem Geduld.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999



ob hier ein versicherungsfond/hilfsfond (weisser ring ; verkehrsunfallhilfe) dabei aufkommt, kannst nur erfragen.
die 500eur VK SB sind ja auch nicht die einzigen kosten auf dauer.

Der Weisse Ring hilft KRIMINALITÄTSopfern (was hier nicht gegeben ist), andere Fonds (hat Schreddi schon richtig gepostet) springen lediglich bei Personenschäden ein.

Ein Unfallfond ist KEINE Ersatzvollkaskoversicherung.

@TE

Blöd gelaufen: Nimm die Vollkasko in Anspruch, oder zahle den Schaden selbst - eine andere Möglichkeit gibt es nicht - klipp und klar!!

Und: Jammer hier nicht rum (von wegen soziales Rechtssystem und so).

Im Gegensatz zum Schädiger kannst du dir

1. Ein Auto und
2. Eine dazugehörige Vollkasko leisten, welche dich vor dem allgemeinen Lebensrisiko schützt.

Den Schutz kannst du selbst noch verbessern, nimm einfach eine VK ohne SB.

Kling jetzt hart?

Mag sein, ist aber nun mal die Realität!

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Hallo zusammen,

BTT bitte!

Eine Diskussion über Hartz-4-Empfänger hat hier nicht stattzufinden.
Nutzt dazu bitte den Stammtisch um die Ecke oder aber die Blogs 😉

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Zitat:

Nochmal: Hier argumentiert niemand dass das irgendwie toll wäre wie es ist, es wurde lediglich festgestellt wie es nunmal hier zu lande geregelt ist!


 
Es argumentiert hier doch niemand gegen den TE, sondern es wird lediglich kompetent erklärt wie die Sachlage (leider) in diesem Staate ist.

Sehr gut formuliert. Das sagt Zusammenfassend eigentlich alles. Und dafür gibt es einen Daumen......🙂

von Delle

Ich möchte nochmal kurz auf die angesprochene Forderungsausfalldeckung zu sprechen kommen.
In allen mir bekannten Fällen dieser Einschlussmöglichkeiten ist der Versicherungsschutz bei Schäden am eigenen KFZ ausgeschlossen!
Würde in diesem Fall also auch nicht helfen...

Ich würd erst mal in Vorleistung treten und schauen das ich dann einen Titel gegen ihn bekomm,denn irgendwann in den nächsten 30 Jahren wird er schon noch zu Geld kommen!

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Die Lebenserfahrung spricht irgendwie dagegen.
Wenn er nicht gerade Superstar wird, wo soll denn Geld herkommen?
Ich würde mal schätzen, dass höchstens 20% der Hartz4-Empfänger jemals aus eigenen Beinen stehen. Das ist leider ein vorgezeichnetes Schiksal.

Wie wärs mit arbeiten ...

Wen würdest du lieber einstellen? Jemanden, der es gewöhnt ist zu arbeiten, oder jemanden, der 20 Jahre lang nicht gearbeitet hat?
Ich meine das jetzt ganz wertungsfrei!

Würde da keine Unterschiede machen, solange die Person qualifiziert ist. Aber da ist alles OT und gleich kommt wieder der Sachsenpaule und rügt uns, dass Hartz4 nichts mit dem Fall hier zu tun hat. Der TE bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Im voraus erstmal an alle einen herzlichen dank die sich zu diesem thema geäussert und zugleich auch weitergeholfen haben. Ich war heute bei der Versicherung, ich muss demnach 500 € Selbstbeteiligung bezahlen plus 4 Jahre 88 € auf meinen Jährlichen Beitrag dazublättern. Indes hat sich auch wieder der Unfallverursacher gemeldet und sagt ganz unverschämt , dass ihm das alles scheissegal ist und ich zusehen muss wie ich das regel. Der finanzielle Schaden mal ganz aussen vor , ich finde es viel schlimmer das ich mir sowas anhören muss.

Ich denke vor 5-6 Jahren hätte ich das auf die türkische art und weise geklärt jedoch bin ich mittlerweile viel zu lieb dafür geworden und möchte weiterhin darauf bauen das in der BRD Recht herrscht und demnach auch JEDER Rechten und Pflichten hat...

Nochmals danke an alle-.

Zitat:

Original geschrieben von dadas2525


Indes hat sich auch wieder der Unfallverursacher gemeldet und sagt ganz unverschämt , dass ihm das alles scheissegal ist und ich zusehen muss wie ich das regel.

in einem solchen falle würde ich trotz der höheren kosten versuchen einen titel gegen den unfallverursacher zu erwirken... ^^

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von dadas2525


Indes hat sich auch wieder der Unfallverursacher gemeldet und sagt ganz unverschämt , dass ihm das alles scheissegal ist und ich zusehen muss wie ich das regel.
in einem solchen falle würde ich trotz der höheren kosten versuchen einen titel gegen den unfallverursacher zu erwirken... ^^

Eben. Außerdem kann ja tatsächlich aus einem Hartz-IV-Empfänger noch was werden.

MfG Meehster, ex Hartz-IV mit Schulden, nun drei Autos besitzend

Wirf dein gutes Geld nicht dem schlechten hinterher. Was nützt dir ein Titel, wenn dieser in absehbarer Zeit nicht zum Erfolg führt. Und jeder weitere Versuch, Geld einzufordern, verursacht nur wieder Kosten, da z.B. ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden muss, der nicht umsonst arbeitet. Darüberhinaus besteht auch immer die Gefahr, dass sich ein Schuldner dem privaten Insolvenzverfahren unterwirft.

Zitat:

Original geschrieben von dadas2525


Ich denke vor 5-6 Jahren hätte ich das auf die türkische art und weise geklärt jedoch bin ich mittlerweile viel zu lieb dafür geworden und möchte weiterhin darauf bauen das in der BRD Recht herrscht und demnach auch JEDER Rechten und Pflichten hat...
 
 
Nochmals danke an alle-.

Und dafür lohnt es sich hier in Deutschland zu leben oder ? 😉

Auch, wenn hier bei uns nicht alles Gold ist was glänzt. 🙁

Das Recht des stärkeren ist auch keine Lösung, aber das des klügeren......

Gruss

Delle

Mit dem privaten Insolvenzverfahren wird man diese Art von Schulden AFAIK nicht los.

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Mit dem privaten Insolvenzverfahren wird man diese Art von Schulden AFAIK nicht los.

Das solltest du den Lesern hier einmal erklären. Mir ist lediglich bekannt, dass von der Restschuldbefreiung Ansprüche Dritter aus unerlaubter Handlung (z. B. Schadenersatzansprüche wegen Betruges, oder Körperverletzung) nicht erfasst werden. Das ist hier sicherlich nicht der Fall.

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