Verkehrsunfall (Fahrrad) ohne Versicherungsschutz
Folgendendes ist mir passiert, ich (Autofahrer) wurde von einem Fahrradfahrer angefahren. Habe sofort die Polizei angerufen, und den Sachverhalt polizeilich aufnehmen lassen. Der Fahrradfahrer hat die Schuld bekommen und musste zugleich 35€ Verwarnungsgeld bezahlen.
Nun folgendes Problem, der Unfallverursacher also der Fahrradfahrer hat keine private Haftpflichtversicherung und ist zudem seit 4 Jahren Arbeitslos und auch nicht in der Lage den Schaden zu regulieren. Am Unfallort hat er mir versichert das er den Schaden "irgendwie" bezahlen wird, doch nach dem Unfalltag hat er sich weder bei mir gemeldet noch geht er an meine Telefon anrufe.
Ich bin leider nicht Rechtsschutzversichert. Habe aber eine Teil und Vollkasko Versicherung jedoch müsste ich 500 € selbstbeteilung bezahlen.
Wie kann und soll ich nun weiter vorgehen , wäre für Rat echt dankbar. (Wenn es ein kleiner Schaden wäre oder mein auto sehr alt wäre würde ich es sogar noch selbst bezahlen aber dem ist leider nicht so :-(( )
Ich finde es schade, das man im strassenverkehr solchen Gefahren ausgesetzt ist und leider so wie es ausschaut auf den vermeidbaren Kosten sitzten bleibt. Das kann sicherlich nicht im Sinne des sozialen Rechtsystem sein ...
Bedanke mich für alle tips im voraus....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dadas2525
Ich finde es schade, das man im strassenverkehr solchen Gefahren ausgesetzt ist und leider so wie es ausschaut auf den vermeidbaren Kosten sitzten bleibt. Das kann sicherlich nicht im Sinne des sozialen Rechtsystem sein ...
Das, mein Freund, nennt man "Allgemeines Lebensrisiko"
Soll heissen, wenn ich am allgemeinen Leben teilnehme, erst Recht mit einem Fahrzeug im Strassenverkehr, kann mir IMMER etwas unvorhergesehenes passieren.
Frage: Willst du einem Hartz IV-Empfänger verbieten, mit dem Fahrrad zu fahren? Oder sogar, dass er überhaupt auf die Strasse geht (er könnte dir ja auch vor das Auto laufen)?
Siehste!
Man geht immer ein Risiko ein, es könnte z.B. dir auch ein volltrunkener entflohener Sträfling mit einem geklauten Fahrzeug, welches weder zugelassen, noch versichert ist, in´s Auto fahren.
Und dann?
Wer zahlt den Schaden dann?
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Rede doch mal mit Deiner Vollkaskoversicherung. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, daß sie den Schaden übernimmt und Du ihr die Forderung, die Du an den Verursacher hast, abtrittst.
Die Vollkasko wird den Schaden in jedem Falle übernehmen, sofern er dort gemeldet wird.
Der TE muss den Schaden auch nicht an die Versicherung abtreten - der Anspruch geht von ganz allein auf die Versicherung über, welche ihrerseits Regress nehmen kann - aus gesetzlichen Regelungen heraus!
Nur: Wenn nix da ist, kann auch die Versicherung nix holen.
Folglich bleibt der Vertrag belastet (Schadenfreiheitsrabatt geht flöten) und die SB beim TE hängen.
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Möglicherweise kann hier die eigenen private Haftpflichtversicherung in's Spiel gebracht werden. Manche springen in der hier geschilderten Situation (man selbst ist geschädigt und der Schädiger kann nicht zahlen) ein.
Hilft hier nur bedingt.
Aus den Bedingungen, was eine Forderungsausfallversicherung (so nennt sich das Dingens) überhaupt ist:
Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein, der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.
Na denn, viel Erfolg und vor allem Geduld.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ob hier ein versicherungsfond/hilfsfond (weisser ring ; verkehrsunfallhilfe) dabei aufkommt, kannst nur erfragen.
die 500eur VK SB sind ja auch nicht die einzigen kosten auf dauer.
Der Weisse Ring hilft KRIMINALITÄTSopfern (was hier nicht gegeben ist), andere Fonds (hat Schreddi schon richtig gepostet) springen lediglich bei Personenschäden ein.
Ein Unfallfond ist KEINE Ersatzvollkaskoversicherung.
@TE
Blöd gelaufen: Nimm die Vollkasko in Anspruch, oder zahle den Schaden selbst - eine andere Möglichkeit gibt es nicht - klipp und klar!!
Und: Jammer hier nicht rum (von wegen soziales Rechtssystem und so).
Im Gegensatz zum Schädiger kannst du dir
1. Ein Auto und
2. Eine dazugehörige Vollkasko leisten, welche dich vor dem allgemeinen Lebensrisiko schützt.
Den Schutz kannst du selbst noch verbessern, nimm einfach eine VK ohne SB.
Kling jetzt hart?
Mag sein, ist aber nun mal die Realität!
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von KnaTTerMaxe
Das ist ja sowas von daneben , redest ihm ja noch ein er ist selbst schuld dran weil er ein Auto hat und auch nutzt,
tztztz
Folgender Vorschlag zu deinem "Beitrag" oder zum Vorgehen beim Posten allgemein:
Lesen (anderer Beiträge)--->verstehen--->nachdenken--->selbst posten.
Und bei deinem Posting wurden leider die beiden mittleren Teile übersprungen.
Was ich geschrieben habe ist die Realität: Genauso sieht unser Rechtssystem eben aus.
Das habe ich nicht zu verantworten, sondern nur mit klaren und deutlichen Worten dargestellt, wie es eben ist.
Vielleicht kannst du als Fachmann ja auch noch etwas dazu beitragen und nicht nur anderer Leute Beiträge unqualifiziert kommentieren (habe gerade schon nach hilfreichen Beiträgen von Knattermaxe im Versicherungsforum gesucht - leider aber nichts gefunden).
Zitat:
Original geschrieben von KnaTTerMaxe
Jawoll - "mach ne VK ohne SB" - der Unfallgegner ist doch der der total unverantwortlich handelt - ohne jeglichen Mindestversicherungsschutz rauf aufs Rad
und ab gehts - Hartz IV machts möglich oder wie ??
.....
Nochmal: Du hast nichts, aber auch gar nichts kapiert.
Eine Privathaftpflicht ist KEINE Pflichtversicherung in Deutschland (nach meiner Meinung sollte sie das aber sein).
Folglich hat der Unfallverursacher auch gegen keine Vorschrift oder sonstiges verstossen, nur deswegen, weil er sich auf sein Fahrrad gesetzt hat ohne Privathaftpflicht.
Es kann immer passieren (erst Recht im Strassenverkehr), dass ich geschädigt werde und niemanden hierfür zum Schadenersatz heranziehen kann (hat mit Hartz IV nur bedingt zu tun - EIN weiteres mögliches Beispiel hatte ich ebenfalls genannt - die Gründe können vielfältig sein)
Dieses Risiko gehe ich nunmal ein, wenn ich ein Fahrzeug im Strassenverkehr bewege - was ist denn hieran so schwer zu verstehen?
Und hiergegen KANN ich mich z.B. mit einer Vollkasko absichern.
Also: Wo liegt dein Problem?
Zitat:
Dieses Risiko gehe ich nunmal ein, wenn ich ein Fahrzeug im Strassenverkehr bewege - was ist denn hieran so schwer zu verstehen?
Und hiergegen KANN ich mich z.B. mit einer Vollkasko absichern.
Also: Wo liegt dein Problem?
Das Problem liegt darin, dass wenn der Geschädigte die VK in Anspruch nimmt, er zurückgestuft wird und einen höheren Beitrag zahlt. Und das stinkt ihm.
Das würde mir auch nicht gefallen aber so ist es nun mal. Wenn beim Schädiger nichts zu holen ist habe ich Pech gehabt.
Sind wir froh das es sich nur um einen Blechschaden handelt. Bei einem Personenschaden..........
Gruß
Frank, der auch eine "Privathaftpflicht" hat. 😁
Stimmt, Frank.
Einfach Pech gehabt, einfach dumm gelaufen.
Und nichts anderes wollte ich dem TE eigentlich auch nur klar machen - unter gleichzeitiger Bezugnahme auf die von anderen Postern in Betracht gezogenen Möglichkeiten.
Aber manche Knatterer hier scheinen Ihre "Hilfe" so zu verstehen, dass sie andere Beiträge grund- und substanzlos kritisieren, ohne freilich selbst einen Lösungsvorschlag nur ansatzweise parat zu haben.
Zur Hochstufung in der VK vielleicht noch: Wenn EIN Jahr lang keine Vollkasko bestanden hat, so werde ich beim Abschluss der VK in die gleiche SFR-Klasse eingestuft, wie in der Haftpflicht.
Sollte der TE hier evtl. ein älteres Fahrzeug haben und sowieso schon mal überlegt haben, die VK in eine TK umzuwandeln, so wäre dies zu überlegen.
Nach einem Jahr, wie gesagt, wird dann wieder der Haftpflicht SFR zugrunde gelegt und ein Rabattverlust ist damit umgangen.
Ist ja totaler mist, die Situation des TE. Vielleicht sollte man in Schland mal über Versicherungskennzeichen für Fahrräder nachdenken. Nur weil sie kein Kennzeichen haben, benehmen sich viele Radler im Straßenverkehr sowieso, wie die letzten Idioten, sie sind ja nicht identifizierbar, da gelten keine Regeln. Falls der TE nicht an sein Geld kommt, weil der Täter keins hat, würde ich ihn solange unbezahlt arbeiten erledigen lassen, bis der Schaden abgegolten ist (bei 5 Euro virtuellem Stundenlohn).
Nur weil man sich ein Auto mit VK leisten kann, heißt es doch noch lange nicht, dass man was zu verschenken hat und sich sozial niedriggestellte benehmen und bedienen können wie sie wollen. Was wäre, wenn der TE sich selber gerade so das Auto und eine Auto HP leisten könnte, weil er auf das Auto angewiesen wäre. Würdet ihr dann auch so argumentieren?
Zur Not nimm dir halt ohne Rechtschutzversicherung einen Anwalt oder ein Inkassobüro und lass dann den Schaden, sowie die zusätzlich entstandenen Kosten pfänden. Wenn man einen Schaden verursacht muss man für den halt grade stehen und beheben. Egal ob Millionär oder HartzIVempfänger. Dann muss der hartzIV empfänger halt einige Zeit den Schaden abstottern.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Zur Not nimm dir halt ohne Rechtschutzversicherung einen Anwalt oder ein Inkassobüro und lass dann den Schaden, sowie die zusätzlich entstandenen Kosten pfänden. Wenn man einen Schaden verursacht muss man für den halt grade stehen und beheben. Egal ob Millionär oder HartzIVempfänger. Dann muss der hartzIV empfänger halt einige Zeit den Schaden abstottern.
das problem dabei ist, dass es in vielen fällen die kosten leider nur erhoeht.
(soweit mir bekannt, fallen auch kosten bei einer "fruchtlosen pfändung" an und auch inkasso büros haben wenig rechtliche handhabe ohne "titel"😉
vgl auch
PfändungsfreigrenzenHarry
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Falls der TE nicht an sein Geld kommt, weil der Täter keins hat, würde ich ihn solange unbezahlt arbeiten erledigen lassen, bis der Schaden abgegolten ist (bei 5 Euro virtuellem Stundenlohn).
Hierfür fehlt es leider an einer gesetzlichen Grundlage😉
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Zur Not nimm dir halt ohne Rechtschutzversicherung einen Anwalt oder ein Inkassobüro und lass dann den Schaden, sowie die zusätzlich entstandenen Kosten pfänden.
Gehen wir hier nur einmal von einem Schaden i.H.v. EUR 2000 aus, so beläuft sich das Gesamtkostenrisiko auf runde 1000,00 EUR allein im ersten Rechtszug.
Nachdem der TE keine Rechtsschutzversicherung hat und beim Schädiger nach den bisherigen Informationen nichts zu holen ist, muss der TE mit diesem Betrag in Vorleistung gehen (ohne Schuss kein Jus).
Hierfür erhält er einen Titel, welcher (wie schon richtig gepostet) 30 Jahre lang Gültigkeit hat.
In dieser Zeit kann er versuchen, seinen Schaden und seine Aufwendungen vom Schädiger wieder zu holen.
Haut das nicht hin, so sind zu dem Schaden noch die oben erwähnten Kosten hinzugekommen, welche er selbst zu tragen hat (zuzüglich die weiteren Kosten für jeden weiteren Vollstreckungsversuch).
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Wenn man einen Schaden verursacht muss man für den halt grade stehen und beheben.
Soweit das gesunde Rechtsempfinden - die Lebenserfahrung lehrt uns, dass es so einfach leider nicht immer ist.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Egal ob Millionär oder HartzIVempfänger. Dann muss der hartzIV empfänger halt einige Zeit den Schaden abstottern.
Wie denn?
Ein Gesetz, dass der Schuldner zur Zwangsarbeit verpflichtet werden kann gibt es noch nicht (ob "leider" oder "zum Glück" überlasse ich jetzt mal der freien Interpretation).
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Vielleicht sollte man in Schland mal über Versicherungskennzeichen für Fahrräder nachdenken
das thema wurde schon oft bei mt diskutiert......immer mit demselben ergebnis, das es schlicht und ergreifend kaum möglich ist....oder willst du dem hartz'ler in 4.genaration auch noch zumuten die versicherung für ein fahrrad zu zahlen?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das thema wurde schon oft bei mt diskutiert......immer mit demselben ergebnis, das es schlicht und ergreifend kaum möglich ist....oder willst du dem hartz'ler in 4.genaration auch noch zumuten die versicherung für ein fahrrad zu zahlen?Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Vielleicht sollte man in Schland mal über Versicherungskennzeichen für Fahrräder nachdenken
Warum nicht. Von reichen Personen würde man doch auch verlangen, den Schaden zu begleichen. Ob man jetzt vier Minuten oder vier Generationen dafür braucht ist doch unerheblich.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Warum nicht.
du vergisst das wir
(leider)in einem sog. "sozialstaat" leben, den man zuleicht ausbeuten kann und wo zu geringe kontrollen herrschen.....indem du als hartz4'ler mehr "rechte" und weniger pflichten hast als jemand der fürs selbe geld sich täglich 10stunden den buckel krumschuftet....da ists halt wie mit den steuern, je mehr du verdienst desto mehr musst du abgeben...aber das ist ein anderes thema... 😛
Zitat:
Was wäre, wenn der TE sich selber gerade so das Auto und eine Auto HP leisten könnte, weil er auf das Auto angewiesen wäre. Würdet ihr dann auch so argumentieren?
Nochmal: Hier
argumentiertniemand dass das irgendwie toll wäre wie es ist, es wurde lediglich festgestellt
wiees nunmal hier zu lande geregelt ist!
Es argumentiert hier doch niemand gegen den TE, sondern es wird lediglich kompetent erklärt wie die Sachlage (leider) in diesem Staate ist.
Zitat:
indem du als hartz4'ler mehr "rechte" und weniger pflichten hast als jemand der fürs selbe geld sich täglich 10stunden den buckel krumschuftet.
Mit so einer Aussage wäre ich vorsichtig - als Hartz4ler lebt man letztenendes gesellschaftlich abgrundtief, das geht los von der gesundheitlichen Vorsorge bis hin zu dem "Zwang zur Organspende" der im moment diskutiert wird. Einem werden eine ganze Menge rechte genommen, letztendlich muss man sich wohl gerüchteweise Regelmäßig beim Amt melden, darf nicht einfach den Heimatort für ein paar Tage/Wochen verlassen etc.
Ich will diesen Fall nicht verteidigen, aber es ist einfach faktisch falsch das der H4ler in diesem Fall das "Recht" hätte irgendetwas zu beschädigen, er hat einfach nicht die Mittel und kein Pfändbares Einkommen um irgendetwas holen zu können, das wäre bei Franjo Pooth auch nicht unbedingt anders, obwohl der Betrüger sogar noch sein Porsche vor der Tür stehen hat...
Von wem wird denn der Hartz4 Zwang zur Organspende diskutiert? Konnte nichts im Internet finden. Was es für ein genommenes Recht sein soll, dass man sich alle paar Tage beim Amt melden muss und nicht einfach so mal sonstwohin reisen kann musst du mir auch mal erklären. Wenn ich nicht zur Arbeit gehe und mal einfach so ohne Urlaub (der begrenzt ist) mal eben sonstwohin gehe/fliege, dann bekomm ich auch stress mit meinem Arbeitgeber.... Das Amt zahlt nunmal Kohle für den Hart4ler genauso wie mein Arbeitgeber.
Moin,
kann es sein dass dem TE in den letzten Beiträgen nicht mehr wirklich geholfen wird?
Eine Grundsatzdiskussion zu ALG II Empfängern hat mit dem bereich Versicherung nicht wirklich was zu tun, oder?
Gruss
Marcus
Der Zusammenhang besteht darin, dass der Unfallverursacher HartzIV Empfänger ist und der TE deshalb angeblich auf seinem Schaden sitzen bleiben soll, so wird es hier zumindest suggeriert. Ich glaube aber schon, dass es da sicher Regelungen gibt, wie auch Hartz4 Empfänger ihre Schulden begleichen können. Er ist sicherlich nicht der einzige Arbeitslose mit Verbindlichkeiten... Irgendwas gibt es immer zu pfänden.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Irgendwas gibt es immer zu pfänden.
wenn er geschickt ist, eben nicht!
selbst wenn er arbeit gefunden hat, musst ihn erstmal finden (umzug/ausland).
ettliche ehem. unternehmer haben komischerweise viel mehr geld und sind auch nicht pfändbar, da die firma oder anderes vermoegen auf den ehepartner läuft und man nur geschäftsfuehrer war.
traurig, aber leider wahr.
Harry