Verkehrsunfall (Fahrrad) ohne Versicherungsschutz
Folgendendes ist mir passiert, ich (Autofahrer) wurde von einem Fahrradfahrer angefahren. Habe sofort die Polizei angerufen, und den Sachverhalt polizeilich aufnehmen lassen. Der Fahrradfahrer hat die Schuld bekommen und musste zugleich 35€ Verwarnungsgeld bezahlen.
Nun folgendes Problem, der Unfallverursacher also der Fahrradfahrer hat keine private Haftpflichtversicherung und ist zudem seit 4 Jahren Arbeitslos und auch nicht in der Lage den Schaden zu regulieren. Am Unfallort hat er mir versichert das er den Schaden "irgendwie" bezahlen wird, doch nach dem Unfalltag hat er sich weder bei mir gemeldet noch geht er an meine Telefon anrufe.
Ich bin leider nicht Rechtsschutzversichert. Habe aber eine Teil und Vollkasko Versicherung jedoch müsste ich 500 € selbstbeteilung bezahlen.
Wie kann und soll ich nun weiter vorgehen , wäre für Rat echt dankbar. (Wenn es ein kleiner Schaden wäre oder mein auto sehr alt wäre würde ich es sogar noch selbst bezahlen aber dem ist leider nicht so :-(( )
Ich finde es schade, das man im strassenverkehr solchen Gefahren ausgesetzt ist und leider so wie es ausschaut auf den vermeidbaren Kosten sitzten bleibt. Das kann sicherlich nicht im Sinne des sozialen Rechtsystem sein ...
Bedanke mich für alle tips im voraus....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dadas2525
Ich finde es schade, das man im strassenverkehr solchen Gefahren ausgesetzt ist und leider so wie es ausschaut auf den vermeidbaren Kosten sitzten bleibt. Das kann sicherlich nicht im Sinne des sozialen Rechtsystem sein ...
Das, mein Freund, nennt man "Allgemeines Lebensrisiko"
Soll heissen, wenn ich am allgemeinen Leben teilnehme, erst Recht mit einem Fahrzeug im Strassenverkehr, kann mir IMMER etwas unvorhergesehenes passieren.
Frage: Willst du einem Hartz IV-Empfänger verbieten, mit dem Fahrrad zu fahren? Oder sogar, dass er überhaupt auf die Strasse geht (er könnte dir ja auch vor das Auto laufen)?
Siehste!
Man geht immer ein Risiko ein, es könnte z.B. dir auch ein volltrunkener entflohener Sträfling mit einem geklauten Fahrzeug, welches weder zugelassen, noch versichert ist, in´s Auto fahren.
Und dann?
Wer zahlt den Schaden dann?
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Rede doch mal mit Deiner Vollkaskoversicherung. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, daß sie den Schaden übernimmt und Du ihr die Forderung, die Du an den Verursacher hast, abtrittst.
Die Vollkasko wird den Schaden in jedem Falle übernehmen, sofern er dort gemeldet wird.
Der TE muss den Schaden auch nicht an die Versicherung abtreten - der Anspruch geht von ganz allein auf die Versicherung über, welche ihrerseits Regress nehmen kann - aus gesetzlichen Regelungen heraus!
Nur: Wenn nix da ist, kann auch die Versicherung nix holen.
Folglich bleibt der Vertrag belastet (Schadenfreiheitsrabatt geht flöten) und die SB beim TE hängen.
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Möglicherweise kann hier die eigenen private Haftpflichtversicherung in's Spiel gebracht werden. Manche springen in der hier geschilderten Situation (man selbst ist geschädigt und der Schädiger kann nicht zahlen) ein.
Hilft hier nur bedingt.
Aus den Bedingungen, was eine Forderungsausfallversicherung (so nennt sich das Dingens) überhaupt ist:
Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein, der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.
Na denn, viel Erfolg und vor allem Geduld.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ob hier ein versicherungsfond/hilfsfond (weisser ring ; verkehrsunfallhilfe) dabei aufkommt, kannst nur erfragen.
die 500eur VK SB sind ja auch nicht die einzigen kosten auf dauer.
Der Weisse Ring hilft KRIMINALITÄTSopfern (was hier nicht gegeben ist), andere Fonds (hat Schreddi schon richtig gepostet) springen lediglich bei Personenschäden ein.
Ein Unfallfond ist KEINE Ersatzvollkaskoversicherung.
@TE
Blöd gelaufen: Nimm die Vollkasko in Anspruch, oder zahle den Schaden selbst - eine andere Möglichkeit gibt es nicht - klipp und klar!!
Und: Jammer hier nicht rum (von wegen soziales Rechtssystem und so).
Im Gegensatz zum Schädiger kannst du dir
1. Ein Auto und
2. Eine dazugehörige Vollkasko leisten, welche dich vor dem allgemeinen Lebensrisiko schützt.
Den Schutz kannst du selbst noch verbessern, nimm einfach eine VK ohne SB.
Kling jetzt hart?
Mag sein, ist aber nun mal die Realität!
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Das solltest du den Lesern hier einmal erklären. Mir ist lediglich bekannt, dass von der Restschuldbefreiung Ansprüche Dritter aus unerlaubter Handlung (z. B. Schadenersatzansprüche wegen Betruges, oder Körperverletzung) nicht erfasst werden. Das ist hier sicherlich nicht der Fall.Zitat:
Original geschrieben von meehster
Mit dem privaten Insolvenzverfahren wird man diese Art von Schulden AFAIK nicht los.
Wenn es keine unerlaubte Handlung gewesen wäre, hätte der Unfallgegner vom TE auch keine gebührenpflichtige Verwarnung deswegen bekommen, soweit meine Logik.
Selbstredend beanspruche ich nicht die alleinige Wahrheit für mich, ich kann auch falsch liegen. Deswegen "AFAIK".
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Mit dem privaten Insolvenzverfahren wird man diese Art von Schulden AFAIK nicht los.
Falsch, zwar liegt hier eine unerlaubte Handlung i.S. § 823 BGB vor, jedoch sind die Bedingungen im Privatinsolvenzverfahren anders.
Die unerlaubte Handlung vom vom Schuldner VORSÄTZLICH begangen worden sein und diese vorsätzliche Begehungsweise muss der Gläubiger sodann auch noch nachweisen.
Auch wenn das Verhalten des Schädigers vorliegend sicherlich nicht zu befürworten ist, so wird der Vorsatzbeweis definitiv nicht zu führen sein.
Ergo: Titel bringt ausser weiteren Kosten gar nichts für den TE.
@ TE
Du solltest dir wegen des Rückstufungsschadens vielleicht das hier bei Gelegenheit nochmal überlegen:
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Zur Hochstufung in der VK vielleicht noch: Wenn EIN Jahr lang keine Vollkasko bestanden hat, so werde ich beim Abschluss der VK in die gleiche SFR-Klasse eingestuft, wie in der Haftpflicht.
Sollte der TE hier evtl. ein älteres Fahrzeug haben und sowieso schon mal überlegt haben, die VK in eine TK umzuwandeln, so wäre dies zu überlegen.
Nach einem Jahr, wie gesagt, wird dann wieder der Haftpflicht SFR zugrunde gelegt und ein Rabattverlust ist damit umgangen.
Muss nicht jetzt sein, sondern irgendwann einmal, wenn es sich sowieso aufgrund des Fahrzeugalters anbietet, die VK in TK umwandeln für mindestens ein Jahr - dann ist zumindest der Rabattverlust Geschichte.