Verkehrsrechtschutz beim Kauf von ATF Öl?

Hallo

Ich habe ATF Öl bestellt und es wurde mir die Doppelte Menge gesendet,die Firma verlangte das Ich die doppelte Menge nachzahle da Sie einen Fehler gemacht haben Ich schrieb ihnen Sie sollen mir einen Retoure Schein senden damit ich es zurück schicke Sie antworteten mit Rechtsanwalt +Kosten,Ich habe das meinem Rechtsanwalt gegeben aber meine Private-Berufs Rechtschutz Verischerung will die kosten nicht übernehmen weil es sich für ein Teil von einem PKW handelt und dafür ist die Verkehrsrechtschutzversicherung zuständig,stimmt das?

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Zitat:

@Pepperduster schrieb am 5. April 2016 um 05:44:06 Uhr:


Hahaha ich lache mich gleich tot du willst wegen 4 Ltr Öl ein Fass aufmachen ? Verspäteter Aprilscherz ????

Nicht wegen 4l Öl, sondern wegen der Portokosten zum Versand von 4l Öl.

Da mittlerweile bereits wegen 3,90€ Portokosten Rechtsanwälte beschäftigt werden wundert mich vieles eigentlich gar nicht mehr so sehr wie es das gestern noch tat.

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Zitat:

@Matsches schrieb am 6. April 2016 um 07:03:05 Uhr:



Zitat:

@MaxMueler schrieb am 5. April 2016 um 23:46:54 Uhr:


Mahnung kommt, Mahnung in die Papierkorb.

Inkasso kommt, Inkasso in den Papierkorb

Mahbescheid kommt. Einspruch eingelegt.

Erst wenn die Klagen, gehe ich zum Anwalt.

Vorher interessiert mich das ganze nicht.

Ich hätte den Fall bereits nach "Mahnung kommt" endgültig abgeschlossen, vermutlich jedoch bereits vorher.
Nämlich indem ich das versehentlich zuviel gelieferte Kanisterchen zurück gesendet hätte.
Aber da scheint ja jeder seine eigene Strategie zu haben.

Dahingehen könnte ich mir vorstellen dass es bestimmt auch Kunden gibt, die folgendermaßen vorgehen:

Lieferung kommt in doppelter Menge zum einfachen Preis
-->Kunde freut sich über kostenloses Öl

Lieferant weist auf den Irrtum hin und bittet um Rücksendung
-->Kunde schweigt

Lieferant weist erneut auf den Irrtum hin und bittet um Rücksendung
-->Kunde schweigt

Lieferant mahnt die Rücksendung an
-->Kunde schweigt

Lieferant mahnt rechtliche Schritte an wenn nicht zurückgesendet wird
-->Kunde schweigt

Lieferant beauftragt Inkasso-Anwalt zur Beitreibung der Forderung
-->Kunde bekommt kalte Füße und fragt nach Rücksendeaufkleber

Inkasso-Anwalt bleibt bei seiner Forderung
-->Kunde wendet sich verzweifelt an MotorTalk

Will ich hier natürlich keinesfalls unterstellen.

Der TE wollte ja zurück senden, aber der Lieferant hat es nicht angenommen und wollte die Kohle. Das ist doch das verwerfliche.

Das kann sein, so deutlich hat er es leider nicht ausgeführt.
"Wann" hat er aber leider nicht geschrieben, vielleicht köpnnte er hier Licht ins Dunkel bringen.
Sobald eine Forderung an eine Inkasso - Firma abgetreten ("verkauft"😉 wurde besteht oft kein Interesse mehr daran, die Ursprüngliiche Schuld beglichen zu bekommen.
Dazu hat man vorher genügend Zeit.

Ich weiß natürlich nicht was hier genau gelaufen ist, dazu fehlen zu viele Informationen des TE.
Mich würd es wundern wenn nach einem versehentlich verschickten Produkt und dem sofortigen Angebot der Rückgabe Anwälte eingeschaltet würden.
Der Themeneröffner arbeitet bereits an einem neuen Fall (Brillengestell), somit könnte sich erster vielleicht auch erledigt haben.

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