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Verkehrsrechtschutz Pro & Contra - eigene Erfahrungen ...

Themenstarteram 10. Dezember 2010 um 16:44

Da hier ja alle Nase lang der Gang zum Anwalt und der Abschluss einer (Achtung: Ironie) "ach so tollen" Rechtschutzversicherung empfohlen wird, würde mich mal interessieren:

- Wer hat denn gute Erfahrungen mit der Leistungsbereitschaft einer solchen Versicherung gemacht?

- Wer hat schlechte Erfahrungen gemacht?

Interessant wären dazu natürlich auch (kurz) die Fälle, in denen die Versicherung eingetreten/nicht eingetreten ist.

Ich persönlich halte wenig bis nichts von einer solchen Versicherung, da ich meine, die zahlen ohnehin nur dann, wenn die Faktenlage relativ klar ist. Und dann würde ich es - erstmal auch auf eigene Kosten - auch ohne eine Versicherung per Anwalt/Gericht klären. Bei aussichtslosen Fällen hilft mir wohl auch keine Versicherung. Wie gesagt, meine Meinung und mit der bin ich in 22 Jahren Autofahrer-Karriere gut gefahren (mag sein, dass sich da mortgen ändert ... :confused: sehe ich dann aber als Lebensrisiko an...)

Danke für Eure Beteiligung und ein schönes WE

Superlolle

Beste Antwort im Thema

Ich glaube einige schreiben hier erstmal los ohne vorher das gehirn einzuschalten ;)

Grundsätzlich gehört eine Verkehrsrechtschutz bzw. Rechtschutz allgemein nicht zu den "Pflichtversicherungen" die jeder haben sollte sondern ist eine Versciherung die durchaus ihre berechtigung hat und auch durchaus Sinn macht.

Und wenn ich hier lesen muß das diese immer nur kosten übernehmen wenn der Fall klar ist oder ich schon im Rollstuhl sitze könnte ich mich kaputt lachen, einfach zu drollig...

Eine Rechtschutz übernimmt z.B. auch den Gutachter als geschädigter selbst bei Blechschäden, oder aber eine gute Rechtschutz eine kostenlose Erstberatung oder zumindest eine kostenlose/kostengünstige Hotline bei der man erstmal anfragen kann, selbst wenn es nur normale Rechte geht ohne schaden oder anschließenden Gang zum Anwalt. Meine Privat Retschutz Hotline hat mir z.B. gerade per telefon diktiert wie ich richtig gegen eine SKY-Kündigung vorgehe (etwas komplizierter Fall bei uns) kosten für abgesehen von der Jahresgebühr: 0 € und ich mußte nichtml das Haus verlassen.

Dann hilft einem auch eine Rechtschutzversicherung wenn man sich falsch behandler fühlt bei Verkehrsverstößen (Blitzer, Fahrverbote usw.)

In meinem konkreten Fall vor 8 Jahren z.B. habe ich in Österreich in einem Tunnel bei absolutem Überholverbot, Tempo 80 und Video überwachung einen Traktor überholt. Allerings hatte ich keine andere Wahl weil der Traktor kurz zuvor erst auf die Straße gefahren ist ( ich mit Tempo 80-90 und er mit gefühlten 10 km/h), direkt vor dem Tunnel und ich somit die wahl hatte zwischen Unfall oder Verkehrsverstoß. Ich habe dann 3 Monate später Post aus Österreich bekommen, dachte schon da kommt nichts nach. Rechtschutz eingeschaltet und zusammen mit einem Rechtsanwalt einen Erklärung abgegeben und die Video-Bänder angefordert. Weitere 3 Monate später wurde der Fall eingestellt und ich hatte auch hier 0 € kosten außer die 55 € Jahresprämie für die Versicherung...

Wie gesagt, das kann man noch viel viel weiter aufzählen in welchen Fällen man diese Versicherung anwenden kann. Aber ob man jemals kann oder muß ist einen andere Geschichte...

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Wenn du ausschlieseen kannst, das du einer von den beiden Beteilgten je sein könntest, dann brauchst du die Police nicht..

http://www.motor-talk.de/.../...t-nun-ansprueche-geltend-t2980401.html

Es wird andere andere hier geben, die den Nutzen wohl im Bereich derrechtsbeugung durch "legalisiertes" Geschwindigkeistübertreten sehen...da spielen die versicherer allerdings nicht lange mit...

Der Falloben ließe sich auch steigern mit erheblciherem perosneschadenundann wird es richtig interessant,da du vor gericht eien Vorschuss anweisen musst, damit du klagen kannst...wenn du kein geld mehr hats, wie willste das machen? Wovon die Gutachten bezahlen wovon den Anwaltsvorschuss bezahlen....???

und nun Bühne frei für die "antragsgegner"...

am 10. Dezember 2010 um 22:11

Also Verkehrsrechtsschutz ist echt total überflüssig.

Wenn ich einen Verkehrsunfall habe und danach so geschädigt bin und keiner Arbeit mehr nachgehen kann, dann nehm ich halt einen Teil meiner angesparten 100.000 Euro und klage gegen den Unfallverursacher (der selbstverständlich sich nicht als Verursacher sieht, sondern auch als Geschädigter) auf eine Rente bis zum Regelrentenalter, sind ja nur noch 40 Jahre und 3000 Euro im Monat ergeben ja auch nur 3000 x 12 x 40 eine ganz geringe Streitwertsumme.

Da spart man sich doch gerne die 30 - 40 Euro im Jahr für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.

am 11. Dezember 2010 um 14:57

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

interessant wären dazu natürlich auch (kurz) die Fälle, in denen die Versicherung eingetreten/nicht eingetreten ist.

das hängt auch mit der Fassung der Versicherungbedingungen zusammen. Hast Du noch die alten Rechtsschutzbedingungen ARB 75, wird es für die Versicherung sehr viel schwieriger die Kostenübernahme abzulehnen, wenn Dein (!) Anwalt eine positive Prognose stellt.

 

Ich glaube einige schreiben hier erstmal los ohne vorher das gehirn einzuschalten ;)

Grundsätzlich gehört eine Verkehrsrechtschutz bzw. Rechtschutz allgemein nicht zu den "Pflichtversicherungen" die jeder haben sollte sondern ist eine Versciherung die durchaus ihre berechtigung hat und auch durchaus Sinn macht.

Und wenn ich hier lesen muß das diese immer nur kosten übernehmen wenn der Fall klar ist oder ich schon im Rollstuhl sitze könnte ich mich kaputt lachen, einfach zu drollig...

Eine Rechtschutz übernimmt z.B. auch den Gutachter als geschädigter selbst bei Blechschäden, oder aber eine gute Rechtschutz eine kostenlose Erstberatung oder zumindest eine kostenlose/kostengünstige Hotline bei der man erstmal anfragen kann, selbst wenn es nur normale Rechte geht ohne schaden oder anschließenden Gang zum Anwalt. Meine Privat Retschutz Hotline hat mir z.B. gerade per telefon diktiert wie ich richtig gegen eine SKY-Kündigung vorgehe (etwas komplizierter Fall bei uns) kosten für abgesehen von der Jahresgebühr: 0 € und ich mußte nichtml das Haus verlassen.

Dann hilft einem auch eine Rechtschutzversicherung wenn man sich falsch behandler fühlt bei Verkehrsverstößen (Blitzer, Fahrverbote usw.)

In meinem konkreten Fall vor 8 Jahren z.B. habe ich in Österreich in einem Tunnel bei absolutem Überholverbot, Tempo 80 und Video überwachung einen Traktor überholt. Allerings hatte ich keine andere Wahl weil der Traktor kurz zuvor erst auf die Straße gefahren ist ( ich mit Tempo 80-90 und er mit gefühlten 10 km/h), direkt vor dem Tunnel und ich somit die wahl hatte zwischen Unfall oder Verkehrsverstoß. Ich habe dann 3 Monate später Post aus Österreich bekommen, dachte schon da kommt nichts nach. Rechtschutz eingeschaltet und zusammen mit einem Rechtsanwalt einen Erklärung abgegeben und die Video-Bänder angefordert. Weitere 3 Monate später wurde der Fall eingestellt und ich hatte auch hier 0 € kosten außer die 55 € Jahresprämie für die Versicherung...

Wie gesagt, das kann man noch viel viel weiter aufzählen in welchen Fällen man diese Versicherung anwenden kann. Aber ob man jemals kann oder muß ist einen andere Geschichte...

am 11. Dezember 2010 um 16:00

@ chefdackel

diese ARB 75 Regelung nennt sich Stichentscheid die danach verwendete Regelung Schiedsgutachterverfahren.

In neueren Versicherungsbedingungen ab ARB 2000 steht bei einigen Versicherern wieder die Stichentscheidvariante analog ARB 75.

Eindeutig PRO

Aktueller Fall:

Ich bin bei der Allianz versichert und habe gerade ein paar Problemchen mit meinem Wagen bzw. dem Verkäufer (Händler, er mag diese Gewährleistung nur so lange, wie es ihn nix kostet)

Händler schaltet bezgl. der Mängelbeseitigung auf stur.

- kostenlose Hotline angerufen

- Erstgespräch mit einem Anwalt geführt

- Deckungszusage vorerst tel. bekommen

- ein wesentlich beruhigteres Gefühl und ein ganz andere Position dem Händler gegenüber, als wenn man erst selbst alles sorgfältig abwägen muss bzw. Kosten vorstrecken zb. Gutachten - da sind schnell mal ein paar hundert Euro beisammen, die man erstmal selbst vorstrecken müsste.

Von Unfallgeschichten, wo der gegner oder die Versicherung anfangen sich zu winden, will ich gar nicht erst anfangen. Beiträge kannst Du hier auf MT zur genüge nachlesen.

Zitat:

Original geschrieben von Spacefly

Ich glaube einige schreiben hier erstmal los ohne vorher das gehirn einzuschalten ;)

Das gaube ich auch. Vor allem, wenn man nichts zu melden hat und die Frage nicht bentwortet. Ich habe eine negative Erfahrung mit der ARAG gemacht. Auto privat gekauft und reingelegt worden. Die ARAG hat mir einen Anwalt empfohlen. Beim Erstgespräch haben wir uns nicht verstanden und der Anwalt hatte einfach keine Lust, sich um kleine Geschichte zu kümmern. ARAG hat schnell seine Rechnung beglichen und die Sache abgeschloßen. Den Anwalt meiner Wahl wollten sie nicht mehr bezahlen. Ich dann gekündigt.

Zitat:

Original geschrieben von Spacefly

Ich glaube einige schreiben hier erstmal los ohne vorher das gehirn einzuschalten ;)

 

Eine Rechtschutz übernimmt z.B. auch den Gutachter als geschädigter selbst bei Blechschäden

also eine Rechtsschutz übernimmt bestimmt nicht den Gutachter, als Geschädigter übernimmt diesen die Versicherung des Unfallverursachers

ansonsten finde ich eine Rechtsschutz für mich schon sehr wichtig.

Doch, im Falle einer Strafverteidigung z.B. ;)

Ich habe keine reine Verkehrsrechtschutz, sondern ein rundum Paket.

Wer schon mal ( so wie ich) vor dem Arbeitsgericht war, wird diese Versicherung lieben.

In dem speziellen Fall Arbeitsgericht, ist es nun einmal so ( wußte ich auch nicht, bis es soweit war), das jede Partei die Kosten für die erste Instanz selber trägt, egal wer den Prozess gewinnt.

Ich weiß ja nicht wie der Streitwert und damit das Honorar des RA beim Arbeitsgericht ermittelt wird, aber für diesen einen Prozess ( der sich über 1 Jahr gezogen hat) hat sich die Versicherung schon bezahlt gemacht.

Rechtsschutzversicherung ist sehr sinnvoll.

Vielleicht nicht unbedingt im Privaten Bereich.

Aber wer sich im Verkehr und Beruf bewegt sollte eine entsprechende Versicherung haben.

Von Deckungszusagen.

Also man glaubt gar nicht, welch aussichtslosen Fälle die Rechtschutzversicherungen alles zahlen. Insbesondere im Privaten Bereich.

im KFZ Bereich werden die Kosten für Anwalt, Zeugen, Gutachter, Gericht etc. übernommen und wenn man verliert brauch man es nicht zurückzuzahlen. Wenn man Gewinnt muss der gegnerische Versicherung zahlen oder der Privatmann.

Daher an den Threaersteller der seine ersparten 100 000 einsetzen möchte. Mach das. Solltest du Gewinen und er hat keine Versicherung, so wirst du vermutlich dein Geld sowieso nicht sehen, weil nicht jeder 40000 hat. Der geht gepflegt in eine Insolvenz bzw. du hast nen Titel für 30 Jahre. Aber immer noch kein Geld.

Im Berufsleben, sehr sehr sinvoll.

Denn egal wer gewinnt, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Jeder bezahlt seinen Anwalt und Gerichtskosten werden geteilt.

Von daher sollte man entweder gar nicht mit Arbeitgeber vor Gericht gehen oder ne Rechtschutz haben.

am 13. Dezember 2010 um 9:37

Da der TE mit Ironie gefragt hatte, hatte ich auch mit Ironie geantwortet. Ich habe es nicht gekennzeichnet (mein Fehler), weil ich dachte durch die Schilderung meines Beispieles wird deutlich wie sinnlos es ist wegen der geringen Ersparnis sein Vermögen auf´s Spiel zu setzen.

Übrigens habe ich keine 100000 Euro rumliegen - war wie gesagt nur ein Beispiel.

Nochmal ganz klar: Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, am Besten eine umfassende (lieber mit einer Selbstbeteiligung abschließen wenn Beitrag gespart werden soll) und nicht nur auf Verkehr beschränkt, denn die gleichen Probleme tauchen auch auf, z. B. wenn Dich ein Hund/Depp anfällt und schwer verletzt.

@acer - Du hast bezüglich dessen was Du zu meinem Beitrag schreibst natürlich vollständig Recht.

Als erstes sollte man sich klarmachen, dass Versicherungsunternehmen keine Wohltätigkeitsorganisationen sind, sondern dass sich Produkte wie Rechtsschutzversicherungen auch rechnen müssen und damit nicht alles versichert sein kann.

Beispielsweise sind Erbstreitigkeiten oder Scheidungsangelegenheiten in der Regel nicht versichert, da dann eine Rechtsschutzversicherung (ich nenn einfach mal wilkürlich) 5.000 € im Jahr kosten müßte, um sich zu rechnen. Das würde kein Mensch abschließen wollen. Also schließen Versicherungsunternehmen bestimmte Leistungen im Kleingedruckten aus, insbesondere auch um Mißbrauch zu vermeiden.

Man muß sich also darüber im klaren sein, dass auch ein Verkehrsrechtsschutz nicht alles abdecken kann, da der dann nicht bezahlbar wäre.

Der Verkehrsrechtsschutz deckt viele "Rechtsstreitigkeiten", die im Zusammenhang mit dem Auto stehen, ab. Insbesondere wenn man selbst unverschuldet einen Schaden durch einen Fremden erlitten hat, ist er in meinen Augen sehr leistungsfähig. Speziell mit einer hohen Selbstbeteiligung (z.B. 250 € oder 500 €) denke ich, dass man für einen relativ kleinen Beiträg einen großen Teil eines hohen Risikos abgesichert hat.

Gerade einen ordentlichen Verkehrsrechtsschutz (bitte kein Billigangebot) halte ich für sinnvoll.

Themenstarteram 13. Dezember 2010 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Rechtsschutzversicherung ist sehr sinnvoll.

Vielleicht nicht unbedingt im Privaten Bereich.

Aber wer sich im Verkehr und Beruf bewegt sollte eine entsprechende Versicherung haben.

Von Deckungszusagen.

Also man glaubt gar nicht, welch aussichtslosen Fälle die Rechtschutzversicherungen alles zahlen. Insbesondere im Privaten Bereich.

im KFZ Bereich werden die Kosten für Anwalt, Zeugen, Gutachter, Gericht etc. übernommen und wenn man verliert brauch man es nicht zurückzuzahlen. Wenn man Gewinnt muss der gegnerische Versicherung zahlen oder der Privatmann.

Daher an den Threaersteller der seine ersparten 100 000 einsetzen möchte. Mach das. Solltest du Gewinen und er hat keine Versicherung, so wirst du vermutlich dein Geld sowieso nicht sehen, weil nicht jeder 40000 hat. Der geht gepflegt in eine Insolvenz bzw. du hast nen Titel für 30 Jahre. Aber immer noch kein Geld.

Im Berufsleben, sehr sehr sinvoll.

Denn egal wer gewinnt, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Jeder bezahlt seinen Anwalt und Gerichtskosten werden geteilt.

Von daher sollte man entweder gar nicht mit Arbeitgeber vor Gericht gehen oder ne Rechtschutz haben.

Und die Rechtschutzversicherung hilft Dir dann dabei, nicht vorhandenes Geld nicht zu bekommen. Dolle Sache ;)

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