ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Verkehrsrechtschutz beim Kauf von ATF Öl?

Verkehrsrechtschutz beim Kauf von ATF Öl?

Themenstarteram 4. April 2016 um 17:51

Hallo

Ich habe ATF Öl bestellt und es wurde mir die Doppelte Menge gesendet,die Firma verlangte das Ich die doppelte Menge nachzahle da Sie einen Fehler gemacht haben Ich schrieb ihnen Sie sollen mir einen Retoure Schein senden damit ich es zurück schicke Sie antworteten mit Rechtsanwalt +Kosten,Ich habe das meinem Rechtsanwalt gegeben aber meine Private-Berufs Rechtschutz Verischerung will die kosten nicht übernehmen weil es sich für ein Teil von einem PKW handelt und dafür ist die Verkehrsrechtschutzversicherung zuständig,stimmt das?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 5. April 2016 um 05:44:06 Uhr:

Hahaha ich lache mich gleich tot du willst wegen 4 Ltr Öl ein Fass aufmachen ? Verspäteter Aprilscherz ????

Nicht wegen 4l Öl, sondern wegen der Portokosten zum Versand von 4l Öl.

Da mittlerweile bereits wegen 3,90€ Portokosten Rechtsanwälte beschäftigt werden wundert mich vieles eigentlich gar nicht mehr so sehr wie es das gestern noch tat.

46 weitere Antworten
Ähnliche Themen
46 Antworten

Das könnte tatsächlich richtig sein.

Ein Freund von mir hatte kürzlich einen Austauschmotor gekauft, der sich nach Einbau als defekt herausgestellt hat. Der Verkäufer wollte die Versandkosten für die Rücksendung nicht übernehmen.

Er wandte sich an die Rechtschutzversicherung, bei der Vertragsrechtschutz eingeschlossen war, jedoch kein Verkehrsrechtschutz. Die lehnte mit der gleichen Begründung ab.

Darauf wandte er sich an seine Verkehrsrechtschutzversicherung (ADAC), die die Eníntrittspflicht bestätigte.

Was nicht bestellt wurde,muß auch nicht bezahlt werden !

Entweder Retoure-Schein oder abholen lassen.

Lass Dich nicht weich kochen.

Für diese Aktion wäre m.E. der Vertragsrechtschutz zuständig.

Scheint ein sehr unseriöser Laden zu sein.

Ich glaube, dass dem TE schon klar ist, dass das vom Sachverhalt her nicht in Ordnung ist.

Themenstarteram 4. April 2016 um 18:33

Zitat:

@Mattzedes schrieb am 4. April 2016 um 20:11:14 Uhr:

Was nicht bestellt wurde,muß auch nicht bezahlt werden !

Entweder Retoure-Schein oder abholen lassen.

Lass Dich nicht weich kochen.

Für diese Aktion wäre m.E. der Vertragsrechtschutz zuständig.

Scheint ein sehr unseriöser Laden zu sein.

Es handelt sich um die Allianz Versicherung ich habe die Rechts-Arbeitschutzversicherung seit 20 jahre und hab sie nie gebraucht bis jetz

Themenstarteram 4. April 2016 um 18:37

Zitat:

@tassoss schrieb am 4. April 2016 um 20:33:06 Uhr:

Zitat:

@Mattzedes schrieb am 4. April 2016 um 20:11:14 Uhr:

Was nicht bestellt wurde,muß auch nicht bezahlt werden !

Entweder Retoure-Schein oder abholen lassen.

Lass Dich nicht weich kochen.

Für diese Aktion wäre m.E. der Vertragsrechtschutz zuständig.

Scheint ein sehr unseriöser Laden zu sein.

Es handelt sich um die Allianz Versicherung ich habe die Rechts-Arbeitschutzversicherung seit 20 jahre und hab sie nie gebraucht bis jetz

Ich habe von meinem Rechtsanwalt die Kosten zugeschickt bekommen und Anwaltskosten vom Rechtsanwalt der gegenseite.

Themenstarteram 4. April 2016 um 18:38

Zitat:

@tassoss schrieb am 4. April 2016 um 20:37:02 Uhr:

Zitat:

@tassoss schrieb am 4. April 2016 um 20:33:06 Uhr:

 

Es handelt sich um die Allianz Versicherung ich habe die Rechts-Arbeitschutzversicherung seit 20 jahre und hab sie nie gebraucht bis jetz

Ich habe von meinem Rechtsanwalt die Kosten zugeschickt bekommen und Anwaltskosten vom Rechtsanwalt der gegenseite.

Und ich brauche das Öl nicht für ein Auto sondern für eine mechaniker Hydraulig presse.

Schreib zurück das die Ware noch 4 Wochen zur Abholung bereit steht, danach entsorgt wird aufgrund von Platzmangel.

Deinen Anwalt musst du aber bezahlen. Bzw deiner Versicherung sagen das es nix mit einem Kfz zu tuen hat.

Über welche Ölmengen bzw. Kosten reden wir eigentlich?

am 4. April 2016 um 18:45

Mist genau das wollte ich hier gerade erfragen du warst schneller

Interessanter Fall.

Wenn das Öl, was ja herstellerseitig erst einmal als Getriebeöl defininiert ist, auch für andere Zwecke verwendet werden kann, musst Du scheinbar Deine eigene Vertragsrechtschutz auf Deckungsschutz verklagen.

Ich würde vermuten, dass die dann den Fall, ohne es auf diese Klage ankommen zu lassen, übernehmen. Deren Risiko ist doch gleich Null.

Themenstarteram 4. April 2016 um 18:55

Danke für eure Hilfe Ich werde morgen zur meiner Allianz Vertretung gehen und es mit ihm besprechen ,es handelt sich um 4 Liter Öl die Presse braucht 3,5 Liter Öl

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 4. April 2016 um 20:48:24 Uhr:

Interessanter Fall.

Wenn das Öl, was ja herstellerseitig erst einmal als Getriebeöl defininiert ist, auch für andere Zwecke verwendet werden kann, musst Du scheinbar Deine eigene Vertragsrechtschutz auf Deckungsschutz verklagen.

Ich würde vermuten, dass die dann den Fall, ohne es auf diese Klage ankommen zu lassen, übernehmen. Deren Risiko ist doch gleich Null.

Also ich vermute mal, dass es sich um einen Literpreis von ca. Euro 16,-- handelt.

Kommentar: ohne.

Edit: Habe jetzt erst gelesen, um welche Menge es sich handelt.

Zitat:

@tassoss schrieb am 4. April 2016 um 20:37:02 Uhr:

Zitat:

Ich habe von meinem Rechtsanwalt die Kosten zugeschickt bekommen und Anwaltskosten vom Rechtsanwalt der gegenseite.

Das Du deinen Anwalt bezahlst ist klar,

warum sollst Du die Gegenseite bezahlen, wenn die Firma einen Fehler gemacht hat?

Oben hast du private Berufs-Rechtsschutzversicherung geschrieben. Wenn da kein allgemeiner Vertragsrechtsschutz eingeschlossen ist, werden die nicht zuständig sein.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Verkehrsrechtschutz beim Kauf von ATF Öl?