Verkehrsrechtschutz beim Kauf von ATF Öl?

Hallo

Ich habe ATF Öl bestellt und es wurde mir die Doppelte Menge gesendet,die Firma verlangte das Ich die doppelte Menge nachzahle da Sie einen Fehler gemacht haben Ich schrieb ihnen Sie sollen mir einen Retoure Schein senden damit ich es zurück schicke Sie antworteten mit Rechtsanwalt +Kosten,Ich habe das meinem Rechtsanwalt gegeben aber meine Private-Berufs Rechtschutz Verischerung will die kosten nicht übernehmen weil es sich für ein Teil von einem PKW handelt und dafür ist die Verkehrsrechtschutzversicherung zuständig,stimmt das?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 5. April 2016 um 05:44:06 Uhr:


Hahaha ich lache mich gleich tot du willst wegen 4 Ltr Öl ein Fass aufmachen ? Verspäteter Aprilscherz ????

Nicht wegen 4l Öl, sondern wegen der Portokosten zum Versand von 4l Öl.

Da mittlerweile bereits wegen 3,90€ Portokosten Rechtsanwälte beschäftigt werden wundert mich vieles eigentlich gar nicht mehr so sehr wie es das gestern noch tat.

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Zitat:

@gammoncrack schrieb am 4. April 2016 um 20:48:24 Uhr:


Interessanter Fall.

Wenn das Öl, was ja herstellerseitig erst einmal als Getriebeöl defininiert ist, auch für andere Zwecke verwendet werden kann, musst Du scheinbar Deine eigene Vertragsrechtschutz auf Deckungsschutz verklagen.

Ich würde vermuten, dass die dann den Fall, ohne es auf diese Klage ankommen zu lassen, übernehmen. Deren Risiko ist doch gleich Null.

Genau. Man kann selbst damit gurgeln, auch wenn es hässlich schmeckt. 😁

Spaß beiseite.

Ware nicht bestellt - bezahlen? Link: http://www.helduser.de/.../

Warum Anwalt einschalten. Soll doch die Gegenseite erstmal arbeiten. Solange nichts vom Amtsgericht kommt (Mahnbescheid), muss man noch nichts unternehmen. Kommt ein gelber Brief vom Amtsgericht, Widerspruch schreiben und zurück zum Amtsgericht. Braucht man selbst noch keinen Anwalt. Spätestens dann erlischt die Sache - denke ich. Man beachte den Streitwert!

Wenn der Händler immer noch uneinsichtig ist und nunmehr Klage erhebt, kann man immer noch einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Vorher ohne Sinn.

Parallel dazu könnte man den RA des Verkäufers ausfindig machen (Briefkopf lesen) und ihn bei seiner zuständigen Aufsichtsbehörde, der RA-Kammer seines Bundeslandes mal heftig ankreiden, was für eine Pappnase das ist, rechtswidrig Posten einzuklagen. Hab ich schon gemacht in ähnlich gelagertem Fall. Denn der RA muss sich vollumfänglich informieren, dass die Forderungen seines Mandanten rechtlich richtig sind. Das fehlt hier lt. Akten. Die Kammer wird da sehr schnell aktiv, Abmahnung des Anwalts...

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 5. April 2016 um 15:12:03 Uhr:



Diese Masche kann auch kein Geschäftmodell sein, ansonsten ist der Laden schnell wieder verschwunden.

da fallen mir spontan einige Negativbeispiele ein. z.B. defekte Xears Kopfhöhrer(stundenlanger Lesestoff 😁😁, da reicht eine Packung Chips nicht aus 😉

btt

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 5. April 2016 um 15:12:03 Uhr:


Mit so einem Fall geht kein Anwalt vor Gericht.

Wieso? Anwälte sind die einzigen die bei einer Gerichtsverhandlung definitiv gewinnen. 😉

Ich würde wohl einfach auf eine Klage warten (die ziemlich sicher nicht kommt, weil null Chance).
Rücksendinformationen wurden angefragt und damit wurde schon mehr gemacht als nötig.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. April 2016 um 16:12:12 Uhr:



Ich würde wohl einfach auf eine Klage warten (die ziemlich sicher nicht kommt, weil null Chance).
Rücksendinformationen wurden angefragt und damit wurde schon mehr gemacht als nötig.

Sehe es auch so.

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Zitat:

@Chefkoch1984 schrieb am 5. April 2016 um 14:00:38 Uhr:


@Holger-TDI

dass der Verkäufer aber zuerst seinen RA auf den Plan gerufen und der TE deshalb seine Rechtsschutz kontaktiert hat, haste gelesen?

bezüglich dem Zahnstocher hab ich momentan eher den Verdacht, dass der bei der Kopf-Tisch-Aktion auf dem Tisch war und deswegen fehlt.

😁😁😁

Leute aber mal im Ernst jetzt, was muss denn in der Zwischenzeit passiert sein das der Verkäufer einen Rechtsanwalt wegen 4 ltr Öl beauftragt hat.

Ich denke das verschweigt der TE schon eine ganze Menge, warscheinlich sind zig Erinnerungen und Mahnungen gekommen bevor...... Schlau werden wir daraus auch nicht weil der TE sich dazu garnicht geäußert hat, vielleicht hat er die Frist zur Rückgabe verpennt oder auf Stur gestellt bis die erste Mahnung kam.

Weswegen ich Kopf Tisch, weil die Leute wohl andere benötigen um die einfachsten Dinge klären zu lassen und selbst garnicht und wohl mehr in der Lage sind.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. April 2016 um 16:12:12 Uhr:



Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 5. April 2016 um 15:12:03 Uhr:


Mit so einem Fall geht kein Anwalt vor Gericht.

Wieso? Anwälte sind die einzigen die bei einer Gerichtsverhandlung definitiv gewinnen. 😉
...

Aber auch nur dann, wenn Sie von jemanden bezahlt werden. Bei so einem so eindeutigen Fall (falls alles so stimmt) geht niemand vor Gericht.
Die Masche kann nur sein, dass einer von 20 vor den Mahnbescheid bezahlt um jedem Stress aus dem Wege zu gehen. Das wäre ein lukratives Geschäftsmodell.

Beim Gegenstandswert bis 500,- € "verdient" ein Anwalt daran außergerichtlich stolze 58,50 € netto. Geht es vor Gericht mit Verhandlungstermin gibt es weitere 82,25 € netto. Echt stolzer Stundelohn (mein Frisör verdient hochgerechnet in einer Stunde mehr), wovon er noch seinen Laden und seine Mitarbeiter finanzieren darf.

Und für jeden Mahnbescheid fällt zunächst eine Gerichtsgebühr an. Lohnt also auch nicht wirklich.

Kann schon sein...

Der TE hat 4L ATF bestellt und bekam 8L. Warum soll er nun dafür bezahlen, wenn er nur 4L wollte und der Lieferant Mist gebaut hat? Wenn man das beweisen kann, Vorteil.

Wenn der Verkäufer nun Mahnungen schickt, laufen die ins Blaue. Anschließend übergibt er die Forderung wie alle anderen Forderungen gegen säumige Kunden seinem Anwalt. Ist ja gängige Praxis. Einige Kanzleien werben sogar so: ...wie machen ihren säumigen Gläubigern Beine...

Serienbrief, Unterschrift drauf, raus damit. Der Anwalt schaunt nicht, ob das 4 Liter waren oder 400 Liter.

Wie gesagt, hab ähnliches (mit einem Zeitungsabo) erlebt.

Mahnung kommt, Mahnung in die Papierkorb.

Inkasso kommt, Inkasso in den Papierkorb

Mahbescheid kommt. Einspruch eingelegt.

Erst wenn die Klagen, gehe ich zum Anwalt.

Vorher interessiert mich das ganze nicht.

Spätestens bei der Mahnung hätte ich den Sachverhalt geklärt statt Vogel Strauß Politik zu betreiben.

Dann ist das nämlich vom Tisch statt langer Wartezeiten um Anwaltswartezimmer anscheinend haben viele aber Zeit oder sind vollkommen abgestumpft.

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 5. April 2016 um 23:46:54 Uhr:


Mahnung kommt, Mahnung in die Papierkorb.

Inkasso kommt, Inkasso in den Papierkorb

Mahbescheid kommt. Einspruch eingelegt.

Erst wenn die Klagen, gehe ich zum Anwalt.

Vorher interessiert mich das ganze nicht.

Ich hätte den Fall bereits nach "Mahnung kommt" endgültig abgeschlossen, vermutlich jedoch bereits vorher.
Nämlich indem ich das versehentlich zuviel gelieferte Kanisterchen zurück gesendet hätte.
Aber da scheint ja jeder seine eigene Strategie zu haben.

Dahingehen könnte ich mir vorstellen dass es bestimmt auch Kunden gibt, die folgendermaßen vorgehen:

Lieferung kommt in doppelter Menge zum einfachen Preis
-->Kunde freut sich über kostenloses Öl

Lieferant weist auf den Irrtum hin und bittet um Rücksendung
-->Kunde schweigt

Lieferant weist erneut auf den Irrtum hin und bittet um Rücksendung
-->Kunde schweigt

Lieferant mahnt die Rücksendung an
-->Kunde schweigt

Lieferant mahnt rechtliche Schritte an wenn nicht zurückgesendet wird
-->Kunde schweigt

Lieferant beauftragt Inkasso-Anwalt zur Beitreibung der Forderung
-->Kunde bekommt kalte Füße und fragt nach Rücksendeaufkleber

Inkasso-Anwalt bleibt bei seiner Forderung
-->Kunde wendet sich verzweifelt an MotorTalk

Will ich hier natürlich keinesfalls unterstellen.

.... und nach Zahlung der SB der RSV von 150 € an den Anwalt kann man sich freuen denen es so RICHTIG gezeigt zu haben wie der Rechtsweg funktioniert. 4.90 € Rückporto zahlen wären da eine Niederlage gewesen. HAUPTSACHE MIT DEM KOPF DURCH DIE BETONMAUER.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. April 2016 um 21:35:11 Uhr:


Oben hast du private Berufs-Rechtsschutzversicherung geschrieben. Wenn da kein allgemeiner Vertragsnaturschutz eingeschlossen ist, werden die nicht zuständig sein.

Ist in einer "allgemeiner Vertragsrechtsschutz" auch ein Verkehrsrechtschutz mit eingeschlossen? Weil ich jetzt mit dem Optiker und meinem Brillengestell im Konflikt bin,die Brille brauche ich zum Autofahren bei Sonnenschein

Verkehrs-RS ist eigenständig und nicht im allg. Vertrags-RS enthalten. Ist die Brille nur beim Autofahren zu gebrauchen oder kannst du sie auch als Fußgänger aufsetzen?

Zitat:

@tassoss schrieb am 9. April 2016 um 23:05:31 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. April 2016 um 21:35:11 Uhr:


Oben hast du private Berufs-Rechtsschutzversicherung geschrieben. Wenn da kein allgemeiner Vertragsnaturschutz eingeschlossen ist, werden die nicht zuständig sein.

Ist in einer "allgemeiner Vertragsrechtsschutz" auch ein Verkehrsrechtschutz mit eingeschlossen? Weil ich jetzt mit dem Optiker und meinem Brillengestell im Konflikt bin,die Brille brauche ich zum Autofahren bei Sonnenschein

Bei deinem Versicherungsschein ist eine ARB ( Allgemeine Bedinungen für die Rechtschtzversicherung) mitgegeben worden, diese Seiten solltest du durchlesen, dort steht es, wir können ja nicht riechen welche ARB du unterschrieben hast.

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