Verkehrsrecht
bevor jemand meckert ich weiß auch das das keine technische frage ist aber da mein astra unmittelbar betroffen ist dachte ich ich frag euch mal
also ich habe meinen astra gestern abend bei mir vorm haus abgestellt leider aufgrund des schlechten parkplatzangebots im halteverbot nun ist mir heute morgen einer mit seinem blöden fiat beim ausparken reingedonnert, also der fiat ist ausgeparkt mein astra stand und keiner saß drin, muß der mir jetzt meinen schaden ersetzen? die stoßstange ist kaputt und die reinigungsanlage vom scheinwerfer geht auch nicht mehr was unter der stoßstange noch alles ist weiß ich nicht
ich könnte heulen!!!!
16 Antworten
um es kurz zu machen:
natürlich muss er deinen Schaden begleichen - selbst wenn Du im Halteverbot standest, heißt das noch lange nicht, dass er nicht an diesem Unfall Schuld ist - evtl. kann Dir ein Gericht einen gewisse Teilschuld zusprechen, hierfür müsste jedoch dein parken gefährdend gewesen sein..
Innerhalb der StVO gilt zwar der Vertrauensgrundsatz, d.h. man darf von einem normgerechten Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer ausgehen, dennoch heißt das nicht, dass man einfach so ausparken kann ohne sich umzusehen.
...keine Bange,.. den Schaden muss der Verusacher, also der Fiat -Fahrer tragen. Wenn jemand im Halteverbot steht, ist das kein Recht für einen anderen das Auto kaputt zu fahren. Du könntest höchstens einen Knollen für das Falschparken bekommen....
Gruß,
schummi2
Das wird vermutlich auf ne Teilschuld hinauslaufen.
Ein Bekannter von mir ist mal in einen abgestellten Anhänger gebrettert. Da der Anhänger aufgrund mangelhafter Ausstattung im Dunkeln nicht richtig zu sehen war hat der Besitzer ne Teilschuld bekommen.
Vielleicht kannst Du Dich auch mit dem Fiat-Vogel ohne Polizei einigen!? Dann könnte es klappen ihm die ganze Schuld aufs Auge zu drücken
naja, in einen schlecht sichtbar abgestellten Anhänger zu fahren ist was anderes als beim ausparken ein parkendes Auto zu übersehen!
Die Schuld liegt hier glasklar bei dem Fiatfahrer.. dieser hat nunmal beim ausparken aufzupassen..
Man kann ja auch nicht einfach in ein Auto reinfahren, dass wegen Farbenblindheit vor ner grünen Ampel stehenbleibt..
also ohne polizei regeln ist nich der hat die gleich gerufen als er gemerkt hat das ich im halteverbot stehe
mir gefährdendes parken nachzuweisen sollte auch schwer werden denn es hing schon ein knöllchen vom ordnungsamt dran vom vorabend bzw nacht wenn es also gefährdend gewesen wäre hätten die das auto ja wohl abschleppen lassen
mußte das knöllchen übrigens nochmal bezahlen
von schlecht erkennbar kann nicht die rede sein es war taghell und sonderlich eng ist die straße auch nicht
@ sitor
dann brauchst Du dir doch keine Sorgen machen 😉
Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, dann müsstest Du doch auch eine Unfallmitteilung bekommen haben (falls nicht kannst Du dir die auf der Wache abholen) - darin sind alle Unfallbeteiligten eingetragen, derjenige, der als Unfallbeteiligter 01 eingetragen ist, ist nach Ansicht der Beamten der Unfallverursacher.. (es sei denn es ist unklare Rechtslage angekreuzt)
Von daher müsste der Fiatfahrer als 01 eingetragen sein - die Versicherungen folgen in aller Regel dieser Einschätzung der Polizei..
Du siehst - keine Sorge 😉
Wieso mußtest Du das Knöllchen nochmal bezahlen?????
Zweimal für ein und dieselbe Sache zahlen ist nicht! Die können höchstens den Knöllchenpreis nach oben setzen. Bis zur maximalen Höhe für Falschparken. Aber das war´s dann auch.
Natürlich muss der Fiat-Fahrer bzw. dessen Versicherung den Schaden vollständig übernehmen, wenn Du nicht grob fahrlässig gehandelt, also verkehrsgefährdend geparkt hast.
falschparken is sonne sache...
hier im wohngebiet wird geparkt wo nur platz is (auch direkt an einmündungen)
ABER wenn die feuerwehr mal durch muss im einsatz, oder müllauto, nehmen die auf die falschparker kaum rücksicht (feuerwehr "rammt" entsprechend und müllauto schickt abschleppwagen und politessen vor)
so kam es auch das die einem der in ner kurve geparkt hat und von nem postauto angefahren wurde (also das auto) die volle schuld gegeben haben und er die schäden selber zahlen musste
ja gut wer in ner kurve parkt der handelt ja zweifelsfrei grob fahrlässig, bei mir wäre auch noch ne feuerwehr durchgekommen
mal was anderes heut hab ich nun post von der versicherung bekommen jetzt wollen die wissen wer alles
"gebührenpflichtig verwarnt" worden ist nun ich mußte ja 15 euro wegen des falschen parkens bezahlen
bin ich nun gebührenplichtig verwarnt worden?
wenn ich das hinschreibe kann ich ja gleich die schuld auf mich nehmen!!!!!!
nicht verwechseln - die Versicherung hat die Daten der Unfallmitteilung noch nicht - wie ich bereits oben geschrieben habe, ist aus dieser ersichtlich, wer aus Sicht der Polizei der Verursacher ist..
schau doch einfach da drauf - der Verursacher wird IMMER von der Polizei verwarnt, d.h der Fiatfahrer müsste auch verwarnt worden sein..
Deine Verwarnung vom Ordnungsamt wegen des Falschparkens ist etwas anderes als die Verwarnung wegen des Unfalles - die Versicherung will wissen wer durch die Polizei verwarnt wurde - du meintest doch du hattest sowieso ein Ticket dran - diese Verwarnung war also schon vorher..
Würde an deiner Stelle auf die Unfallmitteilung verweisen, um nen wirklichen Rat geben zu können müsstest Du endlich mal mit ein paar mehr Daten rausrücken!
Falls Du nochmals von der Plizei wegen Falschparkens verwarnt worden bist, ist dies evtl. unzulässig.
wie ich weiter oben schon geschrieben habe mußte ich das knöllchen 2 mal bezahlen als das vom ordnungsamt das unterm scheibenwischer hing(steht noch aus kommt ja mit der post) und bei der polizei mußte ich auch nochmal bezahlen
einen unfallbericht habe ich nicht bekommen
natürlich ist auch der fiatfahrer verwarnt worden halt wegen dem rückwärtsfahren ohne zu schauen, glaube bei dem waren es 30 euro
mehr details gibt es glaube nicht
dann solltest Du dir mal schleunigst die Unfallmitteilung besorgen 😉
gib die dann deiner Versicherung und alles ist gut..
P.S. brauchst dann das Knöllchen vom O-Amt nicht zahlen..
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
ABER wenn die feuerwehr mal durch muss im einsatz, oder müllauto, nehmen die auf die falschparker kaum rücksicht (feuerwehr "rammt" entsprechend)
schwachfug!
behaupte nichts, von dem du keine ahnung hast!
würde die fw das machen, dann würde der fahrer des einsatzfz. persönlich dafür haften!
entwerder die schieben das auto beiseite (für dabei entstandene schäden haftet dann die feuerwehr!) oder die bestellen selbst einen abschlepper!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
schwachfug!
behaupte nichts, von dem du keine ahnung hast!würde die fw das machen, dann würde der fahrer des einsatzfz. persönlich dafür haften!
entwerder die schieben das auto beiseite (für dabei entstandene schäden haftet dann die feuerwehr!) oder die bestellen selbst einen abschlepper!
solltest vielleicht selbst mal überlegen, bevor Du dich heir so drastisch äußerst!
Und ob die Feuerwehr das Auto notfalls rammt - immerhin geht es bei fast allen FW- Einsätzen um Menschenleben.. oder meinst Du die FW bleibt dann stehen und lässt die Familie im brennenden Haus sterben und wartet in aller Ruhe auf den Abschleppdienst???
Schon mal was von Nothilfe gehört???