Verkaufe meinen EOS 1,6 FSI

VW Eos 1F

Hallo an alle zusammen!

Dachte ich stelle hier mal einen link ein der zu meinem EOS führt.
Muss ihn leider schon wieder aus familären Gründen verkaufen.

Bei Interesse meldet euch doch bitte!

http://www.mobile.de/.../da.pl?...

82 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von dj_kay82


...p.s. ein EU-Neuwagen ist definitiv schlechter im Wiederverkauf

Schlechter als ein gebrauchtes Fahrzeug dann schon aus zweiter Hand (bei einem weiteren Weiterverkauf)😕?

gruss paff, die Jahreszeit ist wirklich nicht günstig, Cabbies, auch mit Blechdach, verkaufen sich bei schönen Wetter am besten, allerdings ist er dann auch wieder älter

Zitat:

Original geschrieben von dj_kay82


p.s. ein EU-Neuwagen ist definitiv schlechter im Wiederverkauf

wer hat dir denn sowas erzählt?

Ich hab bisher nie solche Erfahrungen gemacht, warum auch, die Garantieleistungen sind ja europaweit gleich...

Aber jeder redet sich halt froh... ;-)

Zitat:

Original geschrieben von v2devil


wer hat dir denn sowas erzählt?

Ich hab bisher nie solche Erfahrungen gemacht, warum auch, die Garantieleistungen sind ja europaweit gleich...

Aber jeder redet sich halt froh... ;-)

Siehe hier:

Aufklärungspflichten bei reimportierten Gebrauchtwagen

Wird ein Auto, das aus Deutschland in einen Mitgliedsstaat der EU exportiert worden ist, als gebrauchtes Fahrzeug nach Deutschland (re-)importiert, so muss der Händler dem Käufer diese Tatsache unaufgefordert offenbaren.

Dies entschied das OLG Naumburg in seinem Urteil vom 07.12.2005 (Az. 6 U 24/05). Da ein deutscher Gebrauchtwagenhändler dieser Pflicht nicht nachgekommen war, durfte der Käufer eines aus Spanien reimportierten gebrauchten Audi A 2 den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten. Die Rechtsansicht des Händlers, dass es nicht mit dem angestrebten freien Warenverkehr innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten zu vereinbaren sei, dem Verkäufer eine Offenbarungspflicht hinsichtlich der Importeigenschaft eines Gebrauchtfahrzeugs aufzuerlegen, und dass Herkunftsangabepflichten sowohl aus Kostengründen als auch wegen des „potentiellen Nachfragemindernden Effekts“ nach Artikel 28 EG-Vertrag unzulässig seien, wurde vom OLG Naumburg nicht geteilt.

Zur Begründung seiner Entscheidung verwies das OLG - unter Berufung auf die bisherige Rechtsprechung der Instanzgerichte sowie die Ausführungen des hinzugezogenen Sachverständigen - darauf, dass die Reimporteigenschaft eines Gebrauchtwagens auf dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt auch im Jahr 2004 immer noch einen erheblichen Preisbildenden Faktor darstellt, der für die Willensbildung des Käufers offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung war.

Eine andere Beurteilung - so das OLG Naumburg - ergebe sich auch nicht aus dem europäischen Recht (Artikel 28 EG-Vertrag; Richtlinie 1999/44 vom 07.07.1999 – Verbraucherschutzrichtlinie) oder der Rechtsprechung des EuGH (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften).

Auch wenn danach die Reimporteigenschaft des gebrauchten Fahrzeugs alleine nicht als Sachmangel bewertet wurde, stellte das Gericht fest, dass aus der Verbraucherschutzrichtlinie zu Gunsten des Verkäufers andererseits aber auch nicht abgeleitet werden könne, dass der Verkäufer dem Verbraucher die Reimporteigenschaft verschweigen dürfe. Um ein höheres Schutzniveau für Verbraucher sicherzustellen als dies nach der Verbraucherschutzrichtlinie der Fall sei, seien die Mitgliedsstaaten der EU berechtigt, strengere Maßstäbe aufzustellen. Daher dürfe die deutsche Rechtsprechung dem Verkäufer eine Offenbarungspflicht für die Reimporteigenschaft von Gebrauchtwagen auferlegen. Indem auch Verbraucher, denen die Preisunterschiede für Reimportfahrzeuge unbekannt seien, geschützt würden, würde der Verbraucherschutz hierdurch (nur) erhöht.

Die Importeigenschaft des streitgegenständlichen Fahrzeugs habe der Händler zudem, nach Ansicht des OLG Naumburg, zumindest bedingt vorsätzlich in dem Bewusstsein verschwiegen und billigend in Kauf genommen, dass der Käufer diesen Umstand nicht kennt und den Kauf bei entsprechender Kenntnis nicht oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen abgeschlossen hätte. Aber selbst wenn man – bei einem gewerblich tätigen Autohändler Abwegigerweise – nur von Fahrlässigkeit ausgehen würde, so würde der Händler dennoch unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen nach §§ 280 Abs. 1, 311 Nr. 1 i.V.m. 241 Abs. 2 BGB haften.

Zitat:

Original geschrieben von C70Cabrio


Siehe hier:

Aufklärungspflichten bei reimportierten Gebrauchtwagen

Wird ein Auto, das aus Deutschland in einen Mitgliedsstaat der EU exportiert worden ist, als gebrauchtes Fahrzeug nach Deutschland (re-)importiert, so muss der Händler dem Käufer diese Tatsache unaufgefordert offenbaren.
.

Trifft doch beim Eos garnicht zu.

Er wird in Portugal gebaut und nach (in meinem Fall NL) gebracht. Von dort wird er bei einem VW-Vertragshändler an mich verkauft und in D als NEUFAHRZEUG zum ersten Mal zugelassen.

Wir reden hier doch von EU-Fahrzeugen und keinem Re-Import...und schon garnicht gebraucht!!!

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Zitat:

Original geschrieben von v2devil


Trifft doch beim Eos garnicht zu.
Er wird in Portugal gebaut und nach (in meinem Fall NL) gebracht. Von dort wird er bei einem VW-Vertragshändler an mich verkauft und in D als NEUFAHRZEUG zum ersten Mal zugelassen.

Wir reden hier doch von EU-Fahrzeugen und keinem Re-Import...und schon garnicht gebraucht!!!

Das spielt ja auch gar keine Rolle - der Import birgt bei vielen Modellen potentielle Gefahren in der Serien-Ausstattung. So war z.B. ein Golf Trendline als Import deutlich schlechter ausgestattet als ein Trendline aus D. Beide Fahrzeuge werden im gleichen Werk gebaut aber anders konfiguriert. Der Käufer muss in diesem Fall darauf hingewiesen werden, da man ansonsten tatsächlich Äpfel mit Birnen vergleicht.

Im übrigen muss die Meinung eines OLG's auch nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Es gibt ja nicht in jedem Fall nennenswerte Unterschiede in der Ausstattung.

Dein aus NL stammendes Fahrzeug ist aber per Definition dennoch ein (Re-)Import - es wurde vom deutschen Hersteller an einen im Ausland (aus Deiner Sicht) ansässigen Händler geliefert, um dann in einen (Dritt-)Markt exportiert zu werden. So müsstest Du dieses "Manko" auch beim Verkauf dem Käufer mitteilen, obwohl es sich um ein Neufahrzeug handelt. Denn die vom OLG Naumburg zitierten EU-Richtlinien lassen sich genau so auf Neufahrzeuge anwenden. Offensichtlich hat das OLG aber nicht begriffen, das der "typische" Reimport gar nicht bei Gebraucht- sondern vielmehr bei Neufahrzeugen gängige Praxis ist. Aber Richter verdienen ja auch genug, um sich ein "Original"-Fahrzeug leisten zu können... 😉

Merkwürdig finde ich beim dem Urteil vor allem die Tatsache, daß der Käufer arglistig getäuscht wurde. Anhand der Papiere kann man doch defintiv erkennen, daß der Wagen nicht aus Deutschland stammte. Immerhin muss ja der Fahrzeugbrief nach der Vollabnahme beim TÜV neu erstellt worden sein... das zumindest kann man bei Neu-Re-Importen nicht feststellen - dort trägt der Brief in etwa das Datum der Erstzulassung...

Gruß,
McE

Rechtlich gesehen = EU-Neuwagen - Importiert nach Deutschland von einem EU-Land.
Das Fahrzeug war eigentlich für ein anderes EU-Land "bestimmt".

Und wenn man den dann später selber wieder verkauft ist er ja ein Gebrauchtwagen.

Warum kaufst du in NL ???? ( weil bestimmt der Eos dort "billiger" ist! )

Also kann und darf man beim weiterverkauf dieses Fahrzeug nicht vergleichen mit einem "deutschen" Fahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von McErnie


Merkwürdig finde ich beim dem Urteil vor allem die Tatsache, daß der Käufer arglistig getäuscht wurde. Anhand der Papiere kann man doch defintiv erkennen, daß der Wagen nicht aus Deutschland stammte. Immerhin muss ja der Fahrzeugbrief nach der Vollabnahme beim TÜV neu erstellt worden sein... das zumindest kann man bei Neu-Re-Importen nicht feststellen - dort trägt der Brief in etwa das Datum der Erstzulassung...

Gruß,
McE

Kann ja sein das das Fahrzeug finanziert wurde, somit hat der Käufer den Kfz-Brief nie gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von McErnie


Das spielt ja auch gar keine Rolle - der Import birgt bei vielen Modellen potentielle Gefahren in der Serien-Ausstattung. So war z.B. ein Golf Trendline als Import deutlich schlechter ausgestattet als ein Trendline aus D.

Bei mir war es bei allen EU-Neuwagen bisher genau umgekehrt:

Beim Bora war das elektr. Schiebedach in NL Serie und in D hätte es 960,- Aufpreis gekostet.

Beim Eos genauso: Tempomat, Diebstahlwarnanlage in NL Serie, bei uns aufpreispflichtig 195,- bzw. 250,-.

Warum das so ist - keine Ahnung?

Hatte bisher aber noch nie Probleme beim Verkauf...

Übrigens warum ich in NL kaufe: a) weil´s wirklich billiger ist und b) weil ich bei nem großen holländischen Konzern arbeite und daher sowieso viel in NL unterwegs bin.

Gruß
Andy

Zitat:

Original geschrieben von v2devil


Bei mir war es bei allen EU-Neuwagen bisher genau umgekehrt:
Beim Bora war das elektr. Schiebedach in NL Serie und in D hätte es 960,- Aufpreis gekostet.
Beim Eos genauso: Tempomat, Diebstahlwarnanlage in NL Serie, bei uns aufpreispflichtig 195,- bzw. 250,-.
Warum das so ist - keine Ahnung?

Beim Golf war es genau umgekehrt - z.B. keine Funkfernbedienung und keine Fensterheber - von zusätzlichen Airbags mal ganz abgesehen. Climatic war auch nicht serienmässig. Kein Wunder, daß die dann günstiger sind...

Ich weiß aber nicht, woher die genau kamen. Standen immerhin beim grössten VW-Dealer in NRW massenhaft zum Verkauf...

Gruß,
McE

Ein Händler muss das schon sagen, dass es sich um ein EU-Wagen handelt, bei einem privaten Verkauf ist das jedoch anders.
Wers nicht glaubt, soll nach dem Gegenteil im www suchen :-P

Hab mal ein Angebot reingeholt zu genau diesem Wagen mit diesem Listenpreis und was kam dabei raus?
Neuwagen kein Reimport:
25.223,18€ + 399,00 € Überführungskosten.

Wie man sieht ist der Preis hier zu hoch angesetzt.
Dazu kommt noch wer maximal 15 Monate im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, bekommt den Wagen für:
24.351,26 € + 399,00 € Überführungskosten.

Würd mal sagen der Wagen hat mindestens 20% Wertverlust und ist somit keine 24.000€ mehr Wert.

Zitat:

Original geschrieben von jonny1983


Ein Händler muss das schon sagen, dass es sich um ein EU-Wagen handelt, bei einem privaten Verkauf ist das jedoch anders.
Wers nicht glaubt, soll nach dem Gegenteil im www suchen :-P

Ich glaube vor Gericht wird nicht das www zitiert bzw. verwendet. :-)

Der Preis ist lachhaft, 17% gibts auf Neuwagen für Führerscheinneulingesogar über 20%, 400Überführungskosten dazu und fertig.

wo kriegst du denn 17% auf einen eos-neuwagen.
ich bitte dich.
reimport vielleicht, aber sonst??????

Habe zu diesem "Gääähn"-Thread auch einen Beitrag:

Hier gibt es ca. 17% und noch mehr auf DEUTSCHE EOS-Neuwagen. Bei FS-Neulingen sogar noch 1.000 EUR Extra Nachlass.

Im übrigen hat meine Freundin ja echt den schwarzen Peter. Ihr Beetle Cabrio wurde in Mexiko gebaut. Das ist ja ein Drittlandsimport - der dürfte ja kaum noch was wert sein... 😉

Zitat:

Original geschrieben von sva287


Habe zu diesem "Gääähn"-Thread auch einen Beitrag:

Hier gibt es ca. 17% und noch mehr auf DEUTSCHE EOS-Neuwagen. Bei FS-Neulingen sogar noch 1.000 EUR Extra Nachlass.

Im übrigen hat meine Freundin ja echt den schwarzen Peter. Ihr Beetle Cabrio wurde in Mexiko gebaut. Das ist ja ein Drittlandsimport - der dürfte ja kaum noch was wert sein... 😉

genau die meinte ich

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