Verkauf nur an Gewerbe - Vorschlag des Händlers in Ordnung?

Hallo,

ich habe gerade mit einem Händler telefoniert und er sagte mir direkt, dass er nur an Gewerbetreibende verkauft (geht um ein rel. altes Auto mit vielen Kilometern). Ich hab ihn gefragt, ob er irgend eine Möglichkeit sieht, wie man das umgehen kann und er hat mir angeboten, dass er in den KV "Motorschaden" reinschreiben könnte, so dass ich im Falle eines Motorschadens, der später auftritt, er seinerseits keine Garantie gewähren müsste.

Spricht eurer Meinung nach irgendetwas dagegen?

Danke und viele Grüße
M

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@udogigahertz schrieb am 10. Juni 2015 um 23:55:19 Uhr:


Geht dann wirklich der Motor kaputt, hast du trotzdem Anspruch auf Sachmängelhaftung in den ersten 6 Monaten ab Kauf, denn diese Sachmängelhaftung KANN nicht ausgeschlossen werden!

Damit ich das richtig verstanden habe:

Ich kaufe mir also absichtlich ein Fahrzeug mit Motorschaden und halte das im Kaufvertrag fest.
Ich merke nach einigen Wochen dass tatsächlich ein Motorschaden vorhanden ist und verklage dann den Händler, weil er mir ein Auto mit Motorschden verkauft hat.

Interessante Sichtweise.

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Hi,

bin heute probegefahren.

Mängel:
- Handbremse griff erst bei ca. 60 ° Anstellwinkel
- Bremsscheiben relativ dünn
- Stoßstämpfermanschetten hinten kaputt
- Auspuff von vorne bis hinten komplett durchrostet (hatte eines der Endrohre beim Wackeln daran in der Hand)
- zwei Ölwechsel wurden übersprungen (letzter Ölwechsel vor 30tkm, aktuell noch kein Neuer)
- Zahnriemen zum letzten mal vor 62tkm gewechselt
- sh. Bilder

Sollte 2.500 € kosten, hab ihm 1.000 € angeboten. "Lieber Export".

Gruß
Marc

Zitat:

@Matsches schrieb am 11. Juni 2015 um 21:39:36 Uhr:



Zitat:

@u41b3h9 schrieb am 11. Juni 2015 um 21:31:22 Uhr:


Dank dieser bescheuerten Gewährleistungsregelungen und den Intellgenzbolzen, die die Händer mit allen juristischen Mitteln übers Ohr hauen wollen, wird es bald für den privaten Durchschnittsdeutschen überhaupt keine billigen Gebrauchtwagen mehr geben.
Mein erstes Auto war ein Mazda 323 1,0 den ich für 900DM beim Mazda Händler gekauft habe.
Damals wäre niemand auf die Idee gekommen, den Händler bei so einem Verbrauchtwagen für irgendwas haftbar machen zu wollen.
War ein altes Auto bei dem auch mal was kaputt war, das war beiden bewusst.
Heute ist das nicht mehr so, nicht zuletzt durch die Einstellung wie sie Kunden, wie z.B Udogigahertz haben.

Man einigt sich auf etwas in beiderseitigem Einvernehmen und sucht dann nach Schlupflöchern um nachkarten zu können.
Früher war nicht alles besser, aber manches schon.

Nun ja, ihr habt ja recht, jedoch habe nicht ich diese Gesetze gemacht, sondern unsere gewählten Volksvertreter. Vielleicht solltet ihr mal euer Kreuzchen bei der nächsten Wahl an anderer Stelle machen?

Jedoch sind die Gesetze nun mal so, wie sind. Warum soll man sich nicht diese Gesetze zu Nutze machen?

Jeder hat sich (in einer idealen Welt) daran zu halten.

Seit Inkrafttreten dieser neuen EU-initiierten Regelungen bieten seriöse Händler keine Gebrauchtwagen unter 2.000 Euro mehr an. Oder nur noch an Gewerbetreibende oder für Export. Wer was billiges kaufen möchte, muss sich an die privaten Anbieter halten.

Grüße
Udo

Zitat:

Nun ja, ihr habt ja recht, jedoch habe nicht ich diese Gesetze gemacht, sondern unsere gewählten Volksvertreter. Vielleicht solltet ihr mal euer Kreuzchen bei der nächsten Wahl an anderer Stelle machen?

Nur dass derartige Gesetze von der Industrie gemacht und von (unbedarften) Volksvertretern nur noch abgesegnet werden.... Wer jemals in einem Gemeinderat oder Stadtrat saß weiß was ich meine. Verlierer sind wie immer diejenigen ohne prall gefüllten Geldbeutel, Gewinner ist die Industrie. Denn heutzutage ist es einfacher einen Leasingvertrag für einen Neuwagen zu bekommen als einen alten gebrauchten zu kaufen.

Mein Neffe hat mir das kürzlich erst vorgerechnet: 99 Euro ohne Anzahlung für einen neuen UP ist (mit Bürgschaft von Daddy) seiner Meinung nach günstiger als 1000 Euro für was gebrauchtes mit neuem TÜV.... Das der Vertrag 48 Monate läuft, das Auto Vollkasko versichert werden muss, Inspektionen bezahlt und eine Schlusszahlung fällig wird wird natürlich großzügig übersehen... Das Monatseinkommen des Herren beträgt übrigens 850 Euro.

Nun denn, da kann man nur sagen herzlichen Glückwunsch liebe Autohersteller... Ziel erreicht.

Zitat:

@heyzeus schrieb am 11. Juni 2015 um 22:41:31 Uhr:



Sollte 2.500 € kosten, hab ihm 1.000 € angeboten. "Lieber Export".

Dann lass ihn exportieren und geh erneut auf die Suche.

Findet sich schon was.

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Hi,
also, die Sache mit der Sachmängelhaftung kommt nicht von unseren Volkvertreter
sondern von der lieben EU, ist EU-Gesetz.

Ich hatte früher auch nur "Winter luschen", für wenige hundert Mark, wenn überhaupt,
denn midde Mopped im Winter war ein bissel doof 😁 😁
Ich wäre damals auch nie auf die Idee gekommen, so eine "Lusche" mit 3 bis 6-Monaten
Tüv, reichlich Rost, etc. mich bei Problemem mit dem Händler zu streiten..

Nu ja, auf der anderen Seite finde ich es mittlerweile gut, denn die Motoren / Getriebe
machen heutzutage, einfach mehr Probleme als früher, zudem gibt es immer mehr
"schwarze" Schafe unter den Händlern.

Zurück zur Probefahrt, 2.5k€ will er für den "Schrott" noch haben, in dem Zustand,
kann er froh sein, wenn er noch 500€ vom Export-Händler bekommt..

Völlig realitätsfermd der gute ist, wahrscheinlich für zu viel eingekauft.

Grüße

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 12. Juni 2015 um 08:41:18 Uhr:


Hi,
also, die Sache mit der Sachmängelhaftung kommt nicht von unseren Volkvertreter
sondern von der lieben EU, ist EU-Gesetz.

Ja, aber auch das EU-Parlament wird (vom Volk) gewählt.

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 12. Juni 2015 um 08:41:18 Uhr:


Hi,
also, die Sache mit der Sachmängelhaftung kommt nicht von unseren Volkvertreter
sondern von der lieben EU, ist EU-Gesetz.

Die EU setzt auch nur um was ihr die Lobbyisten zuflüstern. Es wird gerne auf sie gezeigt, die wahren Ideengeber stehen aber im Hintergrund.

Man muss sich immer fragen wer hat ein Interesse das es prasktisch keine Händler Angebote im untersten Bereich gibt.

Da landet man ganz schnell bei den Automobilherstellern selber, wie es hier schon treffend mit dem Leasing beschrieben wurde.

Oder denkt hier einer das sich solche Sachen wie Abwrackprämie/Umweltzonen irgenwelche Politiker ausgedacht haben?😉

Im übrigen gibt es in z.B. Italien die möglichkeit des Ausschlusses, da kann der Händler mit dem Käufer "Gekauft wie gesehen" vereinbaren, schon kommisch wenn es doch eine EU-Sache ist.

Zitat:

@tartra schrieb am 12. Juni 2015 um 10:28:07 Uhr:


Man muss sich immer fragen wer hat ein Interesse das es prasktisch keine Händler Angebote im untersten Bereich gibt.
Da landet man ganz schnell bei den Automobilherstellern selber, wie es hier schon treffend mit dem Leasing beschrieben wurde.

Ok, wir komen nun ganz weit vom Thema ab, aber diesen Zusammenhang verstehe ich nicht.

Ich stimme damit überein, die unterste Preisregion gibt es beim Händler praktisch nicht mehr zu kaufen.
Gründe wurden genannt, soweit also alles nachvollziehbar.

Nun sagst Du, gerade das wäre im Interesse der Hersteller und hier fängt mein Verständnisproblem an.
Was will ein Hersteller in erster Linie?
Natürlich will er neue Autos verkaufen.

Meinst Du die Käuferschicht die nun keinen abgerockten Golf3 für 750€ mehr vom Händler bekommt kauft / least sich stattdessen notgedrungen einen neuen Golf VII für 25000€ oder wie soll ich deine Argumentation verstehen?

Zitat:

@Matsches schrieb am 12. Juni 2015 um 12:17:27 Uhr:



Zitat:

@tartra schrieb am 12. Juni 2015 um 10:28:07 Uhr:


Man muss sich immer fragen wer hat ein Interesse das es prasktisch keine Händler Angebote im untersten Bereich gibt.
Da landet man ganz schnell bei den Automobilherstellern selber, wie es hier schon treffend mit dem Leasing beschrieben wurde.
Ok, wir komen nun ganz weit vom Thema ab, aber diesen Zusammenhang verstehe ich nicht.

Ich stimme damit überein, die unterste Preisregion gibt es beim Händler praktisch nicht mehr zu kaufen.
Gründe wurden genannt, soweit also alles nachvollziehbar.

Nun sagst Du, gerade das wäre im Interesse der Hersteller und hier fängt mein Verständnisproblem an.
Was will ein Hersteller in erster Linie?
Natürlich will er neue Autos verkaufen.

Meinst Du die Käuferschicht die nun keinen abgerockten Golf3 für 750€ mehr vom Händler bekommt kauft / least sich stattdessen notgedrungen einen neuen Golf VII für 25000€ oder wie soll ich deine Argumentation verstehen?

Ja exakt, finanzierung ab 90 EUR/Monat, Mietwagen, Carsharing (DriveNow/Car2Go, da stecken ja die Hersteller direkt hinter) such dir was aus. Der Student der sich damals die 500 EUR Mörre gekauft hat, macht jetzt Carsharing(alles Neuwagen, max. 2 Jahre).

25000 ist ja extrem, wo fängt ein Dacia,Skoda,Seat,Fiat an? ~8000 ? Da sind schon einige bereit lieber zu finanzieren als einen alten Gebrauchten, dass genau braucht die Industrie , Absatz.

Hauptsache die Neufahrzeuge kommen auf den Markt egal wie. Und wenn da die Lobbyisten ordentlich die Presentkörbe verteilen müssen, läuft doch wie geschmiert😁😁

Das sind alles Maßnahmen der Hersteller um ihren Absatz zu sichern, Umwelt und so ein Quatsch sind nur Fassade und Gerede.

Die Abwrackprämie war ja ein schönes Beispiel und perfekt von den Herstellern eingefädelt, das Fahrzeugdurchschnittalter ging in DE auf 13 Jahre zu, die meisten privaten waren glücklich mit ihrem alten Fahrzeug und dachten nicht an einen Neukauf. Wer hatte da wohl ein starkes Interesse diesen Zustand zu ändern, dass denke ich mir doch nicht aus.😉

Und soweit vom Thema ist es gar nicht, wer hat ein Interesse den Markt an günstigen Gebrauchten zu erschweren, bzw. dank der Gewährleistung künstlich zu verteuern?🙄

Moin,

Udo hat bzgl. der Formulierung der Verkäufers recht. Wenn er den Motorschaden reinschreibt und er ist nicht da - dann kann er damit die Gewährleistung nicht ausschließen. Die Folgen die er zusätzlich sieht da bin ich nicht ganz bei ihm, da ich dafür die Voraussetzungen nicht erfüllt sehe - wäre aber interessant das mit einem Anwalt zu diskutieren.

Ansonsten - diese Regelung gibt es nicht wegen einer Lobby oder um Händler vor Idioten zu schützen - sondern auf Betreiben von Verbraucherschützern, weil Verbraucher massiv von verschiedenen Händlern im Regen stehen gelassen wurden und der wirtschaftliche Schaden sehr hoch war. Hier hat man lediglich das Risiko verschoben - was auch ganz vernünftig ist. Leiden darunter tun darunter ja auch nur ne handvoll begabter Schrauber. Ich debke 90% der Autokäufer profitieren davon und sowas muss ja die große Masse schützen und nicht nur einige.

MfG Kester

Auch wenn das schon "gruselig" alt ist, wer auf die Suche nach dem Thema geht, landet schnell hier. Deshalb ein paar Anmerkungen. Hier fühlen sich ein paar Poster "juristisch" berufen und geben schnell mal Quatsch zum Schlechten.
Sich vor Gericht zu streiten heisst, sich auf gut Glück in einer Sache, in der man eigentlich meist im Recht ist, auf`s Glatteis zu begeben. Meines Erachtens nur mit sehr guter RV (die nicht gleich im 2. Zug die Versicherung kündigt) zu wagen. Erstens, nach der 1. Beweisaufnahme winkt in 99% aller Fälle ein Vergleich. Damit kaufen sich die Richter von einer etwaigen Rechtsbeugung- Nichtbeachtung höchstrichterl. Rechtsprechung etc. grundsätzlich los. Darauf wird notfalls auch mit "versteckter Drohung" gepocht. Vorteil für die Anwälte: beide Seiten werden nicht vergrault, sondern mit einer zusätzlichen Vergleichsgebühr belohnt. Das muss man "wissen", wenn man sich einem Anwalt anvertraut und auf keinen Fall einen Vergleich will, denn die zusätzliche Gebühr verleitet Anwälte gern mal zu einer "sie haben keine Chance" Aussage ggü. dem Mandanten. Wer Mandantenverrat wittert, grundsätzlich ja, aber ich kenne keinen Fall, wo das auch verurteilt wurde.
Dass sich Händler mit Tricks aus der Verantwortung schleichen, ist so alt, wie "honest Jack". Wer die Gebrauchtwagenannoncen liest, wird feststellen, dass dort keine Aussagen zum Zustand des Fahrzeugs mehr gemacht werden. Lediglich eine Auflistung der Features. Kommt man zum Händler, erfährt man häufig, Turbo kaputt, Motorschaden etc. und hat seine Zeit vergeudet. Die Einlassung, dass sich Händler nicht auf "windige Kunden" einlassen wollen, ist aus der Luft gegriffen. Grundsätzlich ist der Händler unseriös, wenn er nicht Mängel preisgibt, die er "kennen muss". Der Ankauf erfolgt meist blind, quasi im Austausch und ein mgl. Kunde bekommt auf Nachfrage die Antwort- "ich weiss nichts über das Auto, so übernommen"! Nicht nur Abbas und Hammoud agieren so, auch "seriöse Auto- Markenhäuser", oder die Pr

Preise sind so hoch, dass es uninteressant ist. Dass der Händler dann auch seine Gewährleistungspflicht ohne murren wahrnimmt, ist leider nicht sicher, so dass ein teuer gekauftes Auto einem Schnäppchen nicht überlegen sein muss. Man sieht ja, was bei Neuwagen abläuft. Dass die "Händler so müssen" ist nicht folgerichtig. Wer sein Geschäft nur durch "Unseriosität" am Laufen halten kann, sollte lieber "malochen" gehen. Deshalb bleibt Autokauf Glückssache, egal ob Neufahrzeug (rostende Daimler etc.) oder Gebrauchtwagen- nahezu alle rostend.
b. t. w. Dass Verbraucherschutz von der Automobilindustrie kommt, ist wirklich die dümmste Unterstellung. Bei jedem Gesetz wirken Lobbyverbände mit, leider, aber Gebrauchtwagen werden ja auch von Markenhäusern- also letztlich Herstellern- verhökert, die schneiden sich nicht ins eigene Fleisch. Zumal wohl beim Neuwagenhandel nahezu nichts mehr verdient wird, weshalb die Garantien an häufige Werkstattbesuche gebunden sind! Bekannlich wird dabei Einiges getürkt!

Zitat:

@sacratti schrieb am 19. Juli 2020 um 13:57:39 Uhr:



Sich vor Gericht zu streiten heisst, sich auf gut Glück in einer Sache, in der man eigentlich meist im Recht ist, auf`s Glatteis zu begeben. Meines Erachtens nur mit sehr guter RV (die nicht gleich im 2. Zug die Versicherung kündigt) zu wagen.

Wieso auf gut Glück?

Zitat:

Erstens, nach der 1. Beweisaufnahme winkt in 99% aller Fälle ein Vergleich. Damit kaufen sich die Richter von einer etwaigen Rechtsbeugung- Nichtbeachtung höchstrichterl. Rechtsprechung etc. grundsätzlich los.

Darauf wird notfalls auch mit "versteckter Drohung" gepocht. Vorteil für die Anwälte: beide Seiten werden nicht vergrault, sondern mit einer zusätzlichen Vergleichsgebühr belohnt.

Das ist in der Regel das Geschreibsel von Leuten, die vom Zivilverfahren keine Ahnung haben.

Die "gütliche Streitbeilegung" ist in § 278 ZPO geregelt und nach Absatz 2 ist sogar eine Güteverhandlung vorgesehen.

Ziel des Zivilprozesses ist immer zunächst der Versuch eines Vergleichs ohne, dass es eines Urteils des Spruchkörpers bedarf.

Daraus macht dann der geneigte Freizeitjurist gerne ein "Loskaufen" von sonstwas, und die Anwälte verdienen ja auch so gut daran etc pp.

Das ist natürlich völliger Blödsinn.

Die Vergleichsgebühr ist im RVG höher angesetzt, damit Anwälte und insbesondere Versicherer (die sich in der Regel sehr ungerne vergleichen) zu einer gütlichen Streitbeilegung motiviert werden.

Der Aufwand, ein Urteil zu schreiben, ist schon nicht ganz unerheblich.

Wenn man sich dann überlegt, dass die Gerichtsgebühren die Kosten nichtmal zu 50% decken und die anderen 50% der Steuerzahler beiträgt, sollte man sich über geschlossene Vergleiche freuen.

Und mit "Freikaufen" von "höchstrichterlicher Rechtsprechung" hat das ganze vorne und hinten nichts zu tun.

"Versteckte Drohung" ist allenfalls die Einschätzung des Spruchkörpers....

Zitat:

Das muss man "wissen", wenn man sich einem Anwalt anvertraut und auf keinen Fall einen Vergleich will, denn die zusätzliche Gebühr verleitet Anwälte gern mal zu einer "sie haben keine Chance" Aussage ggü. dem Mandanten. Wer Mandantenverrat wittert, grundsätzlich ja, aber ich kenne keinen Fall, wo das auch verurteilt wurde.

Genau, der durchschnittliche Anwalt lässt sich "gerne" mal zu einem Parteiverrat hinreißen, um über die Gebührenordnung ein paar Groschen mehr zu verdienen.

Dass das natürlich auch absoluter Nonsens ist, muss ich glaube ich nicht erwähnen.

Kein seriöser Anwalt wird seine Zulassung riskieren, um ne Vergleichsgebühr rauszuholen.

Du hast von der Materie offenbar überhaupt keine Ahnung, holst aber einen 5 Jahre alten Thread aus der Versenkung, um mit offenkundigem Blödsinn vor songenannten "berufenen Juristen" zu warnen.

Das ist aber nur dann überzeugend, wenn man dann keinen Unfug schreibt.

Doppelt..

Als Händler würde ich in solchen Fällen in den Vertrag die Klausel aufnehmen, wonach der Käufer versichert, Gewerbetreibender zu sein. Dann dürfte der Ausschluss der Sachmängelhaftung wirksam sein. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet nachzuforschen, ob dies der Wahrheit entspricht.

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