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Autohaendler verkauft Auto "im Auftrag seiner Frau"

Themenstarteram 22. Januar 2013 um 11:23

Guten Tag allerseits.

Folgendes Problem liegt vor: Ich habe ein Auto gekauft, das auf der mobile.de-Homepage eines Haendlers inseriert war. Das ganze lief folgendermassen ab. Bin hingefahren und hab mir das Auto auf dem Hof des Haendlers angeschaut, ein Mitarbeiter der Haendlerfirma zeigte es mir und fuhr auch mit mir zum TUEV um einen Check durchzufuehren. Der Check verlief ganz in Ordnung, das Auto war laut TUEV in einem recht guten Zustand fuer sein Alter. Ich habe mich also entschlossen, es zu kaufen. Folglich ging ich mit dem Mitarbeiter des Haendlers in das Buero des Haendlers, das auf dem Grundstueck des Haendlers steht, und wir machten einen Kaufvertrag fertig. Wir unterschrieben beide, er "i. A.". Ich nahm an, das "i.A." waere deshalb, weil er lediglich ein Mitarbeiter des Haendlerunternehmens und nicht der verantwortliche Geschaeftsfuehrer ist. Der im Kaufvertrag eingetragene Verkaeufer war ein schwer leserlicher auslaendischer Name, jedoch erkennbar sein Nachname. Ich machte eine Anzahlung und es wurde vereinbart, dass nachdem die Bremsen (wie im Kaufvertrag festgehalten) neu gemacht wurden, ich das Fahrzeug eine Woche spaeter erhalte. Als ich nach einer Woche kam, traf ich auf einen anderen Mitarbeiter der Haendlerfirma, der mir mitteilte, dass ich das Fahrzeug leider noch nicht mitnehmen koenne, da sie den Fahrzeugschein noch nicht vom Vorbesitzer erhalten haben. Ich war sauer und sagte, dann soll der Haendler es mir schnellst moeglich liefern. Das Auto wurde dann auch ein paar Tage spaeter von einem Mitarbeiter des Haendlers auf einem Transporter des Haendlers zu mir geliefert. Ich habe es bezahlt, der Empfang des Geldes wurde vom Mitarbeiter des Haendlers bestaetigt, und somit war der Kauf abgeschlossen.

Drei Tage spaeter liess ich bei dem Auto in einer Werkstatt das Oel wechseln, und - nachdem ich drei Tage damit gefahren war - fiel den Werkstattmitarbeitern auf, dass allerlei schwerwiegende Maengel an dem Fahrzeug sind (ein Motorlager gerissen, Wischwassertank hat Riss, Motor verliert Oel, Stossdaempfer und Domlager kaputt, etc.) die der TUEV beim Check nicht festgestellt hatte. Auf meine Frage an die Werkstattmitarbeiter, wie das sein kann, sagten sie folgendes. Das Auto hat vermutlich sehr lange gestanden und ist in meinen drei Tagen das erste Mal seit langem wieder mehrere hundert Kilometer bewegt worden. Dabei haben sich viele Dinge durch das Fahren "geloest", die bei der sehr kurzen Probefahrt zum TUEV einfach nicht so schnell auftreten konnten (z.B. Oelverlust).

Ich habe also den Mitarbeiter des Haendlers, von dem ich das Auto gekauft habe, angerufen und ihm gesagt, dass ich zumindest fuer die Maengel, die keine an Verschleissteilen sind, verlange, dass er sie behebt. Er meinte dann, dass er damit doch gar nichts zu tun habe, denn: Das Auto habe er doch nur im Auftrag seiner Frau privat verkauft.

Ich bin aus allen Wolken gefallen. Habe natuerlich sofort nachgeschaut und im Kaufvertrag steht wohl tatsaechlich seine Frau als Verkaeuferin, und er hat "im Aufrag seiner Frau" unterschrieben. Sein Argument ist nun natuerlich, dass es sich ja um einen Privatverkauf handelt (von seiner Frau, die keine Autohaendlerin ist, an mich) und somit keine Sachmaengelhaftung besteht.

Ich habe jetzt folgende Fragen:

- ist der Vertrag ueberhaupt gueltig, also kann er einfach "i. A." fuer seine Frau unterschreiben?

- wenn ja, ist es dann tatsaechlich ein Privatverkauf, obwohl das fuer mich nicht erkennbar war?

- die Sachmaengelhaftung wurde auf dem Kaufvertrag nicht explizit ausgeschlossen, wie man es bei Privatkaufvertraegen ja machen kann. Sollte dann nicht, selbst wenn es sich tatsaechlich um einen Privatverkauf handeln sollte, eine Sachmaengelhaftung bestehen?

Gruss,

BCaravan

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5 Antworten
am 22. Januar 2013 um 11:46

die Möglichkeit "im Auftrag" zu verkaufen gibt es, natürlich

in der Konstellation, wenn auch seltsam anmutend, genau darum gemacht um die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen.....

wenn dies explizit so im kaufvertrag vermerkt ist und du diesen unterschrieben hast, hast du meiner Meinung nach schlechte karten.....

Aber die Profis des Forums werden sich hierzu sicher noch äußern....

1. Wenn Sachmängelhaftung nicht explizit ausgeschlossen wurde, besteht sie 2 Jahre.

2. Die Frage ist, ob die Ehfrau tatsächlich Eignetümerin des Fahrzeuges war

3. Hier liegt vermutlich ein Umgehungsgeschäft vor, das zu beweisen jedoch Aufgabe des Käufers ist.

 

Wenn Punkt 1 zutrifft, haftet die Ehefrau für Sachmängel.

 

Hier ist aber zu berücksichtigen, dass keine Beweislastumkehr zum Tragen kommt.

Daher könnten Punkte 2 und 3 interessant werden.

 

O.

Richtig, zuerst prüfe mal den Vertrag ob die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde. Wenn nicht gehen deine Ansprüche eben an die Frau und nicht an den Mann.

Weiter kannst du mal einen Blick in die Zualssungsbescheinigung und, falls vorhanden, in den entwerteten alten KFZ Brief werfen um zu sehen ob die Frau zumindest einmal Halter von dem KFZ war. War sie es nicht ist das allerdings nur ein weiteres Indiz für ein Umgehungsgeschäft.

Allerdings wirst du ohne Anwalt wohl nicht sehr weit kommen, ohne Rechtsschutz geht dann auch zuerst mal das Kostenrisiko voll auf deine Kappe. Hier gilt es dann immer zu überlegen ob man dem schlechten Geld noch mehr gutes Geld hinter her wirft...

Grüße

Steini

Themenstarteram 6. März 2013 um 17:45

Nachdem das alles nun vorbei ist, moechte ich hier nur kurz berichten, wie es gelaufen ist:

Letztendlich habe ich mich mit dem Mann dann doch recht vernueftig einigen koennen. Er hat die Teile besorgt und kannte eine guenstige Werkstatt. Es wurden jetzt sehr viele Teile ausgetauscht:

Beide Domlager, ein Spurstangenkopf, alle 4 Stossdaempfer, das kaputte Motorlager vorn, die Lichtmaschine, Wasserpumpe (waren ebenfalls beide leicht defekt) und eine Antriebswelle (war ausgeschlagen, da die Manschette abgefallen war und somit das Oel weg). Habe fuer all das insgesamt ca. 400 Eur bezahlt, den Rest hat er uebernommen. Der Oelverlust am Motor wurde offensichtlich ueberschaetzt, bin jetzt seit dem Oelwechsel ca. 4000 km gefahren und habe seither nicht viel verloren.

am 6. März 2013 um 18:03

Zitat:

Original geschrieben von BCaravan

Nachdem das alles nun vorbei ist, moechte ich hier nur kurz berichten, wie es gelaufen ist:

Letztendlich habe ich mich mit dem Mann dann doch recht vernueftig einigen koennen. Er hat die Teile besorgt und kannte eine guenstige Werkstatt. Es wurden jetzt sehr viele Teile ausgetauscht:

Beide Domlager, ein Spurstangenkopf, alle 4 Stossdaempfer, das kaputte Motorlager vorn, die Lichtmaschine, Wasserpumpe (waren ebenfalls beide leicht defekt) und eine Antriebswelle (war ausgeschlagen, da die Manschette abgefallen war und somit das Oel weg). Habe fuer all das insgesamt ca. 400 Eur bezahlt, den Rest hat er uebernommen. Der Oelverlust am Motor wurde offensichtlich ueberschaetzt, bin jetzt seit dem Oelwechsel ca. 4000 km gefahren und habe seither nicht viel verloren.

Schön, dass es so gelaufen ist, denn so ein "friedlicher" Kompromiss ist immer das Beste für beide Seiten, der Händler hat den Großteil der Kosten übernommen, du nur einen relativ kleinen Teil, damit kannst Du gut leben, wie ich finde, denn im Streitfall wäre gar nicht sicher gewesen, ob Du so eine "Rundumreparatur" bekommen hättest, denn es gibt ja noch den "normalen Verschleiß", der dann nicht als Mangel gilt.

Für den Händler war das auch die beste Lösung, den mit Anwalt und Gericht hin- und her hätte der Händler höchstwahrscheinlich verloren, denn

- Er hat den Käufer nicht darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen reinen Privatverkauf handelt, das wäre aber seine Pflicht gewesen, noch vor Abschluss des Kaufvertrages, er hat also getäuscht, man könnte auch sagen: betrogen. Sollte das in einem Zivilprozess so festgestellt werden, wird automatisch der Staatsanwalt tätig, das hilft jetzt zwar dem Käufer alles nix, dem Händler schadet es aber sehr, das will er nicht riskieren, also vermeidet er wohlweislich, dass in diesem Fall der Käufer den Rechtsweg beschreitet.

 

Grüße

Udo

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