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auto verkauft, bei heimfahrt mit getriebe schaden stehengeblieben

Themenstarteram 24. November 2012 um 18:35

hallo,

bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin

ich habe ein auto verkauft polo gti 6n2 223000 km jetzt heißt es bei der heimfahrt hätte er einen getriebe schaden erlitten.

im kaufvertrag steht gekauft wie gesehen, probefahrt gemacht ...

weiss jemand wie das rechtlich aussieht

mfg

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15 Antworten

zurücklehnen und nichts weiter machen.

Themenstarteram 24. November 2012 um 19:05

die frage ist nur ob er mich belangen kann. ich kann ja nicht in ein getriebe reinschauen das bei der probefahrt noch funktioniert hat .....

Zitat:

Original geschrieben von infuso

zurücklehnen und nichts weiter machen.

Fahren kann er ja nicht mehr. :D

Ansonsten könnte der TE den Verkäufer informieren, vielleicht kann man sich in Ruhe darüber unterhalten wie beide aus der Sache auf Augenhöhe heraus kommen können.

Die Frage stellt sich, ob nur für den Verkauf das Getriebe notdürftig repariert worden ist oder nicht.

Themenstarteram 24. November 2012 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von Adi2901

Zitat:

Original geschrieben von infuso

zurücklehnen und nichts weiter machen.

Fahren kann er ja nicht mehr. :D

Ansonsten könnte der TE den Verkäufer informieren, vielleicht kann man sich in Ruhe darüber unterhalten wie beide aus der Sache auf Augenhöhe heraus kommen können.

Die Frage stellt sich, ob nur für den Verkauf das Getriebe notdürftig repariert worden ist oder nicht.

an dem getriebe war niemand vorher drangewesen .... sonst wäre es arglistige täuschung. angeblich hat er an einem samstag abend um 19 uhr ein kostenvoranschlag über 660 euro für ein austauschgetriebe mit einbau bekommen. ich bin mir keiner schuld bewusst habe auch nichts gebaut am getriebe ....

der verkäufer braucht sich auf gar nichts einigen, denn der käufer hat das persönliche pech komplett auf seiner seite.

Zitat:

Original geschrieben von golfIIIg60

an dem getriebe war niemand vorher drangewesen .... sonst wäre es arglistige täuschung. angeblich hat er an einem samstag abend um 19 uhr ein kostenvoranschlag über 660 euro für ein austauschgetriebe mit einbau bekommen. ich bin mir keiner schuld bewusst habe auch nichts gebaut am getriebe ....

Wer hat überhaupt den Schaden festgestellt?

Hast du bereits mit dem Käufer darüber gesprochen oder warum soll er ein Angebot für ein ATG vorliegen haben?

Themenstarteram 24. November 2012 um 19:32

Zitat:

Original geschrieben von Adi2901

Zitat:

Original geschrieben von golfIIIg60

an dem getriebe war niemand vorher drangewesen .... sonst wäre es arglistige täuschung. angeblich hat er an einem samstag abend um 19 uhr ein kostenvoranschlag über 660 euro für ein austauschgetriebe mit einbau bekommen. ich bin mir keiner schuld bewusst habe auch nichts gebaut am getriebe ....

Wer hat überhaupt den Schaden festgestellt?

Hast du bereits mit dem Verkäufer darüber gesprochen oder warum soll er ein Angebot für ein ATG vorliegen haben?

er ist abgeschleppt worden vomm adac zu einer werkstatt von einem bekannten so hab ich das verstanden .... der hat das festgestellt. der käufer hat mich angerufen und mir das so geschildert ....

Die Frage stellt sich bei diesem Sachverhalt, wenn du es selbst mit eigenen Augen nicht gesehen hast, wie glaubwürdig die Geschichte ist und ob der Käufer nur einfach den Preis auf diese Art und Weise drücken möchte.

Es wäre nicht das erste Mal, dass es dazu kommt.;)

also ein schaltgetriebe geht nicht von jetzt auf gleich einfach so kaputt.

das kündigt sich an.

geräusche, schwergängig beim schalten, gang fliegt raus.....

würde beschiss vermuten.

außerdem sollte im kaufvertrag die gewährleistung ausgeschlossen sein. als privatverkäufer darf man das.

Für die 660,- Euro bekommt man einen kompletten 6N2 mit weniger Laufleistung, ev. möchte jemand ein Fahrzeug zum Nulltarif fahren. ;)

Moin,

es kommt hier einzig auf den Kaufvertrag an, ist in diesem die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) rechtswirksam ausgeschlossen (es gibt da leider ein paar Fallen) hat der Käufer leider Pech gehabt.

Der Wortlaut "Gekauft wie gesehen" ist nicht unbedingt ein solcher rechtswirksamer Ausschluss. Das wird dann wahrscheinlich ein Richter als Einzelfall entscheiden.

Grüße

Steini

Nachträgliche Kaufpreisoptimierung. Klappt relativ häufig bei privaten Verkäufern, die sich einschüchtern lassen. Willst Du dazu gehören?

Steht im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen", hat der Verkäufer einen fatalen Fehler gemacht! Es muss drin stehen, dass es sich um einen "Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" handelt.

Wenn es ein vorgedruckter Vertrag war, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das schon drin stand. Daher: den Vertrag nochmal genau begutachten und nach dem Text suchen!!!

  • Steht der Text drin, zurück lehnen und ein dickes Fell zulegen. Du hast außer Säbelgerassel vom Käufer erstmal nichts zu befürchten.
  • Wenn der Text nicht drin steht ist es eine Auslegungssache der Richter...

MfG

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch

Nachträgliche Kaufpreisoptimierung. Klappt relativ häufig bei privaten Verkäufern, die sich einschüchtern lassen. Willst Du dazu gehören?

das denke ich auch. wird vorallem von mitbürgern mit migrationshintergrund gerne genommen um nachträglich nochmals den kaufpreis zu drücken.

die frage is wirklich welche WORT WÖRTLICHE formulierung im kaufvertrag drinsteht.

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