Verkauf Mercedes

Mercedes C-Klasse C205 Coupé

Hallo,

mir ist bewusst, das der Verkauf und die dazugehörige Frage nicht unbedingt hier rein gehört. Ich habe hier allerdings immer gute Erfahrungen gemacht, deshalb die Nachfrage hier im Forum.

Hatte meinen Mercedes bei Mobile zum Verkauf angeboten. Es dauerte auch nicht lange und ich hatte einen Händler am Telefon.
Dieser wollte meinen PKW kaufen und bad mich das ich Ihm seine E Mail über den Verkauf bestätige. Mir ist bewusst, dass dies als Vertrag anzusehen ist, mit meiner Bestätigung.

Meine Frage geht auch viel mehr Richtung Kaufvertrag. Ich habe unter diesem Link:

https://www.tuvsud.com/.../...vertrag-gebrauchtes-kfz-formular.pdf?...

vom TÜV Süd einen gängigen Vertrag runter geladen und vorausgefüllt.

Mir ist jetzt nur nicht ganz klar, ob der Käufer hier auch mit seinem Namen und Pers Nummer sich einträgt. Es kommt ja nicht der Besitzer des Autohauses, sondern ein "Aussendienstmitarbeiter". Was ist zu beachten, wenn er nicht Namentlich im Kaufvertrag gennant werden möchten, sondern das Autohaus dort eingetragen wird?
Es fehlen dann ja die Pers Nummer, ausserdem habe ich im Vertrag keinen Namen stehen, sondern vielleicht nur Firma mit dem Namen des Autohauses.
Ist das so für Ihn auch erlaubt und was muss dann bei der Unterschrift beachtet werden. Muss das mit Firmenstempel gemacht werden (Könnte man sich ja auch selber besorgen)
Welche Möglichkeiten bestehen hier um auf Nummer Sicher zu gehen? Ihr seht, ich habe da nicht wirklich Erfahrungen und möchte lieber im Vorfeld, dem möglichen Ärger aus dem Weg gehen.

Vielen Dank im Voraus!

Gruss

37 Antworten

Hallo

In der heutigen Zeit wo es Autos gibt wie Sand am Meer, da muß dein Auto schon ein ganz besonderes Schnäpchen sein.
Ich wäre nicht so zuversichtlich.

Da gehen bei mir alle Alarmglocken an. Wo möglich noch treffen in einem Industriegebiet.

@Mondeo 2364 @Wilson24de Ihr habt mich schon überzeugt! Werde mit Ihm zusammen das GELD einzahlen gehen! Hatte ja auch schon in der Mail so von Ihm gestanden ?? , als Vorschlag.

@BMW-X1-Fan nö, zuhause! Deshalb ist das ja auch so kompliziert mit der Kohle

Achtung, bei Abholung wird der Außendienstmitarbeiter nochmal mit allen Mitteln und Druckmitteln (teilweise schon grenzwertig) versuchen, den Preis wg irgendwelchen Falschangaben, fehlenden Angaben oder Defekten (die er jetzt erkannt hat) drastisch zu drücken. Hatte ich auch schon und beim zweiten mal hat sie die Situation erst geklärt bzw der Außendienstmitarbeiter erst eingelenkt, als ich die Polizei angerufen habe. Also besser einen Zeugen dabei haben und nicht nachgeben.

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@kingofjungle ja so etwas habe ich auch schon im Internet gelesen. Also vom Preis gehe ich nicht mehr runter. Das habe ich mit meiner Frau auch schon so besprochen, sollte es wirklich so kommen, werde ich auch die Polizei rufen. Sie müssen Ihn ja nicht kaufen!!!

Warum beim zweiten mal? Hast Du Ihn noch einmal kommen lassen? Ich dachte wenn Sie Ihn nicht zu dem ausgemachten Preis ankaufen möchten, werde ich Ihnen mitteilen, dass der verkauf auch nicht zustande kommt.

Zitat:

Mir kommt es komisch vor das der Händler extra aus NRW jemand nach Berlin schickt um ein Auto zu kaufen, aber manchmal hat das einen ganz vernünftigen Grund (Nachfrage usw.)

Ist nicht do selten, ist mir schon 2x passiert ich im hohen Norden, Aufkäufer jeweils ein Händler, tiefstes Thüringen und südliches Hessen. Kamen jeweils mit einem Transporter und Bargeld. Auch die gemeinsame Einzahlung bei der Bank war nie ein Thema. Und den Vertrag sollte ich auch immer machen.

@x3black das beruhigt mich jetzt etwas!

Du kennst ja die Daten vom Händler, was sagt denn Google.?
Und... beide haben versucht noch etwas zu handeln.
Einmal ging’s um 150€ und das andere mal um ein windschott. Also nichts dramatisches.
Was ich aber immer vorab gemacht habe: ein kurzgutachten eines Sachverständigen. Hat mich einen Hunderter gekostet, gibt aber Gewissheit wenn was bemängelt wird um den Preis zu drücken.

Zitat:

Warum beim zweiten mal? Hast Du Ihn noch einmal kommen lassen? Ich dachte wenn Sie Ihn nicht zu dem ausgemachten Preis ankaufen möchten, werde ich Ihnen mitteilen, dass der verkauf auch nicht zustande kommt.

Nein, waren zwei verschiedene Verkäufe.............Der Außendienstmitarbeiter sucht zwanghaft irgendetwas "Verschwiegenes" und möchte Dich dann schadenersatzpflichtig machen für seine Fahrt-/Zugkosten und/oder seine verbindlich gebuchten Verschiffungskosten nach Afrika und pocht dabei auf sein Recht aufgrund der verbindlichen E-Mail (wo evtl. nicht jeder noch so kleine Steinschlag erwähnt wurde)........ich möchte nun auch nicht unnötig Angst machen, möchte nur etwas warnen, dass es evtl. nicht so einfach geht, wie man sich das vorgestellt hat..........zumal die Typen dann auch nicht einfach gehen, sondern schon hartnäckig sind und unverschämt werden (klar, machen ja die Anreise nicht umsonst).
Ist im übrigen zwei Bekannten auch bereits so ergangen, d.h. scheint durchaus die Masche von so manchen Händlern zu sein.

Zu Deiner eigentlichen Frage............der Kaufvertrag war dann das geringere Problem, dies war dann kein großes Thema.

@x3black ist jetzt leider etwas kurzfristig, mit dem Gutachten. Feiertag morgen in Berlin.
Ist aber auch erst 26 Tkm gelaufen ??
Von dem Autohaus passt die Bewertung laut Tante Google.
Für den Anrufer auf meine Anzeige bei mobile, sehr negativ!!!
Halt viele Aussagen zu - hat keine Ahnung von Autos, will den Preis drücken usw.
Aber, warum sollte ich verkaufen müssen, wenn der Außendienst Mitarbeiter nicht den Ausgemachten Preis bezahlen möchte!
Für mich kommt das halt kein rechtsgültiger Vertrag zustande und ich behalte halt das Fahrzeug

Zitat:

Für den Anrufer auf meine Anzeige bei mobile, sehr negativ!!!
Halt viele Aussagen zu - hat keine Ahnung von Autos, will den Preis drücken usw.
Aber, warum sollte ich verkaufen müssen, wenn der Außendienst Mitarbeiter nicht den Ausgemachten Preis bezahlen möchte!
Für mich kommt das halt kein rechtsgültiger Vertrag zustande und ich behalte halt das Fahrzeug

Natürlich "musst" Du nicht verkaufen, kein Thema........aber ohne Trara und einfach geht das nicht über die Bühne, der Außendienstler zaubert schon was aus dem Hut, womit er versucht, Dich haftbar für seine Kosten zu machen (z.B. unerwähnter Kratzer, unerwähnter Steinschlag, d.h. mit dem Wissen wäre er nicht gekommen usw.)............und dann wird es ein harter Kampf mit harten Bandagen wo gute Nerven und Zeit gefragt sind :-)

Wie gesagt, ich wollte nur eine Warnung aussprechen, was passieren kann............kann ja auch bei Dir anders sein und gut ist.
Damit bin ich nun auch raus, will ja auch nicht unnötig Angst machen und es gibt sicherlich auch noch seriösere Händler als die, an die ich oder meine beiden Kumpels geraten sind.

Zitat:

@kingofjungle schrieb am 7. März 2021 um 20:47:52 Uhr:



Zitat:

Warum beim zweiten mal? Hast Du Ihn noch einmal kommen lassen? Ich dachte wenn Sie Ihn nicht zu dem ausgemachten Preis ankaufen möchten, werde ich Ihnen mitteilen, dass der verkauf auch nicht zustande kommt.

Nein, waren zwei verschiedene Verkäufe.............Der Außendienstmitarbeiter sucht zwanghaft irgendetwas "Verschwiegenes" und möchte Dich dann schadenersatzpflichtig machen für seine Fahrt-/Zugkosten und/oder seine verbindlich gebuchten Verschiffungskosten nach Afrika und pocht dabei auf sein Recht aufgrund der verbindlichen E-Mail (wo evtl. nicht jeder noch so kleine Steinschlag erwähnt wurde)........ich möchte nun auch nicht unnötig Angst machen, möchte nur etwas warnen, dass es evtl. nicht so einfach geht, wie man sich das vorgestellt hat..........zumal die Typen dann auch nicht einfach gehen, sondern schon hartnäckig sind und unverschämt werden (klar, machen ja die Anreise nicht umsonst).
Ist im übrigen zwei Bekannten auch bereits so ergangen, d.h. scheint durchaus die Masche von so manchen Händlern zu sein.

Zu Deiner eigentlichen Frage............der Kaufvertrag war dann das geringere Problem, dies war dann kein großes Thema.

Super, danke dir für deine Erfahrungen. Das macht mir auch etwas Kummer. Hatte so etwas im Internet, nämlich auch schon gefunden.
Ich möchte und werde den Wagen aber nicht unter dem ausgemachten Preis verkaufen. Ich verstehe die Geschichte mit der Anreise natürlich auch, aber da müsste man genau die Rechtslage kennen!
Ich bin nicht wirklich Jurist, wie man schon aus meinen Fragen erkennen kann. Aber der logische Menschenverstand sagt mir, das mich auch keiner zwingen kann, zu einem niedrigeren Preis zu verkaufen!

Ich rate hier zur Vorsicht. Du gehst hier ein Vertrag ein. Wenn du etwas nicht in den Kaufvertrag schreibst wird nachverhandelt und du wirst verkaufen müssen. Da kann es schnell zu Schadenersatz kommen. Und wenn er dir nur die Leerfahrt teuer berechnet. Denk dran das du auch nicht weiter verkaufst falls einer dir einen besseren Preis machen sollte.

Aber das soll keine Panikmache sein.

Richtig, deshalb dann als „Endlösung“ der Polizeianruf .......mit dem übrigens der Außendienstmitarbeiter mir lfd. gedroht hat bis ich gesagt hab „ok, ich hab kein Problem damit und genau das mache ICH jetzt“..............Selbst da hat der Typ dann noch cool und selbstbewußt abgewartet und erst kurz vor Eintreffen der Polizei wurde es ihm dann eilig, den Deal abzuschließen und die Polizei abzubestellen (die sind selbstredend dann auch angepisst von deinem Telefonat).

Nur als Ergänzung zu meinem Beitrag, den Vertrag hab ich vorab nicht per Mail gemacht, sonst erst Auge-in-Auge mit dem Aufkäufer.

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