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Verkauf Käfer Ebay

VW Käfer 1600, VW
Themenstarteram 26. September 2016 um 21:55

Guten Tag,

Ich habe mein Käfer erfolgreich über Ebay verkauft.

(Anzeige stelle ich rein)

Als der Käufer den Wagen abgeholt hat, hat er sich über eine Stunde das Fahrzeug angeguckt und ich habe ihn über alle Mängel (Unfallschaden; dadurch defekter Rahmenkopf) aufgeklärt und ihm alles erklärt, was meines Wissens nach zu tun ist um den wieder auf die Straße bringen.

(Beseitigung des kaputten Rahmenkopfes)

Die habe ich mir auch nochmal per Kaufvertrag bestätigen lassen und das Fahrzeug ganz klar auf dem Vertrag als Unfallfahrzeug deklariert und es ihm auch erklärt.

 

Jetzt hat mich heute kontaktiert und meinte beim demontieren des Fahrzeug wären noch mehr kaputte Teile aufgefallen wodurch er weitere Kosten hätte, die er erstattet haben möchte(500€). Da er sonst wegen "arglistiger Täuschung" einen Anwalt einschalten will.

Noch dazu; der Käufer handelt mir reperaturbedürtigen Käfer macht die wieder fit und verkauft sie dann weiter. Macht das also "beruflich"

 

Screenshot-20160926-172109
Screenshot-20160926-172052
Beste Antwort im Thema

Ich sehe das so, der probiert eben was zu machen ist, es steht jeden Tag ein Dummer auf. Der war nie und nimmer beim Anwalt, wegen 300 € lohnt sich das nicht. Das kostet das ganze Theater mehr wie die Sache wert hat.

Wenn er zum Anwalt rennt, und die Sache würde vor Gericht gehen, dann darf er das auto nicht bis zur Klärung anrühren, das weiß er genau.

Mal ganz davon abgesehen, er macht das beruflich und du bist privat, der bekommt nie und nimmer recht.

Der will dich Abzocken !!!

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Themenstarteram 27. September 2016 um 15:01

Es geht um einen hinteren Drehstab. Das Auto hing schon immer auf der einen Seite leicht tiefer (cirka 2 cm)als auf der anderen. Ich habe mir aber nie was daraus gemacht. Habe es immer auf ne schiefgegangene Tieferlegung geschoben.

Habe es dem Käufer auch so weitergegeben, dass ich nichts genaueres darüber weiss.

 

Er hat das abgesegnet. Jetzt hat er mir mitgeteilt, dass der Drehstab gebrochen wäre und will das bezahlt haben, da er das bei der Besichtigung nicht vermuten konnte, dass da was gebrochen sei.

Gebrochener Drehstab.jpg
Themenstarteram 27. September 2016 um 15:03

Und ihm der Ausbau drei Stunden gekostet hat und der erneute Einbau such ungefähr darauf hinauslaufen würde.

Nochmal:

- Der Typ hat keinen Neuwagen sondern ein Bastlerauto gekauft! Dementsprechend ja auch der Preis!

- Mit der Unterschrift auf dem Vertrag (Unfallwagen, Bastler) hat er den Wagen so wie er ist akzeptiert!

- Er kann dir rechtlich rein gar nix, solange er dir nicht NACHWEISEN kann, dass du ihm einen groben Mangel wissentlich verschwiegen hast!

Fazit:

- Dass er nicht jedes Detail vermuten konnte ist sein Problem und nicht deins! Dieses Risiko hätte er bei seinem Gebot oder einer vorausgegangenen Besichtigung ausschließen können. Zumal du für einen Autoverkäufer sehr ehrlich scheinst, da hab ich schon ganz andere erlebt.

- Der macht jetzt Lärm weil er sich 500€ mehr erhofft.

- Gleiche Praxis wie bei Abmahnanwälten, erst mal ordentlich Angst schüren und dann abkassieren!

Alleine aus Prinzip solltest du dem kenen einzigen Cent entgegenkommen!

- Keine Chance vor Gericht

arglistige täuschung :confused::D:D:D

frag den mal was der so konsumiert an lustigen sachen.

verkauf von privat an gewerbetreibenden!

da sieht das gesetz keine gewährleistung vor.

oder hat der die karre privat gekauft?!

und betreibt da ein ilegales gewerbe?

das ist bluff!

lehne dich ganz entspannt zurück!

Und auch bloß auf keinen Handel einlasse a'la einigen auf 250!

Themenstarteram 27. September 2016 um 20:31

Er hat das Fahrzeug privat erworben.

Ich habe jetzt den halben Tag gesucht, finde aber den Kaufvertrag nicht mehr. Hoffe dass ich den morgen finde.

Habe trotzdem den Käufer angefragt, ob er mir eine Fotokopie des Vertrages schicken kann.

Er meint, er habe den Vertrag wegen Unleserlichkeit durch Nässe des Papieres (er hat den Vertrag auf einer feuchten Mauer unterschrieben) geschreddert.

 

Was nun??

Er hat mir für den Anwalt ne Frist gesetzt bis Freitag.

Wegen den nicht mehr existenten Kaufverträgen (ich hoffe ich finde meine Version noch) steht ja jetzt Aussage gegen Aussage.

Das ist sowohl blöd und vor allem seltsam...seeehr seltsam.

Du hast doch 2 Zeugen, oder? Dann sollte das kein Problem sein. Ohne Vertrag bedeutet bei Privat gekauft wie gesehen. Auch hier wird dich kein Gericht verurteilen!

Schreib ihm dass du dich auf die Post vom Anwalt freust und dann ignorier den Typen.

...ausser der Käufer hat eine etwas andere Auffassung des Sachverhaltes und du hast hier nicht die ganze Story erzählt, der verlorene Vertrag macht mich hier echt stutzig!

Themenstarteram 27. September 2016 um 21:40

Ich war während des Verkaufs in der Klausurphase, wahrscheinlich ist der zwischen den Lernunterlagen. Ich durchsuche morgen nochmal alles, ob ich den Vertrag finde.

 

 

Ich werde morgen mal bei dem vorbeifahren. Der wohnt nur 50 kilometer von mir und werde das klären.

Da wird noch was nachkommen!

Und aus der Sicht des Käufer sind seine jetzigen Ansprüche von 500€ durchaus akzeptabel, wenn es zu einem "Vergleich" käme.

Du als Verkäufer hast ihm von einem "TOP-Fahrzeug" vorgeschwärmt! Alleine schon die Aussage "scheckheftgepflegt" bis 121000 und der von dir angegebene Kilometerstand von 121200!

Ein Richter wird sich fragen, ob 200km nach der letzten Inspektion ein Auto zum Bastlerfahrzeug werden kann. Einen vorderen Unfallschaden hast du angegeben. Allerdings - so denke ich - nicht dessen komplette Umfang, wie du ihn hier in den Beiträgen gesagt hast: "O-Ton" - Richtbank!

Du hast gewußt, daß der Käfer vorne richtig krumm ist und nur mit richtig hohem Aufwand reparabel ist und dieser Aufwand den Wert des Fahrzeugs überschreitet.

Nach deinen nur "salamimäßigen" Beiträgen gehe ich neben den schon genannten Bauteilen /-gruppen für die Unfallinstandsetzung auch vom Austausch des Rahmenkopfes aus, was einen gravierenden finanziellen Aufwand bedeutet.

Da du deinen Kaufvertrag wohl nicht hier einstellen willst (sowas verlegt man nicht), wird es im Falle eines Rechtstreits darauf ankommen, was deine Zeugen aussagen!

Ich sehe es so, daß du ein Fahrzeug (was maximal ein Teileträger ist) beblümt als Bastlerfahrzeug angeboten hast und den Unfallschaden wissentlich "kleingeredet" hast. Das ist nach meiner Rechtsauffassung "arglistige Täuschung"!

Das Angebot des Käufer bezüglich eines Preisnachlasses von 500€ für einen doch wohl erhöhten Reparaturaufwand des Unfallschaden ist mehr als gerechtfertigt und auch wirklich FAIR.

Sprech mal mit deinem Anwalt, ob das Zahlen einer Summe X nicht doch der bessere Weg ist als einen Rechtstreit zu tätigen, wo dieses von dir eingestellte Thema mit deinen Äußerungen wohl eher dem Käufer nutzt.

Gruss.

Themenstarteram 27. September 2016 um 22:27

Den zu machenden Rahmenkopf als auch den Unfall habe ich dem Käufer mitgeteilt.

 

Ich habe das Fahrzeug niemals schöner beschrieben, als er da steht.

Der scheckheftgepflegte Motor ist eine Tatsache. Ich habe den Motor auch jeden Monat einmal laufen lassen während er stand, damit der Motor nicht festgeht.

 

Der Zustand eines Motors hat nichts mit dem Gesamtzustand des Fahrzeugs zu tun.

 

 

Ich habe dem Käufer Zeit gegeben, dass Fahrzeug zu besichtigen und habe ihm alles meines Wissens zu tuende erklärt und auch angeboten, bei nichtgefallen von Verkauf zurückzutreten.

 

Er wusste über die Schäden Bescheid, sowohl mündlich als auch über den Kaufvertrag nachher bestätigt schriftlich.

 

Auch ist es ja wohl nicht normal vom Käufer den Kaufvertrag zu vernichten.

Klar ist es doof, dass ich meine Version momentan nicht finde. Ich werde mich nochmal morgen auf die Suche machen.

 

Ich habe auch explizit die Mängel extern in der Anzeige beschrieben und nicht irgendwie in einen ellenlangen Text untergemischt. So konnte man klar die Mängel schon aus dem Text erkennen.

 

Ich konnte mich bei dem Fehlerbild nur an einem Fachbetrieb orientieren, welcher mir sagt, der Rahmenkopf müsste grade gezogen werden oder gewechselt werden.

 

 

Von anderen zu wechselnden Teilen war keine Rede. Woran soll ich mich sonst orientieren!?!?!?!?

Zitat:

@DerKaeferbesitzer schrieb am 28. September 2016 um 00:27:53 Uhr:

(...)

Ich habe das Fahrzeug niemals schöner beschrieben, als er da steht.

Der scheckheftgepflegte Motor ist eine Tatsache. Ich habe den Motor auch jeden Monat einmal laufen lassen während er stand, damit der Motor nicht festgeht.

(...)

Nur was du da jetzt gesagt hast nicht schöner beschrieben zu haben, hast du schöner beschrieben! In deiner Beschreibung steht (O-Ton): "scheckheftgepflegt, letzter Ölwechsel 12100km"

Nirgendwo in deiner Beschreibung findet sich, daß sich die "Scheckheftpflege" nur auf den Motor bezieht - eigentlich sagst du das jetzt erst: "Salamitaktik"!

Themenstarteram 28. September 2016 um 0:06

Meine Anzeige als auch alle anderen Fakten habe ich sofort erläutert und sind aus meinen ersten drei Beiträgen ersichtlich.

 

In keinsterweise fahre ich die von dir angedeutete "Salamitaktik".

 

Eine Scheckheft bezieht sich auf die Inspektion eines Fahrzeugs.

Dies beinhaltet:

-Kontrolle der Leuchtmittel

-Wechsel des Motoröls und anderer Öle in bestimmten vorher definierten Abständen

-Kontrolle der Batterie

-Kontrolle der Bremse und dessen Verschleiß

-Batterie

-Luftfilter

-Reifenalter

-Zustand von Gummigelenken

-Usw. Usw. Ggfs. Probefahrt

 

Wie du aus der Anzeige ersehen kannst (und auch der Käufer es ersehen konnte) habe ich die Inspektion regelmäßig selber gemacht mit Hilfe der Hebebühne eines befreundeten KFZ-lers.

 

Bei der Inspektion wird nicht auf den Zustand der Karosserie geachtet, außer der TÜV steht an und das ganze Auto soll mal durchgecheckt werden.

 

Bei einer Inspektion geht es in erster Linie darum, die Fahrtüchtigkeit eines Fahrzeugs aufrecht zuerhalten und durch regelmäße Wartung das Fahrzeug fahrtauglich zu halten.

 

Um die Fahrsicherheit kümmert sich TÜV und Dekra.

 

Themenstarteram 28. September 2016 um 0:10

Ich weiss nicht, was du damit bezwecken willst Wortklauberei zu betreiben und meine Beiträge auseinanderzunehmen.

 

Gruß und Nacht,

 

Der Kaeferbesitzer

 

(Hat jetzt nur noch einen W124)

Lass dich bloß nicht verrückt machen. Ne arglistige Täuschung vor Gericht zu beweisen musste erstmal schaffen...

Und zudem bedeutet selbst top gepflegt nicht automatisch, dass nix kaputt ist...

Vielmehr müsste der Käufer beweisen, dass du genau den mangel, den er nun gefunden haben will, schon beim Verkauf gekannt hast...

Wird wohl nicht funzen... Also alles gut und wie schon einige sagten, zurück lehnen...

Und wenn du doch heute unbedingt hinfahren willst, nimm nen Zeugen mit...

Mich wollte auch mal eine ansch... weil die Kontrollleuchte des ABS gekappt war bei dem ihr von mir verkauften 35i...

Der mich dann kontaktierden Anwälten hab ich mal paar Sachen definiert, die sie mir vorwarf, dann kam nix mehr... Oder weil die hampelmänner keine Rechtsschutzversicherung hatten...

Wenn man aber von genau dem mängel nix weiß und nicht gerade Mängelfreiheit zugesichert hat, ist alles gut... Nicht mal kfz-mechatroniker sind allwissend und greifen beim Kauf ins klo, Kannste glauben...

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