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Verkäufer verschweigt nachlackierte Tür

BMW 5er E60

Hallo,
ich habe letztes Jahr im Juli meinen 5- er gekauft bei einem BMW Händler mit Prämium Selection und Euro Plus und habe heute durch einen Zufall bei einem anderen freundlichen erfahren das meine h. r. Türe nachlackiert wurde. Dies ist mir aber verschwiegen worden und steht auch nicht im KV. mir wurde geraten von freundlichen erstmal den Händler anzurufen und nachzufragen ob da doch was gemacht wurde. Darauf hin fiell es dem Verkäufer wider ein und er bestättigte das was die freundlichen vermutet haben. Ich habe herraus gefunden das dies aber mitteilungspflichtig ist. Wie würdet ihr euch in diesem Fall verhalten ich habe heute auch sofort einen Termin bei einem unabhängigen Gutachter vereinbart um alles zu prüffen ob da nicht noch mehr ist . Was meint ihr denn verliert das Auto da durch an Wert bei einem Wiederverkauf obwohl dies Fachmännisch gemacht wurde aber es ist mir verschwiegen worden. Wie ist eure Meinung wen ich das Fahrzeug nicht abgeben möchte (es sei denn es ist ein richtiger Unfallwagen) was kann ich verlangen Preisnachlass oder andere gewisse Sachen z.b Satzt Reifen Felgen....
P.S Frage zum Gutachten wenn sich da noch mehr herausstellen sollte außer die Tür wer muss die Kosten tragen vom Gutachten? MFG Siggi

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich, da bekommst Du rein gar nichts, wenn es nur nachlackiert ist. Das ist nicht mitteilungspflichtig, nur wenn dort eine Beschädigung (Unfall) gewesen ist.

Haben auch mal die Stoßstange hinten wegen der Ladekante lackieren lassen, deswegen muss man so was nicht wirklich angeben.

Tom

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Es kommt noch auf die farbe drauf an, bei meinem Silbernen haben die auch wegen nem Kratzer in der hinteren Tür fast die ganze Seite neu lackiert damit man den Farbübergang nicht sieht.
Es sieht äusserst besch.. aus wenn eine Tür oder sonst was hervorsticht, da bei einigen farben die den Orginallack niemals 100% hinbekommen.
Wenn es ordentlich gemacht wurde keine lacknasen oder unregelmässigkeiten zu sehen sind würd ichs lassen.

Zitat:

da bei einigen farben die den Orginallack niemals 100% hinbekommen.

Das bekommt man nie 100prozentig hin, da bestehende Lackflächen im Lauf der Zeit ja auch durch UV-Strahlung ausbleichen, durch viele Wäschen matter werden, mal poliert werden etc.

tjo so ist es, wenn kein Unfall war, dann kannst es vergessen mit Reklamation.
Nachlackierungen müssen nicht angegeben werden.
So wie ich das sehe müsstest Du sowieso schon nun beweisen, dass ein Unfall vorgelegen hat (kannste halt nicht wirklich oder?)

Tom

Du musst es ja wissen.

Zitat:

Original geschrieben von -> Neurocil <-


laß dir die rechnung geben von der angelegenheit mit der türe ... muß ja da sein sonst hätte es dir der andere 🙂 ja nicht sagen können ... ruf ggf auch beim vorbesitzer an.

mach das mal ... dann kannst dich wieder melden und berichten ...

http://...reda.hessenrecht.hessen.de/.../bslaredaprod.psml?...

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/arv0447.htm

Wieso sollte man so was auch angeben müssen, wenn es KEIN Unfall war?
Viel Glück beim Beweisen des vorliegenden Mangels.
Wenn der Händler sich quer stellt (was wie ich finde gerechtfertigt ist - sollte es echt nur eine Neulackierung sein), dann schauste in die Röhre.

der Tom mit 0,0 Ahnung

Hakan hast du nix besseres zu tun wie hier deine zeit zu verbringen husch huschhhh !!!!!!!

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